Rechtsprechung
   BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 76, 207
  • NZA-RR 1996, 268



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Vielmehr können zur Klärung von Inhalt, Zweck und Ausmaß die allgemeinen Auslegungsgrundsätze herangezogen werden, wie etwa Sinnzusammenhang der Norm, Ziel der gesetzlichen Regelung und ihre Entstehungsgeschichte (BSGE 76, 207, 217 mwN = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; BSGE 91, 94 RdNr 17 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BVerfGE 80, 1, 20 f).

    Dies zwingt zu möglichst einfachen Maßstäben bei der Leistungsberechnung (BSGE 76, 207, 217 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Vielmehr können zur Klärung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung die allgemeinen Auslegungsgrundsätze herangezogen werden, wie etwa Sinnzusammenhang der Norm, Ziel der gesetzlichen Regelung und ihre Entstehungsgeschichte (Senatsurteil vom 3. August 1995, BSGE 76, 207, 217 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4, zur AFG-LeistungsVO 1995, mwN).
  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95  

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung

    Die Reichweite des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes ergibt sich aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die dem Gesetzgeber nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auferlegt ist (stRspr: BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 4 mwN; BSG Urteile vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - und vom 3. August 1995 - 7 RAr 28/95 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zu den gewöhnlich bei Arbeitnehmern anfallenden gesetzlichen Abzügen gehören nach der Rechtsprechung des BSG alle Abzüge, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber aufgrund einer gesetzlichen Anordnung vom Bruttolohn einzubehalten und abzuführen sind (BSG Urteil vom 3. August 1995 - 7 RAr 28/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies steht nach der Rechtsprechung des BSG einer Qualifizierung als gewöhnlichem bei Arbeitnehmern anfallendem Beitrag nicht entgegen (BSG Urteil vom 3. August 1995 - 7 RAr 28/95 -).

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