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   BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R   

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BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R (https://dejure.org/1999,194)
BSG, Entscheidung vom 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R (https://dejure.org/1999,194)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - B 1 KR 13/97 R (https://dejure.org/1999,194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Glasionomerzement - Antrag - Quecksilberintoxikation - Beschwerden - Unverträglichkeit - Amalgamfüllung - Entfernung - Beweiswürdigung - Amtsermittlungsgrundsatz

  • Judicialis

    SGG § 128 Abs 1; ; SGG § 103; ; SGB V § 12 Abs 1; ; SGB V § 27 Abs 1; ; SGB V § 92 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher Beschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher Beschwerden

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Amalgamfüllungen - Entfernung Therapeutischer Nutzen einer Maßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 85, 56
  • NJW 2000, 3444 (Ls.)
  • NZS 2000, 401 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    Lediglich für den Ausnahmefall, daß das gesetzlich vorgesehene Anerkennungsverfahren vor dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wird und deshalb einstweilen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden muß, hat der Senat unter besonderen medizinischen Voraussetzungen die tatsächliche Verbreitung einer Methode in der ärztlichen Praxis und ihre Resonanz in der wissenschaftlichen Diskussion für maßgeblich erklärt, um zu vermeiden, daß Gerichte in medizinisch-wissenschaftlichen Auseinandersetzungen Partei ergreifen müssen und der eigentlich geforderten Entscheidung durch den Bundesausschuß vorgreifen (stellvertretend: BSGE 81, 54, 67 ff = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S 22 ff).

    Den vom Gesetz in § 2 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 2 Satz 3 und § 92 Abs. 2 Satz 4 SGB V verwendeten Begriff der "besonderen Therapierichtung" hat auch der erkennende Senat in einem anderen, umfassenderen Sinne als der 14a-Senat verstanden (Urteil vom 16. September 1997 - BSGE 81, 54, 72 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S 28).

    Die gesundheitliche Gefährdung durch Amalgam ist in ihren wesentlichen Einzelheiten derzeit (noch) wissenschaftlich höchst umstritten; es ist nicht Aufgabe der Gerichte, durch die Auswahl von Sachverständigen oder die juristische Bewertung naturwissenschaftlicher Lehrmeinungen für die eine oder andere Position Partei zu ergreifen oder durch Gutachtensaufträge den Fortschritt der medizinischen Erkenntnis voran zu treiben, wie der Senat bereits an anderer Stelle betont hat (BSGE 81, 54, 69 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S 25).

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    Der Senat hat dies in seinem Urteil vom 5. Juli 1995 (BSGE 76, 194 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5) zur Drogensubstitution mit Remedacen näher ausgeführt und klargestellt, daß insoweit eine Änderung gegenüber dem unter der Reichsversicherungsordnung geltenden Rechtszustand eingetreten ist.

    Da es auf den Nachweis der generellen Wirksamkeit ankommt, kann die Leistungspflicht der Krankenkasse auch nicht mehr damit begründet werden, daß sich die Therapie im konkreten Einzelfall als erfolgreich erwiesen habe, weil es unter der Behandlung zu einer Besserung des Gesundheitszustandes gekommen sei (vgl zum Ganzen: BSGE 76, 194, 198 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5 S 11 f mwN zur früheren Rechtsprechung).

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    Im insoweit neuesten Urteil des Senats vom 16. Juni 1999 (B 1 KR 4/98 R = BSGE 84, 90 - auch zur Veröffentlichung in SozR bestimmt) ist im Zusammenhang mit einer Behandlung im Ausland ausgeführt, daß die in § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V für die Leistungen der Krankenversicherung geforderte Qualität und Wirksamkeit nur dann erreicht wird, wenn über ihre Zweckmäßigkeit in den einschlägigen Fachkreisen - abgesehen von einzelnen, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen - Konsens besteht.

    Soweit in diesen Ausführungen eine allgemeine Aussage über den Stand der medizinischen Wissenschaft enthalten ist, darf der Senat sie selbst überprüfen, weil es sich um eine generelle Tatsache handelt (Senatsurteil vom 16. Juni 1999 - B 1 KR 4/98 R = BSGE 84, 90, 94 f, auch zur Veröffentlichung in SozR bestimmt).

