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   BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96   

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https://dejure.org/1996,314
BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96 (https://dejure.org/1996,314)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 4 RK 2/96 (https://dejure.org/1996,314)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 4 RK 2/96 (https://dejure.org/1996,314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung - Systemversagen - Ärztlicher Leistungserbringer - Aufklärung - Fremdleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers auslöst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 190
  • NJW 1998, 850
  • MDR 1997, 660
  • NZS 1997, 322
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96
    Denn ein Systemversagen, das zu einem Kostenerstattungsanspruch des Versicherten nach § 13 Abs. 2 SGB V führen könnte, kann sich auch daraus ergeben, daß der ärztliche Leistungserbringer die ihm kraft Zulassung übertragenen öffentlich-rechtlichen Informationspflichten gegenüber dem Versicherten nicht oder schlecht erfüllt hat, so daß der Versicherte die vom ärztlichen Leistungserbringer veranlaßte objektiv ungerechtfertigte Fremdleistung in schutzwürdigem Vertrauen ("gutgläubig") als Kassenleistung in Anspruch genommen hat (vgl schon BSGE 73, 271 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; BSG, Urteil vom 23. April 1996 - 1 RK 20/95 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3).

    Der KV-Träger ist also rechtlich nur an die medizinische Erkenntnis des ordnungsgemäß handelnden Kassenarztes gebunden (BSGE 73, 271, 282 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4); ihm verbleiben hingegen die Entscheidungsbefugnisse über die Einwendung der Unwirtschaftlichkeit, über die Einreden der Unzweckmäßigkeit und Nichterforderlichkeit sowie über die Konkretisierung und die Art und Weise der Erbringung der Leistung (BSG, aaO).

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96
    Denn ein Systemversagen, das zu einem Kostenerstattungsanspruch des Versicherten nach § 13 Abs. 2 SGB V führen könnte, kann sich auch daraus ergeben, daß der ärztliche Leistungserbringer die ihm kraft Zulassung übertragenen öffentlich-rechtlichen Informationspflichten gegenüber dem Versicherten nicht oder schlecht erfüllt hat, so daß der Versicherte die vom ärztlichen Leistungserbringer veranlaßte objektiv ungerechtfertigte Fremdleistung in schutzwürdigem Vertrauen ("gutgläubig") als Kassenleistung in Anspruch genommen hat (vgl schon BSGE 73, 271 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; BSG, Urteil vom 23. April 1996 - 1 RK 20/95 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3).

    Der KV-Träger ist also rechtlich nur an die medizinische Erkenntnis des ordnungsgemäß handelnden Kassenarztes gebunden (BSGE 73, 271, 282 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4); ihm verbleiben hingegen die Entscheidungsbefugnisse über die Einwendung der Unwirtschaftlichkeit, über die Einreden der Unzweckmäßigkeit und Nichterforderlichkeit sowie über die Konkretisierung und die Art und Weise der Erbringung der Leistung (BSG, aaO).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96
    Dann verdichtet sich das subjektive Rahmenrecht auf Krankenhausbehandlung zu einem Anspruch gegen die Krankenkasse (KK) auf Verschaffung der Behandlung gerade in diesem Krankenhaus (so jetzt auch BSG, Urteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 62/94 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6).
  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95

    Krankenhausbehandlung als Sachleistung in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96
    Denn ein Systemversagen, das zu einem Kostenerstattungsanspruch des Versicherten nach § 13 Abs. 2 SGB V führen könnte, kann sich auch daraus ergeben, daß der ärztliche Leistungserbringer die ihm kraft Zulassung übertragenen öffentlich-rechtlichen Informationspflichten gegenüber dem Versicherten nicht oder schlecht erfüllt hat, so daß der Versicherte die vom ärztlichen Leistungserbringer veranlaßte objektiv ungerechtfertigte Fremdleistung in schutzwürdigem Vertrauen ("gutgläubig") als Kassenleistung in Anspruch genommen hat (vgl schon BSGE 73, 271 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; BSG, Urteil vom 23. April 1996 - 1 RK 20/95 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Das Vorbringen bezieht sich auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), derzufolge der Versicherte vor einer Inanspruchnahme als Kostenschuldner geschützt ist, wenn er nach den Umständen darauf vertrauen durfte, dass ihm die Krankenhausbehandlung als Sachleistung der Krankenkasse gewährt werde (BSGE 78, 154 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3; BSGE 79, 190, 194 = SozR 2500 § 13 Nr. 12; BSGE 82, 158 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5; siehe auch BSGE 89, 39 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    Mit Blick auf diese Schlüsselposition hat bereits die bisherige Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 4 StR 239/03, BGHSt 49, 17, 18 f.) als auch des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteile vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92, BSGE 73, 271, 277 f., 280 f.; vom 17. Januar 1996 - 3 RK 26/94, BSGE 77, 194, 199 f.; vom 23. Oktober 1996 - 4 RK 2/96, BSGE 79, 190, 194) - nach Auffassung des Senats zu Recht - den Vertragsarzt als einen mit öffentlichrechtlicher Rechtsmacht "beliehenen" Verwaltungsträger bezeichnet.
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Angesichts dessen kann dahingestellt bleiben, ob allein im Hinblick auf die durch die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse geschaffene formale Beschwer ein Rechtsschutzinteresse auch dann bejaht werden könnte, wenn das Krankenhaus erklärt hätte, es werde den Kläger nicht in Anspruch nehmen, wie dies in dem vom 4. Senat des BSG mit Urteil vom 23. Oktober 1996 (BSGE 79, 190, 191 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 12 S 56) entschiedenen Fall geschehen war.

    Eine Verpflichtung der Krankenkasse, den Versicherten von den Kosten einer Behandlung freizustellen, kann sich, wie zuletzt der 4. Senat des BSG entschieden hat, auch daraus ergeben, daß der ärztliche Leistungserbringer die ihm kraft Zulassung übertragenen öffentlich-rechtlichen Informationspflichten gegenüber dem Versicherten nicht oder schlecht erfüllt und dadurch bewirkt hat, daß der Versicherte die vom ärztlichen Leistungserbringer veranlaßte objektiv ungerechtfertigte Leistung in schutzwürdigem Vertrauen als Kassenleistung in Anspruch genommen hat (BSGE 79, 190, 194 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 12).

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