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   BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95   

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https://dejure.org/1997,2456
BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95 (https://dejure.org/1997,2456)
BSG, Entscheidung vom 09.04.1997 - 9 RV 15/95 (https://dejure.org/1997,2456)
BSG, Entscheidung vom 09. April 1997 - 9 RV 15/95 (https://dejure.org/1997,2456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Umfang der Heilbehandlung nach dem Versorgungsrecht - Lieferung von Hilfsmitteln iS der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Versorgungsverwaltung - Telefonlichtglocke

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heilbehandlung - Hilfsmittel - Gesetzliche Krankenkasse - Lieferung - Ersatzleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lieferung von Hilfsmitteln iS. der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Heilbehandlung nach dem Versorgungsrecht, Telefonlichtglocke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 164
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

    Auszug aus BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95
    Für die hier § 24a Buchst a Bundesversorgungsgesetz (BVG) gegebene Auslegung spricht auch, jedenfalls soweit (wie hier) die Versorgung von Beschädigten wegen Schädigungsfolgen in Rede steht, folgende weitere Überlegung: Grundsätzlich hat jeder Beschädigte - auch der gesetzlich krankenversicherte (vgl § 10 Abs. 7 S 1 BVG, wo auch für Buchst d auf § 10 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) nicht verwiesen wird) - wegen seiner Schädigungsfolgen einen umfassenden Anspruch auf Heilbehandlung (§ 1 Abs. 1, § 10 Abs. 1 BVG), der letztlich auf Kosten des Bundes als des endgültigen Trägers der Versorgungslast (vgl dazu Art. 120 Abs. 1 GG; BVerfGE 9, 305, 323 ff; § 1 Abs. 1 Nr. 8 und § 21 Abs. 1 S 1 des 1. ÜLG idF vom 28. April 1955 - BGBl I 193) zu erfüllen ist.
  • BSG, 05.03.1981 - 9 RV 47/80

    Orthopädische Hilfsmittel - Kleinschreibmaschine - Einengung des

    Auszug aus BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95
    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 5. März 1981 (Az 9 RV 47/80 = VersorgBl 1981, 119; USK 81216) beiläufig geäußert hat, der Verordnungsgeber dürfe den Personenkreis der Leistungsberechtigten gegenüber den vom Gesetz (BVG) gezogenen Grenzen einengen, so ist daran jedenfalls insoweit nicht festzuhalten, als sich daraus eine Verschlechterung der Leistungen von Hilfsmitteln an Beschädigte gegenüber der von den KKn ihren Mitgliedern zu leistenden Hilfsmittelversorgung ergeben würde.
  • BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RV 27/81

    Auslegung des Begriffs Hilfsmittel - schwer beschädigte Hausfrau - Ausgleich für

    Auszug aus BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95
    Im übrigen hat der Senat bereits in einer früheren Entscheidung zur Orthopädieverordnung (OrthV) ausgesprochen, daß Hilfsmittel in der KV nach einem engeren Maßstab als in der Die Kriegsopferversorgung (KOV) zu gewähren sind (vgl SozR 3614 § 4 Nr. 3 auf S 7 oben; ähnlich BSG SozR 3614 § 1 Nr. 4 - insoweit nicht abgedruckt - = Breith 1982, 792, 793).
  • BSG, 17.09.1986 - 3 RK 5/86

    Zur Notwendigkeit einer Klingelleuchte als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95
    Denn sie stellte - wie eine Klingelleuchte - schon deswegen gleichwohl ein Hilfsmittel dar, weil sie ausgebaut werden und in einer anderen Wohnung Verwendung finden konnte (vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 33).
  • BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKn 16/80

    Treppenlift (Monolift), Auffahrrampe und behindertengerechte Sonderausstattungen

    Auszug aus BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95
    Dem Anspruch eines Kassenmitglieds in C's Lage gegen seine Krankenkasse (KK) hätte es auch nicht entgegengestanden, daß die Telefonlichtglocke im Haus fest installiert war (vgl Höfler KasselerKomm RdNr 28 zu § 33 SGB V; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 23).
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 V 3/01 R

    Pflegezulage - Versorgung - Hilflosigkeit - Verrichtungen des täglichen Lebens -

    Zur Begründung trägt sie ua vor: Das BSG habe mit Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 15/95 - bezogen auf den Hilfebedarf von einer Mindestgrenze von einer Stunde täglich gesprochen.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R

    Heimpflegekosten - Beschädigtengrundrente - wesentlich unterhalten - Übernahme -

    Das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung gibt ebenfalls keine Veranlassung dazu, dem Beschädigten die Führzulage und/oder die Kleiderverschleißpauschale bei Übernahme der Heimpflegekosten in jedem Fall neben dem Betrag in Höhe der Grundrente eines erwerbsunfähigen Beschädigten zu belassen, um eine Benachteiligung gegenüber Krankenversicherten zu vermeiden (vgl dazu allg BSGE 80, 164 = SozR 3-3100 § 13 Nr. 3).
  • BSG, 11.11.2004 - B 9 V 3/03 R

