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   BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92   

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https://dejure.org/1993,2473
BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92 (https://dejure.org/1993,2473)
BSG, Entscheidung vom 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92 (https://dejure.org/1993,2473)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 7/9b RAr 14/92 (https://dejure.org/1993,2473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 242
  • BB 1994, 223
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    M.T. war, da sie unmittelbar vor Beginn der Einarbeitung vorübergehend (faktisch) nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stand (vgl hierzu BSGE 41, 229 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 1; BSGE 42, 76 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 67, 269, 271 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 2) und sogar zur Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit bereit war, arbeitslos iS des § 101 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wie des § 49 Abs. 1 S 1 Nr. 1 AFG.
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 38/89

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    Dies gilt selbst unter Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (BSGE 44, 164, 166 f = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 49, 114, 115 ff = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 72, 105 = SozR 3-4100 § 169b Nr. 1; BSG USK 80153; BSG, Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 -, unveröffentlicht, und vom 20. September 1989 - 7 RAr 38/89 -, unveröffentlicht), der regelmäßig zur Überprüfung eines Leistungsantrags unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zwingt.
  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 3/90

    Anspruch eines Strafgefangenen, als Freigänger Arbeitslosengeld zu beziehen

    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    M.T. war, da sie unmittelbar vor Beginn der Einarbeitung vorübergehend (faktisch) nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stand (vgl hierzu BSGE 41, 229 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 1; BSGE 42, 76 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 67, 269, 271 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 2) und sogar zur Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit bereit war, arbeitslos iS des § 101 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wie des § 49 Abs. 1 S 1 Nr. 1 AFG.
  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    Dies gilt selbst unter Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (BSGE 44, 164, 166 f = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 49, 114, 115 ff = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 72, 105 = SozR 3-4100 § 169b Nr. 1; BSG USK 80153; BSG, Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 -, unveröffentlicht, und vom 20. September 1989 - 7 RAr 38/89 -, unveröffentlicht), der regelmäßig zur Überprüfung eines Leistungsantrags unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zwingt.
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    Für § 36 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ist zu beachten, daß die Beklagte bei der Beurteilung der Zweckmäßigkeit einen gewissen Spielraum besitzt (BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 36 Nr. 18; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO, § 36 Anm 4.1; Gagel, aaO, § 36 RdNr 73; GK-AFG, Stand Januar 1993, § 36 RdNrn 33 ff), der sich in besonderer Weise im Zusammenwirken mit dem ihr im Rahmen des Ermessens zustehenden Freiraum auswirken kann, und zwar auch dann, wenn die Beklagte - wie hier - Überlegungen zur Zweckmäßigkeit selbst noch nicht angestellt hat.
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    Dies gilt selbst unter Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (BSGE 44, 164, 166 f = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 49, 114, 115 ff = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 72, 105 = SozR 3-4100 § 169b Nr. 1; BSG USK 80153; BSG, Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 -, unveröffentlicht, und vom 20. September 1989 - 7 RAr 38/89 -, unveröffentlicht), der regelmäßig zur Überprüfung eines Leistungsantrags unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zwingt.
  • BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82
    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    Dies gilt selbst unter Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (BSGE 44, 164, 166 f = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 49, 114, 115 ff = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 72, 105 = SozR 3-4100 § 169b Nr. 1; BSG USK 80153; BSG, Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 -, unveröffentlicht, und vom 20. September 1989 - 7 RAr 38/89 -, unveröffentlicht), der regelmäßig zur Überprüfung eines Leistungsantrags unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zwingt.
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    M.T. war, da sie unmittelbar vor Beginn der Einarbeitung vorübergehend (faktisch) nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stand (vgl hierzu BSGE 41, 229 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 1; BSGE 42, 76 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 67, 269, 271 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 2) und sogar zur Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit bereit war, arbeitslos iS des § 101 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wie des § 49 Abs. 1 S 1 Nr. 1 AFG.
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    Dies gilt selbst unter Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (BSGE 44, 164, 166 f = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 49, 114, 115 ff = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 72, 105 = SozR 3-4100 § 169b Nr. 1; BSG USK 80153; BSG, Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 -, unveröffentlicht, und vom 20. September 1989 - 7 RAr 38/89 -, unveröffentlicht), der regelmäßig zur Überprüfung eines Leistungsantrags unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zwingt.
  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88

    Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und

    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
    Dieser Begriff ist iS einer Legaldefinition, die nicht nur für die Anspruchsvoraussetzungen des Alg gilt, in § 101 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) erläutert (BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; im Ergebnis auch BSG SozR 4100 § 44 Nr. 33; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO, § 101 Anm 2).
  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 6/82

    Einarbeitungszuschuß

  • BSG, 14.11.1978 - 7 RAr 58/77

    Zweckmäßigkeit der Förderung einer beruflichen Bildungsmaßnahme iSv AFG § 36

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R

    Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vergleich - arbeitsmarktliche Interessen

    Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Leistung, sondern nur auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - iVm § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG); in diesem Recht ist er dann nicht verletzt, wenn sich die ablehnende Entscheidung schon deshalb als rechtmäßig erweist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss nicht vorliegen (vgl BSGE 72, 242, 243 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S 17).

