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   BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92   

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BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92 (https://dejure.org/1993,2095)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1993 - 2 RU 48/92 (https://dejure.org/1993,2095)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - 2 RU 48/92 (https://dejure.org/1993,2095)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 258
  • NJW 1994, 2110
  • NZS 1994, 374
  • FamRZ 1994, 1382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92
    Diese Vorschrift enthält für die billige Feststellung des JAV lediglich beispielhafte Hinweise, dh - je nach den Umständen des Einzelfalles - können weitere Kriterien berücksichtigt werden; unschädlich ist es aber ebenfalls, wenn einzelne Kriterien mangels Anhaltspunkten nicht einbezogen werden können (BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - = HV-Info 1992, 428).

    Die Wertung, ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig festgesetzt ist, kann das Gericht selbst vornehmen, weil der Versicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und ihm in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zusteht (BSG Urteil vom 23. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; Gitter in RVO-Gesamtkomm, § 577 Anm 4a).

    Die Besonderheiten dieses Falles rechtfertigen es somit, im Rahmen des § 577 Reichsversicherungsordnung (RVO) auf ein Arbeitsentgelt abzustellen, das der Versicherte tatsächlich vor und im Unfallzeitpunkt nicht erzielt hat (vgl BSG Urteil vom 30. Oktober 1991, aaO, für einen Fall, in dem § 573 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) wegen des Abschlusses der Ausbildung nicht mehr anwendbar war, der Kläger aber dennoch im erlernten Beruf noch nicht tätig sein konnte).

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/81

    Jahresarbeitsverdienst; Arbeitsunfall; Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92
    Die erhebliche Unbilligkeit kann dabei nicht unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles nach einem allgemeinen starren Prozentsatz beurteilt werden (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21 mwN).
  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92
    Die Wertung, ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig festgesetzt ist, kann das Gericht selbst vornehmen, weil der Versicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und ihm in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zusteht (BSG Urteil vom 23. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; Gitter in RVO-Gesamtkomm, § 577 Anm 4a).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung des JAV - Arbeitsunfall - Unbezahlter Urlaub

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92
    Bereits hier sind die für die nach Annahme der Unbilligkeit bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173; 51, 178, 182; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92
    Bereits hier sind die für die nach Annahme der Unbilligkeit bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173; 51, 178, 182; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92
    Die Zielvorstellungen des Gesetzgebers zu § 577 Reichsversicherungsordnung (RVO) (s BT-Drucks IV/120, S 57 zu §§ 570 bis 578) gehen dahin, daß es unbillig ist, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedrigeres, ohne den Arbeitsunfall nicht eingetretenes und der Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitseinkommen der Rentenberechnung als JAV zugrunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen.
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 55/84

    Jahresarbeitsverdienst - Heimatvertriebene - Verletztenrente - Unfallzeitpunkt

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92
    Da die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ihre Auffassung nicht an die Stelle des Ermessens der Verwaltungsbehörde setzen dürfen, wird der Beklagte erneut zu entscheiden haben (BSG SozR 2200 § 577 Nr. 11).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Ihm steht in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zu (jew noch zur Vorgängerregelung § 577 RVO: BSG vom 3.12.2002 - B 2 U 23/02 R - SozR 3-2200 § 577 Nr. 2; BSG vom 28.1.1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1 S 3; BSG vom 24.4.1975 - 8 RU 36/74; BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9) .
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    In Bezug auf die erreichte "Lebensstellung" ist darauf abzustellen, welche Einkünfte die Einkommenssituation des Versicherten geprägt haben (BSG vom 16.12.1970 - 2 RU 239/68 - BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO Aa 1; BSG vom 11.2.1981 - 2 RU 65/79 - BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20 S 43; BSG vom 29.10.1981 - 8/8a RU 68/80 - SozR 2200 § 577 Nr. 9 S 14 mwN; BSG vom 9.12.1993 - 2 RU 48/92 - BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1 S 3; BSG vom 3.12.2002 - B 2 U 23/02 R - SozR 3-2200 § 577 SozR 3-2200 § 577 Nr. 2 = HVBG-Info 2003, 428; Schudmann in jurisPK-SGB VII, 2. Aufl 2014, § 87 RdNr 18) .
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Nach einer Entscheidung des BSG (BSGE 73, 258 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1) stehe der Anwendung des § 577 RVO nicht entgegen, dass der dortige Kläger als Kind nicht erwerbstätig gewesen sei.

    Es ist demnach zunächst festzustellen, auf Grund welcher Vorschriften der JAV zu berechnen und wie hoch er danach ist; anschließend ist die Prüfung vorzunehmen, ob der errechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist (BSGE 73, 258, 259 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1).

    Bereits hier sind die bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit, vgl § 577 Satz 2 RVO bzw § 87 Satz 2 SGB VII) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1; BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 23/02 R = HVBG-Info 2003, 428).

