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   BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94   

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BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94 (https://dejure.org/1996,1689)
BSG, Entscheidung vom 18.06.1996 - 9 RV 6/94 (https://dejure.org/1996,1689)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 (https://dejure.org/1996,1689)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 265
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.09.1977 - 11 RA 100/76

    Ersatzzeit - Arbeitsdienst vor Einführung der Arbeitsdienstpflicht - Gesetzliche

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Das hat das BSG bereits in anderem Zusammenhang entschieden (vgl zur gesetzlichen Dienstpflicht iS von § 28 Abs. 1 S 1 AVG: BSGE 44, 239, 241 = SozR 2200 § 1251 Nr. 36).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Härteausgleich ist nur dann zu gewähren, wenn sich wegen der Umstände des Einzelfalles, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat, die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt und dies besonders unbillig ist (BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1; SozR 3100 § 89 Nr. 11; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 7/93 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86

    Anspruch auf Entschädigung gesundheitlicher Schädigungen durch einen während der

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Der Senat weicht damit nicht von der Entscheidung des 2. Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -(SGb 1990, 465) ab, obwohl danach ehemalige NVA-Soldaten durch § 5 Abs. 2 FRG iVm § 541 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) von einer Eingliederung nach dem Fremdrentenrecht ausgeschlossen sein sollen.
  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 12/405 S 155) sollen auch die Fälle erfaßt werden, in denen das Anerkennungsverfahren zum Stichtag noch lief und später mit einem Bescheid mit Wirkung für die Zeit vor dem Stichtag abgeschlossen wurde.
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RVi 2/88

    Besondere Härte im Sinne des § 89 BVG

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Härteausgleich ist nur dann zu gewähren, wenn sich wegen der Umstände des Einzelfalles, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat, die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt und dies besonders unbillig ist (BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1; SozR 3100 § 89 Nr. 11; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 7/93 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RK 40/86

    Nachholung der Beiladung - Zurückverweisung - Leistungspflicht

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Der Senat weicht damit nicht von der Entscheidung des 2. Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -(SGb 1990, 465) ab, obwohl danach ehemalige NVA-Soldaten durch § 5 Abs. 2 FRG iVm § 541 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) von einer Eingliederung nach dem Fremdrentenrecht ausgeschlossen sein sollen.
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVi 1/81

    Impfempfehlung - Besondere Härte - Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Härteausgleich ist nur dann zu gewähren, wenn sich wegen der Umstände des Einzelfalles, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat, die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt und dies besonders unbillig ist (BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1; SozR 3100 § 89 Nr. 11; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 7/93 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - L 8 U 30/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entschädigung eines ehemaligen NVA-Soldaten

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 -.

    Härteausgleich ist nur dann zu gewähren, wenn sich wegen der Umstände des Einzelfalls, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat, die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten, aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt und dies besonders unbillig ist (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94, zitiert nach juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Entgegen dem Urteil des Sozialgerichts Lübeck ist mit dem Bundessozialgericht (vgl. Urteil vom 16. Juni 1996 - 9 RV 6/94) die Anwendbarkeit des FRG zu bejahen.

    Dazu zählen die Versicherungsträger, die nach 1945 in der DDR errichtet worden sind und dort die auf Gesetz beruhende Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durchgeführt haben; dazu gehört auch der FDGB-Kreisvorstand - Verwaltung der Sozialversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O., Rn. 18).

    Der Senat folgt jedoch der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O., Rn. 19).

    Nur wenn diese anderen Systeme den FRG-Personenkreis ihrerseits eingliederten, entfalle die Eingliederung in die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. BSG Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O., Rn. 20 a.E.).

    In der Praxis der Unfallversicherungsträger wird ein am 31. Dezember 1991 laufendes Anerkennungsverfahren angenommen, wenn spätestens zu diesem Tag ein Antrag auf Leistungen nach dem FRG gestellt oder auf anderem Wege - z. B. über einen Arztbericht oder die Meldung einer Krankenkasse - das Verfahren aufgenommen worden ist (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O.; Raschke in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts-Unfallversicherungsrecht-, 1996, § 72 Rn. 264).

