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   BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95   

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https://dejure.org/1997,2924
BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95 (https://dejure.org/1997,2924)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 9 RV 28/95 (https://dejure.org/1997,2924)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 9 RV 28/95 (https://dejure.org/1997,2924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wehrdienstbeschädigung - Unfall bei Heimfahrt von einem Pfarrfest der katholischen Militärseelsorge - dienstliche Veranstaltung - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dienstliche Veranstaltung - Organisierung - Dienstherr - Soldat - Wehrdiensteigentümlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstliche Veranstaltung iS. des Versorgungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 236
  • NVwZ-RR 1999, 53
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RV 20/81

    Wehrdienstbeschädigung - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Fußballspielen

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95
    Zu den wehrdiensteigentümlichen Verhältnissen sind aber auch besondere Anforderungen an das Verhalten des Soldaten zu rechnen, wenn sie seine Eigenverantwortung einschränken und ihn zB zu einer bestimmten Gestaltung seiner Freizeit zwingen (Zwang zu kameradschaftlichem Verhalten: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 11 und Urteile vom 17. November 1981 - 9 RV 20/81 - Breith 1982, 610 und vom 20. April 1983 - 9a RV 30/82 - HV-INFO 1986, 1029; Zwang zum Kasernenaufenthalt auch während der Freizeit: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 19; Verpflichtung des Soldaten, sich gesund zu erhalten: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 15).

    Der Begriff "berechtigt" ist vom Standpunkt eines vernünftig denkenden Soldaten und unter Beachtung der dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse zu beurteilen (BSGE 33, 239, 244 ff = SozR SVG § 81 Nr. 2; BSG, Urteil vom 17. November 1981 - 9 RV 20/81 - Breith 1982, 610).

  • BSG, 15.11.1977 - 10 RV 97/76

    Eine Augenverletzung, die ein Soldat bei einer Schneeballschlacht mit Kameraden

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95
    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse können sich daher auch außerhalb der Ausübung des Wehrdienstes in der Freizeit (Streit infolge Aggressionsstaus: BSG SozR BVG § 1 Nr. 80 und SozR 3200 § 81 Nr. 11; Besonderheiten des Kasernengebäudes: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 31; Verkehrsunfall in Bundeswehranlage: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 30; Zusammenleben auf engem Raum: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 21), während Dienstpausen und während privater Verrichtungen ergeben (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 31 mwN; BGH VersR 1993, 591, 592).

    Zu den wehrdiensteigentümlichen Verhältnissen sind aber auch besondere Anforderungen an das Verhalten des Soldaten zu rechnen, wenn sie seine Eigenverantwortung einschränken und ihn zB zu einer bestimmten Gestaltung seiner Freizeit zwingen (Zwang zu kameradschaftlichem Verhalten: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 11 und Urteile vom 17. November 1981 - 9 RV 20/81 - Breith 1982, 610 und vom 20. April 1983 - 9a RV 30/82 - HV-INFO 1986, 1029; Zwang zum Kasernenaufenthalt auch während der Freizeit: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 19; Verpflichtung des Soldaten, sich gesund zu erhalten: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 15).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86

    Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95
    Nach dem Vorbild der gesetzlichen Unfallversicherung verlangt die Rechtsprechung für die Zuordnung solcher Veranstaltungen zum weiteren Dienst sowohl eine "materielle Dienstbezogenheit" als auch eine "formelle" Organisation durch den Dienstherrn oder einen von ihm Beauftragten (vgl zum Beamtenrecht: BVerwGE 81, 265, 266 f).
  • BVerwG, 20.08.1981 - 1 WB 59.81
    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95
    Der Wunsch des Vorgesetzten nach Teilnahme "seiner" Führungskräfte am Pfarrfest war schon deshalb objektiv nicht geeignet, auf den Kläger bestimmenden Einfluß auszuüben, weil auf Soldaten keinerlei - sei es auch nur mittelbarer - Druck zur Teilnahme an Veranstaltungen der Militärseelsorge ausgeübt werden darf (vgl BVerwGE 73, 247) und der Kläger als langjährig dienender Berufsunteroffizier dies wissen mußte und etwa rechtswidrig ausgeübtem Druck widerstehen konnte.
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 15/91

    Eignungsprüfung - Wehrdienstunfall - Berufsförderung - Wehrpflichtiger -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95
    Was unter dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 Abs. 3 Nr. 3 SVG zu verstehen ist, ergibt sich aus der Abgrenzung zum Dienstbereich im engeren Sinn (vgl zum folgenden BSGE 71, 60, 62 f = SozR 3-3200 § 81 Nr. 5 und dazu: Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. November 1992, BArbBl 1993, 2/109).
  • BSG, 20.04.1983 - 9a RV 30/82

    Familienheimfahrt - Wegeunfall - Unterbrechung der Heimfahrt - Kameradschaft als

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95
    Zu den wehrdiensteigentümlichen Verhältnissen sind aber auch besondere Anforderungen an das Verhalten des Soldaten zu rechnen, wenn sie seine Eigenverantwortung einschränken und ihn zB zu einer bestimmten Gestaltung seiner Freizeit zwingen (Zwang zu kameradschaftlichem Verhalten: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 11 und Urteile vom 17. November 1981 - 9 RV 20/81 - Breith 1982, 610 und vom 20. April 1983 - 9a RV 30/82 - HV-INFO 1986, 1029; Zwang zum Kasernenaufenthalt auch während der Freizeit: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 19; Verpflichtung des Soldaten, sich gesund zu erhalten: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 15).
  • BGH, 09.02.1993 - VI ZR 23/92

