Rechtsprechung
   BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines gekündigten Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag - Verschiebung der Antragstellung auf einen späteren Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt der Sperrzeit bei einem bereits vom Arbeitgeber gekündigten Beschäftigungsverhältnis

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 84, 225
  • NZS 2000, 261
  • DB 1999, 1961
  • NZA-RR 2000, 552



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Wird zitiert von ... (56)  

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R  

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Die vom LSG mit dem Hinweis auf das Urteil des Senats vom 10. August 2000 - B 11 AL 115/99 R - angedeutete Kausalitätsproblematik stellt sich hier nicht, weil nach ständiger Rechtsprechung der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Versicherten und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit nach dem tatsächlichen Geschehensablauf und nicht etwa hypothetischen Geschehensabläufen, zu denen die angedrohte betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers gehörte, zu beurteilen ist (BSGE 84, 225, 231 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN).

    Die Versichertengemeinschaft soll typisierend gegen Risikofälle geschützt werden, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSGE 84, 225, 230 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN).

    Auch für das Sperrzeitrecht geht die Rechtsprechung des BSG zu § 119 AFG davon aus, dass die Sperrzeitfolgen mit der Arbeitslosigkeit und nicht etwa erst mit der Inanspruchnahme von Leistungen eintreten (BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20; BSGE 76, 12, 13 f = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2; BSGE 84, 225, 231 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 3-4100 § 110 Nr. 2).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Mit diesen Bescheiden hat die Beklagte nicht nur über den Eintritt einer Sperrzeit bzw das Vorliegen von Ruhenszeiträumen befunden, sondern auch die Gewährung von Alg für den Zeitraum vom 1. Januar bis 11. Februar 1997 abgelehnt (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 und BSGE 84, 225, 227 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN) und gleichzeitig die Minderung der Anspruchsdauer um 36 Tage verfügt.

    Alle Bescheide stellen insoweit eine einheitliche Regelung dar (vgl BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 9 S 27; SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSGE 84, 225, 227 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeit, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BSGE 69, 108, 112 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6; BSGE 84, 225, 230 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17), macht es keinen wesentlichen Unterschied, ob der Arbeitnehmer an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags mitwirkt oder ob seine aktive Beteiligung darin liegt, dass er hinsichtlich des Bestandes der Kündigung und deren Folgen verbindliche Vereinbarungen trifft.
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  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R  

    Keine Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Vorziehen des

    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist im Hinblick auf die Entscheidung des SG der Bescheid vom 28. Juli 1994 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. August 1994, mit dem die Beklagte es abgelehnt hat, ihre Bescheide vom 8. Februar 1994 und 29. März 1994 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 29. April 1994 und 21. Juli 1994 zurückzunehmen, soweit mit diesen Bescheiden eine Minderung der Alg-Anspruchsdauer um 72 Tage verfügt worden ist (vgl zu der Möglichkeit einer einheitlichen Regelung durch mehrere Bescheide BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Würde eine Regelsperrzeit für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten oder liegen sonstige im Gesetz im einzelnen bezeichnete Härtefälle vor, verkürzt sich die Regelsperrzeit gemäß § 119 Abs. 2 AFG iVm § 119a AFG (vgl näher hierzu nur das Senatsurteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Mit Urteilen vom 5. August 1999 hat der Senat entschieden, daß ein Arbeitnehmer, der ein bereits vom Arbeitgeber gekündigtes Beschäftigungsverhältnis mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt löst, den Eintritt einer Sperrzeit für die Gewährung von Alg nicht dadurch vermeiden kann, daß er Alg erst für die Zeit beansprucht, in der er ohnedies aufgrund der Kündigung arbeitslos gewesen wäre (B 7 AL 14/99 R und B 7 AL 38/98 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen); der Arbeitslose kann zwar durch eine spätere Antragstellung die unmittelbaren Rechtsfolgen des Ruhens seines Alg-Anspruchs vermeiden, nicht jedoch den Eintritt der Sperrzeit selbst und das kalendermäßige Ablaufen dieser Sperrzeit mit der weiteren Folge einer Minderung der Anspruchsdauer verhindern (BSG aaO).

