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   BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R   

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BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R (https://dejure.org/2000,1779)
BSG, Entscheidung vom 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R (https://dejure.org/2000,1779)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 78/99 R (https://dejure.org/2000,1779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Kündigung - Sozialauswahl - Unzumutbare Belastung - Gesundheitsprognose

  • Judicialis

    AFG § 128 Abs 1 Satz 2 Nr 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 86, 187
  • NZS 2001, 210
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Der Senat ist auch berechtigt, selbst zu prüfen, was von der Klägerin vorgetragen worden ist (ohne nähere Begründung BSGE 81, 259, 264 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5); dies bedarf bei Anwendung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 103 SGG) keiner näheren Begründung.

    Dann wäre § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG nicht anwendbar (BSGE 81, 259, 264 f).

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Das LSG wird nach der Zurückverweisung der Sache im Rahmen der Beurteilung der Sozialwidrigkeit der Kündigung auch zu prüfen haben, ob ein sogenannter Mischtatbestand iS der Rechtsprechung des BAG vorliegt bzw eine einheitliche Betrachtung erforderlich ist (vgl hierzu nur BAGE 87, 153, 158).

    Insoweit gilt das gleiche wie im arbeitsgerichtlichen Verfahren: Den Tatsacheninstanzen ist ein vom Revisionsgericht nicht voll überprüfbarer Entscheidungsfreiraum belassen (stRspr des BAG: BAG BAGE 87, 153, 157 f; BAG AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 "Krankheit"; AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 "verhaltensbedingte Kündigung"; AP Nr. 101 zu § 1 KSchG 1969 "betriebsbedingte Kündigung"; BAG, Urteil vom 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 -, ZIP 2000, 676 ff; vgl auch Etzel, aaO, RdNr 236 zu § 1 KSchG mwN).

  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Dabei kann offenbleiben, ob der Tatsachenrichter mit der Entscheidung über die Sozialwidrigkeit der Kündigung letztlich eine Tatsachenfeststellung trifft oder ob ihm bei seiner Entscheidung ein irrevisibler Beurteilungsspielraum verbleibt, wie es das BAG annimmt (ähnlich zum vergleichbaren Problem der groben Fahrlässigkeit BSGE 47, 180, 181 f = SozR 2200 § 1301 Nr. 8).

    Jedenfalls obliegt die Beurteilung, ob die tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalls geeignet sind, die Kündigung sozial zu rechtfertigen, den Tatsacheninstanzen (Etzel aaO), so daß in der Revisionsinstanz nur zu prüfen ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl die oben zitierte stRspr des BAG; BSGE 47, 180, 182 zu dem Begriff der groben Fahrlässigkeit).

  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Insoweit gilt das gleiche wie im arbeitsgerichtlichen Verfahren: Den Tatsacheninstanzen ist ein vom Revisionsgericht nicht voll überprüfbarer Entscheidungsfreiraum belassen (stRspr des BAG: BAG BAGE 87, 153, 157 f; BAG AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 "Krankheit"; AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 "verhaltensbedingte Kündigung"; AP Nr. 101 zu § 1 KSchG 1969 "betriebsbedingte Kündigung"; BAG, Urteil vom 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 -, ZIP 2000, 676 ff; vgl auch Etzel, aaO, RdNr 236 zu § 1 KSchG mwN).

    Selbst wenn nach der Rechtsprechung des BAG zu § 1 KSchG in der vor 1996 geltenden Fassung der Dauer der Betriebszugehörigkeit im allgemeinen Priorität vor den übrigen Sozialauswahlkriterien einzuräumen war (vgl nur BAG, Urteil vom 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 -, ZIP 2000, 676 ff mwN), so kann doch bei einer Abwägung der Interessen nicht unberücksichtigt bleiben, daß H. nach dem Vortrag der Klägerin und in der Beweisaufnahme vor dem SG bekundet hat, an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses kein ernsthaftes Interesse mehr besessen zu haben.

