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   BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91   

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BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91 (https://dejure.org/1993,801)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1993 - 12 RK 36/91 (https://dejure.org/1993,801)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 12 RK 36/91 (https://dejure.org/1993,801)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 221
  • NJW 1994, 477
  • MDR 1994, 286
  • NZS 1993, 547
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.10.1982 - 8 RK 39/81

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Erstmaliger Arbeitsvorgang; Mindestmaß an

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91
    Diese Rechtsfigur ist nach längerer Entwicklung in der Zeit vor Errichtung der Sozialgerichtsbarkeit (vgl die Nachweise bei Gagel, SGb 1990, 1, 2; Girardi ZfS 1975, 4, 5 ff; Töns, DOK 1969, 101, 107 ff) vom BSG in zahlreichen Entscheidungen übernommen und ausgestaltet worden (BSGE 15, 89 = SozR Nr. 25 zu § 165 RVO; BSG SozR Nrn 44, 53, 61, 63 und 75 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nrn 2, 4, 33, 34, 66; BSG SozR 2200 § 306 Nr. 12; BSGE 54, 148 = SozR 2200 § 306 Nr. 13; BSGE 54, 257 = SozR 2200 § 312 Nr. 14; BSG USK 7399, 78142, 78196 und 8323).
  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 30/89

    Anspruch auf Arbeitgeberanteil nach dem allgemeinen Beitragssatz der AOK für

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91
    Weitreichenden Ausnahmen hiervon, wie die Lehre vom mißglückten Arbeitsversuch sie über die nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch hier zulässige und notwendige Mißbrauchsabwehr hinaus zuläßt, kann das Gebot zur möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte (§ 2 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs - Allgemeiner Teil - (SGB I)) entgegenstehen, ferner der Vorbehalt des Gesetzes (§ 31 SGB I), der - außer der Kritik in der Literatur - auch eine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Rechtsfigur verhindert haben mag (vgl zur Bildung von Gewohnheitsrecht in anderem Zusammenhang BSGE 69, 131, 137 = SozR 3-2200 § 520 Nr. 1).
  • BSG, 01.02.1983 - 3 RK 27/81

    Erstattung von Krankenhilfekosten durch AOK oder BKK; Nichtentstehung des

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91
    Diese Rechtsfigur ist nach längerer Entwicklung in der Zeit vor Errichtung der Sozialgerichtsbarkeit (vgl die Nachweise bei Gagel, SGb 1990, 1, 2; Girardi ZfS 1975, 4, 5 ff; Töns, DOK 1969, 101, 107 ff) vom BSG in zahlreichen Entscheidungen übernommen und ausgestaltet worden (BSGE 15, 89 = SozR Nr. 25 zu § 165 RVO; BSG SozR Nrn 44, 53, 61, 63 und 75 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nrn 2, 4, 33, 34, 66; BSG SozR 2200 § 306 Nr. 12; BSGE 54, 148 = SozR 2200 § 306 Nr. 13; BSGE 54, 257 = SozR 2200 § 312 Nr. 14; BSG USK 7399, 78142, 78196 und 8323).
  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 82/76

    Mißglückter Arbeitsversuch - Begriff - Schlechte Gesundheitliche Verfassung -

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91
    Zur Rechtfertigung der Figur des mißglückten Arbeitsversuchs wird die Notwendigkeit einer Mißbrauchsabwehr und ferner angeführt, kein am Versicherungsprinzip orientiertes Leistungssystem könne darauf verzichten, daß jeder Versicherte mindestens der Möglichkeit nach zugleich Leistungsempfänger und Beitragszahler sei, niemand könne also Mitglied der Versichertengemeinschaft werden, der von vornherein wegen Arbeitsunfähigkeit als Beitragszahler ausscheide (BSG SozR Nr. 63 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33).
  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    f) In seinem Urteil vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224, 225 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) und in einem weiteren Urteil vom selben Tage (12 RK 34/91) hat der erkennende Senat die Bedenken gegen die Rechtsfigur zusammengefaßt und als gewichtig bezeichnet.

    e) Weitere im Schrifttum vorgebrachte Argumente gegen den mißglückten Arbeitsversuch (vgl BSGE 72, 221, 224 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) überzeugen ebenfalls.

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Deshalb könne niemand Mitglied der Versichertengemeinschaft werden, der von vornherein wegen Arbeitsunfähigkeit als Beitragszahler ausscheide (vgl die zusammenfassende Darstellung in BSGE 72, 221, 222 ff = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10 S 20 ff; ferner BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33 und Nr. 34, jeweils mwN).
  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 46/94

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - Beschäftigungsverhältnis - Mißglückter

    f) In seinem Urteil vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224, 225 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) und in einem weiteren Urteil vom selben Tage (12 RK 34/91) hat der erkennende Senat die Bedenken gegen die Rechtsfigur zusammengefaßt und als gewichtig bezeichnet.

    e) Weitere im Schrifttum vorgebrachte Argumente gegen den mißglückten Arbeitsversuch (vgl BSGE 72, 221, 224 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) überzeugen ebenfalls.