    Sachleistung - Kostenerstattung - Maß des Notwendigen - Wirtschaftlichkeitsgebot

    Wenn auch diese gesetzliche Änderung letztendlich eine Reaktion auf die Rechtsprechung des 9. Senats des BSG war, der die Festschreibung einer gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung geringeren Versorgung mit Hilfsmitteln, wie sie sich aus der enumerativen Aufzählung in der damaligen OrthV ergeben konnte, als nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt angesehen hatte (vgl BSGE 80, 164 = SozR 3-3100 § 13 Nr. 3; BSG SozR 3-3100 § 13 Nr. 2), so bedeutet die Betonung der Eigenständigkeit der Hilfsmittelversorgung im sozialen Entschädigungsrecht im Hinblick auf das Verhältnis von OrthV zu § 18 Abs. 2 Satz 1 BVG nichts anderes als das Unterstreichen der Leistungsbreite innerhalb des BVG und gegenüber dem SGB V. Insoweit führt auch die Verweisung des LSG auf die Hilfsmittelversorgung - Versorgung mit Rollstühlen - in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter, zumal das SGB V keine dem § 18 Abs. 2 Satz 1 BVG vergleichbare Regelung enthält.
  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 2/04 R

    Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten

    Das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung gibt ebenfalls keine Veranlassung dazu, dem Beschädigten die Führzulage und/oder die Kleiderverschleißpauschale bei Übernahme der Heimpflegekosten in jedem Fall neben dem Betrag in Höhe der Grundrente eines erwerbsunfähigen Beschädigten zu belassen, um eine Benachteiligung gegenüber Krankenversicherten zu vermeiden (vgl dazu allg BSGE 80, 164 = SozR 3-3100 § 13 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17

    Krankenversicherung

    Ebenso wie das Kriegsopferversorgungsrecht ist auch das Recht der Krankenversicherung vom Grundsatz der Eigenbeteiligung geprägt (s.a. SG Meiningen, Urteil vom 16.03.2005, S 4 KR 1087/02 unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) und zudem gemeinsamer Ausgangspunkt für den (Mindest)Leistungsrahmen im Hilfsmittelrecht (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.1997, 9 RV 15/95, juris).
  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/02 R

    Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten

    Das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung gibt ebenfalls keine Veranlassung dazu, dem Beschädigten die Führzulage und/oder die Kleiderverschleißpauschale bei Übernahme der Heimpflegekosten in jedem Fall neben dem Betrag in Höhe der Grundrente eines erwerbsunfähigen Beschädigten zu belassen, um eine Benachteiligung gegenüber Krankenversicherten zu vermeiden (vgl dazu allg BSGE 80, 164 = SozR 3-3100 § 13 Nr. 3).
  • BSG, 30.08.2017 - B 3 KR 35/17 B
    Ebenso wie das Kriegsopferversorgungsrecht ist auch das Recht der Krankenversicherung vom Grundsatz der Eigenbeteiligung geprägt (s.a. SG Meiningen, Urteil vom 16.03.2005, S 4 KR 1087/02 unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) und zudem gemeinsamer Ausgangspunkt für den (Mindest)Leistungsrahmen im Hilfsmittelrecht (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.1997, 9 RV 15/95, juris).
  • BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96

    Lesesprechgerät für einen einem Kriegsblinden

    Wie der Senat bereits in seinem - zur Veröffentlichung bestimmten - Urteil vom 9. April 1997 (9 RV 15/95) ausgeführt hat, enthält § 24a Buchst a BVG - jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S 2477) - nur noch die Ermächtigung des Verordnungsgebers zur Ausweitung des bereits durch die Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung gegebenen Leistungsrahmens.
  • LSG Bayern, 20.12.2011 - L 15 VS 14/08

    Hilfsmittelversorgung - Übernahme von Reparaturkosten der behindertengerechten

    Vielmehr gilt - verfassungsrechtlich unbedenklich - das Prinzip der "begrenzten sozialen Entschädigung" (BSGE 80, 164 ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - L 2 V 60/01

    Kriegsopferversorgung - Hilfsmittelversorgung - elektrischer Rollstuhl mit einer

    Die Regelung der Lieferung von Hilfsmitteln sei im Bereich der Kriegsopferversorgung bewusst stärker ausgestaltet als in der gesetzlichen Krankenversicherung, zumindest dürfe sie aber nicht hinter den Leistungen der GKV zurückbleiben (unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 9. April 1997 - 9 RV 15/95 - SozR 3-3100 Nr. 4 zu § 11 BVG).
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