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   BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96   

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BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96 (https://dejure.org/1996,445)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1996 - 2 RU 9/96 (https://dejure.org/1996,445)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 (https://dejure.org/1996,445)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 250
  • NZS 1997, 287
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Damit soll allerdings nicht erreicht werden, daß jede Krankheit, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Berufstätigkeit im Einzelfall nachgewiesen oder hinreichend wahrscheinlich ist, wie eine BK entschädigt wird (BSGE 59, 295, 297; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 18).

    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO ist es vielmehr, solche durch die versicherte Tätigkeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - USK 90140).

    Eine für eine Entschädigung auch nach § 551 Abs. 2 RVO erforderliche gruppenspezifische Risikoerhöhung kann im Fall des Kehlkopfkrebses nicht mit der im allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen (s BSGE 59, 295, 298f., BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 - jeweils m.w.N.) belegt werden, da nach den Feststellungen des LSG infolge der Seltenheit dieses Tumorleidens medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können.

    Obwohl der Ursachenzusammenhang zwischen Asbestfaserstaubeinwirkungen und Tumor des Kehlkopfes in der medizinischen Wissenschaft immer wieder diskutiert wurde (s Blome a.a.O. S. 22), haben sich die Erkenntnisse zu dieser Frage, wie das LSG rechtlich zutreffend ausgeführt hat, erst nach dem Inkrafttreten der 2. ÄndVO zur BKVO vom 18. Dezember 1992 zum 1. Januar 1993 zur BK-Reife verdichtet (s BSGE 59, 295, 297), so daß der Verordnungsgeber diese Erkenntnisse bei der Neufassung der 2. ÄndVO im Dezember 1992 noch nicht berücksichtigen konnte.

  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 13/94

    Lungenkrebs als Berufskrankheit - Lungenkrebs wegen Asbestfaserstaub-Belastung

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Diese Rechtsstreitigkeiten waren in tatsächlicher Hinsicht sämtlich dadurch gekennzeichnet, daß die neuen medizinischen Erkenntnisse zu den BKen Nrn 2108 und 2109 (BSG Urteile vom 25. August 1994 - 2 RU 42/93 - BSGE 75, 51ff. sowie Urteil vom 19. Januar 1995 - 2 RU 14/94 - HV-INFO 1995, 1331) und zur BK Nr. 4104 (BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - HV-INFO 1995, 972 sowie 2 RU 20/94 - HV-INFO 1995, 1141) erst nach Inkrafttreten der 1. ÄndVO vom 22. März 1988 (BGBl. I 400) zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt und - soweit die Entschädigung von Wirbelsäulenerkrankungen umstritten waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren.

    Zum anderen ist die Verwaltung nicht berechtigt, im Rahmen des § 551 Abs. 2 Rückwirkungszeitpunkte festzulegen und damit Befugnisse auszuüben, die bei Aufnahme einer BK in die Liste zur BKVO allein der Rechtsetzungsautonomie des Verordnungsgebers unterliegen und die nach der Rechtsprechung des Senats ab diesem Zeitpunkt auch die - noch nicht bindend festgestellten - Fälle des Versicherungsschutzes nach § 551 Abs. 2 RVO erfassen (s insbesondere BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - a.a.O. und 2 RU 20/94 - a.a.O. sowie BSG Beschluß vom 11. Mai 1995 - 2 BU 63/95 - HV-INFO 1996, 1102; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 3146).

    Entgegen der Auffassung der Revision liegt auch kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darin, daß einem an asbestbedingten Lungenkrebs leidenden Versicherten, dessen Erkrankung vor dem 1. April 1988 eingetreten ist, aufgrund der - vom Senat grundsätzlich für zulässig erachteten, aber durch Verfassungsbeschwerden in der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts gestellten - Rückwirkungsklausel des Art. 2 Abs. 2 der 2. ÄndVO zur BKVO kein Entschädigungsanspruch - auch nicht nach § 551 Abs. 2 RVO (s BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - a.a.O. und 2 RU 20/94 - a.a.O.) zusteht, während für den im Jahre 1986 an einem asbestbedingten Kehlkopfkrebs erkrankten Kläger infolge Nichtanwendbarkeit einer Rückwirkungsklausel ein Entschädigungsanspruch nach § 551 Abs. 2 RVO besteht.

  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Diese Rechtsstreitigkeiten waren in tatsächlicher Hinsicht sämtlich dadurch gekennzeichnet, daß die neuen medizinischen Erkenntnisse zu den BKen Nrn 2108 und 2109 (BSG Urteile vom 25. August 1994 - 2 RU 42/93 - BSGE 75, 51ff. sowie Urteil vom 19. Januar 1995 - 2 RU 14/94 - HV-INFO 1995, 1331) und zur BK Nr. 4104 (BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - HV-INFO 1995, 972 sowie 2 RU 20/94 - HV-INFO 1995, 1141) erst nach Inkrafttreten der 1. ÄndVO vom 22. März 1988 (BGBl. I 400) zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt und - soweit die Entschädigung von Wirbelsäulenerkrankungen umstritten waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren.

