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   BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93   

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BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93 (https://dejure.org/1995,1335)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1995 - 6 RKa 27/93 (https://dejure.org/1995,1335)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 6 RKa 27/93 (https://dejure.org/1995,1335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 6
  • NZS 1995, 425
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93
    Es handelt sich bei ihr um eine Berufsausübungsregelung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dann nicht zu beanstanden ist, wenn die Regelungen zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet sind, und sie unter vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls erforderlich, verhältnismäßig und dem Betroffenen zumutbar erscheinen (vgl BVerfGE 70, 1, 28; s weiter BSGE 70, 240, 244 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93
    Es handelt sich bei ihr um eine Berufsausübungsregelung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dann nicht zu beanstanden ist, wenn die Regelungen zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet sind, und sie unter vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls erforderlich, verhältnismäßig und dem Betroffenen zumutbar erscheinen (vgl BVerfGE 70, 1, 28; s weiter BSGE 70, 240, 244 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1).
  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93
    Dem steht nicht entgegen, daß dadurch im Ergebnis von den Bewertungen des EBM abgewichen wird (BSGE 73, 131, 134 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91

    Sozialgerichtsverfahren - Sprungrevision - Form - Zustimmungserklärung des

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93
    Die Frage bedarf keiner Entscheidung, weil eine Einbeziehung der während des Klage- und Berufungsverfahrens ergangenen gleichlautenden Berichtigungsverfügungen hier jedenfalls noch aus Gründen des prozessualen Vertrauensschutzes geboten war (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 3; SozR 3-8570 § 11 Nr. 2).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93

    Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93
    Die Frage bedarf keiner Entscheidung, weil eine Einbeziehung der während des Klage- und Berufungsverfahrens ergangenen gleichlautenden Berichtigungsverfügungen hier jedenfalls noch aus Gründen des prozessualen Vertrauensschutzes geboten war (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 3; SozR 3-8570 § 11 Nr. 2).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93
    Das Landessozialgericht (LSG) hat dazu auf die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen, nach der eine analoge Anwendung des § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) geboten ist, wenn ein Honorarbescheid einer KÄV angefochten ist und während des Gerichtsverfahrens weitere Bescheide für spätere Abrechnungszeiträume ergehen, die den Honoraranspruch des Arztes in derselben Weise regeln und deshalb mit derselben Begründung angefochten werden (vgl zuletzt mwN: Urteil des Senats vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93
    Sie verstößt insbesondere nicht gegen § 121 Abs. 3 S 2 SGB V. Diese Vorschrift soll sicherstellen, daß die Vergütungsregelungen für Belegärzte nicht zu Hemmnissen für eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur im Belegarztwesen werden (s Begründung zur Vorläuferregelung des § 368g Abs. 6 S 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) in BT-Drucks 8/338, S 64, zu Art. 1 § 1 Nr. 31; vgl auch die Begründung zum Gesetzentwurf des GRG, BT-Drucks 11/2237, S 204, zu § 130 Abs. 3).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94

    Landwirtschaft - Ehegattenverdienst - Arbeitsunfall

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. Oktober 1994 - 2 RU 5/94 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5) handelt es sich bei dem genannten Gebot um eine Regelung mit vorwiegend objektivrechtlichem Charakter, auf deren Verletzung sich Ärzte nur unter bestimmten, in der genannten Entscheidung im einzelnen aufgezeigten Voraussetzungen berufen können.
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Art und Umfang der Leistungen, wie sie im einheitlichen Bewertungsmaßstab festgelegt sind, bilden nicht das alleinige Verteilungskriterium; vielmehr können die KÄVen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie ebenso wie die Gesamtvertragspartner im Rahmen des ihnen vom Gesetz eingeräumten Handlungsspielraums daneben auch andere Gesichtspunkte berücksichtigen, auch wenn dadurch im Ergebnis von Bewertungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs abgewichen wird (BSGE 73, 131, 134 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 22; BSGE 76, 6, 10 = SozR 3-2500 § 121 Nr. 1 S 5; vgl auch BSG SozR 2200 § 368f Nr. 9 S 23 und SozR 2200 § 368f Nr. 14 S 47) .
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 30/07 R

    Honorarverteilungsmaßstab - kein Vergütungsausschluss für erbrachte oder

    Auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1.2.1995 (SozR 3-2500 § 121 Nr. 1) könne sich der Kläger im Hinblick auf den abweichenden Sachverhalt nicht berufen.

    Dies hätte - wie das BSG bereits im Urteil vom 1.2.1995 (SozR 3-2500 § 121 Nr. 1 S 3) entschieden habe - nur "gesamtvertraglich durch die gemeinsame Selbstverwaltung" erfolgen können, doch existiere in Niedersachsen eine solche Regelung nicht.

    Eine Rechtfertigung kann insbesondere darin liegen, dass die entsprechenden Leistungen durch das Krankenhaus zur Verfügung gestellt (§ 121 Abs. 2 SGB V) und deshalb bereits über den Pflegesatz vergütet werden (Ausschluss der Doppelvergütung, vgl BSGE 52, 181, 183 = SozR 7323 § 3 Nr. 4 S 13; BSG USK 89159 = juris RdNr 14; BSG USK 9086 = juris RdNr 14; BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 1 S 4; Nr. 3 S 12 f; BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 13; s hierzu auch Wenner, GesR 2007, 337, 343).

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 34/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung analytischer Laborleistungen -

    Art und Umfang der Leistungen, wie sie im EBM-Ä festgelegt sind, bilden nicht das alleinige Verteilungskriterium; vielmehr können die KÄVen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie ebenso wie die Gesamtvertragspartner im Rahmen des ihnen vom Gesetz eingeräumten Handlungsspielraums daneben auch andere Gesichtspunkte berücksichtigen, auch wenn dadurch im Ergebnis von Bewertungen des EBM-Ä abgewichen wird (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 29 RdNr 38 unter Hinweis auf BSGE 73, 131, 134 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 22; BSGE 76, 6, 10 = SozR 3-2500 § 121 Nr. 1 S 5) .
  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 33/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für

    Art und Umfang der Leistungen, wie sie im EBM-Ä festgelegt sind, bilden nicht das alleinige Verteilungskriterium; vielmehr können die KÄVen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie ebenso wie die Gesamtvertragspartner im Rahmen des ihnen vom Gesetz eingeräumten Handlungsspielraums daneben auch andere Gesichtspunkte berücksichtigen, auch wenn dadurch im Ergebnis von Bewertungen des EBM-Ä abgewichen wird (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 29 RdNr 38 unter Hinweis auf BSGE 73, 131, 134 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 22; BSGE 76, 6, 10 = SozR 3-2500 § 121 Nr. 1 S 5) .
  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 44/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für

    Art und Umfang der Leistungen, wie sie im EBM-Ä festgelegt sind, bilden nicht das alleinige Verteilungskriterium; vielmehr können die KÄVen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie ebenso wie die Gesamtvertragspartner im Rahmen des ihnen vom Gesetz eingeräumten Handlungsspielraums daneben auch andere Gesichtspunkte berücksichtigen, auch wenn dadurch im Ergebnis von Bewertungen des EBM-Ä abgewichen wird (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 29 RdNr 38 unter Hinweis auf BSGE 73, 131, 134 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 22; BSGE 76, 6, 10 = SozR 3-2500 § 121 Nr. 1 S 5) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 3 KA 268/04

    Rechtmäßigkeit von im Rahmen belegärztlicher Behandlung erbrachter

    Da die genannten Kosten im Wesentlichen auch schon in die Punktzahlansätze des EBM eingeflossen sind (vgl. dort Ziffer 2 im Teil A der Allgemeinen Bestimmungen), der Grundlage auch der Vergütung belegärztlicher Leistungen ist, sind im Rahmen des § 121 Abs. 3 Satz 2 SGB V besondere Vorschriften erforderlich, die gewährleisten, dass es insoweit nicht zu Doppelleistungen der Krankenkassen kommt, nämlich zum einen über die an die Krankenhäuser gezahlten Vergütungen (insbesondere Pflegesätze) und zum anderen über die an die KV ausgezahlte Gesamtvergütung gemäß § 85 Abs. 1 SGB V (vgl. hierzu grundlegend: BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 1).

    Denn die KVen können im Rahmen ihrer Satzungsautonomie neben den Gebührenansätzen des EBM auch andere Gesichtspunkte zur Erreichung einer sachgerechten Honorarverteilung berücksichtigen, selbst wenn hierdurch im Ergebnis von den Bewertungen des EBM abgewichen wird; hierzu zählt insbesondere die Beschränkung der belegärztlichen Vergütung auf Grund der Vorgabe des § 121 Abs. 3 Satz 2 SGB V (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 1).

