Rechtsprechung
| BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 26/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 73, 223
- MDR 1994, 1022
- NZS 1994, 329
Wird zitiert von ... (35)
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R
Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung - …
Wird der Zugang nur zur kassen- bzw vertragsärztlichen Tätigkeit und nicht zum Arztberuf insgesamt eingeschränkt, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Senats lediglich die Berufsausübung und nicht die Berufswahl betroffen (BVerfGE 11, 30, 41 ff; BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4).Als berufswahlnahe Regelung hat der erkennende Senat auch die gesetzliche Zulassungssperre für über 55 Jahre alte Ärzte angesehen (BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4;… vgl ferner - betr Großgeräte-Standortplanung - BSGE 70, 285, 303 f = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S 22 f).
Ihm steht dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit sowie ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl BVerfGE 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 226 f, 229 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4 f, 7;… BSGE 80, 9, 14 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 13).
Nur wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, daß sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können, wenn also die Einschätzung des Gesetzgebers unvertretbar ist, können die Gerichte diese beanstanden (BVerfGE 91, 1, 29; 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 227 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4).
Im Urteil vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223, 227 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 5 ff) wird auf den in zahlreichen Untersuchungen herausgearbeiteten Mechanismus der "anbieterinduzierten Nachfrage" hingewiesen, wonach Ärzte in überversorgten Gebieten sich veranlaßt sehen könnten, die infolge geringerer Patientenzahlen je Arzt drohenden Einkommenseinbußen durch eine Ausweitung ihres Leistungsvolumens je Patient auszugleichen.
Der Einwand, daß es - zB im Wege von Veränderungen im Vergütungssystem - andere gleich wirksame, aber weniger fühlbare Eingriffe gegeben hätte, greift nicht durch (BSGE 73, 223, 229 f = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 7 f).
Sie sind ausreichend plausibel und hinsichtlich ihrer prognostischen Aussagen vertretbar (BSGE 73, 223, 229 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 7).
- BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96
Altersgrenze für Kassenärzte
Zur Begründung stützte sich das Landessozialgericht auf § 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V in Verbindung mit § 25 Ärzte-ZV, die es in Übereinstimmung mit dem 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSGE 73, 223) für verfassungsgemäß hielt.Das Bundessozialgericht hat auf seine Rechtsprechung verwiesen (BSGE 73, 223), die auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Überzeugung vermittelt hat, dass die Zulassungsaltersgrenze verfassungsgemäß sei.
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 78/96 R
Vertragsarzt - Zulassungsanspruch - Fachgebietswechsel - Überversorgung - …
Wird der Zugang nur zur kassen- bzw vertragsärztlichen Tätigkeit und nicht zum Arztberuf insgesamt eingeschränkt, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Senats lediglich die Berufsausübung und nicht die Berufswahl betroffen (BVerfGE 11, 30, 41 ff; BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4).Als berufswahlnahe Regelung hat der erkennende Senat auch die gesetzliche Zulassungssperre für über 55 Jahre alte Ärzte angesehen (BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4;… vgl ferner - betr Großgeräte-Standortplanung - BSGE 70, 285, 303 f = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S 22 f).
Ihm steht dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit sowie ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl BVerfGE 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 226 f, 229 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4 f, 7;… BSGE 80, 9, 14 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 13).
Nur wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, daß sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können, wenn also die Einschätzung des Gesetzgebers unvertretbar ist, können die Gerichte diese beanstanden (BVerfGE 91, 1, 29; 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 227 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4).
Im Urteil vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223, 227 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 5 ff) wird auf den in zahlreichen Untersuchungen herausgearbeiteten Mechanismus der "anbieterinduzierten Nachfrage" hingewiesen, wonach Ärzte in überversorgten Gebieten sich veranlaßt sehen könnten, die infolge geringerer Patientenzahlen je Arzt drohenden Einkommenseinbußen durch eine Ausweitung ihres Leistungsvolumens je Patient auszugleichen.
Der Einwand, daß es - zB im Wege von Veränderungen im Vergütungssystem - andere gleich wirksame, aber weniger fühlbare Eingriffe gegeben hätte, greift nicht durch (BSGE 73, 223, 229 f = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 7 f).
Sie sind ausreichend plausibel und hinsichtlich ihrer prognostischen Aussagen vertretbar (BSGE 73, 223, 229 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 7).
