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   BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93   

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BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93 (https://dejure.org/1994,1896)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1994 - 6 RKa 34/93 (https://dejure.org/1994,1896)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 34/93 (https://dejure.org/1994,1896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 263
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 18/82

    Nachrangigkeit beteiligungsärztlicher Tätigkeit - Narkosevoruntersuchung - Arzt -

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG] (Urteil vom 22. März 1984 - 6 RKa 18/82 - = SozR 2200 § 368a Nr. 9) sei eine auch ambulant zu erbringende präoperative Leistung der stationären Versorgung zuzurechnen, wenn sie im Hinblick auf eine geplante stationäre Behandlung durchgeführt werde.

    Eine Ermächtigung kann nur für ambulante vertragsärztliche Leistungen, nicht jedoch für der stationären Versorgung zuzurechnende Leistungen erteilt werden (ebenso zum Kassenarztrecht der RVO: BSGE 56, 111, 114 = SozR 2200 § 368a Nr. 8; BSGE 56, 228 = SozR 2200 § 368a Nr. 9).

    In Fällen der vorliegenden Art erweist sich die stationäre Aufnahme nicht als maßgebliches Kriterium für die Zuordnung zur ambulanten oder stationären Versorgung der Versicherten (vgl bereits Urteil des Senats vom 22. März 1984 = BSGE 56, 228, 229 = SozR aaO).

  • BSG, 20.12.1983 - 6 RKa 15/82

    Vergütungsanspruch - Arzt - Beteiligter Arzt

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93
    Eine Ermächtigung kann nur für ambulante vertragsärztliche Leistungen, nicht jedoch für der stationären Versorgung zuzurechnende Leistungen erteilt werden (ebenso zum Kassenarztrecht der RVO: BSGE 56, 111, 114 = SozR 2200 § 368a Nr. 8; BSGE 56, 228 = SozR 2200 § 368a Nr. 9).

    Da somit ärztliche Leistungen, wenn sie der stationären Versorgung zuzurechnen sind, nicht Gegenstand einer Ermächtigung iS des § 116 SGB V, § 31a Abs. 1 Zulassungsverordnung f. Kassenärzte (Ärzte-ZV) sein können, ist eine Entscheidung über die Zugehörigkeit einer Leistung zum ambulanten oder stationären Bereich erforderlich (BSGE 56, 111, 114 = SozR aaO).

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93
    Dies ergibt sich schon daraus, daß § 116 S 1 SGB V (§ 31a Abs. 1 S 1 Ärzte-ZV) von der Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung spricht, diese aber die ambulante Behandlung der Versicherten in erster Linie durch die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen niedergelassenen Ärzte umfaßt (vgl zum Vorrang der niedergelassenen Ärzte bei der ambulanten Versorgung: BSGE 70, 167, 173 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 15, mwN).
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 40/91

    Aufklärungspflicht bei Blutübertragung

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93
    Die Eigenblutspende wird als die sicherste und risikoärmste Form der Blutübertragung betrachtet, die der Fremdblutübertragung vorzuziehen ist (vgl BGH Urteil vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 40/91 = NJW 1992, 743, 744 = MedR 1992, 159, 160 mwN).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93
    Dadurch wird jedoch, wie der Senat schon früher in anderem Zusammenhang dargelegt hat (BSGE 73, 25, 28 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 28), der grundsätzliche Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte bei der ambulanten Behandlung nicht aufgehoben.
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93
    Zwar ist bei der hier gegebenen Anfechtungsklage grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes für die Beurteilung der Rechtslage maßgebend (vgl zuletzt BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90

    Ermächtigung zur Teilnahme und Widerruf der Beteiligung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93
    Jedoch sind auch bei der reinen Anfechtungsklage nachfolgende Rechts- oder Sachverhaltsänderungen zu berücksichtigen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt nicht abgeschlossen in der Vergangenheit liegt (vgl dazu mwN Urteil des Senats in BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 21/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für eine vorstationäre