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Zwar hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224, 225 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) die Kritik an dieser Rechtsfigur als gewichtig bezeichnet und die Frage offengelassen, ob an ihr festzuhalten ist.
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit -

    In seinen Urteilen vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224f = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10 und - 12 RK 34/91) hat der 12. Senat des BSG die Bedenken dagegen bereits aufgeführt und nunmehr klargestellt, daß diese Rechtsfigur jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesundheits- Reformgesetzes (GRG) am 1. Januar 1989 von diesem neuen Recht nicht mehr gedeckt und daher nicht mehr anzuwenden ist (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 12 RK 3/97 - = HVBG-Info 1998, 446, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und - 12 RK 46/94).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

    Zwar hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224, 225 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) die Kritik an dieser Rechtsfigur als gewichtig bezeichnet und die Frage offengelassen, ob an ihr festzuhalten ist.
  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

    Denn das Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuches, das zum Schutz der KV-Träger vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen entwickelt wurde, ist - abgesehen davon, daß es in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung restriktiv gehandhabt wird (BSGE 72, 221, 225 = SozR 3-2200 S 165 Nr. 10; BSGE 75, 277, 280 f = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3) - nach Sinn und Zweck auf andere Versicherungszweige, hier die ArblV, ohnehin nicht ohne weiteres anwendbar und sagt in Fällen der vorliegenden Art nichts darüber aus, ob nach zwischenzeitlichem Wegfall der Arbeitslosigkeit bzw bei deren Wiedereintritt eine erneute Arbeitslosmeldung erfolgen muß.
  • LSG Bremen, 16.07.1998 - L 2 KR 14/94

    Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung; Aufgabe der Rechtsfigur

    Die Versicherungspflicht scheitert allerdings nicht daran, daß es sich bei der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) vom 2. bis 5. Januar 1990 als mißglückter Arbeitsversuch im Sinne der früheren Rechtsprechung des BSG (s. BSG vom 28.10.1982, BSGE 54, 148 = SozR 2200 § 306 Nr. 13; vom 11.05.1993, SozR 3-2200 § 165 Nr. 10. jeweils m.w.N.) gehandelt hat.

    Von dieser geänderten Rechtsauffassung des BSG geht das Gericht - auch unter Berücksichtigung wesentlicher Teile der sozialrechtlichen Literatur (s. die in dem Urteil des BSG vom 11.05.1993, SozR 3-2200 § 165 Nr. 10. zitierten kritischen Literaturstellen; ferner ... Abschied von der Rechtsfigur des mißglückten Arbeitsversuchs, VSSR 3/1995, 171 ff.; ..., Der mißglückte Arbeitsversuch - eine mißglückte Rechtsfigur, Die Sozialgerichtsbarkeit 1997, 137 ff.) - aus.

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

    Zwar hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224, 225 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) die Kritik an dieser Rechtsfigur als gewichtig bezeichnet und die Frage offengelassen, ob an ihr festzuhalten ist.
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93

    Erfüllung der Wartezeiten - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Aufnahme eines

    Schon dies spricht gegen ihre Anwendung auch auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung (so auch BSG vom 11. Mai 1993, BSGE 72, 221, 224 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10).

    Der vorliegende Fall bietet jedoch keinen Anlaß, jenes durchaus umstrittene Rechtsinstitut (vgl hierzu neuerdings eingehend und ansatzweise distanzierend BSG vom 11. Mai 1993, BSGE 72, 221, 222 ff = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) auch für das Beitragsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung zu übernehmen (s auch BSG - Großer Senat - vom 11. Dezember 1973, BSGE 37, 10, 12 zur unterschiedlichen Bedeutung des Begriffs "Beschäftigungsverhältnis" in verschiedenen Versicherungszweigen; ferner KassKomm/Seewald § 7 SGB IV RdNr 23 - Stand: Juli 1991 - für eine Begründung des Rechtsinstituts außerhalb des § 7 SGB IV).

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 13/99 R

    Zulässigkeit des Übergangs von Anfechtungs- und Leistungsklage auf

  • LSG Bremen, 29.03.2000 - L 2 KR 31/99

    Ermittlung des vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers im Rahmen eines

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 34/91

    Arbeitsversuch

  • LSG Bayern, 02.08.2000 - L 4 KR 44/98

    Mitgliedschaft bei der AOK Bayern; Versicherungspflicht in der gesetzlichen

  • LSG Bayern, 07.10.2004 - L 4 KR 68/02

    Krankenversicherungspflicht bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung;

  • LSG Niedersachsen, 15.06.1994 - L 4 KR 131/93

    Arbeitsversuch; Mißglückt; Rechtsinstitut; Restriktiv; Beschäftigter;

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