Rechtsprechung
   BSG, 04.09.1958 - 4 RJ 105/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,9152
BSG, 04.09.1958 - 4 RJ 105/57 (https://dejure.org/1958,9152)
BSG, Entscheidung vom 04.09.1958 - 4 RJ 105/57 (https://dejure.org/1958,9152)
BSG, Entscheidung vom 04. September 1958 - 4 RJ 105/57 (https://dejure.org/1958,9152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,9152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 8, 113
  • MDR 1958, 878
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Ein Parteiwechsel wird aber selbst noch in der Berufungsinstanz aus prozeßökonomischen Gründen für zulässig angesehen (BSGE 8, 113, 115).
  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des

    Diese Klageerweiterung ist nach § 153 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG nicht als Klageänderung anzusehen und auch noch in der Berufungsinstanz zulässig (BSGE 8, 113, 114 f; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 99 RdNr 4, 12).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den

    Im Berufungsverfahren ist später zulässigerweise mit dem Beteiligtenwechsel auf der Klägerseite eine subjektive Klageänderung vorgenommen worden (vgl zur Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz nur: BSGE 8, 113, 114 f; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 99 RdNr 12 mwN) .

    Zwar liegt eine Klageänderung nicht vor, wenn sich ein Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes ergibt, was ua der Fall ist, wenn ein Erbe oder Sonderrechtsnachfolger in die Position des Verstorbenen einrückt (BSGE 8, 113, 114; vgl auch BGHZ 121, 263, 265); jedoch ist die Klägerin weder Erbin der verstorbenen Hilfeempfängerin, noch liegen die Voraussetzungen einer Sonderrechtsnachfolge nach § 56 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) bzw nach § 19 Abs. 6 SGB XII vor (dazu später).

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 17/19 R

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 4105 BKV - durch Asbest verursachtes

    Sollten die Klägerin zu 2 und die Kläger zu 3 bis 5 nicht bereits im Verfahren vor dem SG das Klageverfahren des Verstorbenen als Beteiligte aufgrund eines Beteiligtenwechsels durch (Gesamt-)Rechtsnachfolge kraft Gesetzes fortgeführt haben, so wird das LSG zu erwägen haben, ob die Klägerin zu 2 und die Kläger zu 3 bis 5 durch wirksame nachträgliche subjektive Klagehäufung während des Berufungsverfahrens Beteiligte des Rechtsstreits geworden sind (vgl hierzu Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 99 RdNr 6; vgl auch BSG Urteile vom 4.9.1958 - 4 RJ 105/57 - BSGE 8, 113 und vom 14.1.1981 - 3 RK 42/79 - SozR 2200 § 205 Nr. 36; vgl zur Bindung des BSG an die Feststellungen der sachlichen Zuständigkeit durch das LSG BSG Urteil vom 23.1.2018 - B 2 U 4/16 R - BSGE 125, 120 = SozR 4-2700 § 123 Nr. 3, RdNr 14).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zulassung zum H-Arzt-Verfahren -

    Dem Kläger muss indes aus Gründen der Prozessökonomie Gelegenheit gegeben werden, den Mangel durch eine erneute Klageänderung (Umstellung der Klage auf den LVBG als Beklagten) zu beheben (BSGE 8, 113, 114 f; BSGE 77, 102, 103 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Die bisherigen Feststellungen des LSG ermöglichen keine abschließende Beurteilung der Frage, ob den Klägern als Rechtsnachfolger des A. D. (zur Zulässigkeit des Beteiligtenwechsels im Verfahren BSGE 8, 113, 114 f) Blindheitshilfe nach Art. 1 BayBlindG vom 7. April 1995 (GVBl 150) zusteht.
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Dieser Zulässigkeit steht nicht entgegen, dass der Klägerwechsel erst in der Berufungsinstanz erfolgt ist (BSGE 8, 113, 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14

    Untätigkeit eines Sozialversicherungsträgers

    Die Klageänderung ist schließlich auch noch im Berufungsverfahren (§ 153 Abs. 1 i.V.m. § 99 SGG) möglich; vgl. BSGE 8, 113.
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91

    Arzneimittel - Zweckmäßigkeit - Krankheit - Unbekannte Ursache

    Trotz dieses Beteiligtenwechsels, der nicht kraft Gesetzes, sondern "gewillkürt" eingetreten ist und daher als Klageänderung - auch noch in der Berufungsinstanz (BSGE 8, 113; 10, 218) - zulässig war, weil er sachdienlich war und sich die Beklagte widerspruchslos in die abgeänderte Klage eingelassen hat (§ 99 Abs. 1 und 2 SGG; vgl zum Parteiwechsel Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 4. Aufl, § 99 RdNr 6 bis 8), handelt es sich bezüglich des Klagebegehrens insgesamt um einen einheitlichen Leistungsfall; er kann hinsichtlich der Zulässigkeit der Berufung nicht anders behandelt werden, als wenn der Kläger - wie ursprünglich geschehen - neben der Kostenerstattung auch die weitere Versorgung mit dem streitigen Mittel als Sachleistung im Rahmen des § 205 RVO beansprucht hätte.
  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76

    Streitigkeit über die Voraussetzungen von Schlechtwettergeld - Antragsstellung

    Das erscheint deshalb zweifelhaft, weil der Kläger als Gesamtrechtsnachfolger durch Auseinandersetzung mit dem Mitgesellschafter die Rechte der ursprünglich klagenden GmbH übernommen und damit an deren Stelle getreten sein kann (vgl. dazu BSGE 8, 113, 114, 115; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG § 99 Anm. 7).

    Auf jeden Fall ist im sozialgerichtlichen Verfahren ein Parteiwechsel als Klageänderung auch noch in der Berufungsinstanz zulässig (BSGE 8, 113, 114, 115).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 12 SO 96/16

    SGB-XII -Leistungen

  • LSG Hessen, 24.02.2017 - L 5 R 173/14

    Gesetzliche Rentenversicherung, Schulrecht

  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 85/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Beschäftigungszeit -

  • LSG Hessen, 27.01.2017 - L 5 R 112/16

    Rentenversicherung; Erstattung entrichteter Beiträge; Klageänderung im

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 7 SO 1402/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht