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   BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94   

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BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94 (https://dejure.org/1994,1212)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 11 RAr 41/94 (https://dejure.org/1994,1212)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 11 RAr 41/94 (https://dejure.org/1994,1212)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 75, 235
  • NZS 1995, 418
  • BB 1995, 784
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom SG zitierten Entscheidung des 7. Senats des BSG vom 13. Mai 1987 (BSGE 61, 286 [BSG 13.05.1987 - 7 RAr 62/85] = SozR 4100 § 134 Nr. 31).

    Die Entscheidung des 7. Senats vom 13. Mai 1987 (BSGE 61, 286 [BSG 13.05.1987 - 7 RAr 62/85] = SozR 4100 § 134 Nr. 31), auf die sich die Vorinstanzen beziehen, hatte nicht einen Anspruch auf Alg, sondern einen Anspruch auf Alhi zum Gegenstand und befaßte sich in diesem Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit des Vorbezugs von Alg aufgrund eines bindenden Bewilligungsbescheids und der daraus resultierenden Erfüllung der Anwartschaft nach § 134 Abs. 1 Nr. 4 Buchst a AFG.

    Um dieses Ergebnis zu vermeiden, hätte die Beklagte - wie in der bereits zitierten Entscheidung des BSG vom 13. Mai 1987 (BSGE 61, 286 [BSG 13.05.1987 - 7 RAr 62/85] = SozR 4100 § 134 Nr. 31) ausgeführt worden ist - die das Alg in der Vorfrist regelnden Bewilligungen gemäß § 45 SGB X zurücknehmen müssen.

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    So hat der 7. Senat bereits in drei Entscheidungen (Urteile vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, nicht veröffentlicht; 22. September 1976, BSGE 42, 199, 200 = SozR 4100 § 151 Nr. 5 und 17. März 1981 - 7 RAr 20/80, nicht veröffentlicht) zu § 151 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der bis zum Inkrafttreten des SGB X (1. Januar 1981) geltenden Fassung ausgeführt, daß die Aufhebung der früheren Alg-Bewilligung die mit Bindungswirkung versehene Zubilligung eines konkreten Anspruchs auf Alg-Zahlung beseitigt.

    Ein automatisches Wiederaufleben des Alg-Anspruchs kommt dann nicht in Betracht (vgl BSG-Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - zu den verschiedenen Fallgestaltungen).

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 11/91

    Erziehungsgeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    Es ist deshalb zwischen der materiellen Anspruchsberechtigung (dem Stammrecht) und dem Leistungsanspruch im engeren Sinne, also dem Anspruch auf Zahlung der Leistung (Zahlungsanspruch) zu unterscheiden (vgl BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 8, S 26 - zum Begriff des Stammrechts; ebenso die Literatur, vgl Eckert in GK-AFG § 100 Anm 25, 26; Gagel/Ebsen, AFG, § 134 RdNr 17; Knigge, AFG, Vor § 100 Anm 9).
  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 41/85

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    In einer weiteren Entscheidung vom 18. Februar 1987 (7 RAr 41/85 - nicht veröffentlicht) hat der 7. Senat des BSG ausgeführt, daß die zu § 151 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) aF entwickelte Rechtsprechung auch hinsichtlich solcher Aufhebungsbescheide Geltung hat, die nach dem SGB X ergangen sind.
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    Der Senat nahm in diesem Zusammenhang Bezug auf eine bereits in mehreren Entscheidungen entwickelte Rechtsprechung, wonach sich die Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheids nach § 151 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) aF nicht nur auf die (formelle) Beseitigung des früheren Bewilligungsbescheids, sondern auch auf die (materielle) Aussage erstreckt, daß die Bewilligung der Leistungen zu Unrecht erfolgt sei (BSG SozR 1500 § 77 Nr. 20; BSGE 45, 38, 45 = SozR 4100 § 40 Nr. 17; BSGE 46, 20, 22 = SozR 4100 § 117 Nr. 2).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    Sie erstreckt sich nicht auf die Begründung, auch nicht auf deren tragende Elemente (BSGE 72, 206, 207 [BSG 21.04.1993 - 11 RAr 25/92] = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    Doch der Antrag auf Alg schließt nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung den Antrag auf Alhi ein, wenn er nicht ausdrücklich auf die beantragte Leistungsart beschränkt wurde (BSGE 44, 164, 167 = SozR 4100 § 134 Nr. 4; 49, 114 = SozR 4100 § 100 Nr. 5).
  • BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 10/73
    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    So hat der 7. Senat bereits in drei Entscheidungen (Urteile vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, nicht veröffentlicht; 22. September 1976, BSGE 42, 199, 200 = SozR 4100 § 151 Nr. 5 und 17. März 1981 - 7 RAr 20/80, nicht veröffentlicht) zu § 151 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der bis zum Inkrafttreten des SGB X (1. Januar 1981) geltenden Fassung ausgeführt, daß die Aufhebung der früheren Alg-Bewilligung die mit Bindungswirkung versehene Zubilligung eines konkreten Anspruchs auf Alg-Zahlung beseitigt.
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    Doch der Antrag auf Alg schließt nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung den Antrag auf Alhi ein, wenn er nicht ausdrücklich auf die beantragte Leistungsart beschränkt wurde (BSGE 44, 164, 167 = SozR 4100 § 134 Nr. 4; 49, 114 = SozR 4100 § 100 Nr. 5).
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
    Diese Regelung - die, wie im folgenden noch dargestellt wird, für den vom Kläger hilfsweise geltend gemachten Anspruch auf Alhi von Bedeutung ist - knüpft also für die Erfüllung der Anwartschaft an den (rechtmäßigen) Vorbezug von Alg an (BSGE 47, 241, 244 = SozR 4100 § 134 Nr. 11).
  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Dies allein führt jedoch nicht dazu, dass die Zahlung des Alg rechtswidrig geworden und bereits bei Auszahlung mit einem Rückzahlungsanspruch belastet war (zur Unterscheidung von Stammrecht und Leistungsanspruch etwa BSGE 75, 235 = SozR 3-4100 § 100 Nr. 5 mwN) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Begründungselemente erwachsen auch dann nicht in Bestandskraft, wenn sie tragend sind (BSG 8. Dezember 1994 - 11 RAr 41/94 - zu 1 a der Gründe, BSGE 75, 235) .
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Mit den in zwei gesonderten Vordrucken mit der Überschrift "Bewilligungsbescheid" vom gleichen Tage für die Leistungszeiträume 24. Januar bis 23. April 1987 sowie 25. Mai bis 9. September 1987 ermittelten Alg-Anspruch von wöchentlich 114, 60 DM hat die BA lediglich das sogenannte Stammrecht im Sinne einer materiellen Anspruchsberechtigung ermittelt, das vom Leistungsanspruch im engeren Sinn zu unterscheiden ist (vgl. dazu die Urteile des Senats: BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 8 und BSG SozR 3-4100 § 100 Nr. 5 jeweils m.w.N.).

    Begründungen haben diese Wirkung auch dann nicht, wenn es sich um tragende Begründungselemente handelt (BSGE 66, 168, 175 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSGE 72, 207 [BSG 21.04.1993 - 11 RAr 25/92] = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 100 Nr. 5).

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