    Danach schließt die Möglichkeit, vor- und nachstationäre Leistungen auch ambulant zu erbringen, ihre Zuordnung zur stationären Versorgung nicht aus, sofern sie nach Art und Schwere der Erkrankung für die medizinische Versorgung des Versicherten im Krankenhaus erforderlich sind, im Hinblick auf eine notwendige stationäre Behandlung und unter Verantwortung eines im Krankenhaus tätigen Arztes erbracht werden sowie eine ansonsten notwendige stationäre Leistung ersetzen oder sie überflüssig machen (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 13 S 69; BSGE 74, 263, 265 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9 S 51 ff).
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Erforderlichkeit einer nachstationären

    Danach schließt die Möglichkeit, vor- und nachstationäre Leistungen auch ambulant zu erbringen, ihre Zuordnung zur stationären Versorgung nicht aus, sofern sie nach Art und Schwere der Erkrankung für die medizinische Versorgung des Versicherten im Krankenhaus erforderlich sind, im Hinblick auf eine notwendige stationäre Behandlung und unter Verantwortung eines im Krankenhaus tätigen Arztes erbracht werden sowie eine ansonsten notwendige stationäre Leistung ersetzen oder sie überflüssig machen (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 13 S 69; BSGE 74, 263, 265 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9 S 51 ff).
  • BSG, 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Pflichtverletzung eines Krankenhauses gegenüber

    Mit den Pflegesätzen werden alle für die Versorgung des Patienten erforderlichen allgemeinen Krankenhausleistungen vergütet (§ 10 Abs. 2 BPflV; vgl bereits zum früheren Recht BSGE 74, 263, 267 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9 S 53; zum Parallelbereich der DRG-Krankenhäuser vgl zB BGHZ 187, 279, RdNr 14; siehe auch Bofinger/Dietz, KHG, BPflV und Folgerecht, Bd 1, Stand März 2009, BPflV, § 10 Anm 5; E. Hauck, MedR 2010, 226, 228).

    Unerheblich ist insoweit, ob die Kosten der betroffenen Arzneimittelversorgung ausdrücklich Gegenstand der Pflegesatzverhandlungen waren (vgl entsprechend BSGE 74, 263, 267 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9 S 53) .

  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 67/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für eine vorstationäre

    Danach schließt die Möglichkeit, vor- und nachstationäre Leistungen auch ambulant zu erbringen, ihre Zuordnung zur stationären Versorgung nicht aus, sofern sie nach Art und Schwere der Erkrankung für die medizinische Versorgung des Versicherten im Krankenhaus erforderlich sind, im Hinblick auf eine notwendige stationäre Behandlung und unter Verantwortung eines im Krankenhaus tätigen Arztes erbracht werden sowie eine ansonsten notwendige stationäre Leistung ersetzen oder sie überflüssig machen (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 13 S 69; BSGE 74, 263, 265 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9 S 51 ff).
  • BSG, 29.08.2023 - B 1 KR 18/22 R

    Darf eine während der stationären Behandlung fortgeführte ambulante

    Das KHEntgG trifft eine abschließende Vergütungsregelung: Mit den in § 7 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG genannten Entgelten - insbesondere den Fallpauschalen nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9) - werden alle für die Versorgung des Patienten erforderlichen allgemeinen Krankenhausleistungen vergütet (§ 7 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG) , dh auch die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter iS des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG (Verbot der vertragsärztlichen Parallelbehandlung, vgl hierzu BSG vom 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R - BSGE 115, 11 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 9, RdNr 14 ff mwN; BSG vom 29.6.2011 - B 6 KA 16/10 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 31 RdNr 13 ff; BSG vom 22.6.1994 - 6 RKa 34/93 - BSGE 74, 263 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9 RdNr 17 ff; vgl auch BGH vom 4.11.2010 - III ZR 323/09 - BGHZ 187, 279 = juris RdNr 14) .
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R

