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   BSG, 23.06.1993 - 9/9a RVs 1/91   

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https://dejure.org/1993,63
BSG, 23.06.1993 - 9/9a RVs 1/91 (https://dejure.org/1993,63)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 9/9a RVs 1/91 (https://dejure.org/1993,63)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 1/91 (https://dejure.org/1993,63)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung - regelmäßige Verrichtung des täglichen Lebens - Kontrolldichte bei den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hörgeschädigte - Nachteilsausgleich - GdB - Merkzeichen

  • vsbinfo.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    SchwbG §§ 3, 48, 59

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 285
  • NZS 1993, 512
 
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Wird zitiert von ... (630)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91
    Gerade im Steuerrecht, auf das das Merkzeichen abzielt, ist eine besondere Sorgfalt im Umgang mit dem Gleichheitssatz angezeigt (vgl BVerfGE 21, 12, 27).
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 43/92

    Gewährung von Erholungsurlaub an den Pfleger eines Schwerstpflegebedürftigen in

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91
    Die Hilfsbedürftigkeit in einem entscheidenden und zentralen Punkt kann ausreichen, wenn dieser Hilfebedarf für die gesamte Lebensführung prägend ist (so auch zur KV und zum Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit: BSG 1. Senat in den Urteilen vom 8. Juni 1993 - 1 RK 43/92 und BSGE 72, 261 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).
  • BVerfG, 07.05.1974 - 1 BvL 6/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abgrenzung des Kreises von schwer

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91
    Eine Gleichbehandlung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beispielsweise für Blinde und vergleichbar Sehbehinderte vorgenommen worden ist (BVerfGE 37, 154), scheidet hier aus.
  • BSG, 26.11.1991 - 9a RVs 8/90

    Anspruch auf das Merkzeichen "H"

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91
    Trotz der nach der Gesetzesentwicklung vom Gesetzgeber angestrebten Einheitlichkeit des Begriffs der Hilflosigkeit (vgl hierzu BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 3 und die dort aufgezeigten Ausnahmen für die Sozialhilfe und die KV) wird mehr und mehr deutlich, daß auch bei der Auslegung gesetzlich einheitlicher Begriffe nicht unberücksichtigt bleiben kann, welchem Ziel die jeweiligen Gesetze dienen.
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91
    Hilflos ist ein Behinderter, wenn er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf (vgl zur Rechtsentwicklung im Einkommensteuerrecht ausführlich: BSGE 67, 204 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Querschnittslähmung

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91
    Die Hilfsbedürftigkeit in einem entscheidenden und zentralen Punkt kann ausreichen, wenn dieser Hilfebedarf für die gesamte Lebensführung prägend ist (so auch zur KV und zum Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit: BSG 1. Senat in den Urteilen vom 8. Juni 1993 - 1 RK 43/92 und BSGE 72, 261 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).
  • BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Hiervon ausgehend ist eine Gleichsetzung aller Funktionssysteme und auch Sinnesorgane nicht angezeigt und stattdessen jeweils bereichsspezifisch das Ausmaß der Behinderung wägend und wertend zu ermitteln (vgl Senatsurteil vom 23.6.1993 - 9/9a RVs 1/91 - BSGE 72, 285, 291 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6 S 35) .

    Sofern in der Praxis bei der Beurteilung von Blindheit nach den jeweiligen Landesblindengeldgesetzen und dem Feststellungsverfahren von Behinderungen nach der AnlVersMedV bisher von einem einheitlichen Blindheitsbegriff ausgegangen worden sein sollte (vgl zB Löbner, Behindertenrecht 2018, 63, 64) , wird außer Acht gelassen, dass auch bei der Auslegung gesetzlich einheitlicher Begriffe nicht unberücksichtigt bleiben kann, welchem (unterschiedlichen) Ziel die jeweiligen Gesetze dienen (vgl Senatsurteil vom 23.6.1993 - 9/9a RVs 1/91 - BSGE 72, 285, 290 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6 S 33 f) .

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Zu diesem Zeitpunkt nahm der Kläger noch an der Ausbildung zum technischen Zeichner teil und war daher in Anwendung der im Urteil vom 23. Juni 1993 (BSGE 72, 285 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6) entwickelten Rechtsgrundsätze als "hilflos" iS von § 33b EStG anzusehen (vgl ferner Rundschreiben (RdSchr) des Bundesminister f. Arbeit u. Sozialordnung (BMA) vom 27. April 1994, BABl 6/1994 S 69; s auch die Entscheidung des Senats vom heutigen Tage - BSGE 79, 231 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 14).

    Auch die Aufnahme dieses - bis jetzt nicht geänderten - Passus in die "Anhaltspunkte" ist im Ergebnis als Änderung der rechtlichen Verhältnisse zu beurteilen (vgl Entscheidungen des Senats in SozR 3870 § 4 Nr. 3, SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 und BSGE 72, 285, 286 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in SozR 3-3870 § 3 Nr. 6).

    Die eingetretene Änderung der Verhältnisse ist auch nicht deswegen unbeachtlich, weil die zum Merkzeichen G in den AHP 1983 aufgestellten Kriterien unzureichend und daher mit Rücksicht auf höherrangige Normen einer Korrektur zu unterziehen wären, wie das der Senat in der Entscheidung vom 23. Juni 1993 (BSGE 72, 285 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6) zu den zum Merkzeichen H ergangenen AHP entschieden hat.

    In seiner Entscheidung vom 23. Juni 1993 (aaO) hat der Senat maßgeblich darauf abgestellt, daß die tiefgreifenden Kommunikationsstörungen, an der Gehörlose typischerweise leiden, sich insbesondere in der Ausbildung auswirken, weil Wahrnehmung, Erkenntnis und Lernen durch die Sprache vermittelt und gesteuert werden.

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 1/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hilflosigkeit - Merkzeichen H - Hilfebedarf -

    Hinzu kommen nach der Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 72, 285 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; ähnlich auch Nr. 21 Abs. 3 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SchwbG, hrsg vom BMA, 1996 ) Maßnahmen zur psychischen Erholung, geistige Anregungen und Kommunikation (Sehen, Hören, Sprechen und Fähigkeit zu Interaktionen).
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