    Ob er der Versichertengemeinschaft einen Schaden zugefügt hat, ist ohne Bedeutung (BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Grundgedanke der Sperrzeit ist es nämlich, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (vgl nur BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Unerheblich ist, dass die Bescheide der Beklagten über die Ablehnung der Leistung für die Sperrzeit bzw für den Ruhenszeitraum nach § 117a AFG auf Grund der Beschränkung der Revision der Beklagten durch das LSG rechtskräftig aufgehoben sind; denn sowohl die Sperrzeit als auch der Ruhenszeitraum nach § 117a AFG treten von Gesetzes wegen ein und laufen kalendermäßig ab (vgl nur BSGE 84, 225, 229 f und 232 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; vgl auch Wolff in Gemeinschaftskommentar zum KSchG , 6. Aufl 2002, § 144 SGB III RdNr 18).

    § 119 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AFG kommt allerdings ebenso wie § 144 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB III weder nach seinem Wortlaut noch seinem Sinn (nur entsprechend geringe Dauer der verursachten Beschäftigungslosigkeit) in Betracht, weil das Arbeitsverhältnis nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses als dem die Sperrzeit begründenden Ereignis (vgl dazu BSGE 84, 225, 229 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN) ohnedies - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - geendet hätte (zur Anwendung dieser Vorschrift allgemein, wenn eine Kündigung ohnedies erfolgt wäre und nicht nur gedroht hätte: BSG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 124/90 -, DBlR Nr. 3850a zu § 119 AFG am Ende).

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R  

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage nochmals eingehend dargelegt hat (B 7 AL 14/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen), kommt es für den Eintritt einer Sperrzeit nicht darauf an, ob und wann der Arbeitslose einen Anspruch auf Alg geltend macht bzw sich arbeitslos meldet.

    Soweit frühere Entscheidungen des Senats - allerdings in Form von obiter dicta - auf diese Rechtsansicht hindeuten, hat der Senat diese Ansicht ausdrücklich aufgegeben, weil sie unter Berücksichtigung von Wortlaut, historischer Entwicklung des § 119 AFG und den systematisch mit der Sperrzeit zusammenhängenden Vorschriften dem ausdrücklichen gesetzgeberischen Ziel widerspricht (vgl im einzelnen hierzu das Urteil des Senats vom selben Tag - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Mit diesen Bescheiden hat die Beklagte nicht nur über den Eintritt einer Sperrzeit bzw das Vorliegen von Ruhenszeiträumen befunden, sondern auch die Gewährung von Alg für den Zeitraum vom 1. August 1999 bis 11. September 1999 abgelehnt (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 und BSGE 84, 225, 227 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN) und gleichzeitig die Minderung der Anspruchsdauer um 36 Tage verfügt.

    Alle Bescheide stellen insoweit eine einheitliche Regelung dar (vgl BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 9 S 27; SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSGE 84, 225, 227 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 16/02 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - Lösung des

    Streitgegenstand ist der Bescheid der Beklagten vom 13. Januar 2000 über die Ablehnung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 1. Januar bis 24. März 2000, der mit dem Bewilligungsbescheid über die Gewährung von Alg erst ab 25. März 2000 eine Einheit bildet (BSGE 84, 225, 227 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17).

    § 16 SGB III enthält insoweit keine Legaldefinition (Gagel, SGB III, Stand März 2002, § 16 RdNr 4); vielmehr ist der Arbeitslose iS des § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III zum Zeitpunkt der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gerade noch Arbeitnehmer und braucht im Hinblick darauf, dass die Sperrzeit kalendermäßig ohne Rücksicht darauf abläuft, ob ein Alg-Anspruch zur Entstehung gelangt (vgl BSGE 84, 225, 229, 232 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; Wolff in KR-Kommentar, 6. Aufl 2002, § 144 SGB III RdNr 18), zu keinem Zeitpunkt Arbeitsloser iS des § 16 SGB III zu werden.

    Hinsichtlich der Kausalität für die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ist nämlich nur der tatsächliche Geschehensablauf maßgebend (BSGE 84, 225, 231 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 100/01 R -, unveröffentlicht).

    Dabei käme jedoch eine Anwendung des § 144 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB III weder nach seinem Wortlaut noch seinem Sinn (nur entsprechend geringe Dauer der verursachten Beschäftigungslosigkeit) in Betracht, wenn die Klägerin das Beschäftigungsverhältnis schon zum 1. Juli 1999 gelöst hätte, weil das Arbeitsverhältnis nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses als dem die Sperrzeit begründenden Ereignis (vgl dazu BSGE 84, 225, 229 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN) ohnedies geendet hätte.