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZN 231/92

    Lohnfortzahlungskosten - Unzumutbare wirtschaftliche Belastung -

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Ob die Ausführungen des LSG, es bedürfe bereits keiner Prüfung der negativen Gesundheitsprognose, weil H. in den letzten drei Jahren vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohnedies weniger als sechs Wochen an AU-Zeiten jährlich aufweise und es sich damit um dem Arbeitgeber zumutbare Fehlzeiten handele, richtig sind (vgl hierzu BAG AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 "Krankheit" und BAG, Beschluß vom 13. August 1992 - 2 AZN 231/92), bedarf keiner näheren Erörterung.
  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 28/94

    Betriebsüblich - Arbeitsausfall - Eigenart des Betriebs - Einmaliges Ereignis

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Daß die Beteiligten keinen Antrag auf Erlaß einer Kostenentscheidung gestellt haben, soweit es den erledigten Teil des Verfahrens betrifft, ändert hieran nichts (vgl nur BSG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 7 RAr 28/94 -, SozR 3-4100 § 64 Nr. 2, insoweit nicht abgedruckt).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Ob die Ausführungen des LSG, es bedürfe bereits keiner Prüfung der negativen Gesundheitsprognose, weil H. in den letzten drei Jahren vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohnedies weniger als sechs Wochen an AU-Zeiten jährlich aufweise und es sich damit um dem Arbeitgeber zumutbare Fehlzeiten handele, richtig sind (vgl hierzu BAG AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 "Krankheit" und BAG, Beschluß vom 13. August 1992 - 2 AZN 231/92), bedarf keiner näheren Erörterung.
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 20/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Anhörung -

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Allerdings hat der Senat bislang offengelassen, inwieweit im Rahmen der Anwendung des § 128 Abs. 1 Satz 2 AFG die Regelung, daß der Arbeitgeber die in dessen Nrn 1 bis 7 genannten Voraussetzungen darzulegen und nachzuweisen hat, eine Durchbrechung des in § 103 SGG enthaltenen Amtsermittlungsgrundsatzes darstellt (vgl Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 20/97 R -, DBlR Nr. 4451 zu § 128 AFG).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 149/88

    Grundstückskauf: Scheingeschäft und konkludente Treuhandabrede

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Aber selbst wenn man § 561 Abs. 1 ZPO, der eine Ausprägung des zivilprozessualen Verhandlungsgrundsatzes und deshalb im SGG grundsätzlich nicht anwendbar ist (Krasney, Die Anwendbarkeit der zivilprozessualen Vorschriften im sozialgerichtlichen Verfahren, 1963, S 154 f; bejahend aber für das nicht notwendig über § 561 Abs. 1 ZPO zu lösende Problem neuer, nach Erlaß des LSG-Urteils eingetretener Tatsachen BSG, Urteil vom 17. März 1964 - 11/1 RA 152/61), dennoch anwenden wollte, dürfte der Senat gleichwohl auf alle Schriftsätze der Klägerin zurückgreifen, weil im LSG-Urteil hierauf pauschal Bezug genommen worden ist (vgl BGH NJW 1990, 2755).
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
    Dies würde sogar gelten, wenn der Tatbestand des LSG-Urteils wegen der Einzelheiten des Beteiligtenvorbringens keine ausdrückliche Bezugnahme enthielte; denn auch dann ist in der Regel davon auszugehen, daß der gesamte Inhalt der Gerichtsakte zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und damit des Urteils gemacht worden ist (vgl BGH NJW 1992, 2148).
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 55/96

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld, Betriebsübergang

  • BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56

    Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes

  • BSG, 17.03.1964 - 1 RA 152/61
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Untunlich ist die abschließende Entscheidung durch den Senat auch deshalb, weil die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen weit gehend auf tatsächlichem Gebiet liegt und revisionsrechtlich nur in beschränktem Umfang zu überprüfen ist (BSGE 86, 187, 191 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

    Eine Durchbrechung des Amtsermittlungsprinzips ist damit allerdings nicht intendiert; dieses wird allenfalls modifiziert (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15.6.2000 - B 7 AL 78/99 R, BSGE 86, 187 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 8; kritisch BSG, Urteil vom 21.9.2000 - B 11 AL 7/00 R, BSGE 87, 132 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10).
  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Soweit der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 78/99 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen) die Rechtsansicht äußert, das Merkmal "darlegt und nachweist" mache nicht hinreichend deutlich, daß der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz zugunsten des Beibringungsgrundsatzes durchbrechen wolle, so daß die Vorschrift als bloße Modifizierung des Amtsermittlungsgrundsatzes aufzufassen sei, ist der Senat nicht gehindert, seiner Entscheidung eine abweichende Rechtsansicht zugrunde zu legen.
  • LSG Bayern, 11.11.2004 - L 9 AL 355/02

    Erstattung von Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträgen; Anspruch auf

    Es kann auch hier dahingestellt bleiben, ob zwischen der Klägerin und dem Arbeitnehmer im Ergebnis ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde und allein deswegen schon ein Befreiungstatbestand nach Nr. 4 nicht vorliegen könnte (dazu BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 5 Seite 47, Nr. 15 Seite 140, 141; siehe auch BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 8 Seite 72).