    Zum anderen ist die Verwaltung nicht berechtigt, im Rahmen des § 551 Abs. 2 Rückwirkungszeitpunkte festzulegen und damit Befugnisse auszuüben, die bei Aufnahme einer BK in die Liste zur BKVO allein der Rechtsetzungsautonomie des Verordnungsgebers unterliegen und die nach der Rechtsprechung des Senats ab diesem Zeitpunkt auch die - noch nicht bindend festgestellten - Fälle des Versicherungsschutzes nach § 551 Abs. 2 RVO erfassen (s insbesondere BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - a.a.O. und 2 RU 20/94 - a.a.O. sowie BSG Beschluß vom 11. Mai 1995 - 2 BU 63/95 - HV-INFO 1996, 1102; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 3146).

    Entgegen der Auffassung der Revision liegt auch kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darin, daß einem an asbestbedingten Lungenkrebs leidenden Versicherten, dessen Erkrankung vor dem 1. April 1988 eingetreten ist, aufgrund der - vom Senat grundsätzlich für zulässig erachteten, aber durch Verfassungsbeschwerden in der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts gestellten - Rückwirkungsklausel des Art. 2 Abs. 2 der 2. ÄndVO zur BKVO kein Entschädigungsanspruch - auch nicht nach § 551 Abs. 2 RVO (s BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - a.a.O. und 2 RU 20/94 - a.a.O.) zusteht, während für den im Jahre 1986 an einem asbestbedingten Kehlkopfkrebs erkrankten Kläger infolge Nichtanwendbarkeit einer Rückwirkungsklausel ein Entschädigungsanspruch nach § 551 Abs. 2 RVO besteht.

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 42/93

    Entschädigung - Rückwirkung

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Diese Rechtsstreitigkeiten waren in tatsächlicher Hinsicht sämtlich dadurch gekennzeichnet, daß die neuen medizinischen Erkenntnisse zu den BKen Nrn 2108 und 2109 (BSG Urteile vom 25. August 1994 - 2 RU 42/93 - BSGE 75, 51ff. sowie Urteil vom 19. Januar 1995 - 2 RU 14/94 - HV-INFO 1995, 1331) und zur BK Nr. 4104 (BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - HV-INFO 1995, 972 sowie 2 RU 20/94 - HV-INFO 1995, 1141) erst nach Inkrafttreten der 1. ÄndVO vom 22. März 1988 (BGBl. I 400) zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt und - soweit die Entschädigung von Wirbelsäulenerkrankungen umstritten waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren.

    Erst mit diesem Akt des Verordnungsgebers, unter Umständen verbunden mit einer Rückwirkungsregelung, sind die Unfallversicherungsträger an einer Entschädigung von Altfällen außerhalb des vorgeschriebenen Rückwirkungszeitraums auch im Rahmen des § 551 Abs. 2 RVO gehindert (s BSGE 75, 51, 55).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89

    Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Eine für eine Entschädigung auch nach § 551 Abs. 2 RVO erforderliche gruppenspezifische Risikoerhöhung kann im Fall des Kehlkopfkrebses nicht mit der im allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen (s BSGE 59, 295, 298f., BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 - jeweils m.w.N.) belegt werden, da nach den Feststellungen des LSG infolge der Seltenheit dieses Tumorleidens medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können.

    Im Regelfall muß zunächst zumindest eine Vielzahl von Erkrankungsfällen auftreten, um zu der von der Rechtsprechung im allgemeinen geforderten langfristigen zeitlichen Überwachung und zu Forschungsergebnissen zu gelangen, die eine statistisch relevante Vielzahl entsprechender Erkrankungen umfassen (s BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 m.w.N.).

  • BSG, 11.05.1995 - 2 BU 63/95

    Anspruch auf Entschädigung nach § 551 Abs. 2 RVO bei einer neu in die

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Zum anderen ist die Verwaltung nicht berechtigt, im Rahmen des § 551 Abs. 2 Rückwirkungszeitpunkte festzulegen und damit Befugnisse auszuüben, die bei Aufnahme einer BK in die Liste zur BKVO allein der Rechtsetzungsautonomie des Verordnungsgebers unterliegen und die nach der Rechtsprechung des Senats ab diesem Zeitpunkt auch die - noch nicht bindend festgestellten - Fälle des Versicherungsschutzes nach § 551 Abs. 2 RVO erfassen (s insbesondere BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - a.a.O. und 2 RU 20/94 - a.a.O. sowie BSG Beschluß vom 11. Mai 1995 - 2 BU 63/95 - HV-INFO 1996, 1102; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 3146).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt erst dann vor wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung oder die Gleichbehandlung nicht finden läßt (BVerfGE 74, 182, 200 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Zwar sind auch die Unfallversicherungsträger als Träger öffentlicher Gewalt Verpflichtungsadressaten des Art. 3 Abs. 1 GG (s Gubelt in von Münch/Kunig, Kommentar zum Grundgesetz, 4. Aufl, 1992, Art. 3 RdNr 8); jedoch verbietet Art. 3 Abs. 1 GG "wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln" (s u.a. BVerfGE 78, 104, 121 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Zum anderen ist die Verwaltung nicht berechtigt, im Rahmen des § 551 Abs. 2 Rückwirkungszeitpunkte festzulegen und damit Befugnisse auszuüben, die bei Aufnahme einer BK in die Liste zur BKVO allein der Rechtsetzungsautonomie des Verordnungsgebers unterliegen und die nach der Rechtsprechung des Senats ab diesem Zeitpunkt auch die - noch nicht bindend festgestellten - Fälle des Versicherungsschutzes nach § 551 Abs. 2 RVO erfassen (s insbesondere BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - a.a.O. und 2 RU 20/94 - a.a.O. sowie BSG Beschluß vom 11. Mai 1995 - 2 BU 63/95 - HV-INFO 1996, 1102; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 3146).
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
    Dies gilt, solange es der Verordnungsgeber an einer entsprechenden Entscheidung entweder durch Aufnahme der Krankeit in die Liste der BKen mit einer Rückwirkungsklausel oder durch erkennbare Ablehnung, die Krankheit in die BKVO aufzunehmen (s BSGE 44, 90, 94), fehlen läßt.
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 14/94

    Berufsbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule oder Halswirbelsäule -

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89

    Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter

  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - planbar iS der gesetzlichen

    In einem solchen Ausnahmefall kann die "generelle Geeignetheit" der Einwirkungen für die Entstehung der betroffenen Krankheit aus Einzelfallstudien, Erkenntnissen und Anerkennungen in ausländischen Prüfverfahren und Ähnlichem abgeleitet werden (vgl BSGE 79, 250, 252 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 S 21).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die BK-Liste aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 (nach In-Kraft-Treten der BKV nur noch "Anlage") zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 79, 250, 251 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN).

    Ob eine Krankheit innerhalb einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um dann daraus schließen zu können, dass die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE 79, 250, 253 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 9 RdNr 46 mwN).

    Ist im Ausnahmefall die gruppenspezifische Risikoerhöhung nicht mit der im Allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer größeren Anzahl gleichartiger Gesundheitsstörungen zu belegen, da etwa aufgrund der Seltenheit der Erkrankung medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können, kann zur Feststellung der generellen Geeignetheit der Einwirkung spezieller Noxen zur Verursachung der betreffenden Krankheit auch auf Einzelfallstudien, auf Erkenntnisse aus anderen Staaten, sowie auf frühere Anerkennungen entsprechender Krankheiten wie BKen nach § 551 Abs. 2 RVO und damit zusammenhängende medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden (vgl BSGE 79, 250, 252 = SozR 3 aaO; BSG, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = HVBG-Info 1997, 2113 für den hier relevanten Fall einer Lungenfibrose bei einem Schweißer; Brackmann/Krasney, aaO).

    Grundsätzlich sind medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse dann "neu" iS von § 551 Abs. 2 RVO, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch - dies ist im Zweifel der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - feststeht (BSGE 79, 250, 253 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 -, HVBG-Info 1997, 1105; vgl nunmehr ausdrücklich § 9 Abs. 2 SGB VII), dass sie bei der letzten Änderung der BKV - für den vorliegenden Fall ist auf den Erlass der BKV am 1. Dezember 1997 abzustellen - noch nicht berücksichtigt wurden.

    Ergibt sich bei diesen Feststellungen, dass sich der Verordnungsgeber erkennbar mit den betreffenden Erkenntnissen befasst und diese als unzureichend für die Einführung einer BK abgelehnt hat, ist die Anerkennung und Entschädigung einer Krankheit wie eine BK durch Verwaltung und Gerichte ausgeschlossen (BSGE 79, 250, 254 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 (nach In-Kraft-Treten der BKV vom 31. Oktober 1997 nur noch "Anlage") zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 79, 250, 251 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN).

    Es reicht aus, wenn dies im Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch geschehen ist (BSGE 79, 250, 253 = SozR 3 aaO; ab 1. Januar 1997 § 9 Abs. 2 SGB VII).

    Eine Überdehnung des Wortlautes des § 551 Abs. 2 RVO ist in der Auslegung des LSG gerade im Hinblick auf den eingeschränkten Anwendungsbereich der Norm (BSGE 79, 250, 251 = SozR 3 aaO; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - HVBG-Info 1997, 2107) nicht zu erkennen.

    Denn im Regelfall kann die Annahme einer gruppentypischen Risikoerhöhung nur durch die Dokumentation einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen Überwachung derartiger Krankheitsbilder begründet werden (BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSGE 59, 295, 298 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSGE 79, 250, 253 = SozR 3 aaO; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - aaO).

    Dafür, dass hier der Ausnahmefall einer äußerst selten vorkommenden Krankheit, bei der auch ein herabgestuftes Maß an wissenschaftlicher Erforschung, etwa Erkenntnisse aus Tierexperimenten (Brackmann/Krasney, aaO, § 9 RdNr 46; vgl auch BSGE 79, 250, 252 = SozR 3, aaO), für die Feststellung der generellen Geeignetheit ausreichen kann, vorliegen könnte, sind keinerlei Anhaltspunkte gegeben.

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