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97

    Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    Es ging bisher vielmehr - umgekehrt - darum, unter welchen Voraussetzungen eine Beschränkung des Versicherungsschutzes etwa im Zahn- oder Kieferbereich mit Rücksicht auf die außerhalb dieses Bereichs liegenden Krankheitsursachen oder -folgen außer Betracht zu bleiben habe (BSGE 81, 245, 248 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 3 S 9 f mwN).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    Danach muß sich der Versicherte bei der Krankenkasse um die angestrebte Sachleistung bemühen, bevor er sich die Behandlung selbst beschafft und einen Kostenerstattungsanspruch geltend macht (zusammenfassend: BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    So hat der Senat entschieden, daß die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht verpflichtet sind, einen operativen Eingriff zu finanzieren, der in einen im Normbereich liegenden bzw für sich genommen nicht behandlungsbedürftigen Körperzustand vorgenommen wird, um eine psychische Störung zu beheben (BSGE 72, 96 = SozR 3-2500 § 182 Nr. 14; BSGE 82, 158, 163 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 29 f).
  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    Der frühere 14a-Senat des Bundessozialgerichts hat allerdings mit Blick auf den naturheilkundlichen Ansatz dieser Position und wegen des Umfangs der aus der Sicht ihrer Befürworter drohenden Gesundheitsschäden der grundsätzlichen und vollständigen Ablehnung von Amalgam den Stellenwert einer besonderen Therapierichtung beigemessen und daraus gefolgert, daß der Versicherte nach ordnungsgemäßer Beratung durch seinen Zahnarzt die Verwendung eines amalgamfreien Füllwerkstoffs verlangen könne (Urteil vom 8. September 1993 - BSGE 73, 66, 74 ff = SozR 3-2500 § 2 Nr. 2 S 10 ff).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    So hat der Senat entschieden, daß die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht verpflichtet sind, einen operativen Eingriff zu finanzieren, der in einen im Normbereich liegenden bzw für sich genommen nicht behandlungsbedürftigen Körperzustand vorgenommen wird, um eine psychische Störung zu beheben (BSGE 72, 96 = SozR 3-2500 § 182 Nr. 14; BSGE 82, 158, 163 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 29 f).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 7/94

    Umfang der Versicherungsleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz - Anspruch

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    Einschränkungen des Versicherungsschutzes betreffen grundsätzlich nicht die Ursache der Behandlungsnotwendigkeit, sondern die Art der erforderlichen Maßnahme - etwa nach § 30 SGB V beim Zahnersatz (zum Ganzen bereits Senatsurteil vom 8. März 1995 - BSGE 76, 40 = SozR 3-2500 § 30 Nr. 5).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
    Nachdem die fragliche Zahnbehandlung inzwischen durchgeführt wurde, richtet sich das ursprüngliche Sachleistungsbegehren nunmehr auf Kostenerstattung, ohne daß es einer Klageumstellung oder eines erneuten Verwaltungsverfahrens bedarf (vgl BSGE 80, 181 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 14 S 68).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 8/90

    Zweckmäßigkeit der Verordnung eines Arzneimittels bei nicht gesicherter

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Für chirurgische Eingriffe hat der Senat diesen Grundsatz allerdings eingeschränkt: Wird durch eine solche Operation in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, wie das bei der Applikation eines Magenbandes geschieht, bedarf die mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind (BSGE 85, 56, 60 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4 S 18).
  • BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 16/22 R

    Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine

    Dabei sind Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die GKV gegeneinander abzuwägen (vgl zB BSG vom 6.10.1999 - B 1 KR 13/97 R - BSGE 85, 56, 60 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4 S 18 = juris RdNr 20; BSG vom 19.2.2003 - B 1 KR 1/02 R - BSGE 90, 289, 291 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1 RdNr 6 = juris RdNr 12; zuletzt BSG vom 22.6.2022 - B 1 KR 19/21 R - BSGE 134, 172 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 39, RdNr 20) .
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Das Krankheitsbild muß bei Zugrundelegung der allgemein anerkannten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die begründete Annahme rechtfertigen, daß die vom Arzt diagnostizierte Erkrankung vorliegt und mit der vorgeschlagenen Therapie wirksam behandelt werden kann (Senatsurteil vom 6. Oktober 1999 - BSGE 85, 56, 62 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4 S 20 f - Amalgam).
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