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   BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95   

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BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95 (https://dejure.org/1996,697)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1996 - 6 RKa 88/95 (https://dejure.org/1996,697)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1996 - 6 RKa 88/95 (https://dejure.org/1996,697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerderecht - KZÄV - Prüfungsausschuß - Sonstiger Schaden - Verjährung - Unterbrechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses, Verjährungsfrist bei sonstigem Schaden, Verjährungsunterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Formen von Regress- und Honorarrückforderungen: Diesen Gefahren sind Sie ausgesetzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 97
  • NJW 1997, 3116
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94

    Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Der Senat ist allerdings in einem Urteil vom 20. September 1995 (BSGE 76, 285 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30), in dem er sich mit der Möglichkeit einer Unterbrechung der für das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung geltenden vierjährigen Ausschlußfrist zu befassen hatte, davon ausgegangen, daß insoweit die Stellung eines bloßen Prüfantrags nicht ausreicht, es vielmehr der Erhebung einer (Untätigkeits-)Klage gegen das Prüfgremium bedarf.

    Gleichwohl kann, wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom 20. September 1995 (BSGE 76, 285, 291 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 172) im Zusammenhang mit der Frage der Unterbrechung der für das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung geltenden Ausschlußfrist ausgeführt hat, unter bestimmten Voraussetzungen durch Erhebung einer Untätigkeitsklage gegen das Prüfgremium die Verjährung eines gegen den (Zahn-)Arzt gerichteten Anspruchs unterbrochen werden.

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Daß das Gesetz selbst das Merkmal der "Betroffenheit" nur im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht der Ärzte und der Landesverbände der KKn (§ 106 Abs. 5 S 4 SGB V idF des GSG) erwähnt, ändert nichts daran, daß auch bei allen anderen Anfechtungsberechtigten eine eigene Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit des konkret eingelegten Rechtsbehelfs gegeben sein muß (dazu: BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 18 S 97 ff; vgl auch Senatsurteil vom 30. November 1994, SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2, zu dem vergleichbar ausgestalteten Widerspruchsrecht der K(Z)ÄVen in Zulassungssachen).

    Hieraus folgt ihre Befugnis, die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidungen unabhängig vom Nachweis eines darüber hinausgehenden konkreten rechtlichen Interesses im Einzelfall geltend zu machen (im selben Sinne: Urteil des Senats vom 30. November 1994, SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 zum Beschwerderecht der K(Z)ÄV in Zulassungsangelegenheiten).

  • BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 27/86

    Kassenärztliche Versorgung - Poliklinik - VerjährungsfristRechtsweg

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Für den Anspruch der Krankenkasse auf Ersatz eines "sonstigen Schadens" gilt eine vierjährige Verjährungsfrist (Fortführung von BSG vom 27.1.1987 - 6 RKa 27/86 = SozR 2200 § 368e Nr. 10).

    Der Senat hat dies für den ähnlich gelagerten Ersatzanspruch der Krankenkasse (KK) wegen unzulässiger oder unwirtschaftlicher Arzneiverordnungen bereits entschieden (Urteil vom 27. Januar 1987, SozR 2200 § 368e Nr. 10 S 19 ff).

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 17/94

    Verjährungsfristen bei kassenärztlichen Honoraransprüchen

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Eine analoge Anwendung von Verjährungsvorschriften des BGB, wie sie die Krankenkasse (KK) fordert, kann nur insoweit in Betracht kommen, als allgemeine Rechtsgrundsätze und Erfordernisse des öffentlichen Rechts oder Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes nicht entgegenstehen (vgl dazu auch Senatsurteil vom 10. Mai 1995, BSGE 76, 117, 118 [BSG 10.05.1995 - 6 RKa 17/94] = SozR 3-1200 § 45 Nr. 5 S 16).
  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Da es sich bei der Prüfungsbefugnis, wie das BSG im Urteil vom 16. Juni 1993 (BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19) dargelegt hat, nicht um einen Anspruch iS des § 194 Abs. 1 BGB, sondern um ein nicht der Verjährung unterliegendes verfahrensrechtliches Gestaltungsrecht handelt, kann dies nur in der Form einer Ausschlußfrist geschehen.
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Der frühere 14a-Senat des BSG hat in der Parallelvorschrift des § 12 Nr. 6 EKV-Z eine bloße Einziehungsregelung gesehen, die über die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Einziehung des Schadensbetrages hinaus keine Haftung der KZÄV für den eingetretenen und durch die zuständige Vertragsinstanz festgestellten Schaden begründe (Urteil vom 21. April 1993, SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 5 ff).
  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92

    Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Daß das Gesetz selbst das Merkmal der "Betroffenheit" nur im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht der Ärzte und der Landesverbände der KKn (§ 106 Abs. 5 S 4 SGB V idF des GSG) erwähnt, ändert nichts daran, daß auch bei allen anderen Anfechtungsberechtigten eine eigene Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit des konkret eingelegten Rechtsbehelfs gegeben sein muß (dazu: BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 18 S 97 ff; vgl auch Senatsurteil vom 30. November 1994, SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2, zu dem vergleichbar ausgestalteten Widerspruchsrecht der K(Z)ÄVen in Zulassungssachen).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 22/91

    Sozialrechtlicher Berufsschadensausgleich - Verjährung von Ansprüchen auf

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Der Rechtsgedanke aus § 210 BGB ist grundsätzlich auf sozialrechtliche Ansprüche übertragbar, wie die Regelungen zur Verjährungsunterbrechung bei Sozialleistungsansprüchen (§ 45 Abs. 3 SGB I) und bei Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (§ 27 Abs. 3 S 2 SGB IV) zeigen (vgl dazu auch BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 4/64

    Anspruch auf Beitragsrückstände - Verjährungsunterbrechung - Beginn der neuen

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Soweit die Rechtsprechung bei bestimmten Ansprüchen eine Berücksichtigung der Verjährung von Amts wegen gefordert hat (BSGE 22, 177 = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO; BSGE 25, 73 = SozR Nr. 12 zu § 29 RVO: Ansprüche auf rückständige Sozialversicherungsbeiträge), ist dies mit Besonderheiten des betreffenden Rechtsgebiets begründet worden, die hier nicht einschlägig sind.
  • BSG, 18.04.1984 - 6 RKa 38/82

    Sonstiger Schaden - Kassenarzt - Honorarregreß

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Dazu muß nicht entschieden werden, ob die KZÄV trotz des eindeutigen Wortlauts des § 23 Abs. 1 S 2 BMV-Z und der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Übertragung der Schadenfeststellungskompetenz auf die Prüfungseinrichtungen (BSG SozR 5540 § 34 Nr. 1; SozR 2200 § 368n Nr. 26; SozR 5545 § 24 Nr. 2 S 3) eine Verletzung eigener Rechte mit der Begründung behaupten kann, sie selbst und nicht der Prüfungsausschuß sei für die Feststellung "sonstiger Schäden" zuständig.
  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Schadensregress gegen einen Zahnarzt bei

    Dabei gilt die für sozialrechtliche Ansprüche allgemein vorgesehene Verjährungsfrist von vier Jahren (BSG Urteil vom 28.8.1996 - 6 RKa 88/95 - BSGE 79, 97, 100 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 5) .
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Die KÄV ist durch den Bescheid, mit dem der Beklagte einen Arzneikostenregress gegen den Beigeladenen zu 1. festgesetzt hat, rechtlich beschwert (BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3 f; BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 21).

    Dies hat das BSG - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 16.1.1991 - BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4, und vom 31.7.1991 - BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7) bereits mit Urteil vom 16.6.1993 (14a/6 RKa 37/91- BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19; bestätigt durch BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4; s auch BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 16; BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35, RdNr 20) entschieden.

    Es ist jedenfalls kein Anspruch, sondern einem Gestaltungsrecht vergleichbar (BSG aaO; s auch BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4) .

    (2) Etwas anderes gilt lediglich für das Verfahren auf Feststellung eines "sonstigen Schadens" (s BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4) .

    Ungeachtet des Umstandes, dass eine Verjährungsunterbrechung bzw -hemmung im Regelfall nur eintritt, wenn die Klage gegen den Schuldner gerichtet wird (s BSGE 79, 97, 103 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 7) , wird eine analoge Anwendung jedenfalls dann bejaht, wenn dem betroffenen Vertragsarzt vor Ablauf der Frist der Beschluss über seine Beiladung zu diesem Verfahren zugestellt wird und er damit förmlich Kenntnis nimmt (BSGE 76, 285, 293 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 170; BSGE 79, 97, 103 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 7; s auch BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 17).

    Das BSG hat bereits in seinem Urteil vom 28.8.1996 (BSGE 79, 97 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1) dargelegt, dass ein Antrag auf Schadensfeststellung im Prinzip geeignet ist, eine Verjährungsunterbrechung zu bewirken, und eine Anwendung des § 210 BGB (aF) in Betracht käme (BSGE aaO S 101 f = SozR aaO S 6) .