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 35/97 R
Zulassungsbeschränkungen in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung
Wird der Zugang nur zur kassen- bzw vertragsärztlichen Tätigkeit und nicht zum Arztberuf insgesamt eingeschränkt, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Senats lediglich die Berufsausübung und nicht die Berufswahl betroffen (BVerfGE 11, 30, 41 ff; BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4).Als berufswahlnahe Regelung hat der erkennende Senat auch die gesetzliche Zulassungssperre für über 55 Jahre alte Ärzte angesehen (BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4;… vgl ferner - betr Großgeräte-Standortplanung - BSGE 70, 285, 303 f = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S 22 f).
Ihm steht dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit sowie ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl BVerfGE 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 226 f, 229 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4 f, 7;… BSGE 80, 9, 14 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 13).
Nur wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, daß sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können, wenn also die Einschätzung des Gesetzgebers unvertretbar ist, können die Gerichte diese beanstanden (BVerfGE 91, 1, 29; 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 227 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4).
Im Urteil vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223, 227 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 5 ff) wird auf den in zahlreichen Untersuchungen herausgearbeiteten Mechanismus der "anbieterinduzierten Nachfrage" hingewiesen, wonach Ärzte in überversorgten Gebieten sich veranlaßt sehen könnten, die infolge geringerer Patientenzahlen je Arzt drohenden Einkommenseinbußen durch eine Ausweitung ihres Leistungsvolumens je Patient auszugleichen.
Der Einwand, daß es - zB im Wege von Veränderungen im Vergütungssystem - andere gleich wirksame, aber weniger fühlbare Eingriffe gegeben hätte, greift nicht durch (BSGE 73, 223, 229 f = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 7 f).
Sie sind ausreichend plausibel und hinsichtlich ihrer prognostischen Aussagen vertretbar (BSGE 73, 223, 229 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 7).
- BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R
Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien - …
Für den grundsätzlichen Ausschluß von über 55jährigen Ärzten von der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit (vgl dazu BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 sowie BSGE 80, 9 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4) ist nämlich in § 25 Satz 2 Ärzte-ZV/§ 25 Satz 2 Zahnärzte-ZV unter Härtegesichtspunkten eine Ausnahmeregelung geschaffen worden.Mit Urteil vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1) hat er entschieden, daß der Ausschluß der über 55 Jahre alten Ärzte von der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, soweit deren Zulassung nicht zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (§ 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V iVm § 25 Ärzte-ZV), verfassungskonform ist.
Sie hält sich im Rahmen der dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des BVerfG bei prognostischen Beurteilungen zustehenden Einschätzungprärogative (BVerfGE 50, 290, 332 ff; 77, 84, 108) und ist nach wie vor nicht widerlegt (vgl zuletzt Senatsurteil vom 18. März 1998 - B 6 KA 37/96 R, Umdruck S 7 unter Hinweis auf BSGE 73, 223, 227 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 5 sowie BSGE 80, 9, 13 f = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 12).
- BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 73/96
Ausschluß über 55 Jahre alter Zahnärzte von der Zulassung zur …
Nachdem der erkennende Senat ab 1. Januar 1994 auch für das Kassenzahnarztrecht (Vertragszahnarztrecht) zuständig geworden war, hat er auf Anfrage des BVerfG im Hinblick auf sein Urteil vom 24. November 1993 zur Verfassungsgemäßheit der Altersgrenze bei Vertragsärzten (BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1) den Vorlagebeschluß des 14a-Senats aufgehoben (Beschluß vom 8. Mai 1996 im Verfahren S 6 (Ka) 1/94).Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1;… vgl. auch das weitere Urteil vom 24. November 1993 in SozR 3-2500 § 98 Nr. 3) im einzelnen dargelegt, daß jedenfalls im Bereich der ärztlichen Versorgung ein Ausschluß der über 55 Jahre alten Bewerber von der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit als eine von mehreren Maßnahmen zur Begrenzung der Zahl der Leistungserbringer mit dem GG vereinbar ist (zustimmend Manssen, ZfSH/SGB 1994, 1, 16 f; Hess, NZS 1994, 97, 102; Wollenschläger/Becker, Thüringische Verwaltungsbl 1994, 242, 244 f).
