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   BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R   

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BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R (https://dejure.org/2000,1911)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R (https://dejure.org/2000,1911)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2000 - B 7 AL 36/99 R (https://dejure.org/2000,1911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Umschulung - Ausbildungsvergütung - Zahnarzthelferin - Förderung - Einstellung - Billigkeit - Unterhaltsgeld

  • Judicialis

    BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den zuständigen Sozialleistungsträger durch private Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 86, 1
  • NJW-RR 2001, 1282
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321; Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).

    Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) etwa bei einem Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f) und der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f) angenommen.

    Vielmehr muß bei einem objektiv eigenen Geschäft der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, nach der Rechtsprechung des BGH nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f; 114, 248, 250).

  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Daran fehlt es, wenn er das Geschäft nur als eigenes, also nicht auch als fremdes führt, dh in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl hierzu BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 14, 248, 249; BGH NJW 2000, 72).

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321; Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).

    Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) etwa bei einem Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f) und der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f) angenommen.

  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321; Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).

    Vielmehr muß bei einem objektiv eigenen Geschäft der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, nach der Rechtsprechung des BGH nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f; 114, 248, 250).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Es kann hier dahinstehen, daß das Bundesverwaltungsgericht (insbesondere in BVerwGE 80, 170, 174) diese auf Notstandssituationen und akute Gefährdungen begrenzte Sichtweise hinsichtlich einer Geschäftsführung Privater im Bereich öffentlicher Aufgaben als zu eng angesehen hat, denn jedenfalls im Bereich des Sozialleistungsrechts besteht regelmäßig kein öffentliches Interesse, daß ein Privater Geldleistungen für einen Sozialleistungsträger erbringt.

    Ist ein Leistungsträger, wie hier die beklagte BA (vgl § 19 Abs. 2 SGB I) im Einzelfall - ggf in rechtswidriger Weise - nicht bereit, eine Sozialleistung zu gewähren, so ist es dem Sozialleistungsberechtigten zumutbar, entweder vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (ebenso BVerwGE 80, 170, 175) oder vorläufig Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    So hat das Bundessozialgericht (BSG) letzthin zur Erstattung von Krankentransportleistungen entschieden, daß Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften der GoA dann nicht gegeben sind, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine abschließende und erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (so der 3. Senat des BSG, Urteil vom 3. November 1999 - B 3 KR 4/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter Hinweis insbesondere auf BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; vgl Urteil des 6. Senats des BSG vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 59/98 R - zum abschließenden Charakter öffentlich-rechtlicher ärztlicher Gebührenordnungen).

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321; Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).

  • BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90

    Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Vielmehr muß bei einem objektiv eigenen Geschäft der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, nach der Rechtsprechung des BGH nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f; 114, 248, 250).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Auch enthält das AFG - anders als das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in § 121 - keine spezialgesetzliche Ausprägung der Grundsätze der GoA für den Fall, daß ein privater Dritter im Vorgriff auf eine Leistungsverpflichtung der Arbeitsverwaltung einen Bedarf befriedigt (vgl zu § 121 BSGH BVerwGE 37, 133 und zuletzt BVerwGE 91, 245).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    So hat das Bundessozialgericht (BSG) letzthin zur Erstattung von Krankentransportleistungen entschieden, daß Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften der GoA dann nicht gegeben sind, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine abschließende und erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (so der 3. Senat des BSG, Urteil vom 3. November 1999 - B 3 KR 4/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter Hinweis insbesondere auf BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; vgl Urteil des 6. Senats des BSG vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 59/98 R - zum abschließenden Charakter öffentlich-rechtlicher ärztlicher Gebührenordnungen).
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Daran fehlt es, wenn er das Geschäft nur als eigenes, also nicht auch als fremdes führt, dh in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl hierzu BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 14, 248, 249; BGH NJW 2000, 72).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.1993 - L 2 Ar 8/93
    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Die Beigeladene erhob gegen die Ablehnung ihres Widerspruchs durch Widerspruchsbescheid vom 10. April 1992 Klage, die vor dem Sozialgericht (SG) und Landessozialgericht (LSG) erfolgreich war (Urteil des SG vom 15. Januar 1993; rechtskräftiges Urteil des LSG vom 9. November 1993 - L 2 Ar 8/93).
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89

    Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im

  • BVerwG, 27.01.1971 - V C 74.70

    Pflichten eines Sozialhilfeträgers zur Gewährung der Hilfe in einem Krankenhaus -

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R

    Vertragsärztliche Leistung beim Aids-Test 1985

  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

  • BSG, 20.12.1957 - 3 RK 69/55
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Soweit öffentlichrechtliche Regelungen solche Sachverhalte erfassen, scheidet ein Rückgriff auf die Grundsätze der Regelungen der §§ 677 ff BGB aus (vgl: BSGE 85, 110, 114 f = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4 S 24; BSGE 86, 1, 4 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4 S 12 ff) .

    Da der Nothelfer, wenn der Träger der Sozialhilfe erreichbar ist und unterrichtet werden könnte, mit seiner Hilfeleistung (auch) eine öffentliche Aufgabe anstelle des eigentlich zuständigen Hoheitsträgers erfüllt und eine Durchbrechung des öffentlichrechtlichen Systems für die Gewährung der Sozialhilfe (insbesondere des speziell hierfür normierten Verwaltungsverfahrens und der "Vergütungsstruktur") regelmäßig nicht im öffentlichen Interesse liegt (vgl dazu im Einzelnen BSGE 86, 1, 7 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4 S 15 ff) , kann er Ersatz hierfür nur verlangen, wenn er ohne Verletzung eigener Obliegenheiten davon ausgehen durfte, den Sozialhilfeträger nicht einschalten zu müssen.

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 13.12.1993 - 5 B 8/93 - mwN) und des Senats (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R) kommt neben einem Anspruch eines Nothelfers ein Anspruch nach dem Rechtsinstitut der GoA nicht in Betracht, weil damit vom Nothelfer in ein öffentlich-rechtlich umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge eingegriffen würde, das nur unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungsersatzansprüche Dritter gegen den Leistungsträger vorsieht (vgl auch BSGE 86, 1 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4) .
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Dabei kann offenbleiben, inwieweit dieses Rechtsinstitut neben den gesetzlichen Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff SGB X überhaupt Anwendung finden (vgl dazu: BSGE 67, 100 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 und BSG SozR 3-7610 § 683 Nr. 4) und inwieweit im Einzelnen die bürgerlichrechtlichen Bestimmungen der §§ 683 ff BGB bei der öffentlichrechtlichen GoA entsprechend angewendet werden können.
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Da der Nothelfer, wenn der Träger der Sozialhilfe erreichbar ist und unterrichtet werden könnte, mit seiner Hilfeleistung (auch) eine öffentliche Aufgabe anstelle des eigentlich zuständigen Hoheitsträgers erfüllt und eine Durchbrechung des öffentlich-rechtlichen Systems für die Gewährung der Sozialhilfe (insbesondere des speziell hierfür normierten Verwaltungsverfahrens und der "Vergütungsstruktur") regelmäßig nicht im öffentlichen Interesse liegt (vgl dazu im Einzelnen BSGE 86, 1, 7 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4 S 15 ff) , kann er Ersatz hierfür nur verlangen, wenn er ohne Verletzung eigener Obliegenheiten davon ausgehen durfte, den Sozialhilfeträger nicht einschalten zu müssen (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R - RdNr 20) .
  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Danach können in bestimmten Konstellationen die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag - ebenso wie die des Bereicherungsrechts - nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden, so bei abschließenden gesetzlichen Sondertatbeständen zur Rückgriffs- oder Ausgleichslage (dazu BGH 14. Juni 2019 -  V ZR 254/17 - Rn. 9 ff., BGHZ 222, 187) und aus darüber hinausgehenden grundsätzlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der im System der Privatautonomie angelegten Risikoverteilung (dazu BGH 23. September 1999 - III ZR 322/98 - zu II 2 b der Gründe; dies bestätigend: BGH 23. Februar 2006 - III ZR 209/05 - Rn. 5) , bei einem anderenfalls nicht gerechtfertigten Eingriff in ein umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge (dazu - allerdings unter dem Blickwinkel einer analogen Rechtsanwendung - BSG 2. März 2000 - B 7 AL 36/99 R - zu II 1 der Gründe, BSGE 86, 1) oder aus prinzipiellen schutzzweckbezogenen Erwägungen (dazu BGH 3. November 2016 - III ZR 286/15 - Rn. 21) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2022 - L 8 SO 91/18

    Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Folgeantrag; Geschäftsführung ohne

    b) Die Voraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag - deren Anwendbarkeit neben den Erstattungsvorschriften nach §§ 102 ff. SGB X unterstellt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 27.6.1990 - 5 RJ 39/89 - juris Rn. 26 ff.; BSG, Urteil vom 2.3.2000 - B 7 AL 36/99 R - juris Rn. 17 ff.) - liegen bereits tatbestandlich nicht vor.
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R

    Abtretung einer Rentenleistung - Vorverfahren - Leistungsklage -

    Im Rechtsverkehr ist die sog Vorausabtretung anerkannt (vgl BSGE 86, 1, 5 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4 S 13; BSGE 70, 37, 40 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 2 S 10) .
  • BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 4/01 R

    Krankenhaus - Fallpauschale - Herzoperation - arbeitsteilige Behandlung durch

    In Betracht kommen hier nur privatrechtliche Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung; auf öffentlich-rechtliche Ansprüche dieser Art sind die Rechtsgrundsätze der §§ 677 ff BGB bzw der §§ 812 ff BGB als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken entsprechend anzuwenden (BSGE 85, 110, 114 = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 11; BSGE 86, 1, 4 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4; BSGE 67, 100, 101 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1; Engelmann in von Wulffen, SGB X, 4. Aufl 2001, § 88 RdNr 20; Palandt, 61. Aufl 2002, Einf vor § 677 RdNr 13 ff bzw § 812 RdNr 20).
  • BSG, 29.06.2023 - B 1 KR 12/22 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung eines Gefangenen - Verlegung aus dem

    Vielmehr muss bei einem objektiv eigenen Geschäft der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, nach der Rechtsprechung des BGH nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung treten (vgl BSG vom 2.3.2000 - B 7 AL 36/99 R - BSGE 86, 1, 14 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4 S 5 f = juris RdNr 22 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - L 11 R 4515/05

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem mutmaßlichen Tod des

    Auch zur Entscheidung über diesen Anspruch ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zulässig, denn der erkennende Senat muss den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten entscheiden und zwar ohne Rücksicht darauf, welchem Rechtsgebiet (dem Zivilrecht oder dem Öffentlichen Recht) die anzuwendende Norm angehört (so BSG, Urteil vom 02.03.2000 B 7 AL 36/99 R SozR 3 - 7610 § 683 Nr. 4).
  • OVG Thüringen, 20.08.2008 - 3 KO 1021/04

    Zur Frage eines Erstattungsanspruchs des Trägers des Rettungsdienstes gegen die

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04

    Anspruch der Pflegeeltern gegen die Gemeinde auf Erstattung von Unterhaltskosten:

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2004 - L 3 P 9/02

    Pflegeversicherung

  • OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung,

  • VG Düsseldorf, 02.04.2004 - 13 K 5630/02

    Anspruch des Trägers eines geronto-psychiatrischen Altenheims und Pflegeheims

  • LSG Sachsen, 27.06.2002 - L 6 V 23/01

    Streit zwischen einem Versorgungsträger und der Krankenkasse über die Erstattung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 2 R 456/10
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