    Zum einen wäre die rechtliche Wirkung einer derartigen Klage nicht sicher zu beurteilen, da die "verjährungsunterbrechende" Wirkung der Untätigkeitsklage von einer (einfachen) Beiladung des betroffenen Vertragsarztes abhängig ist (vgl BSGE 76, 285, 293 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 174; BSGE 79, 97, 103 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 7 f; s auch BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 17) , die wiederum im Ermessen des Gerichts steht.

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und

    Aus dieser Aufgabenübertragung resultiert die Gesamtverantwortung der vertragsärztlichen Körperschaften für die ordnungsgemäße Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (stRspr des BSG, zB BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4; BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 13) .
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Kompetenz zur Feststellung sonstiger

    Auch das Gesetz differenziert in § 106 Abs. 5 Satz 3 SGB V nicht nach dem Gegenstand der angegriffenen Entscheidung (vgl hierzu auch BSGE 79, 97, 98f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3) , sondern stellt allein auf die Entscheidungsträger ab.

    Zwar ist der Eintritt der Verjährung auch im Bereich des Vertragsarztrechts nur auf Einrede zu beachten (BSGE 79, 97, 104 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 8) ; es steht dem Vertragsarzt aber jederzeit frei, diese Einrede zu erheben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unzulässiger

    Der Ablauf der Verjährung wird nicht aufgrund analoger Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB durch Bekanntgabe des Prüfantrags an den Vertragsarzt gehemmt (Abgrenzung zu BSG SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).

    In seinem diesbezüglichen Bescheid vom 15. Januar 2007 vertrat der Beklagte die Auffassung, im vorliegenden Fall sei die von der BSG-Rechtsprechung entwickelte Ausschlussfrist nicht einschlägig, weil dem Interesse des betroffenen Arztes, nicht zeitlich unbegrenzt Ersatzansprüchen ausgesetzt zu sein, schon durch die Verjährungsfristen Rechnung getragen worden sei, wie das BSG mit Urteil vom 28. August 1996 - 6 RKa 88/95 - bereits entschieden habe.

    Die hierfür erforderliche Betroffenheit in eigenen Rechten folgt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG SozR 3-5545 § 23 Nr. 1; SozR 4-2500 § 106 Nr. 5) aus ihrer Gesamtverantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).

    Das BSG hat bereits mit Urteil vom 28. August 1996 (6 RKa 88/95 - SozR 3-5545 § 23 Nr. 1) näher dargelegt, dass diese nicht gilt, wenn ein im Einzelfall festzusetzender Schadensersatzanspruch einer Krankenkasse geltend gemacht wird, weil dieser nach der allgemeinen Regelung des § 194 Abs. 1 BGB verjähren kann.

    Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 28. August 1996 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist dies bei Regressansprüchen zum Ausgleich eines "sonstigen Schadens" oder wegen unzulässiger bzw. unwirtschaftlicher Arzneiverordnungen (vgl. hierzu auch BSG SozR 2200 § 368 e Nr. 10) der Fall.

    Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der vorliegenden Art beträgt vier Jahre (BSG SozR 2200 § 368 e Nr. 10; SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-5545 § 23 Nr. 1) beginnt die Verjährung spätestens mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der fragliche Schadensersatzanspruch entstanden ist (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch ).

    In seiner Entscheidung vom 28. August 1996 (a.a.O.) hat das BSG ausdrücklich offen gelassen, ob die Verjährung in einem derartigen Fall in entsprechender Anwendung der § 210 BGB (in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung ) unterbrochen wird.

    Denn die Verjährungsunterbrechung bzw. -hemmung durch gerichtliche Geltendmachung des Anspruch (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. bzw. § 209 BGB a. F.) tritt grundsätzlich nur ein, wenn die Klage gegen den Schuldner gerichtet wird (BSG SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 18/12 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Schadensersatzanspruch der Krankenkasse nach

    Es kann offenbleiben, auf welchen Zeitpunkt für den Fristbeginn bei einem Schadensregress im Zusammenhang mit der Abrechnung zahnprothetischer Leistungen generell abzustellen ist (generell offen gelassen auch von BSGE 79, 97, 101 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 5, 6; zum Fristbeginn für die 4-jährige Ausschlussfrist s zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 31 mwN) .

    Auch für die Schadensregressverfahren gemäß § 48 BMV-Ä wird jedenfalls in Teilbereichen ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum anerkannt (vgl BSGE 79, 97, 104 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 9; zu Schadensregressen vgl auch aus dem Zahnbereich BSG SozR SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 betr Mängel der prothetischen Versorgung) .

