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   BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93   

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BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93 (https://dejure.org/1994,3696)
BSG, Entscheidung vom 14.07.1994 - 7 RAr 28/93 (https://dejure.org/1994,3696)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - 7 RAr 28/93 (https://dejure.org/1994,3696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 296
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.03.1972 - 7 RAr 49/69

    Zur Rechtsnatur von Nr. 10 der Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme im

    Auszug aus BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93
    Das BSG hat hierzu ausgeführt, daß die Berlin-RL kraft Verweisung an der Normqualität der 14. DV-AVAVG teilnehmen (BSGE 34, 115, 117 mit zahlreichen Nachweisen = SozR Nr. 1 zu § 1 der 14. DV-AVAVG).

    Nicht zuletzt deshalb hat das BSG zu den Berlin-RL vom 31. Januar 1962 (BAnz Nr. 26), die einen Tag nach der 14. DV-AVAVG vom 30. Januar 1962 (BGBl I 58) beschlossen, jedoch mit der VO am 7. Februar 1962 veröffentlicht worden sind, dargelegt, daß eine dynamische Verweisung verfassungsrechtlich unbedenklich sei (BSGE 34, 115, 117 f).

    Die MUV-RL E/S erfüllen schließlich das Publizitätserfordernis, das das BSG schon für die Berlin-RL als erfüllt angesehen hat (BSGE 34, 115, 118), nämlich die Bedingung, daß den Normunterworfenen die in bezug genommene Norm in allen ihren Bestandteilen zugänglich und erkennbar sein muß.

  • BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 19/72

    Bestandteil des Kohleanpassungsgesetzes - Recht - Richtlinien des

    Auszug aus BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93
    Mit Inkrafttreten des SGB I zum 1. Januar 1976 ist die ältere Rechtsprechung, die den Vorbehalt des Gesetzes bei "reiner" Leistungsgewährung für entbehrlich ansah (vgl zB BSGE 36, 175, 177), gegenstandslos geworden.

    Sie wären nur über den Aspekt der Selbstbindung der Verwaltung zu beachten, sofern sie - wie hier - iVm einem Haushaltsgesetz eine Leistungserbringung ermöglichen (vgl dazu BVerwGE 58, 45, 51; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2907; siehe auch BSGE 36, 175, 177).

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93
    Sie wären nur über den Aspekt der Selbstbindung der Verwaltung zu beachten, sofern sie - wie hier - iVm einem Haushaltsgesetz eine Leistungserbringung ermöglichen (vgl dazu BVerwGE 58, 45, 51; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2907; siehe auch BSGE 36, 175, 177).
  • BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88

    Verwaltungsvorschrift - Revision - Rechtsvorschrift - Verweisung

    Auszug aus BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93
    Sie wären nur über den Aspekt der Selbstbindung der Verwaltung zu beachten, sofern sie - wie hier - iVm einem Haushaltsgesetz eine Leistungserbringung ermöglichen (vgl dazu BVerwGE 58, 45, 51; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2907; siehe auch BSGE 36, 175, 177).
  • BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 105/73

    Umzug nach Berlin - Erstattung der Kosten - Antrag - Frist - Beginn - Entstehung

    Auszug aus BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93
    An dieser Rechtsprechung zu den Berlin-RL hat das BSG in nachfolgenden Entscheidungen festgehalten (BSG SozR Nr. 2 zu § 1 der 14. DV-AVAVG; BSG SozR 4720 Allg Nr. 1, 2, 3 und 4).
  • BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende

    Das Urteil des Sächsischen LSG befinde sich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSGE 74, 296) zu den "Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen iS von Art. 56 § 2 des Montanunionvertrags betroffen sind" (MUV-RL E/S).

    Aber selbst dann, wenn die 16. DVO-AVAVG als "Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 5" AFG angesehen werden könnte und damit die aufgrund dieser Regelung ergangenen Richtlinien wiederum Normbestandteil jener Verordnung wären (hierzu Senatsurteil vom 14. Juli 1994, BSGE 74, 296, 299 f mwN = SozR 3-6117 § 9 Nr. 9), handelte es sich bei den ESF-RL nicht um Richtlinien aufgrund der 16. DVO-AVAVG.

    Zwar hat der erkennende Senat angenommen, daß Richtlinien auch dann als von der Bundesregierung geschaffen angesehen werden können, wenn sie zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Bundesregierung vereinbart wurden und dann von einem Minister im Bundesanzeiger verkündet werden (Senatsurteil vom 14. Juli 1994, BSGE 74, 296, 301 = SozR 3-6117 § 9 Nr. 9).