    Schließlich beruft sich der Kläger zu Unrecht auch auf das bereits in der erstinstanzlichen Entscheidung angeführte Urteil des BSG (SozR 3-2500 § 121 Nr. 1).

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 25/95

    Abrechnungsfähigkeit der Beratungsleistungen für ambulante Notfallbehandlungen

    Schließlich ergebe sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 27/93 -, daß Regelungen in einem HVM, durch die die Abrechnungsfähigkeit bestimmter Leistungen für Vertragsärzte ausgeschlossen werde, nicht gegen den EBM verstießen.

    Schließlich kann sich die Revision für die Rechtmäßigkeit der gesamtvertraglichen Regelungen nicht auf das Urteil des Senats vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 27/93 (SozR 3-2500 § 121 Nr. 1) berufen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 177/03

    Rechtsstreit über die Höhe der Vergütung belegärztlich erbrachter

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (SozR 3-2500 § 121 Nr. 1) könne die belegärztliche Vergütung einzelner Leistungen auf der Grundlage des § 121 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) gesamtvertraglich ausgeschlossen oder reduziert werden; denn zu den Besonderheiten der belegärztlichen Tätigkeit zähle die Doppelgleisigkeit der Vergütung, wobei Sachkosten und kalkulatorische Praxiskostenanteile mit den allgemeinen Krankenhausleistungen vergütet würden.

    Da diese Kosten im Wesentlichen auch schon in die Punktzahlansätze des EBM eingeflossen sind (vgl dort Ziffer 2 in Teil A der Allgemeinen Bestimmungen), der Grundlage auch der Vergütung belegärztlicher Leistungen ist, sind im Rahmen des § 121 Abs. 3 Satz 2 SGB V besondere Vorschriften erforderlich, die gewährleisten, dass es insoweit nicht zu Doppelleistungen der Krankenkassen kommt (vgl hierzu grundlegend: BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 1).

    Aus dem in der erstinstanzlichen Entscheidung angeführten Urteil des BSG (SozR 3-2500 § 121 Nr. 1) folgt nichts anderes.

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 3/09 R

    Regelungen des Vertragsarztrechts gelten grundsätzlich auch für belegärztliche

    a) Zwar bestimmt § 121 Abs. 3 Satz 2 SGB V, dass die Vergütung belegärztlicher Leistungen die Besonderheiten der belegärztlichen Tätigkeit zu berücksichtigen hat; diese Vorschrift soll sicherstellen, dass die Vergütungsregelungen für Belegärzte nicht zu Hemmnissen für eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur im Belegarztwesen werden (BSGE 76, 6, 8 = SozR 3-2500 § 121 Nr. 1 S 3 mwN) .
  • LSG Hessen, 26.03.2003 - L 7 KA 921/01

    Vertragsarzt (hier: Facharzt für Radiologie) - Begründung - Honorarbescheid -

    Der erkennende Senat folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urt. vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 27/93 - SozR 3-2500 § 121 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 1441/00
  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 11/15 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 12/15 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • LSG Hessen, 16.10.2002 - L 7 KA 721/00

    Vertragsarzt - Begründung - Honorarbescheid - Honorarverteilungsmaßstab -

  • LSG Hessen, 17.09.2003 - L 7 KA 1128/01
  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 1187/01
  • LSG Hessen, 17.09.2003 - L 7 KA 165/01
  • LSG Hessen, 17.09.2003 - L 7 KA 1104/01

    Vertragsarzt - Honorarbescheid - Begründung - Einheitlicher Bewertungsmaßstab

  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 707/00

    Vertragsarzt - Radiologe - Begründung - Honorarbescheid -

  • LSG Hessen, 29.01.2003 - L 7 KA 1105/01

    Vertragsarzt (hier: Facharzt für Radiologie) - Begründung - Honorarbescheid -

  • LSG Hessen, 16.12.2003 - L 7 KA 536/02

    Vertragsarzt - Honorarbescheid - Begründung - Einheitlicher Bewertungsmaßstab

  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 1373/01
  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 723/00

    Vertragsarzt - Pathologe - Begründung - Honorarbescheid -

  • SG Düsseldorf, 30.10.2013 - S 2 KA 262/09

    Zulässigkeit des Ausschluss der Abrechnung der Leistungen u.a. nach Abschnitt

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