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   BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92   

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BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92 (https://dejure.org/1993,1193)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1993 - 1 RK 46/92 (https://dejure.org/1993,1193)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1993 - 1 RK 46/92 (https://dejure.org/1993,1193)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 121
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 8/92

    Krankengeld - Meldepflicht - Dauer - Wegen derselben Krankheit - Begriff -

    Auszug aus BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92
    Der weitere Fall, daß er nicht wegen derselben Krankheit, sondern einer anderen Krankheit arbeitsunfähig gewesen wäre, kann hier vernachlässigt werden (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 3).
  • BSG, 10.12.1991 - 3 RK 9/90

    Einschränkung des Krankengeldanspruchs durch das Gesundheits-Reformgesetz 1988

    Auszug aus BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92
    Zwar unterliegt die Anwartschaft auf Krg nach Auffassung des Senats (s dazu Vorlage-Beschluß vom 10. Dezember 1991, SGb 1992, 508 mit Anm v. Wallerath) vor Beginn einer neuen Dreijahresfrist der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG.
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 21/90

    Herabsetzung des Sterbegeldes, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92
    Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind Solidargemeinschaften, die sich im Laufe der Zeit vielfachen Veränderungen, zB aus Gründen der Finanzierbarkeit, anpassen müssen (BSGE 69, 76, 80 = SozR 3-2500 § 59 Nr. 1).
  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 19/90

    Anspruch auf Wiedergewährung von Krankengeld - Zeitliche Beschränkung des

    Auszug aus BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1991 - 1/3 RK 19/90 - meint, § 48 Abs. 2 SGB V dürfe in seinem Fall deshalb nicht angewendet werden, weil die erneute Arbeitsunfähigkeit in der ersten Hälfte des Jahres 1989 eingetreten sei, vermag dies seine Klage ebenfalls nicht zu stützen.
  • BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Krankengeld - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92
    Zwar haben der 8. Senat und der 3. Senat des BSG in den Urteilen vom 2. Februar 1984 (SozR 4100 § 158 Nr. 6) und vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 -(USK 8415 = EzS 95/19) angenommen, daß auch dann, wenn der Versicherte sich für eine andere Tätigkeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat, das Krankengeld nach der zuletzt (vor Beginn der AU) ausgeübten Tätigkeit zu berechnen ist, solange die Vermittlungsbemühungen des ArbA erfolglos geblieben sind.
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92
    Die ab 1. Januar 1989 aufgrund des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) verschärften Bedingungen für das Wiederaufleben des Krg sollen verhindern, daß der Versicherte das Krg wie eine Rente in Anspruch nimmt (vgl dazu BT-Drucks 11/2237, S 181 zu § 47 Abs. 1 des Gesetzentwurfs).
  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 43/82

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosenhilfe - Wiederaufgelebtes Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92
    Zwar haben der 8. Senat und der 3. Senat des BSG in den Urteilen vom 2. Februar 1984 (SozR 4100 § 158 Nr. 6) und vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 -(USK 8415 = EzS 95/19) angenommen, daß auch dann, wenn der Versicherte sich für eine andere Tätigkeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat, das Krankengeld nach der zuletzt (vor Beginn der AU) ausgeübten Tätigkeit zu berechnen ist, solange die Vermittlungsbemühungen des ArbA erfolglos geblieben sind.
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) entschieden, daß ein Versicherter, dessen Krankengeldanspruch erschöpft war, auch bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit für seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit in einem neuen Dreijahreszeitraum wieder Anspruch auf Krankengeld hat, wenn er zwischenzeitlich mindestens sechs Monate mit seinem Restleistungsvermögen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand und danach auch hinsichtlich dieses Restleistungsvermögens arbeitsunfähig wird.

    Soweit dort (aaO S 6 f) ausgeführt wird, die Rechtsprechung zur Krankenversicherung gehe für die Bestimmung einer während der Arbeitslosigkeit eintretenden Arbeitsunfähigkeit nicht mehr von dem zuletzt ausgeübten Beruf, sondern von den Tätigkeiten aus, für die sich der Versicherte der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt habe, bezieht sich das ebenfalls nur auf Fälle des § 48 Abs. 2 SGB V. Der 11. Senat hat diese Einschränkung zwar nicht ausdrücklich gemacht; er hat aber ersichtlich nur die Rechtsgrundsätze aus der von ihm zitierten Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) wiedergegeben, während eine eigene, davon abweichende Aussage zum krankenversicherungsrechtlichen Begriff der Arbeitsunfähigkeit weder beabsichtigt noch im konkreten Fall veranlaßt war.

