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   BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94   

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BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94 (https://dejure.org/1996,989)
BSG, Entscheidung vom 18.06.1996 - 9 RVg 7/94 (https://dejure.org/1996,989)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 7/94 (https://dejure.org/1996,989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schädigung - Kausalität - Tatbeitrag - Gewaltopfer - Putativnotwehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OEG § 1 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Schädigung iS. des § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1 OEG , Mitverursachung, Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 270
  • NStZ-RR 1997, 156
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94
    Eine Schädigung ist nur dann iS des § 2 Abs. 1 S 1 Alt 1 OEG verursacht, wenn der Tatbeitrag des Gewaltopfers wesentliche (Mit-)Ursache der Schädigung war (Bestätigung von BSG vom 6.12.1989 - 9 RVg 2/89 = BSGE 66, 115 = SozR 3800 § 2 Nr. 7).

    Zutreffend führt das Landessozialgericht (LSG) aus, daß für eine Mitverursachung iS des § 2 Abs. 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) das Verhalten des Opfers wesentlich ursächlich iS der entschädigungsrechtlichen Kausalitätsnorm, dh in etwa gleichwertig mit dem Tatbeitrag des Schädigers gewesen sein muß (BSGE 66, 115, 118 = SozR 3800 § 2 Nr. 7).

    Die Selbstgefährdung ist wiederum dann unbeachtlich, wenn das Opfer sie in der Absicht auf sich genommen hat, einen rechtlich gebilligten Zweck zu verfolgen, zB gütliche Vermittlung zwischen Streitenden (BSGE 66, 115 = SozR 3800 § 2 Nr. 7) oder Notwehrverhalten (BSGE 52, 281 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94
    Mißbilligt in diesem Sinn kann allerdings auch ein selbstgefährdendes Verhalten sein (vgl BSGE 72, 136, 137 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 2; ferner Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94
    Die Selbstgefährdung ist wiederum dann unbeachtlich, wenn das Opfer sie in der Absicht auf sich genommen hat, einen rechtlich gebilligten Zweck zu verfolgen, zB gütliche Vermittlung zwischen Streitenden (BSGE 66, 115 = SozR 3800 § 2 Nr. 7) oder Notwehrverhalten (BSGE 52, 281 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    In diesen Fällen ist - anders als im Strafverfahren - nicht darauf abzustellen, ob die Tatumstände "objektiv geeignet" waren, das Verhalten des Opfers zu erklären, sondern auf dessen subjektive Sicht (vgl BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 16-17 ; ähnlich auch zur Mitverursachung der Schädigung iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG BSG Urteil vom 18.6.1996 - 9 RVg 7/94 - BSGE 78, 270 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4 ) .
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Bei der Beurteilung sind die Einzelursachen zu werten und in ihrer Bedeutung zu gewichten; dabei dürfen im Opferentschädigungsrecht subjektive Gesichtspunkte nicht außer Betracht gelassen werden (vgl BSGE 78, 270, 271 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4).

    Im Falle eines in Putativnotwehr Handelnden hat das BSG bereits ausgeführt (BSGE 78, 270, 273 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4): Handeln beide am Geschehensablauf Beteiligte rechtswidrig, so schließt die Rechtswidrigkeit des vom Opfer geleisteten Tatbeitrags einen Entschädigungsanspruch nach dem OEG nicht schlechthin aus.

  • BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf

    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache wird das LSG noch Feststellungen dazu zu treffen haben, ob die Schussverletzung des Klägers auf dessen vorsätzlicher rechtswidriger Bedrohung mit einer scharf geladenen Schusswaffe oder darauf beruhte, dass V. ggf Nothilfe geleistet hat, was insbesondere davon abhängt, ob V.'s Eingreifen für den Kläger ggf als Notwehr zu beurteilen ist - Putativnotwehr (vgl BSGE 78, 270, 272 ff = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4 und BSGE 84, 54, 60 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15) würde insoweit nicht ausreichen, da sie nur entschuldigt, aber nicht rechtfertigt (vgl dazu im Einzelnen Tröndle bei Tröndle/Fischer aaO, RdNr 26 ff zu § 16, RdNr 9 und 14 vor § 32 und RdNr 27 zu § 32 mwN).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95

    Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung

    Wie der Senat wiederholt - insbesondere in seinem Urteil (BSGE 78, 270, 272 = SozR 3800 § 2 Nr. 4 S 11; vgl auch SozR 3800 § 2 Nr. 7 S 42) - entschieden hat, sind für die Prüfung, ob die Mitverursachung einer Gewalttat wesentlich ist, auch subjektive Gesichtspunkte heranzuziehen.

    So wird die Mitverursachung einer vorsätzlich begangenen Gewalttat durch eine fahrlässige, in der Vorstellung des Opfers gerechtfertigte Handlung in der Regel als nicht wesentlich anzusehen sein (vgl BSGE 78, 270).

  • LSG Hessen, 15.04.1997 - L 4 Vg 177/95

    Gewaltopfer - Discothek - tätliche Auseinandersetzung - Mitverursachung -

    Liegt dagegen weder eine gesetzliche Mißbilligung, noch eine Selbstgefährdung vor, so wird der Tatbeitrag des Opfers im allgemeinen nicht als wesentliche Mitverursachung gelten können (vgl. Entscheidung des BSG vom 18. Januar 1994, Az.: 9 RVg 7/94, S. 5).