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 100/01 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Hinsichtlich der Kausalität für die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit kann nicht etwa auf die nach Angaben des Klägers und seines Arbeitgebers drohende Kündigung abgestellt werden, da der tatsächliche Geschehensablauf maßgebend ist (BSGE 84, 225, 231 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN).

    Diese soll die Solidargemeinschaft vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte schützen, die den Eintritt des versicherten Risikos Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt oder zu vertreten haben; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 16 S 72 f mwN; SozR 3-4100 § 110 Nr. 2 S 6; BSG 84, 225, 230 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN).

    Die Sperrzeitregelung soll die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSGE 84, 225, 230 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN).

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R  

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher

    Die Dauer des Ruhenszeitraums nach § 117a AFG und die daraus resultierende Minderung der Anspruchsdauer nach § 110 Satz 1 Nr. 1a AFG bestimmten sich dann unter Berücksichtigung des Arbeitsentgelts, das auf den Ruhenszeitraum nach § 117 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AFG entfällt (zu den verschiedenen Ruhenszeiträumen, ihrem Sinn und Zweck sowie dem Ineinandergreifen der Ruhenstatbestände vgl BSGE 84, 225, 228 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17).

    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass der Alg-Anspruch vor dem 1. April 1998 schon deshalb nicht nach dem auf Grund der bezeichneten Übergangsvorschriften noch anwendbaren § 117a AFG ruhen könne, weil er bei wirksamem Antragswiderruf noch nicht entstanden sei; die Ruhenszeiträume (der §§ 117, 117a, 119 AFG) treten nämlich nach der Rechtsprechung des BSG unabhängig davon ein, ob ein Anspruch überhaupt besteht (BSGE 84, 225, 229 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R  

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - vorzeitige Beendigung

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitnehmerkündigung - wichtiger

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R  

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 92/01 R  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 76/01 R  

    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Lösung des

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

  • BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R  

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R  

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

  • LSG Bayern, 22.04.2009 - L 9 B 1175/07  

    Prozesskostenhilfe - fehlende Erfolgsaussicht - Arbeitslosengeld - Sperrzeit

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 50/08  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit bei vorzeitiger Kündigung des

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 68/09 R  

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Arbeitgeberkündigung wegen

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R  

    Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung

  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - Gleichwohlgewährung -

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 134/01 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - Lösung des

  • LSG Bayern, 06.03.2003 - L 11 AL 227/01  
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2006 - 24 U 141/05  

    Schadenersatzpflicht des Rechtsanwaltes bei Abfindungen, wenn der Anwalt zuvor

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

  • LSG Hessen, 11.02.2011 - L 7 AL 44/10  

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - L 19 AL 193/05  

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 8 AL 204/06  
  • LSG Bayern, 29.04.2008 - L 8 AL 304/07  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit des Eintritts einer Sperrzeit nach

  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2002 - L 12 AL 1082/02  

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

  • LSG Bayern, 09.01.2003 - L 11 AL 147/00  
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AL 271/05  

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag -

  • LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06  
  • LSG Hessen, 13.06.2001 - L 6 AL 1151/00  

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ausschluss aus einer Bildungsmaßnahme -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - L 13 AL 1098/01  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld für nichteheliche gleichgeschlechtliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2004 - L 9 AL 58/04  

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Frankfurt/Main, 13.12.2006 - S 57 AL 480/03  
  • LSG Thüringen, 14.10.2004 - L 3 AL 494/00  
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2005 - L 3 AL 59/04  
  • SG Stade, 08.02.2007 - S 6 AL 46/06  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

  • SG Frankfurt, 13.12.2006 - S 57 AL 480/03  
  • LSG Berlin, 21.01.2000 - L 10 AL 35/99  
  • LSG Niedersachsen, 10.05.2001 - L 8 AL 180/00  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01  

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 18.12.2003 - L 9 AL 285/02  
  • LSG Bayern, 08.04.2005 - L 8 AL 82/04  
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - L 3 AS 159/12  

    Jobcenter muss bei Kündigung wegen Mobbings zahlen // Hilfsbedürftigkeit nicht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 11/12 AL 139/08  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

  • LSG Berlin, 16.12.2004 - L 8 AL 14/01  
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