    Vorfahrtsverletzung auf abgschlossenem Kasernegelände

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95
    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse können sich daher auch außerhalb der Ausübung des Wehrdienstes in der Freizeit (Streit infolge Aggressionsstaus: BSG SozR BVG § 1 Nr. 80 und SozR 3200 § 81 Nr. 11; Besonderheiten des Kasernengebäudes: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 31; Verkehrsunfall in Bundeswehranlage: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 30; Zusammenleben auf engem Raum: BSG SozR 3200 § 81 Nr. 21), während Dienstpausen und während privater Verrichtungen ergeben (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 31 mwN; BGH VersR 1993, 591, 592).
  • BSG, 30.11.1971 - 10 RV 114/70

    Unfallversicherungsschutz - Heimfahrt eines Soldaten - Umweg für Mitfahrenden

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 28/95
    Der Begriff "berechtigt" ist vom Standpunkt eines vernünftig denkenden Soldaten und unter Beachtung der dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse zu beurteilen (BSGE 33, 239, 244 ff = SozR SVG § 81 Nr. 2; BSG, Urteil vom 17. November 1981 - 9 RV 20/81 - Breith 1982, 610).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - mögliche Schädigung durch

    Die Senatsrechtsprechung stellt auf Umstände ab, "die der Eigenart des Dienstes entsprechen und im Allgemeinen eng mit dem Dienst verbunden sind" (siehe nur Urteile vom 5.7.2007 - B 9/9a VS 3/06 R - BSGE 99, 1, 7 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 3 = Juris RdNr 27 und vom 28.5.1997 - 9 RV 28/95 - BSGE 80, 236, 238 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 14 = Juris RdNr 16) .
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a VS 3/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wehrübung im Ausland -

    Der Tatbestand des § 81 Abs. 1 SVG erfasst damit alle nicht weiter bestimmbaren Einflüsse des Wehrdienstes, die aus der besonderen Rechtsnatur dieses Verhältnisses und der damit verbundenen Beschränkung der persönlichen Freiheit des Soldaten herrühren (BSGE 80, 236, 238 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 14).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R

    Beschädigtenversorgung - Wehrpflichtiger der NVA - Unfall auf dem Weg zur Kantine

    Sollte sich der Kläger aufgrund einer Verabredung mit drei Kameraden freiwillig in die Kantine begeben haben, dürfte es an den erforderlichen Voraussetzungen fehlen (vgl dazu BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 14).

    Eine dienstliche Veranstaltung am Abend des 20. Februar 1982 in der NVA-Kantine kommt nur in Betracht, wenn das LSG sowohl eine "materielle Dienstbezogenheit" als auch eine "formelle Organisation" durch den Dienstherrn oder einen von ihm Beauftragten feststellen sollte (vgl BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 14, S 60, 61 sowie Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 - 9 RV 19/96 unter Hinweis auf den Erlaß des Bundesministeriums für Verteidigung vom 15. Mai 1981 - VMBl 1981, 239 über "Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art").

  • BSG, 30.09.2021 - B 9 V 1/19 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - ärztliche Behandlung -

    Das BSG stellt dabei auf Umstände ab, "die der Eigenart des Dienstes entsprechen und im Allgemeinen eng mit dem Dienst verbunden sind" (BSG Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R - SozR 4-3200 § 81 Nr. 6 RdNr 19; BSG Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a VS 3/06 R - BSGE 99, 1 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 3, RdNr 27; BSG Urteil vom 28.5.1997 - 9 RV 28/95 - BSGE 80, 236 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 14 - juris RdNr 16; BSG Urteil vom 30.1.1991 - 9a/9 RV 26/89 - juris RdNr 17) .
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 V 20/97 R

    Wehrdienstbeschädigung - dienstliche Veranstaltung - genehmigter Freizeitsport -

    Anhaltspunkte dafür, daß sich hier die Kasernierung junger Männer, darin begründete Konfliktpotientiale oder daraus folgende Zwänge, etwa zur Teilnahme an der Veranstaltung (vgl zum letzteren Senatsurteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 28/95 - BSGE 80, 236 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 14) ausgewirkt hätten, hat das LSG nicht feststellen können.

    Dies ist der Fall, wenn sie den dienstlichen Interessen dienen und durch organisatorische Maßnahmen sachlicher und persönlicher Art in den weisungsgebundenen Dienstbereich einbezogen sind (vgl BSGE 80, 236, 237 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 14).

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 19/96

    Wehrdienstbeschädigung - Scheingefecht mit Besenstiel - wehrdiensteigentümliche

    Nach der Rechtsprechung setzt der Versorgungsschutz eine "materielle Dienstbezogenheit" und eine "formelle" Organisation durch den Dienstherrn oder einen von ihm Beauftragten (vgl BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 14 und den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 15. Mai 1981 über "Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art" ) voraus.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2010 - L 10 VS 3/08
    Der Tatbestand des § 81 Abs. 1 SVG erfasst damit alle nicht weiter bestimmbaren Einflüsse des Wehrdienstes, die aus der besonderen Rechtsnatur dieses Verhältnisses und der damit verbundenen Beschränkung der persönlichen Freiheit des Soldaten folgen (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Mai 1997, Az.: 9 RV 28/95, SozR 3-2200 § 81 Nr. 14).
  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 19/97

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse iS. des § 81 Abs. 1 SVG

    Nach der Rechtsprechung setzt der Versorgungsschutz eine "materielle Dienstbezogenheit" und eine "formelle" Organisation durch den Dienstherrn oder einen von ihm Beauftragten (vgl BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 14 und den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 15. Mai 1981 über "Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art" [VMBl 1981, 239]) voraus.
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