    Nicht der Eingliederungserfolg bereits vor dem Stichtag ist maßgebend, sondern das rechtzeitige Ingangsetzen des auf Eingliederung gerichteten und mit ihr endenden Verfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O., Rn. 24 m.w.N.).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R

    Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung für ehemalige

    Maßgebend ist nicht der Entscheidungserfolg bereits vor dem Stichtag, sondern das rechtzeitige Ingangsetzen des auf Eingliederung gerichteten Verfahrens (vgl Senatsbeschluß vom 21. Januar 1997 - 2 BU 267/96 - = HVBG-Info 1997, 974; BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; Hessisches LSG Urteil vom 9. Juli 1998 - L 5 V 382/93 - = HVBG-Info 1999, 1720; Raschke in Schulin, HS-UV, § 72 RdNr 262).

    Der Kläger hat seinen Leistungsantrag - und damit sein Eingliederungsbegehren - nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) bereits im Juli 1989, also vor dem Stichtag, beim BMVtdg gestellt; daß es sich dabei um die unzuständige Stelle handelte, ist gemäß § 16 Abs. 2 SGB I für die Fristwahrung unschädlich (vgl BSGE 78, 265, 270 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).

    Diese Voraussetzungen liegen zwar grundsätzlich vor, da sich der Unfall des Klägers nach den Feststellungen des LSG außerhalb des Bundesgebiets nach dem Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990 ereignet hat, und der Kläger als Wehrpflichtiger der NVA nach dem Recht der DDR bei dem FDGB, einem deutschen Unfallversicherungsträger im Sinne der Vorschrift (BSGE 78, 265, 268 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2), gegen Arbeitsunfall versichert war.

    Er weicht damit nicht von der Entscheidung des 9. Senats des BSG vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 - = BSGE 78, 265 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 ab, da es dort um einen ehemaligen Soldaten der NVA ging, der freiwilligen Wehrdienst leistete.

    Der 9. Senat lehnt diese, jedenfalls im Hinblick auf freiwillig Wehrdienst leistende NVA-Soldaten, im wesentlichen mit der Begründung ab, damit werde nicht nur - wie von § 5 Abs. 2 iVm § 7 FRG vorgeschrieben - der Unfallort in das Gebiet der Bundesrepublik verlegt und gefragt, ob der Verletzte nach dem hier geltenden Recht wegen des Unfalls versichert gewesen wäre, sondern darüber hinaus würde aus dem Soldaten der NVA ein Soldat der Bundeswehr; eine solche Änderung des Sachverhalts, die NVA-Soldaten generell von einer Eingliederung ausschlösse, lasse das FRG nicht zu (BSGE 78, 265, 268 = SozR 3 aaO).

  • LSG Brandenburg, 22.02.2005 - L 22 RA 314/02

    Entschädigung für eine infolge des Dienstes von Mai 1952 bis November 1955 bei

    Dies folge aus den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R und vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94.

    Dem kann auch ein ohne gesetzliche Dienstpflicht durch gesellschaftlichen Druck oder mittelbaren Zwang abverlangter Dienst nicht gleichgestellt werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94, abgedruckt in SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 und BSGE 78, 265).

    Der Kläger war danach bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst der KVP am 30. November 1955 in der allgemeinen Sozialpflichtversicherung unfallversichert, denn die Voraussetzungen der §§ 17 und 18 VSO-MdI lagen nicht vor und sein Ausscheiden erfolgte vor Erreichen der Altersgrenze nach § 21 VSO-MdI (vgl. dazu auch Urteil des BSG vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94, wonach - freiwillige dienende - Soldaten der NVA bei einem im Jahre 1960 erlittenen Unfall bei der allgemeinen Sozialpflichtversicherung unfallversichert gewesen sind und Dienstbeschädigungen von Soldaten erst ab 01. Juli 1968 aus dem bereits zum 01. Juli 1957 eingeführten Sonderversorgungssystem der NVA entschädigt wurden).