    Der Tatbeitrag des Klägers kann nach den Ausführungen der Zeugen sowie des Inhalts der Niederschriften des Amtsgerichts Wetzlar - die Beteiligten haben übereinstimmend erklärt, daß sie die Beweisaufnahme des Jugendschöffengerichts sowie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im sozialgerichtlichen Verfahren gelten lassen wollen (vgl. hierzu: Entscheidung des BSG vom 24. April 1980, a.a.O., vom 18. Dezember 1996, Az.: 9 RVg 7/94) - im Gegensatz zur Annahme des Vordergerichts im vorliegenden Fall nicht als dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers gleichwertig angesehen werden.

    Ein plötzlicher Angriff erst nach Beendigung eines bis dahin verhältnismäßig harmlos verlaufenden Zwists ist aber als selbständige Ursache der Schädigung zu werten (vgl. BSG vom 18. Dezember 1996, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96

    Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    Verursachung im Sinne des § 2 Abs. 1 Alternative 1 OEG bedeutet nach der auch im Opferentschädigungsgesetz anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie nicht nur einen nicht hinweg zu denkenden Tatbeitrag, sondern ein Verhalten, das neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers für den Eintritt des Erfolges wesentlich, das heißt eine annähernd gleichwertige Bedingung, ist (BSG, Urteil vom 15.08.1996 - 9 RVg 6/94 - in: SozR 3-3800 § 2 OEG Nr. 5; BSG, Urteil vom 18.06.1996 - 9 RVg 7/94 - in: SozR 3-3800 § 2 OEG Nr. 4).

    Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit eines Ursachen setzenden Geschehens können subjektive Gesichtspunkte nicht außer acht bleiben (BSG, Urteil vom 18.06.1996 a.a.O.).

    Nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast hat der Beklagte die Nachteile zu tragen, die sich daraus ergeben, daß sich Ausnahmetatbestände im Sinne des § 2 OEG, die eine Versagung der Hinterbliebenenversorgung rechtfertigten, nicht nachweisen lassen (BSG, Urteil vom 18.06.1996 a.a.O.).

  • LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94

    Opferentschädigung - Tötungsdelikt - Strafverfahren - Notwehrsituation

    Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat dazu ausgeführt (vgl. u.a. Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 7/94), daß der Tatbeitrag des Opfers im allgemeinen nicht als wesentliche Mitverursachung gelten kann, sofern es sowohl an einer gesetzlichen Mißbilligung als auch an einer Selbstgefährdung fehlt, wobei die Selbstgefährdung wiederum dann unbeachtlich sei, wenn das Opfer sie in der Absicht auf sich genommen habe, einen rechtlich gebilligten Zweck zu verfolgen.

    Ein Versagungsgrund, für den im übrigen der Beklagte die Beweislast trägt (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - a.a.O.), liegt nicht vor.

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 VG 2/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Mitverursacht ist ein Angriff nach der auch im Opferentschädigungsrecht anzuwendenden Lehre von der wesentlichen Bedingung, wenn der Geschädigte einen Beitrag zur Tat geleistet hat, der nach Umfang und Bedeutung dem des rechtswidrig handelnden Angreifers ungefähr vergleichbar ist (BSGE 49, 104, 105 = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 66, 115, 118 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 7; BSGE 78, 270, 272 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4; BSGE 83, 62, 65 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagungsgrund -

    Die materielle Beweislast für die tatsächlichen Grundlagen einer Versagung trägt, da es sich bei § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG um eine anspruchshindernde Einwendung handelt, grundsätzlich der Träger der Versorgungsverwaltung (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 7/94 -, juris, Rz. 14).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Sollten sich dabei die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unbilligkeit weder feststellen noch ausschließen lassen, wird das LSG auch darüber zu befinden haben, ob sich die Beweislast bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 OEG (dazu s BSGE 78, 270 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4) in Fällen der vorliegenden Art ausnahmsweise mit der Folge umkehrt, daß das Nichtfestgestelltsein von Umständen, die gegen eine Mitverursachung des Gewaltopfers oder die Unbilligkeit der Entschädigung sprechen, zu Lasten des Antragstellers geht.
  • LSG Hessen, 15.04.1997 - L 4 Vg 718/95

    Opferentschädigung - Versagung - Mitverursachung

  • LSG Bayern, 17.08.2011 - L 15 VG 21/10

    Opferentschädigung, Versorgung, Beweiserleichterung, Rechtswidrigkeit,

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1999 - L 10 VG 33/98

    Rücknahme eines Bewilligungsbescheides; Witwen- und Waisenversorgung nach dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 5 VG 1/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Bestattungsgeld nach dem

  • LSG Bayern, 05.04.2005 - L 15 VG 4/03

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R

    Gewaltopfer - Ausschluß der Entschädigung - Versagungsgrund - leichtfertige

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 5/97 R

    Gewalttat - rechtswidriger Angriff - Notwehr - Putativnotwehr - Mitverursachung -

  • BSG, 18.12.1996 - 9 RVg 9/94

    Ermittlungspflicht der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bei der Entscheidung

  • LSG Hessen, 03.03.1998 - L 4 VG 155/97

    Gewaltopferentschädigung - Tatbeitrag - Versagungsgründe - vergleichsweise

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 33/07

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VG 11/99 B

    Rechtliches Gehör bei Verhinderung eines Beteiligten ohne Vertagungsantrag

  • LSG Berlin, 11.04.2000 - L 13 VG 66/98

    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 16/05

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

  • LSG Hessen, 12.09.2000 - L 4 VG 18/97

    Opferentschädigung - Versagungsgründe - Mitverursachung - Selbstgefährdung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 13 VG 5/02

    Feststellung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge im Sinne des

  • LSG Niedersachsen, 17.07.2001 - L 9 VG 1/97
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 VG 1799/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2002 - L 5 B 305/01
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