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| BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 52/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt in einem Planungsbereich mit Zulassungsbeschränkungen
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 79, 152
Wird zitiert von ... (30)
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dadurch sollte denjenigen Ärzten, die bis zum Inkrafttreten des GSG noch keinen Zulassungsantrag gestellt hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt in der Entscheidungsphase über eine Niederlassung als Vertragsarzt befanden, unabhängig von entsprechenden Vortätigkeiten in der kassenärztlichen Versorgung eine bedarfsunabhängige Zulassungschance an dem von ihnen gewünschten Ort eingeräumt werden (vgl BSGE 79, 152, 156 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1).Schon die gesetzlichen Einschränkungen der freien Wahl des Ortes der Niederlassung im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten zum 1. Januar 1987 und 1. Januar 1989 (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 79, 152, 157 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R -) haben die Situation der Zulassungsbewerber verändert.
Das konnte jedenfalls aus der insoweit maßgeblichen Perspektive des Gesetzgebers des GSG zur Folge haben, daß schon vor der ursprünglich für 1999 vorgesehenen Einführung der Bedarfszulassung (§ 102 SGB V idF des GSG) in zahlreichen ärztlichen Fachgebieten keine für die Niederlassung von Vertragsärzten offenen Planungsbereiche mehr vorhanden sein würden (vgl BSGE 79, 152, 158 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 7).
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R
Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung - …
Diese Regelung gilt nur für solche Ärzte, die ihren Zulassungsantrag bis zum 31. Januar 1993 gestellt hatten (siehe hierzu BSGE 79, 152, 153 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 2 und Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 64/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Demgemäß hat der Senat bereits in zwei früheren Urteilen ausgeführt, daß die Vereinbarkeit von Zulassungsbeschränkungen mit dem Grundrecht der zulassungswilligen Ärzte aus Art. 12 GG sich erst dann als problematisch darstellen würde, wenn ein Arzt seinen Zulassungswunsch weder an dem von ihm gewünschten Ort noch in einem anderen Planungsbereich verwirklichen könnte (BSGE 79, 152, 157 f = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 7 f und Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 64/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96
Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung
Der Senat hat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1996 (BSGE 79, 152, 153 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 2 f) zu Art. 33 § 3 Abs. 2 GSG ausgeführt, daß Zulassungsanträge auch dann abzulehnen sind, wenn Zulassungsbeschränkungen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht angeordnet waren, sondern erst im Laufe des Jahres 1993 verhängt wurden (…s auch Senatsurteil SozR 3-5520 § 32b Nr. 3 S 11 f).Der Senat hat allerdings einschränkend hinzugefügt, daß der Vorschrift Bedeutung nur im Zusammenhang mit der ersten Überprüfung der Versorgungslage durch den Landesausschuß der Ärzte und Krankenkassen nach dem Inkrafttreten des GSG zukomme (BSGE 79, 152, 153 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 2).
Art. 33 § 3 Abs. 2 GSG bezweckt nämlich, daß Zulassungssperren schon ab 1. Februar 1993 greifen und nicht davon abhängig sein sollen, wann der Landesausschuß erstmalig die Feststellung trifft, daß eine Überversorgung vorliegt (BSGE 79, 152, 153 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 3).
Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1996 ausgeführt, daß die Vereinbarkeit von Zulassungsbeschränkungen mit dem grundrechtlichen Schutz der Berufsfreiheit allenfalls dann problematisch sein könne, wenn feststehe, daß der Arzt seinen Zulassungswunsch weder an dem von ihm gewünschten Ort noch in einem anderen Planungsbereich verwirklichen könne (BSGE 79, 152; 158 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 7 f).
- BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung …
Dieses Publikationserfordernis soll sicherstellen, dass die potenziellen Zulassungsbewerber über die nunmehr wieder bestehenden Zulassungsmöglichkeiten informiert werden (vgl BSGE 79, 152, 154 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 3). - BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R
Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien - …
Ohne die Korrekturvorgabe des § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V idF des 2. GKV-NOG hätte die Gefahr bestanden, daß ganze Arztgruppen und/oder ganze Regionen für jede Neuzulassung außerhalb des in § 103 Abs. 4 SGB V geregelten Nachbesetzungsverfahrens gesperrt gewesen wären, worauf der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Oktober 1996 (BSGE 79, 152, 153 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 2) hingewiesen hatte. - BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R
Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit …
Das kommt besonders deutlich in § 24 Abs. 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) zum Ausdruck, wonach die Zulassung für den Ort der Niederlassung als Arzt (Vertragsarztsitz) erfolgt (…vgl BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 S 26; BSGE 79, 152, 155 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 4). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dadurch sollte denjenigen Ärzten, die bis zum Inkrafttreten des GSG noch keinen Zulassungsantrag gestellt hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt in der Entscheidungsphase über eine Niederlassung als Vertragsarzt befanden, unabhängig von entsprechenden Vortätigkeiten in der kassenärztlichen Versorgung eine bedarfsunabhängige Zulassungschance an dem von ihnen gewünschten Ort eingeräumt werden (vgl BSGE 79, 152, 156 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1).Schon die gesetzlichen Einschränkungen der freien Wahl des Ortes der Niederlassung im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten zum 1. Januar 1987 und 1. Januar 1989 (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 79, 152, 157 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R -) haben die Situation der Zulassungsbewerber verändert.