    Letztlich hätte dann die Beklagte unzulässigerweise ihr Ermessen durch eine zusätzliche verfahrensrechtliche Regelung gebunden, die allenfalls durch eine entsprechende Anordnung (§ 222 SGB III) hätte getroffen werden dürfen (vgl zu der ähnlichen Situation der durch DA vorgesehenen Arbeitslosmeldung des Arbeitnehmers für die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses: BSGE 72, 242, 245 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S 18 f).

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R

    Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für

    Insoweit kann offenbleiben, ob § 118 SGB III - wie etwa § 101 AFG - eine Legaldefinition des Begriffs der Arbeitslosigkeit enthält, die über die Regelvoraussetzungen des Alg hinaus für das gesamte SGB III von Bedeutung ist (vgl zur Problematik des § 101 AFG nur BSGE 72, 242 ff = SozR 3-4100 § 49 Nr. 4) oder ob der Begriff der Arbeitslosigkeit - was schon nach der Systematik des SGB III naheliegen dürfte - in anderen rechtlichen Zusammenhängen einer funktionsdifferenten Auslegung zugängig ist bzw zugeführt werden muß.
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Im Gegensatz zur Ansicht des Klägers entfällt dann aber die Prüfung der Zweckmäßigkeit der Maßnahme bei fehlender bzw rechtswidriger Beurteilung der Beklagten nicht völlig, sondern ist wegen des der Beklagten in diesem Punkt zuzubilligenden Beurteilungsspielraums (hierzu die folgenden Ausführungen unter b) regelmäßig von der Beklagten selbst nachträglich vorzunehmen, es sei denn die ablehnende Entscheidung rechtfertigt sich aus sonstigen Gründen (vgl bei Ermessensspielräumen: BSGE 72, 242, 243 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5; BSG SozR 4100 § 49 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 9 AL 357/10

    Arbeitslosenversicherung

    Der Arbeitgeber ist in seinem Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung dann nicht verletzt, wenn sich die ablehnende Entscheidung schon deshalb als rechtmäßig erweist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss nicht vorliegen (BSG, Urteil vom 06.05.2008, B 7/7a AL 16/07 R, SozR 4-4300 § 217 Nr. 2, unter Hinweis auf BSGE 72, 242, 243 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 246/10

    Eingliederungszuschuss - Vermittlungshemmnisse - Einarbeitung

    Die Beklagte hat allerdings erst dann Ermessen auszuüben, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen für einen EGZ vorliegen (st Rspr des BSG, vgl Urteile vom 12. Mai 1993 - 7/9b RAr 14/92 - BSGE 72, 242 [243] = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S. 17 und vom 6. Mai 2008 - B 7/7a - Breithaupt 2009, 381 [382] - juris).
  • LSG Sachsen, 30.04.2009 - L 3 AS 50/08

    Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen wegen

    Die Beklagte hat allerdings erst dann Ermessen auszuüben, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss vorliegen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 12. Mai 1993 - 7/9b RAr 14/92 - BSGE 72, 242 [243] = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S. 17 = JURIS-Dokument Rdnr. 13 - und vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R - Breithaupt 2009, 381 [382] = JURIS-Dokument Rdnr. 11, jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2721
BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92 (https://dejure.org/1992,2721)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 9b RAr 3/92 (https://dejure.org/1992,2721)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 9b RAr 3/92 (https://dejure.org/1992,2721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 242
  • NZA 1993, 432 (Ls.)
  • NZS 1993, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92
    Das Vertrauen des Klägers in den Fortbestand der ihn begünstigenden Rechtslage ist zwar nicht nach Art. 14 GG geschützt, weil der EZ jedenfalls nicht seiner Existenzsicherung dient (vgl BVerfGE 69, 272, 300; 72, 9, 18 f; 76, 220, 235 f = SozR 4100 § 242b Nr. 3).