    Nachstationäre Leistungen - Abgeltung mit Fallpauschale - kein Gegenstand der

    Der Sicherstellungsauftrag durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte bleibt grundsätzlich unberührt (vgl BT-Drucks 12/3608 S 102 Zu Nummer 63 Zu Absatz 2; vgl auch BSGE 74, 263 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9 S 50) .
  • LSG Hessen, 08.11.2018 - L 1 KR 240/18

    Versicherte muss Kosten für Bluttaxi selbst tragen

    Rechtsgrundlage des Erstattungsanspruchs sei § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22. Juni 1994, Az.: 6 RKa 34/93) gehöre die präoperative Eigenblutgewinnung zur Krankenhausbehandlung.

    Dies gelte sowohl für die Eigenblutentnahme selbst (BSG, Urteil vom 22. Juni 1994, 6 RKa 34/93) als auch für einen vom Krankenhaus veranlassten - weil medizinisch notwendigen - Transport (SG Nürnberg, Urteil vom 24. Oktober 2010, S 7 KR 114/02).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits durch Urteil vom 22. Juni 1994 (6 RKa 34/93) entschieden, dass die präoperative Eigenblutentnahme der Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V zuzuordnen, also eine Krankenhausleistung ist.

    Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 22. Juni 1994 (6 RKa 34/93) hierzu ausgeführt:.

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Entsprechende Erwägungen liegen auch der Entscheidung über die Zuordnung der präoperativen Eigenblutentnahme zur stationären Versorgung zugrunde (BSGE 74, 263 [BSG 22.06.1994 - 6 RKa 34/93] = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9).
  • SG Berlin, 31.08.2011 - S 210 KR 454/10

    Krankenversicherung - vorstationäre Behandlung zur Klärung einer Diagnose - Teil

    Daraus folgt für das BSG, "die Erweiterung der ambulanten Behandlungsberechtigung für Krankenhäuser ist nur auf bestimmte, eng begrenzte Bereiche beschränkt, um durch eine Reduzierung der vollstationären Behandlung eine Verminderung der Krankenhauskosten zu erreichen " (BSGE 74, 263, 264 f).

    Für die (eng) begrenzte Leistungserbringung (und für einen Vorrang der vertragsärztlichen Behandlung im Übrigen) spricht auch § 115a Abs. 2 Satz 5 SGB V. Danach wird eine notwendige ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses während der vor- und nachstationären Behandlung im Rahmen des Sicherstellungsauftrages durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewährleistet (BSGE 74, 263, 264).

    Letzterem gebührt aber auch im Bereich des § 115a SGB V der Vorrang, wie sich an § 115a Abs. 2 Satz 5 SGB V zeigt (BSGE 74, 263, 264, dazu oben).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14

    Kostenerstattung für ein Fertigarzneimittel bei rezidivierender depressiver

    Unerheblich ist insoweit, ob die Kosten der betroffenen Arzneimittelversorgung ausdrücklich Gegenstand der Pflegesatzverhandlungen waren (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.1994, 6 RKa 34/93, juris Rn. 23).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

  • LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10

    Krankenversicherung - Abschluss der stationären Behandlung - kein genereller

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - Planungsbereich - Bedarfsermittlung -

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 15/95

    Bedarf für die Ermächtigung zu prä- und postoperativen Leistungen in der

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 10/93

    Krankenhausarzt - Früherkennung - Krankheit - Ermächtigung - Zuständigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2012 - L 11 KR 3548/11

    Krankenversicherung - Transport des Eigenblutkonzentrats von Blutbank zum

  • SG Gießen, 13.02.2018 - S 5 KR 716/15
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02
  • BSG - B 6 KA 14/12 (anhängig)
  • SG Aachen, 01.02.2011 - S 13 KR 240/10

    Krankenversicherung

  • AG Seligenstadt, 05.08.2003 - 1 C 518/02
  • AG Karlsruhe, 13.08.2004 - 1 C 228/04

    Operative Fachgebiete/Anästhesie - Weiterer Erfolg bei der Abrechnung der

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