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust

    Obwohl die bereits dargestellten Merkmale für die Arbeitsunfähigkeit in den vergangenen 20 Jahren immer wieder zusammengefaßt und gerade für arbeitslose Versicherte fortentwickelt wurden, finden sich keine Ausführungen zur Zumutbarkeit iS des Arbeitsförderungsrechts (BSG USK 8309; BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6; BSG USK 8415; BSGE 57, 227 = SozR 2200 § 182 Nr. 96; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51; BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; BSG USK 93103).

    Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit im Tätigkeitsfeld des ursprünglichen Berufs ist eine zeitweilige Arbeitsfähigkeit nur für gesundheitlich weniger anspruchsvolle, berufsfremde Tätigkeiten denkbar; infolgedessen sind diese sowohl Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit als auch für die Bemessung des Krankengeldes (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5).

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 116/08 R

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Krankheit -

    Hieraus hat die Rechtsprechung - zunächst des für das allgemeine Leistungsrecht der Krankenversicherung zuständigen 1. Senats des BSG (BSG vom 28.9.1993 - BSGE 73, 121, 124 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1 S 3 f; ferner BSG vom 14.2.2001 - SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S 27 f) und im Anschluss daran des für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen 5. Senats (BSG 5. Senat vom 25.2.2004 - BSGE 92, 199 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 2, RdNr 16 ff) - den Schluss gezogen, dass der krankenversicherungsrechtliche Berufsschutz für die ursprüngliche Beschäftigung mit dem Ablauf des ersten Dreijahreszeitraums endet (zu weiteren Einzelheiten des sog Dreiphasenmodells s aaO RdNr 18) .
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Etwas anderes gelte lediglich in einem neuen Dreijahreszeitraum, wenn der Versicherte im bisherigen Beruf durchgehend und weiterhin arbeitsunfähig sei, wie das BSG im Urteil vom 28. September 1993 ausgeführt habe (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1).

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 35/95

    Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld

    Im Falle einer Fortzahlung der Alhi bis zur Grenze von sechs Wochen des einheitlichen Leistungsbezugs bei Arbeitslosigkeit hätte der Versicherte nicht nur zunächst die geringere Alhi erhalten, sondern im Anschluß daran gegebenenfalls nur einen Anspruch auf Krankengeld in Höhe der Alhi (vgl. auch BSGE 73, 121, 124 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 6).

    Für das erneute Verfahren wird darauf hingewiesen, daß die Rechtsprechung zur Krankenversicherung jedenfalls für die Zeit nach Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes am 1. Januar 1989 für die Bestimmung einer während der Arbeitslosigkeit eintretenden Arbeitsunfähigkeit nicht mehr von dem zuletzt ausgeübten Beruf, sondern von den Tätigkeiten, für die sich der Versicherte der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat, ausgeht (BSGE 73, 121, 123 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 6 m.w.N.).

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 23/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.
  • LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 490/16

    Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit

    Wenn ein Versicherter zuletzt arbeitslos war und eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund Erkrankung geltend macht, so ist der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit der Kreis der Tätigkeiten zugrunde zu legen, für den er sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat (so schon BSG vom 28.09.1993, Az. 1 RK 46/92 - nach juris).
  • LSG Bayern, 20.12.2017 - L 1 R 1084/14

    Kein Anspruch auf weitere Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2001 - L 16 KR 62/00

    Krankenversicherung

  • LSG Hessen, 28.11.1996 - L 14 KR 955/93

    Krankengeldanspruch - "dieselbe" Krankheit - Austausch des einen und später des

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 2 AL 65/06

    Krankengeldanspruch - kein Wiederaufleben in weiterer Blockfrist - Unterbrechung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - L 5 KR 66/99

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 4 KR 73/03

    Voraussetzungen für den Erhalt von Krankengeld; Kriterien für die Beurteilung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2000 - L 16 KR 29/00

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 18.03.2004 - L 11 AL 227/00

    Anspruch auf Arbeitslosengeld für Zeiten einer durchgehenden Erkrankung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2011 - L 4 KR 115/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2000 - L 5 KR 63/00

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2022 - L 7 R 1855/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 781/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2000 - L 5 KR 155/00

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - L 7 R 1317/20
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