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   BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94   

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https://dejure.org/1996,1008
BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94 (https://dejure.org/1996,1008)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1996 - 7 RAr 90/94 (https://dejure.org/1996,1008)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 7 RAr 90/94 (https://dejure.org/1996,1008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Bemessungsrahmen - Berücksichtigungsfähige Lohnabrechnungszeiträume

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 112 Abs. 2 S. 1 § 112 Abs. 2 S. 3
    Bestimmung des Bemessungszeitraums für das Arbeitslosengeld nach § 112 Abs. 2 S. 1 AFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 244
  • NZS 1996, 442
  • NZA-RR 1996, 470
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94
    Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums geht der Senat davon aus, daß zunächst ein dreimonatiger Zeitraum festzulegen ist, der sich vom Ende der letzten beitragspflichtigen Beschäftigung vor der Entstehung des Anspruchs rückwärts kalendermäßig nach Zeitmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet (vgl Urteile des Senats vom 9. Februar 1995 - SozR 4100 § 44 Nr. 11 und 28. Juni 1995 - BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).

    Beginnt jedoch ein berücksichtigungsfähiger Lohnabrechnungszeitraum vor dem Bemessungsrahmen und reicht er teilweise in diesen hinein, so ist auch dieser Lohnabrechnungszeitraum in vollem Umfang in den Bemessungszeitraum einzubeziehen, auch wenn schon ohne seine Berücksichtigung 60 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt erfüllt sind (vgl BSG SozR 4100 § 111 Nr. 3, S 14; noch offengelassen im Urteil des Senats vom 28. Juni 1995 - BSGE 76, 162, 166 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).

    Insoweit hat der Senat in seinem Urteil vom 28. Juni 1995 (BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22) für die Bestimmung des Bemessungszeitraums nach § 112 Abs. 2 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) am strengen Zuflußprinzip festgehalten und lediglich hinsichtlich der Korrekturmöglichkeiten bei nachträglicher Vertragserfüllung im Rahmen des § 112 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die bisherige Rechtsprechung modifiziert.

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94
    Eine erweiternde Auslegung ist auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen, etwa im Hinblick auf das Äquivalenzprinzip (vgl hierzu BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88; EuGRZ 1995, 429 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 = DB 1995, 1084), geboten.
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94
    Das bedeutet, daß es bis dahin entweder tatsächlich ausgezahlt oder zumindest soweit abgerechnet sein mußte, daß es nur noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte, damit der Arbeitnehmer darüber verfügen konnte (vgl zuletzt BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92, NZA 1993, 621).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92

    Berechnung des Lohnfaktors des Bemessungsentgelts bei der Gewährung von

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94
    Das bedeutet, daß es bis dahin entweder tatsächlich ausgezahlt oder zumindest soweit abgerechnet sein mußte, daß es nur noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte, damit der Arbeitnehmer darüber verfügen konnte (vgl zuletzt BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92, NZA 1993, 621).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94
    Vielmehr wird der Gesetzeszweck, einfache Maßstäbe für die Leistungsberechnung vorzugeben, die eine beschleunigte Leistungsfeststellung und rasche Auszahlung ermöglichen (vgl hierzu ua BVerfGE 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6), am ehesten realisiert, wenn bei der Berechnung des Bemessungsrahmens auf den Zeitpunkt des Endes der letzten beitragspflichtigen Beschäftigung abgestellt und der Zeitraum kalendermäßig unter Zurückrechnung von drei (Zeit-)Monaten bestimmt wird.
  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94
    Gemeint ist damit die Entstehung des Stammrechts iS des § 100 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (vgl hierzu BSGE 72, 177, 179 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 112/78

    Bemessungszeitraum - Lohnabrechnungszeitraum - Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94
    Dies hatte das BSG bejaht und ausgeführt, daß der Begriff "Beschäftigung" auch eine allgemeine Bedeutung haben könne und Sinn und Zweck der Regelung eine Erfassung der Lohnabrechnungszeiträume aus mehreren Beschäftigungen erfordere (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 13).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei

    Denn die Erwägungen des BSG, wonach die frühere Rechtsprechung zu § 112 AFG (ua BSGE 77, 244 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 24) auf einem anderen Gesetzeswortlaut bzw dem Umstand eines äußerst kurzen dreimonatigen Bemessungsrahmens beruht (BSG SozR 4-4300 § 133 Nr. 3 RdNr 21), gelten in gleicher Weise (ebenso Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 130 RdNr 50, Stand Juni 2005; Coseriu/Jakob in NK-SGB 111, 3. Aufl, § 130 RdNr 27; Rolfs in Gagel, SGB III, § 130 RdNr 27, Stand Oktober 2008).
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Bereits das frühere Recht kannte der Sache nach einen Bemessungsrahmen, ohne aber diesen in der Rechtsprechung entwickelten Begriff ausdrücklich zu verwenden (vgl zB zur Rechtsentwicklung BSGE 77, 244 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 24; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 26; Pawlak in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 11 RdNr 41 ff).

    Das wird in der Regel der Konzeption gerecht, das Alg als Lohnersatzleistung an einem möglichst zeitnahen Lohnniveau auszurichten, das den auf Arbeitseinkommen gegründeten durchschnittlichen Lebensstandard des Arbeitslosen repräsentiert (vgl ua BSGE 74, 96, 100 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17; BSGE 77, 244, 250 = BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 24; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 26).

  • SG Aachen, 23.07.2007 - S 21 AL 38/06

    Arbeitslosengeld - Mutterschutz ist beim Arbeitslosengeld zu berücksichtigen

    Dabei ist es unerheblich, ob der Bemessungsrahmen vollständig mit Versicherungspflichtverhältnissen belegt ist oder insofern Lücken enthält (vgl. BSG, Urteil vom 25.1.1996, 7 RAr 90/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 24; Behrend, aaO § 130 Rndr. 44; Valgolio, aaO § 130 Rndr. 31; Pawlak in: Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts 2003, § 11 Rdnr. 41 ff m.w.N).

    Es handelt sich um einen Begriff, der von der Rechtssprechung bereits zur Vorgängerregelung des § 112 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entwickelt worden war (BSG Urteil vom 25.1.1996, 7 RAr 90/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 24; BSG Urteil vom 21.3.1996, 11 RAr 49/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 36) und auch im Rahmen des zum 01.01.1998 eingeführten SGB III weiterverwendet wurde (vgl. Pawlak aaO, § 11 Rdnr. 42).

    Der Bemessungsrahmen wurde vom Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs rückwärts kalendermäßig nach Wochen berechnet (BSG, Urteil vom 25.1.1996, 7 RAr 90/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 25; Urteil vom 2.9.2004, B 7 AL 68/03 R) und umfasste 52 Wochen.

    Der Bemessungsrahmen war vom Begriff des Bemessungszeitraums zu unterscheiden (BSG Urteil vom 25.1.1996, 7 RAr 90/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 24; BSG, Urteil vom 02.09.2004, B 7 AL 68/03 R; Behrend, aaO § 130 Rdnr. 23; Valgolio aaO, § 130 Rdnr. 19).

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