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Ihre materielle Beschwer, wie sie für Rechtsmittel von Beigeladenen gegeben sein muss (s zB BSGE 85, 145, 146 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 2; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 6; zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 82 f), liegt darin, dass KÄVen auf Grund ihres Sicherstellungsauftrages die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung tragen (vgl zB BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4; BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 RdNr 15).
  • OLG Köln, 07.12.2017 - 12 U 243/17

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Das ergibt sich daraus, dass jedenfalls das sich aus den Zahlungsrückständen ergebende Kündigungsrecht der Beklagten gem. § 5 Abs. 3 ABB anders als ein Rücktrittsrecht nicht nach § 218 BGB verjährt (Grothe in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 1, 7. Auflage 2015, § 218 BGB, Rn. 2) und damit als Gestaltungsrecht nicht der Verjährung unterliegt (BGH, Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 260/11, zitiert nach juris, Rn. 34; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.1999, 6 U 141798, zitiert nach juris, Rn. 58; BSG, Urteil vom 28.08.1996, 6 RKa 88/95, NJW 1997, 3116, zitiert nach juris, Rn. 15).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Über diesen Wortlaut hinaus muß für jedes Rechtsschutzbegehren auch eine materielle Beschwer vorliegen (vgl BSGE 79, 97, 99 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3).

    Zur materiellen Beschwer hat der Senat sowohl im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen als auch im Rahmen von Zulassungsangelegenheiten ausgeführt, daß die K(Z)ÄVen aufgrund des Sicherstellungsauftrages gemäß § 75 Abs. 1 SGB V eine Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung haben (BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4; BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2).

    Dies begründet ihre Befugnis, unabhängig vom Nachweis eines konkreten rechtlichen Interesses im Einzelfall, die Entscheidungen der Ausschüsse anzufechten (BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4).

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung

    Demgemäß hat der Senat die Befugnis der K(Z)ÄV zur Anfechtung von Entscheidungen der Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse unabhängig von dem Nachweis eines konkreten rechtlichen Interesses im Einzelfall bejaht (BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3 f).
  • OLG Köln, 11.07.2019 - 12 U 243/17

    Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse wegen Rückstand mit mehr

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 653/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen

  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 652/07
  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 651/07
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 40/96

    Besetzung der Richterbank bei einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines

  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 4/22 R

    Erforderlichkeit einer zulassungsrechtlichen Befugnis für eine Kinderärztin

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der Ausschlußfrist bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 48/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittelbefugnis einer Krankenkasse wie auch

  • LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 518/97

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Schadensersatzanspruches durch eine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - L 11 Ka 42/96

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 19.01.2011 - S 12 KA 262/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - kieferorthopädische Behandlung - Vorliegen

  • SG Marburg, 05.12.2007 - S 12 KA 114/07

    Regress wegen fehlerhafter kieferorthopädischer Behandlung

  • SG Marburg, 21.03.2007 - S 12 KA 840/06

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Zuständigkeit für Feststellung eines sonstigen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 94/14

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen die einem

  • SG Dresden, 26.03.2008 - S 18 KA 831/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen erteilte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - L 9 AL 28/08

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - L 4 KA 18/07

    Verhältnis - Schadensersatzanspruch gegen Vertragsarzt wegen unzulässiger

  • BSG, 10.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung geltenden Ausschlussfrist bei

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.02.2007 - L 5 KR 59/06

    Verrechnung einer Beitragsrückerstattung mit ausstehenden Beitragsforderungen

  • SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
  • BGH, 23.06.1998 - VI ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen einen Kassenarzt wegen erhöhter Anforderung von

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R

    Zulässigkeit - Anfechtungsklage - Kassenärztliche Vereinigung -

  • SG München, 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14

    Erstmaliges Überschreiten des Richtgrößenvolumens löst eine Beratungspflicht der

  • SG Marburg, 19.01.2011 - S 12 KA 318/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Regressforderung wegen mangelhafter

  • LSG Sachsen, 28.10.2009 - L 1 KA 4/08
  • LSG Niedersachsen, 01.12.1999 - L 5 KA 29/99

    Unterlassung der Bildung einer Widerspruchsstelle; Zulässigkeit einer

  • SG Osnabrück, 06.09.2011 - S 16 AS 1041/10
  • SG Marburg, 21.03.2007 - S 12 KA 1026/06

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Zuständigkeit für Feststellung von Ansprüchen

  • SG Dortmund, 24.04.2001 - S 26 (10) KA 99/00

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines gegenüber einem Beigeladenen verhängten

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