    Zu Recht verweisen die Kläger in diesem Zusammenhang darauf, dass die Anwendbarkeit des § 577 RVO bzw des § 87 SGB VII nach der neueren Rechtsprechung des Senats nicht die Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor dem Versicherungsfall voraussetzt (BSGE 73, 258, 259 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1).

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Jahresarbeitsverdienst - Härte -

    Es ist demnach zunächst festzustellen, aufgrund welcher Vorschriften der JAV zu berechnen und wie hoch er danach ist; anschließend ist die Prüfung vorzunehmen, ob der errechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist (BSGE 73, 258, 259 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1).

    Bereits hier sind die für die nach Annahme der Unbilligkeit bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit; vgl § 577 Satz 2 RVO) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1).

    Entgegen der Auffassung der Revision hat das LSG den Begriff der "Lebensstellung" iS des § 577 Satz 2 RVO zu Recht in der Weise verwandt, dass es darunter - ohne dies jedoch nun im angefochtenen Urteil eingehend darzulegen - den durch sämtliche ihrer Einkünfte bestimmten (geprägten) sozialen Status einer Person verstanden hat (vgl etwa Bl 10, 13 des Urteilsumdrucks; BSGE 73, 258, 262 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1).

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

    Als maßgebliches Kriterium für das Bestehen eines qualifizierten Rechtsschutzinteresse wird erachtet, daß ein erneutes, als widerrechtlich beurteiltes Vorgehen der Gegenseite ernstlich zu befürchten ist (s ua BSG SozR 2200 § 368n Nr. 34; BSG Breithaupt 1980, 233, 234; BSG - Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 RU 48/92; vgl auch BSGE 72, 15, 24 [BSG 13.01.1993 - 14a RKa 67/91] = SozR 3-2500 § 88 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 19.12.2001 - L 3 U 409/99

    Gesetzliche Unfallversicherung - JAV nach billigem Ermessen - Vorliegen einer

    Denn die Beklagte hat hinsichtlich dieser Entscheidung weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum (BSG, Urteil vom 29. Oktober 1981 -- 8/8a RU 68/80 -- in ">577%20RVO%20Nr.%2019#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 577 RVO Nr. 19, BSG, Urteil vom 9. Dezember 1993 -- 2 RU 48/92 -- in SozR 3-2200 § 577 Nr. 1 m.w.N.).

    Bereits hier sind die für die nach Annahme der Unbilligkeit bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkts (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalls oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit) zu berücksichtigen" (so BSG im Urteil vom 9. Dezember 1993, a.a.O.).

  • SG Gießen, 06.10.2011 - S 3 U 231/08
    Die Wertung, ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig festgesetzt ist, kann das Gericht dabei selbst vornehmen, weil der Versicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und ihm in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zusteht (BSG vom 09.12.1993, 2 RU 48/92, BSG vom 28.01.1993, 2 RU 15/92; BSG vom 30.10.1991, 2 RU 61/90).

    Bereits hier sind die für die nach Annahme der Unbilligkeit bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit; vgl. § 577 Satz 2 RVO) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173 [BSG 16.12.1970 - 2 RU 239/68] = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSGE 51, 178, 182 [BSG 11.02.1981 - 2 RU 65/79] = SozR 2200 § 571 Nr. 20; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; BSGE 73, 258, 260 [BSG 09.12.1993 - 2 RU 48/92] = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - L 17 U 246/00

    Unfallversicherung

    Dabei kann das Gericht die Wertung, ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig festgesetzt ist, selbst vor nehmen, weil der Unfallversicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und ihm in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zusteht (BSG vom 09.12.1993 - 2 RU 48/92 - m.w.N.).

    Denn nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks. IV/120 S. 57 zu §§ 570 bis 578, Begründung zum Entwurf des UVNG vom 30.04.1963; BGBl. I 241 - s. auch BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 -) soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrundezulegen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen ( BSG SozR 2200 § 571 RVO Nr. 10; BSGE 32, 169, 173; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - und vom 09.12.1993 - 2 RU 48/92 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren

    Es sind die bei der Feststellung des billigen Jahresarbeitsverdienstes zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit, vgl. § 87 Satz 2 SGB VII) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1; BSG, Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R, SozR 4-2700 § 87 Nr. 1, Juris Rn. 31).
  • LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Die Zielvorstellung des Gesetzgebers bei der Einführung der im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerbestimmung der §§ 87, 91 SGB VII - § 577 RVO - ging dahin, dass es unbillig sei, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedrigeres, ohne den Arbeitsunfall nicht eingetretenes und der Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitseinkommen der Rentenberechnung des JAV zu Grunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen (BSG SozR 3-2200 § 577 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 22 U 142/08
  • LSG Sachsen, 15.02.2023 - L 6 U 57/20
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2009 - L 7 AS 4026/07
  • SG Frankfurt/Main, 09.11.2015 - S 28 KR 702/11
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