    Dies betrifft jedoch nicht solche Soldaten, die einen freiwilligen Wehrdienst leisteten (BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R und BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94).

    Dies gilt insbesondere deswegen, weil freiwillig Dienstleistende nach den obigen Ausführungen in der allgemeinen Sozialpflichtversicherung der DDR unfallversichert waren, sofern nicht ausnahmsweise beim Ausscheiden aus dem Dienst eine Rentenleistung aus einem Sonderversorgungssystem (hier der VSO-MdI) geleistet wurde (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94).

    Diese Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass es nicht auf den Entscheidungserfolg (also auf den einen Anspruch auf Entschädigung nach § 5 Abs. 1 FRG gewährenden Verwaltungsakt), sondern auf das rechtzeitige In-Gang-Setzen des auf Eingliederung gerichteten Verfahrens durch einen Antrag vor dem Stichtag des 01. Januar 1992 ankommt (BSG, Urteil vom 16. April 2002 - B 9 V 7/01 R, abgedruckt in SozR 3-3100 § 89 Nr. 9; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R, abgedruckt in SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3; BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 41/00 R, abgedruckt in SozR 3-2200 § 1150 Nr. 5; BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94).

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 41/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Antrag auf Weiterzahlung einer

    Das RÜG brachte eine endgültige Feststellungssperre für FRG-Leistungen, indem es in § 1150 RVO die Konkurrenz von Fremdrentenansprüchen mit Ansprüchen nach dem Unfallversicherungsrecht der DDR neu regelte (BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).

    Dem hat sich die Rechtsprechung auch des Senats angeschlossen (BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3; BSG Beschluß vom 21. Januar 1997 - 2 BU 267/96 - HVBG-Info 1997, 974).

    Auf das Eingliederungsbegehren nach dem FRG ist zwar § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I anwendbar (BSGE 78, 265, 270 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3); ein solcher Antrag ist hier aber nicht bei einer der in § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I genannten Stellen eingegangen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 10 V 39/97

    Wiedergewährung einer Unfallrente, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen

    Nach den genannten Vorschriften über den Härteausgleich kann trotz fehlender Vertriebeneneigenschaft ehemaligen Wehrpflichtigen der früheren DDR Versorgung im Wege des versorgungsrechtlichen Härteausgleichs gewährt werden (Rundschreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - BMA - vom 08.10.1991 - VI a 1 -52506 - in: BArbBl. 1991, Nr. 12/81; BSG, Urteil vom 18.06.1996 - 9 RV 6/94 - in: SozR 3-5050 § 5 FRG Nr. 2), weil wegen der Umstände des Einzelfalles, die der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat, sich die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten, aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt, und dies besonders unbillig ist (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RVG 7/93 in: NJW 1996, 1620).

    Das RÜG regelt die Konkurrenz von Fremdrentenansprüchen mit Ansprüchen nach dem Unfallversicherungsrecht der DDR neu (BSG, Urteil vom 18.06.1996 a.a.O.).

    Der vom SG Köln unter Berufung auf die Entscheidung des BSG vom 18.06.1996 (a.a.O.) vertretenen Auffassung, die Beigeladene zu 1) sei gemäß § 9 Abs. 2 RVO der zuständige Versicherungsträger, ist nicht zu folgen.