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 107/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit - Altersgrenze -

    Über die (jeweilige) nationale Regierung (in Deutschland über die zuständigen Fachminister BMA, BMWi und BMF) wurde nach auch dort "positiv verlaufene (r) Globalprüfung der Beihilfeansprüche" (so Bundesfinanzhof vom 15.2. 1989, BFHE 156, 231, 233 zum Verfahren nach den "Richtlinien vom 12.7. 1966 in der Fassung, in der sie zugunsten der Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie angewendet wurden") bzw "interner Anerkennung der Förderungsvoraussetzungen" (so BSG vom 14.7. 1994, BSGE 74, 296, 297 = SozR 3-6117 § 9 Nr. 1 S 3 zum Verfahren nach den "Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen iS des Art. 56 § 2 des Montanunionvertrages betroffen sind", vom 31.3. 1970 [BAnz Nr. 69 vom 14.4. 1970] idF der Änderungen vom 27.6. 1988 [BAnz Nr. 120 vom 2.7. 1988]) gegenüber dem beantragenden Unternehmen die "Genehmigung" zur endgültigen Einstellung, Einschränkung oder Änderung der Betriebstätigkeit förmlich ausgesprochen und auch zeitliche Vorgaben gemacht, bis wann mit der Einstellungs-, Einschränkungs- oder Änderungsmaßnahme begonnen werden musste und wie diese weiter abzuwickeln war (Dauster, AuB 1996, 104, 105).

    Die DA als "Binnenrecht der BA" sind ihrer Rechtsnatur nach jedoch lediglich Verwaltungsvorschriften; sie erzeugen also keine normative Wirkungen, wenn sie auch als antizipierende Hinweise auf die Verwaltungspraxis Bedeutung erlangen können für die Selbstbindung der Arbeitsverwaltung im Sinne einer gleichmäßigen Behandlung (vgl zur Rechtsqualität der MUV-Richtlinien BSG vom 14.7. 1994, BSGE 74, 296, 299 = SozR 3-6117 § 9 Nr. 1 zu den Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen iS des Art. 56 § 2 des Montanunionvertrages betroffen sind, vom 31.3. 1970 [BAnz Nr. 69 vom 14.4. 1970] idF der Änderungen vom 27.6. 1988 [BAnz Nr. 120 vom 2.7. 1988]; Brehmer, SGb 1969, 190, 192; sowohl das BSG in der zitierten Entscheidung als auch Brehmer qualifizieren die MUV-Richtlinien als "Rechtsnormen").

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 121/08 R

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines

    Über die (jeweilige) nationale Regierung (in Deutschland über die zuständigen Fachminister BMA, BMWi und BMF) wurde nach auch dort "positiv verlaufene (r) Globalprüfung der Beihilfeansprüche" (so Bundesfinanzhof vom 15.2. 1989, BFHE 156, 231, 233 zum Verfahren nach den "Richtlinien vom 12.7. 1966 in der Fassung, in der sie zugunsten der Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie angewendet wurden") bzw "interner Anerkennung der Förderungsvoraussetzungen" (so BSG vom 14.7. 1994, BSGE 74, 296, 297 = SozR 3-6117 § 9 Nr. 1 S 3 zum Verfahren nach den "Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen iS des Art. 56 § 2 des Montanunionvertrages betroffen sind", vom 31.3. 1970 [BAnz Nr. 69 vom 14.4. 1970] idF der Änderungen vom 27.6. 1988 [BAnz Nr. 120 vom 2.7. 1988]) gegenüber dem beantragenden Unternehmen die "Genehmigung" zur endgültigen Einstellung, Einschränkung oder Änderung der Betriebstätigkeit förmlich ausgesprochen und auch zeitliche Vorgaben gemacht, bis wann mit der Einstellungs-, Einschränkungs- oder Änderungsmaßnahme begonnen werden musste und wie diese weiter abzuwickeln war (Dauster, AuB 1996, 104, 105).

    Die DA als "Binnenrecht der BA" sind ihrer Rechtsnatur nach jedoch lediglich Verwaltungsvorschriften; sie erzeugen also keine normative Wirkungen, auch wenn sie als antizipierende Hinweise auf die Verwaltungspraxis Bedeutung erlangen können für die Selbstbindung der Arbeitsverwaltung im Sinne einer gleichmäßigen Behandlung (vgl zur Rechtsqualität der MUV-Richtlinien BSG vom 14.7. 1994, BSGE 74, 296, 299 = SozR 3-6117 § 9 Nr. 1 zu den Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen iS des Art. 56 § 2 des Montanunionvertrages betroffen sind, vom 31.3. 1970 [BAnz Nr. 69 vom 14.4. 1970] idF der Änderungen vom 27.6. 1988 [BAnz Nr. 120 vom 2.7. 1988]; Brehmer, SGb 1969, 190, 192; sowohl das BSG in der zitierten Entscheidung als auch Brehmer qualifizieren die MUV-Richtlinien als "Rechtsnormen").

  • LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00

    Rücknahme eines anfäglich rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Dauer

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass eine Richtlinie nach der Rechtsprechung des BSG auch dann als von der Bundesregierung geschaffen angesehen werden kann, wenn sie lediglich von einem Minister im Bundesanzeiger verkündet wurde (BSG, Urteil vom 14.07.1994, Az.: 7 RAr 28/93).

    Zu fordern ist jedoch in einem solchen Fall, dass klar aus dem Richtlinientext (zumeist Vorspann) ersichtlich ist, dass es sich um eine Richtlinie der Bundesregierung handelt (BSG, Urteil vom 14.07.1994, a. a. O.).

  • LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 118/99
    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass eine Richtlinie nach der Rechtsprechung des BSG auch dann als von der Bundesregierung geschaffen angesehen werden kann, wenn sie lediglich von einem Minister im Bundesanzeiger verkündet wurde (BSG, Urteil vom 14.07.1994, Az.: 7 RAr 28/93).

    Zu fordern ist jedoch in einem solchen Fall, dass klar aus dem Richtlinientext (zumeist Vorspann) ersichtlich ist, dass es sich um eine Richtlinie der Bundesregierung handelt (BSG, Urteil vom 14.07.1994, a.a.O.).

  • LSG Brandenburg, 18.02.2000 - L 8 AL 130/99
    Die zur Verfassungsmäßigkeit derartiger dynamischer Verweisungen geäußerten Zweifel (vgl. dazu insbesondere Baden, NJW 1979, 623; Schenke, NJW 1980, 743; Sachs NJW 1981, 1651) beziehen sich im Wesentlichen auf Fragen der Gewaltenteilung, des Demokratiegebots oder der Gesetzgebungskompetenz, die hier deshalb nicht zum Tragen kommen, weil Normgeber in jedem Fall die Bundesregierung ist (siehe dazu zuletzt BSG vom 14.07.1994, BSGE 74, 296 [BSG 14.07.1994 - 7 RAr 28/93]).

    Dieses Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 28. Februar 1996 befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 74, 296 ff. [BSG 14.07.1994 - 7 RAr 28/93]), insbesondere zu den Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen im Sinne des Art. 56 § 2 des Montanunionvertrages betroffen sind (MUV-RL E/S).

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 102/03 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Fahrkosten - Berücksichtigung der

    Denn mit einer dynamischen Verweisung werden die Vorschriften, auf die verwiesen wird, zum Normbestandteil der Verweisungsvorschrift (hier des § 83 SGB III, mithin des SGB III: "dieses Gesetzbuches"; allg s Senatsurteil vom 14. Juli 1994, BSGE 74, 296, 300 = SozR 3-6117 § 9 Nr. 1 mwN).
  • LSG Sachsen, 28.02.1996 - L 3 Al 85/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe im Anschluss an den Bezug

    Eine abweichende rechtliche Bewertung ergebe sich auch nicht unter Berücksichtigung der im Urteil des BSG vom 14.07.1994 (7 RAr 28/93) dargelegten Erwägungen über die Weitergeltung der 16. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Gewährung von Anpassungsbeihilfen) vom 13.04.1962 gemäß § 242 Abs. 3 AFG .

    Die zur Verfassungsmäßigkeit derartiger dynamischer Verweisungen geäußerten Zweifel (vgl. dazu insbesondere Baden, NJW 1979, 623; Schenke, NJW 1980, 743; Sachs NJW 1981, 1651) beziehen sich im wesentlichen auf Fragen der Gewaltenteilung, des Demokratiegebots oder der Gesetzgebungskompetenz, die hier deshalb nicht zum Tragen kommen, weil Normgeber in jedem Fall die Bundesregierung ist (siehe dazu zuletzt BSG vom 14.07.1994, BSGE 74, 296 ).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 36/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Leistungen

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass die zu dem Montanunionvertrag ergangenen Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen iS des Art. 56 § 2b des Montanunionvertrags betroffen werden (MUV-RL vom 26. April 1978, BAnz Nr. 100 vom 2. Juni 1978, zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 30. Dezember 1994, BAnz 1995, S 165), als bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften iS des § 194 Abs. 3 Nr. 5 SGB III anzusehen sind (für eine Behandlung der MUV-RL jedenfalls als "Rechtsnormen im Sinne außenwirksamer Regelungen" bzw als Normbestandteil der weitergeltenden 16. DVO zum AVAVG vgl das Urteil des Senats vom 14. Juli 1994 - 7 RAr 28/93 -, BSGE 74, 296, 299), so findet die dem Kläger hier gewährte Aufstockungsleistung ihre Rechtsgrundlage jedenfalls nicht in den MUV-RL.
  • LSG Sachsen, 28.02.1996 - L 3 Al 124/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld im Anschluss an den Bezug von Unterhaltsgeld aus

    Die zur Verfassungsmäßigkeit derartiger dynamischer Verweisungen geäußerten Zweifel (vgl. dazu insbesondere Baden, NJW 1979, 623; Schenke, NJW 1980, 743; Sachs, NJW 1981, 1651) beziehen sich im wesentlichen auf Fragen der Gewaltenteilung, des Demokratiegebots und der Gesetzgebungskompetenz, die hier deshalb nicht zum Tragen kommen, weil Normgeber in jedem Fall die Bundesregierung ist (siehe auch zuletzt BSG, Urteil vom 14.07.1994, BSGE 74, 296 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Einstellung der Betriebstätigkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 18 AL 52/16

    Anspruch auf Insolvenzgeld

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - L 12 AL 169/98

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99
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