    Einschränkungen und Modifizierungen des Untersuchungsgrundsatzes nach § 103 SGG lässt auch die Entscheidung des BSG vom 15.06.2000 zu (SozR 3-4100 § 128 Nr. 8 Seite 70).

    Ein anderes Ergebnis lässt sich nicht der Entscheidung des BSG in SozR 3-4100 § 128 Nr. 8 entnehmen.

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 64/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Der erkennende Senat und der 11. Senat des BSG haben sich mehrfach zu den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Erstattungsbescheides gemäß § 128 AFG geäußert (vgl die Urteile des Senats vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 78/99 R -, BSGE 86, 187 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 8; vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 110/97 R - Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R und B 7 AL 82/97 R - Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 20/97 R - ferner die Urteile des 11. Senats des BSG vom 22. März 2001 - B 11 AL 50/00 R und B 11 AL 70/00 R - vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 19/00 R - Urteile vom 21. September 2000 - B 11 AL 7/00 R und B 11 AL 5/00 R - sowie Urteil vom 10. August 2000 - B 11 AL 93/99 R, SozR 3-4100 § 128 Nr. 9) und hierbei klargestellt, daß die Regelung des § 128 AFG als solche nicht verfassungswidrig ist.
  • BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 14/11 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass es an der erforderlichen Verantwortung des Arbeitgebers für den Eintritt der Arbeitslosigkeit fehlt, wenn er sich im Rahmen des Kündigungsrechts bewegt (vgl BVerfGE 81, 156 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1 S 10 ff; BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 8; BSGE 93, 159 = SozR 4-4100 § 128 Nr. 3; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, K § 147a RdNr 135, Stand 2010) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - L 29 AL 449/07

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Zwar habe der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Juni 2000 (B 7 AL 78/99 R, veröffentlicht in SozR 3- 4100 § 128 Nr. 8) die mögliche Rechtsansicht geäußert, das Merkmal "darlegt und nachweist" mache nicht hinreichend deutlich, dass der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz zu Gunsten des Beibringungsgrundsatzes durchbrechen wolle, so dass die Vorschrift als bloße Modifizierung des Amtsermittlungsgrundsatzes aufzufassen sei.
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 15/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Soweit der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 78/99 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen) die Rechtsansicht äußert, das Merkmal "darlegt und nachweist" mache nicht hinreichend deutlich, daß der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz zugunsten des Beibringungsgrundsatzes durchbrechen wolle, so daß die Vorschrift als bloße Modifizierung des Amtsermittlungsgrundsatzes aufzufassen sei, ist der Senat nicht gehindert, seiner Entscheidung eine abweichende Rechtsansicht zugrunde zu legen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 12 AL 450/07

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestandt -

    Zwar habe der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Juni 2000 (B 7 AL 78/99 R, veröffentlicht in SozR 3- 4100 § 128 Nr. 8) die mögliche Rechtsansicht geäußert, das Merkmal "darlegt und nachweist" mache nicht hinreichend deutlich, dass der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz zu Gunsten des Beibringungsgrundsatzes durchbrechen wolle, so dass die Vorschrift als bloße Modifizierung des Amtsermittlungsgrundsatzes aufzufassen sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2012 - L 12 AL 433/07

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Zwar habe der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Juni 2000 (B 7 AL 78/99 R, veröffentlicht in SozR 3- 4100 § 128 Nr. 8) die mögliche Rechtsansicht geäußert, das Merkmal "darlegt und nachweist" mache nicht hinreichend deutlich, dass der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz zu Gunsten des Beibringungsgrundsatzes durchbrechen wolle, so dass die Vorschrift als bloße Modifizierung des Amtsermittlungsgrundsatzes aufzufassen sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 29 AS 1895/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Unterkunft und Heizung -

  • LSG Bayern, 20.05.2009 - L 9 AL 308/04

    Erstattung von Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträgen durch einen

  • LSG Hessen, 21.03.2003 - L 13 AL 1098/98

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • LSG Hamburg, 25.03.2009 - L 5 AL 57/06

    Rechtmäßigkeit einer Erstattungsforderung gegen einen Arbeitgeber für an einen

  • BSG, 21.12.2011 - B 11 AL 94/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage - Darlegung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2000 - L 9 AL 41/00

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2002 - L 3 AL 49/01

    Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Erstattung des von der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2003 - L 7 AL 263/00
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