    Das Ausmaß des beim Kläger durch die Leistungskürzung ab 1. April 1989 eintretenden Vertrauensschadens überwiegt die Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl zu dieser Abwägung BVerfGE 76, 220, 245).

    Letzterer wird an seiner Entscheidung nicht festgehalten, sondern kann bei Verschlechterung der Leistungen die Maßnahme abbrechen, ohne daß die bereits gewährten Mittel - zwangsläufig - zurückgefordert werden (vgl dazu BVerfGE 76, 220, 247).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung zur Überleitungsvorschrift des § 242b AFG zwar offengelassen, ob wegen häufiger gesetzlicher Änderungen der Leistungsbedingungen und wegen eines dort erteilten Hinweises auf mögliche Leistungsänderungen überhaupt auf die zuerkannten Leistungen vertraut werden konnte (BVerfGE 76, 220, 245).

    Das wäre nur der Fall, wenn die schwierige Finanzlage der BA und des Bundes möglichst rasch greifende Maßnahmen notwendig gefordert hätte, so daß unumgänglich auch bereits vor dem 1. Januar 1989 entstandene Leistungsansprüche zu kürzen gewesen wären (vgl dazu die Begründung zum Haushaltsbegleitgesetz 1984, BT-Drucks 10/335, 62, 85 und 87; BVerfGE 76, 220, 239; BSG SozR 4100 § 242b Nr. 2).

  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92
    Eine außerordentliche Kündigung scheidet aus, weil der Wegfall öffentlicher Mittel zur teilweisen Finanzierung des Arbeitsentgelts dem Unternehmerrisiko zuzurechnen ist (vgl zur Kündigung bei drittmittelfinanzierten Arbeitsplätzen: BAG, Urteil vom 24. August 1989 <2 AZR 653/88>).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92
    Das Vertrauen des Klägers in den Fortbestand der ihn begünstigenden Rechtslage ist zwar nicht nach Art. 14 GG geschützt, weil der EZ jedenfalls nicht seiner Existenzsicherung dient (vgl BVerfGE 69, 272, 300; 72, 9, 18 f; 76, 220, 235 f = SozR 4100 § 242b Nr. 3).
  • BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 14/86

    Die Regelung des § 242b iVm § 59 AFG verstößt nicht gegen Art 14 GG

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92
    Das wäre nur der Fall, wenn die schwierige Finanzlage der BA und des Bundes möglichst rasch greifende Maßnahmen notwendig gefordert hätte, so daß unumgänglich auch bereits vor dem 1. Januar 1989 entstandene Leistungsansprüche zu kürzen gewesen wären (vgl dazu die Begründung zum Haushaltsbegleitgesetz 1984, BT-Drucks 10/335, 62, 85 und 87; BVerfGE 76, 220, 239; BSG SozR 4100 § 242b Nr. 2).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92
    Das Vertrauen des Klägers in den Fortbestand der ihn begünstigenden Rechtslage ist zwar nicht nach Art. 14 GG geschützt, weil der EZ jedenfalls nicht seiner Existenzsicherung dient (vgl BVerfGE 69, 272, 300; 72, 9, 18 f; 76, 220, 235 f = SozR 4100 § 242b Nr. 3).
  • BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 122/89

    Anspruch auf Einarbeitungszuschuß

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92
    Dieses Ziel wird durch eine längere Einarbeitungszeit erreicht; dem Arbeitgeber werden die durch Minderleistung entstehenden Nachteile ausgeglichen (BSG SozR 4100 § 49 Nr. 3; SozR 3-4100 § 49 Nr. 2).
  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R

    Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für

    Insoweit kann offenbleiben, ob § 118 SGB III - wie etwa § 101 AFG - eine Legaldefinition des Begriffs der Arbeitslosigkeit enthält, die über die Regelvoraussetzungen des Alg hinaus für das gesamte SGB III von Bedeutung ist (vgl zur Problematik des § 101 AFG nur BSGE 72, 242 ff = SozR 3-4100 § 49 Nr. 4) oder ob der Begriff der Arbeitslosigkeit - was schon nach der Systematik des SGB III naheliegen dürfte - in anderen rechtlichen Zusammenhängen einer funktionsdifferenten Auslegung zugängig ist bzw zugeführt werden muß.
  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95

    Abschnittsweise Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen, Ausübung des Ermessens über

    Insofern lassen sich hier auch nicht Erörterungen des BSG zur gesetzlichen Herabsetzung des Höchstförderungssatzes beim Einarbeitungszuschuß (SozR 3-4100 § 242i Nr. 1) übertragen (so jedoch SG Hamburg, info also 1994, 89, 91).
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