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   BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 9/91   

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https://dejure.org/1993,2636
BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 9/91 (https://dejure.org/1993,2636)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 14b/4 REg 9/91 (https://dejure.org/1993,2636)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 14b/4 REg 9/91 (https://dejure.org/1993,2636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Berechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BErzGG § 6 Abs. 4, § 6 Abs. 3; EStG § 40 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 47
  • NZS 1994, 96 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 753 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 3/91

    Erziehungsgeld - Einkommen - Erlöschen

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 9/91
    Der Anspruch auf Erzg ist aber auch dann nach dem steuerlichen Einkommen endgültig festzusetzen, wenn dieses geringer ist als das voraussichtliche Einkommen, so daß eine Nachzahlung stattzufinden hätte (vgl hierzu BSG Urteil vom 10. August 1993 - 14b/4 REg 3/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), was der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 10/3792 S 17), der überwiegenden Meinung (Wiegand, BErzGG, § 6 Rdnr 33; Grüner/Dalichau, BErzGG, Anm I; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, Mutterschutzgesetz, 5. Aufl, § 6 BErzGG Rdnr 21) und der Verwaltungspraxis entspricht (Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit zum BErzGG - BA RdErl 10/85 Nr. 6, 16; Bundesministerium für Familie und Senioren, Richtlinien zur Durchführung des BErzGG, nicht veröffentlicht, Stand 1. Juli 1992 (RL-BErzGG), zu § 6, Nr. 3.4 Seite 64).
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 11/90

    Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 9/91
    Denn hinsichtlich des vollständigen Fehlens einer Erwerbstätigkeit stellt das Gesetz in Durchbrechung des in § 5 Abs. 1 Satz 3 BErzGG festgelegten Grundsatzes, daß die Verhältnisse zu Beginn des 7. Lebensmonats maßgebend sind, auf die gesamte Dauer des einkommensabhängigen Erzg-Bezuges ab (SozR 3-7833 § 6 Nr. 1).
  • Drs-Bund, 09.05.1989 - BT-Drs 11/4687

    Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 9/91
    In § 6 Abs. 4 entfiel die in Satz 2 ausgesprochene Verweisung auf Abs. 3. Beide Regelungen, die frühere Verweisung auf Abs. 3 und die Neufassung des Abs. 3, sollen für den vollständigen Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Nichtberücksichtigung des aktuellen Erwerbseinkommens vorschreiben (BT-Drucks 11/4687 S 7 und 12/1495 S 21).
  • BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 11/99 R

    Erziehungsgeld - Berechnung des maßgeblichen Einkommens - Berechtigtenwechsel -

    Dies entspricht der Rechtsprechung, wonach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Familie während des Bezugszeitraums bei der Anrechnung des Einkommens Rechnung getragen werden soll (vgl BSGE 73, 47 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 6; SozR 3-7833 § 6 Nr. 9).

    f) Durch einen Rückgriff auf die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr der Geburt im Wege der "Vergleichsberechnung" (vgl zur Vergleichsberechnung bereits BSGE 73, 47 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 6, Leitsatz 2 und BT-Drucks 14/3553, S 19) gewönne der Kläger nichts.

  • BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 13/99 R

    Erziehungsgeld, Einkommensberechnung bei voraussichtlichem Einkommen

    Die bei Vorläufigkeit in § 6 Abs. 4 Satz 2 BErzGG aF vorgesehene Bewilligung unter Vorbehalt ist nur ein Zwischenschritt, auf den verzichtet werden kann, wenn das Einkommen bereits verbindlich feststeht (vgl BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 6).
  • BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 3/91

    Anrechnung von Einkommen bei nichterwerbstätigen Erziehungsgeldberechtigten

    Daran hat auch § 39 Abs. 2 BErzGG idF des Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte, Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23. Juni 1993 (BGBl I S 944) nichts geändert (s. hierzu im einzelnen Urteil vom 10. August 1993, 14b/4 REg 9/91).
  • LSG Bayern, 24.01.2002 - L 9 EG 22/00

    Rechtmäßigkeit der Ausführung eines im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ausdrücklich sollte die Überprüfung im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 10.08.1993, 14 b/4 REg 9/91 (SozR 3-7833 § 6 Nr. 6) erfolgen, welche die bestehende Gesetzeslücke hinsichtlich einer nach der Geburt ausgeübten Teilzeitbeschäftigung dadurch geschlossen hat, dass für die im aktuellen Jahr nach der Geburt verrichtete Teilzeitarbeit als Obergrenze das mutmaßliche Jahreseinkommen zugrunde gelegt wird, bis zu dem das erzielte steuerliche Erwerbseinkommen anzurechnen ist (Ziff.I).
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