Das konnte jedenfalls aus der insoweit maßgeblichen Perspektive des Gesetzgebers des GSG zur Folge haben, daß schon vor der ursprünglich für 1999 vorgesehenen Einführung der Bedarfszulassung (§ 102 SGB V idF des GSG) in zahlreichen ärztlichen Fachgebieten keine für die Niederlassung von Vertragsärzten offenen Planungsbereiche mehr vorhanden sein würden (vgl BSGE 79, 152, 158 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 7).
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dadurch sollte denjenigen Ärzten, die bis zum Inkrafttreten des GSG noch keinen Zulassungsantrag gestellt hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt in der Entscheidungsphase über eine Niederlassung als Vertragsarzt befanden, unabhängig von entsprechenden Vortätigkeiten in der kassenärztlichen Versorgung eine bedarfsunabhängige Zulassungschance an dem von ihnen gewünschten Ort eingeräumt werden (vgl BSGE 79, 152, 156 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1).Schon die gesetzlichen Einschränkungen der freien Wahl des Ortes der Niederlassung im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten zum 1. Januar 1987 und 1. Januar 1989 (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 79, 152, 157 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R -) haben die Situation der Zulassungsbewerber verändert.
Das konnte jedenfalls aus der insoweit maßgeblichen Perspektive des Gesetzgebers des GSG zur Folge haben, daß schon vor der ursprünglich für 1999 vorgesehenen Einführung der Bedarfszulassung (§ 102 SGB V idF des GSG) in zahlreichen ärztlichen Fachgebieten keine für die Niederlassung von Vertragsärzten offenen Planungsbereiche mehr vorhanden sein würden (vgl BSGE 79, 152, 158 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 7).
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dadurch sollte denjenigen Ärzten, die bis zum Inkrafttreten des GSG noch keinen Zulassungsantrag gestellt hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt in der Entscheidungsphase über eine Niederlassung als Vertragsarzt befanden, unabhängig von entsprechenden Vortätigkeiten in der kassenärztlichen Versorgung eine bedarfsunabhängige Zulassungschance an dem von ihnen gewünschten Ort eingeräumt werden (vgl BSGE 79, 152, 156 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1).Schon die gesetzlichen Einschränkungen der freien Wahl des Ortes der Niederlassung im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten zum 1. Januar 1987 und 1. Januar 1989 (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 79, 152, 157 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R -) haben die Situation der Zulassungsbewerber verändert.
Das konnte jedenfalls aus der insoweit maßgeblichen Perspektive des Gesetzgebers des GSG zur Folge haben, daß schon vor der ursprünglich für 1999 vorgesehenen Einführung der Bedarfszulassung (§ 102 SGB V idF des GSG) in zahlreichen ärztlichen Fachgebieten keine für die Niederlassung von Vertragsärzten offenen Planungsbereiche mehr vorhanden sein würden (vgl BSGE 79, 152, 158 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 7).
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dadurch sollte denjenigen Ärzten, die bis zum Inkrafttreten des GSG noch keinen Zulassungsantrag gestellt hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt in der Entscheidungsphase über eine Niederlassung als Vertragsarzt befanden, unabhängig von entsprechenden Vortätigkeiten in der kassenärztlichen Versorgung eine bedarfsunabhängige Zulassungschance an dem von ihnen gewünschten Ort eingeräumt werden (vgl BSGE 79, 152, 156 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1).Schon die gesetzlichen Einschränkungen der freien Wahl des Ortes der Niederlassung im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten zum 1. Januar 1987 und 1. Januar 1989 (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 79, 152, 157 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R -) haben die Situation der Zulassungsbewerber verändert.
Das konnte jedenfalls aus der insoweit maßgeblichen Perspektive des Gesetzgebers des GSG zur Folge haben, daß schon vor der ursprünglich für 1999 vorgesehenen Einführung der Bedarfszulassung (§ 102 SGB V idF des GSG) in zahlreichen ärztlichen Fachgebieten keine für die Niederlassung von Vertragsärzten offenen Planungsbereiche mehr vorhanden sein würden (vgl BSGE 79, 152, 158 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 7).
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 35/97 R
Zulassungsbeschränkungen in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 78/96 R
Vertragsarzt - Zulassungsanspruch - Fachgebietswechsel - Überversorgung - …
- BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Bedarfsplanungsrichtlinien - …
- BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses - …
- LSG Bayern, 16.02.2005 - L 12 KA 436/04
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
Zulassung einer Psychologischen Psychotherapeutin zur …
- BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2005 - L 7 KA 9/05
Vertragsärztliche Versorgung - Eingang - Zulassungantrag - rückwirkende …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 17/05
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ablehnung der Zulassung wegen …
- LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2007 - L 4 B 406/07
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von …
- SG Marburg, 14.03.2012 - S 12 KA 42/11
Vertragsärztliche Versorgung - gerichtliche Überprüfung der Beschlüsse über …
- SG Marburg, 24.02.2011 - S 12 KA 98/11
Vertragsärztliche Versorgung - Anordnung und Aufhebung von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2003 - L 3 KA 101/01
Vertragsärztliche Versorgung - Feststellung des Versorgungsgrades - volle …
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 1375/09
Vertragsärztliche Versorgung - Beginn der Bewerbungsfrist für Anträge auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
Vertragsarztrecht
- BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
Rechtmäßigkeit einer Antragsfrist für Zulassungsanträge zur vertragsärztlichen …
- LSG Bayern, 26.11.1997 - L 12 Ka 141/96
- SG Detmold, 02.09.2009 - S 5 KA 11/07
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - L 5 KA 2841/01
- SG Dresden, 11.07.2012 - S 18 KA 191/11