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid -

    Zwar können ehemalige Wehrpflichtige der NVA, die vor dem 19. Mai 1990 in die damalige Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind, einen ausschließlichen Anspruch auf Versorgung im Wege des Härteausgleichs nach § 82 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) iVm § 89 Abs. 1 BVG haben (vgl Rundschreiben des BMA vom 8. Oktober 1991 - VIa 1-52056, aaO unter Nr. 1; BSG-Urteil vom 4. Februar 1998 - B 9 V 6/96 R - BSG-Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - SGb 1990, 465), sofern die Dienstbeschädigung nicht bei Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes eingetreten ist (BSGE 78, 265, 267 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 V 7/01 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstunfall eines Wehrpflichtigen der NVA im Jahre

    Hieran ist festzuhalten (vgl zu den hier nicht einschlägigen Fällen eines freiwilligen Dienstes die Senatsurteile vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 -, BSGE 78, 265 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 sowie - 9 RV 13/95 -, SozR 3-8110 Kap XIX B III Nr. 5 Nr. 1, und das Urteil des BSG vom 4. Mai 1999 - B 2 U 19/98 R -, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2 S 5), zumal auch der zuständige 2. Senat des BSG durch seine Urteile vom 24. Februar 2000, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3, und 11. September 2001, aaO Nr. 5, den Ausschluss der wehrpflichtigen Soldaten der NVA von der Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - gestützt auf § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RVO in der Fassung durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) - bestätigt hat.
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R

    Beschädigtenversorgung - Wehrpflichtiger der NVA - Unfall auf dem Weg zur Kantine

    Allerdings hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Einzelfall Flüchtlingen aus der ehemaligen DDR Versorgung im Wege des Härteausgleichs nach § 89 BVG zuerkannt, wenn sie in Erfüllung ihrer gesetzlichen Wehrpflicht eine Schädigung erlitten und ihre Versorgungsansprüche wegen der Flucht verloren hatten (vgl Rundschreiben des BMA vom 6. Februar 1969 - V/3-5241- 2773/68 - und vom 29. Oktober 1970 - V/3-5241-1208/70 - beide unveröffentlicht und vom 8. Oktober 1991 - VIa1/52056 -, BArbBl 1991, Nr. 12 S 81; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in: HV-INFO 1990, 314 ff = SGB 1990, 465 ff; BSG SozR 3-8110 Kapitel XIX B III Nr. 5, Nr. 1; BSGE 78, 265, 267 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 13/96

    Abgesenkte Grundrente für Kriegsopfer im Beitrittsgebiet

    Die individuelle Eingliederung von Übersiedlern aus der Deutsche Demokratische Republik (DDR) nach Fremdrentenrecht wurde damit per Stichtag 18. Mai 1990 abgelöst durch eine - finanziell ungünstigere - allgemeine Überleitung ihrer Ansprüche nach Vereinigungsrecht (vgl BSG SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 V 4/03

    Während der Ausübung des militärischen Dienstes erlittene

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 18. Juni 1996, Az.: 9 RV 6/94 (SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 = BSGE 78, 265) sei der Ausschluß von Versorgung wegen eines im feiwilligen Wehrdienst erlittenen Unfalls keine besondere Härte; die nichtfreiwillige Leistung des Wehrdienstes sei vielmehr Voraussetzung für die Gewährung eines Härteausgleichs.

    Das vom Sozialgericht angeführte Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juli 1996, Az.: 9 RV 6/94 (SozR 35050 § 5 Nr. 2 = BSGE 78, 265) steht diesen Feststellungen nicht entgegen.

  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 12/21 B

    Überbrückungsgeld nach der SeemKSa - Wartezeit - Fahrtzeiten auf Schiffen der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 VS 52/98

    Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) im Wege des Härteausgleichs;

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RV 13/95

    Keine Versorgung ehemaliger Soldaten der Nationalen Volksarmee wie ehemalige

  • LSG Bayern, 24.04.2007 - L 3 KN 10/04

    Anspruch auf Verletztenrente wegen eines noch in der ehemaligen DDR

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 369/14

    Freibetrag (Ost) - Verletztenrente - Altersrente - Rentenhöhe - Einigungsvertrag

  • BSG, 22.03.2013 - B 9 V 67/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.09.2002 - L 2 U 59/02

    Unfallversicherungsschutz - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Strafgefangener

  • LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 382/93

    Beschädigtenrente - DDR - Nationale Volksarmee - Wehrpflichtiger - Unfall -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 10 VE 49/10
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