Damit steht für den Senat fest, daß im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung Besonderheiten von solcher Art und solchem Gewicht, welche eine vom Vertragsarztrecht abweichende Bewertung der Verfassungsgemäßheit der Zulassungs-Altersgrenze erfordern würden, nicht bestehen (noch - weil nicht entscheidungserheblich - offengelassen im Urteil vom 24. November 1993, BSGE 73, 223, 228 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 6).
Auch die Erwägungen, mit denen der Senat die Verhältnismäßigkeit des mit der Einführung einer Altersgrenze verbundenen Eingriffs für die betroffenen Ärzte bejaht hat (BSGE 73, 223, 231 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 8), gelten für Zahnärzte entsprechend.
Der Senat hat bereits im Urteil vom 24. November 1993 (BSGE 73, 224, 232 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 10) dargelegt, daß die Kann-Bestimmung des § 25 Satz 2 Ärzte-ZV, die wörtlich dem § 25 Satz 2 Zahnärzte-ZV entspricht, nicht als Ermessensvorschrift, sondern als bloße Befugnisnorm zu verstehen ist.
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 14/08 R
Sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig
aa) Die Wiederzulassungssperre begrenzt zwar nicht die stärker geschützte Wahl der Berufsfreiheit, sondern lediglich die Berufsausübung (zur Stufentheorie s BVerfGE 7, 377, 403 ff), denn wenn - wie hier - nur der Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit und nicht zum Arztberuf insgesamt eingeschränkt wird, so ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie des Senats lediglich die Berufsausübung und nicht die Berufswahl betroffen (vgl BVerfGE 11, 30, 41 ff; BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4;… BSGE 82, 41, 43 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 12 ua).Eine Wiederzulassungssperre schränkt ebenso wie eine Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung die Berufsfreiheit in einem Maße ein, das in seiner Wirkung der Beschränkung der Berufswahl im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG nahe kommt (BVerfGE 69, 233, 244 - zur Zulassungsentziehung;… BSGE 60, 76 = SozR 2200 § 368a Nr. 15 - zur Zulassungsentziehung; BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4 - zur Zulassungssperre für über 55 Jahre alte Ärzte).
Sie kann deshalb nicht mit jeder vernünftigen Erwägung des Gemeinwohls, sondern nur mit solchen Allgemeininteressen gerechtfertigt werden, die so schwer wiegen, dass sie den Vorrang vor der ungehinderten beruflichen Entfaltung der betroffenen Ärzte verdienen (BVerfGE 61, 291, 311; BVerfGE 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4).
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R
Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung …
aa) Die Wiederzulassungssperre begrenzt zwar nicht die stärker geschützte Wahl der Berufsfreiheit, sondern lediglich die Berufsausübung (zur Stufentheorie s BVerfGE 7, 377, 403 ff), denn wenn - wie hier - nur der Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit und nicht zum Arztberuf insgesamt eingeschränkt wird, so ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie des Senats lediglich die Berufsausübung und nicht die Berufswahl betroffen (vgl BVerfGE 11, 30, 41 ff; BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4;… BSGE 82, 41, 43 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 12 ua).Eine Wiederzulassungssperre schränkt ebenso wie eine Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung die Berufsfreiheit in einem Maße ein, das in seiner Wirkung der Beschränkung der Berufswahl im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG nahe kommt (BVerfGE 69, 233, 244 - zur Zulassungsentziehung;… BSGE 60, 76 = SozR 2200 § 368a Nr. 15 - zur Zulassungsentziehung; BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4 - zur Zulassungssperre für über 55 Jahre alte Ärzte).
Sie kann deshalb nicht mit jeder vernünftigen Erwägung des Gemeinwohls, sondern nur mit solchen Allgemeininteressen gerechtfertigt werden, die so schwer wiegen, dass sie den Vorrang vor der ungehinderten beruflichen Entfaltung der betroffenen Ärzte verdienen (BVerfGE 61, 291, 311; BVerfGE 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 226 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4).
- BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03
Rechtsanwälte - Anwaltlicher Beratungsfehler
Eine unbillige Härte liegt grundsätzlich nur vor, wenn der betroffene Arzt aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf die Berufsausübung als Vertragsarzt angewiesen ist (BSGE 73, 223, 233; 80, 9, 19). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 3/97
Vertragsarztrecht
Ob er wie dieser einen "staatliche gebundenen" Beruf ausübt, mag dahinstehen (zum Notar BVerfGE 73, 280, 292 = NJW 1987, 887, verneinend zum Kassenarzt BVerfGE 11, 30, 40; offengelassen vom BSG im Urteil vom 24.10.1993 - 6 RKa 26/91 - NZS 329, 330).Weil die Institution der gesetzlichen Krankenversicherung sich verfassungsrechtlich im Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG gründet, werden ihre Existenz und Finanzierbarkeit zutreffend als ein wichtiges Gemeinschaftsgut angesehen, das grundsätzlich auch gravierende Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl zu rechtfertigen vermag (BVerfGE 82, 209, 230; 70, 1, 29; 68, 193, 218; BSG vom 26.01.1994 - 6 RKa 66/91 - BSG vom 24.11.1993 - 6 RKa 26/91 - NZS 1994, 329 ff.;… Rosset/Gerth a.a.O. S. 511, 512; Rüfner, NJW 1993, 753, 754;… Schnath, Berufsplanung und Konkurenzschutz in Kassenarztrecht, 1992, S. 141; Beschluss des Bayer. LSG vom 21.11.1995 - L 12 B 211/95 - NZS 1996, 93 ff.).
Die Verfassung billigt dem Gesetzgeber bei der Feststellung und Bewertung etwaiger der Allgemeinheit drohender Gefahren wie auch der Geeignetheit und Erforderlichkeit der zu ihrer Behebung eingesetzten Mittel einen Beurteilungsspielraum zu, den er nur überschreitet, wenn seine Erwägungen so offensichtlich unvertretbar sind, daß sie vernünftigerweise keine Grundlage für eine gesetzgeberische Maßnahe abgeben können (BSG vom 24.11.1993 - 6 RKa 26/91 - und - 6 RKa 36/91 - vgl. auch BVerfG NJW 1997, 791, 792 zum Vorlagebeschluß des SG München zu § 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V).
Das Bundessozialgericht hat in seinen Entscheidungen vom 24.11.1993 - 6 RKa 26/91 - und - 6 RKa 36/92 - eingehend dargelegt, daß die Regelungen über den Ausschluß einer Zulassung von Ärzten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Teil eines gesetzgeberischen Konzepts zur Begrenzung des weiteren Anstiegs der Zahl der Vertragsärzte und mittelbar zur Begrenzung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante ärztliche Versorgung ist.
- Altergrenze von 55 Jahren gem. § 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V (Urteile des BSG vom 24.11.1993 - 6 RKa 26/91 - und - 6 RKa 36/92 - sowie vom 18.12.1996 - 6 RKa 73/96 -).
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R
Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen - …
- BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R
Vertragsärztliche Versorgung - 55-Jahres-Zugangsgrenze - verfassungskonforme …
- BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
Erneute Zulassung eines Vertragsarztes nach Vollendung des 55. Lebensjahres nach …
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R
Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung …
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 9/03 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - erstmalige Zulassung - …
- BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 33/99 B
Keine Klärungsbedürftigkeit der Rechtssache durch anhängige …
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R
Qualifikationserfordernis bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter …
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 19/97 R
Qualifikationserfordernis bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter …
- BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
Unzulässige gerichtliche Vorlage betreffend "Altersbegrenzung im …
- BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92
SGB V § 98 Abs. 1, § 98 Abs. 2 Nr. 12; Ärzte-ZV § 25
- BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 44/94
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - L 5 KA 5158/04
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - 55-Jahre-Altersgrenze - unbillige …
- BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02
Röntgenologische Praxen haben keinen Anspruch auf stützende Maßnahmen der …
- LSG Bayern, 01.08.2001 - L 12 KA 89/00
- BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 18/98 B
Zulassung als Krankenhausarzt zur vertragsärztlichen Versorgung, Zulassungssperre …
- LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
- LSG Bayern, 26.11.1997 - L 12 Ka 141/96
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 11 KA 16/00
Vertragsarztrecht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 8/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarrückforderung wegen Überschreitens des …
- VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 2998/00
Vorläufige Entscheidung zur Ausübung des ärztlichen Berufes; Unwürdigkeit
- LSG Brandenburg, 12.03.2003 - L 5 KA 7/01
- LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 41/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 47/09
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 60/01
Für Blogger: