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   BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R   

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BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R (https://dejure.org/2000,1482)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R (https://dejure.org/2000,1482)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 54/99 R (https://dejure.org/2000,1482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anschlußunterhaltsgeld - Berufliche Bildung - Bildungsmaßnahme - Arbeitslosigkeit - Anspruchsvoraussetzungen

  • Judicialis

    SGB III § 156 Abs 1; ; SGB III § 156 Abs 1 Nr 1; ; SGB III § 118 Abs 1 Nr 2; ; SGB III § 119 Abs 1 Nr 1; ; SGB III § 122

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für Anschlußunterhaltsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 86, 147
  • NZS 2001, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    In anderem Zusammenhang hat der Senat bereits entschieden, daß Rechtsfolgenbelehrungen zeitnah zu erfolgen haben und nicht durch den Hinweis auf den Inhalt eines Merkblattes ersetzt werden dürfen (vgl nur BSGE 53, 13, 16 = SozR 4100 § 119 Nr. 18).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    Bereits das AFG verlangte indes zumindest eine Beschäftigungssuche über das ArbA mittels Arbeitslosmeldung, die nicht nur die Funktion einer Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit, also die Anzeige des Eintritts des in der Arbeitslosenversicherung gedeckten Risikos der Arbeitslosigkeit, hat (vgl nur BSGE 77, 175, 178 f = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2), sondern vornehmlich dazu dient, das ArbA tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit seinen Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungspflicht möglichst rasch zu beenden (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 -, DBlR Nr. 3488a zu § 107 AFG).
  • BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92

    Arbeitslosigkeit - Legaldefinition - Einarbeitungszuschuß

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    Insoweit kann offenbleiben, ob § 118 SGB III - wie etwa § 101 AFG - eine Legaldefinition des Begriffs der Arbeitslosigkeit enthält, die über die Regelvoraussetzungen des Alg hinaus für das gesamte SGB III von Bedeutung ist (vgl zur Problematik des § 101 AFG nur BSGE 72, 242 ff = SozR 3-4100 § 49 Nr. 4) oder ob der Begriff der Arbeitslosigkeit - was schon nach der Systematik des SGB III naheliegen dürfte - in anderen rechtlichen Zusammenhängen einer funktionsdifferenten Auslegung zugängig ist bzw zugeführt werden muß.
  • BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 47/96

    Übergangsgeldberechnung bei Inanspruchnahme von Resturlaub und Urlaubsentgelt

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    In vergleichbarer Weise hat der 9b-Senat des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 59c AFG (jetzt § 166 SGB III) ebenfalls keine Nahtlosigkeit im Anschluß an die Maßnahme verlangt, sondern bei der Beurteilung des Anschlusses iS dieser Vorschrift auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestellt (vgl SozR 3-4100 § 59c Nr. 3 S 11 mwN; vgl auch zu dem Begriff des "Anschlusses" in § 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst c AFG aF BSGE 48, 27, 32 f = SoR 4100 § 134 Nr. 12).
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92

    Übergangsregelung - Verfassungskonforme Auslegung - Kürzung eines

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    Insoweit kann offenbleiben, ob § 118 SGB III - wie etwa § 101 AFG - eine Legaldefinition des Begriffs der Arbeitslosigkeit enthält, die über die Regelvoraussetzungen des Alg hinaus für das gesamte SGB III von Bedeutung ist (vgl zur Problematik des § 101 AFG nur BSGE 72, 242 ff = SozR 3-4100 § 49 Nr. 4) oder ob der Begriff der Arbeitslosigkeit - was schon nach der Systematik des SGB III naheliegen dürfte - in anderen rechtlichen Zusammenhängen einer funktionsdifferenten Auslegung zugängig ist bzw zugeführt werden muß.
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    Derartige Beratungspflichten der Beklagten können auch ohne konkrete gesetzliche Normierung bestehen, wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits mehrfach betont hat (vgl nur zu § 119 BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 99 mwN).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    Bereits das AFG verlangte indes zumindest eine Beschäftigungssuche über das ArbA mittels Arbeitslosmeldung, die nicht nur die Funktion einer Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit, also die Anzeige des Eintritts des in der Arbeitslosenversicherung gedeckten Risikos der Arbeitslosigkeit, hat (vgl nur BSGE 77, 175, 178 f = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2), sondern vornehmlich dazu dient, das ArbA tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit seinen Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungspflicht möglichst rasch zu beenden (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 -, DBlR Nr. 3488a zu § 107 AFG).
  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    Bereits das AFG verlangte indes zumindest eine Beschäftigungssuche über das ArbA mittels Arbeitslosmeldung, die nicht nur die Funktion einer Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit, also die Anzeige des Eintritts des in der Arbeitslosenversicherung gedeckten Risikos der Arbeitslosigkeit, hat (vgl nur BSGE 77, 175, 178 f = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2), sondern vornehmlich dazu dient, das ArbA tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit seinen Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungspflicht möglichst rasch zu beenden (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 -, DBlR Nr. 3488a zu § 107 AFG).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    In diesem Sinne hat auch der Gesetzgeber zu einer ähnlichen Formulierung in § 25 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Rentenversicherung - (SGB VI) in der Begründung zu dieser Vorschrift ausgeführt, daß eine verspätete Arbeitslosmeldung entsprechend dem Zweck des Anschlußübergangsgelds, die Zeit der Beschäftigungssuche nach Ende einer Maßnahme für einen bestimmten Zeitraum finanziell abzusichern, nicht zum Verlust des Anspruchs führen solle (BT-Drucks 11/4124 S 159).
  • BSG, 27.04.1978 - 11 RA 20/77

    Beendigung des Anspruches auf Übergangsgeld nach AVG § 18e Abs. 3

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
    Wenn sich zudem nach § 156 Abs. 2 Satz 2 SGB III die Dauer des AUhg-Anspruchs um die Anzahl von Tagen mindert, für die der Arbeitnehmer im Anschluß an eine abgeschlossene Maßnahme mit Bezug von Uhg einen Anspruch auf Alg geltend machen kann, so spricht auch dies für eine Berechnung der Anspruchsdauer wie beim Alg (so im Ergebnis auch Fischer, SGb 1998, 301, 303; siehe aber zu der anderslautenden Vorschrift des § 1241e RVO BSG SozR 2200 § 1241e Nr. 2).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 65/78

    Bisherige schulische Ausbildung - Erstreben einer weiteren Ausbildung im Anschluß

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Bei den vom Gesetz geforderten Eigenbemühungen handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um eine zur Anspruchsvoraussetzung gewordene versicherungsrechtliche Obliegenheit (BSGE 86, 147, 149 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1); dies ist insbesondere für die Frage der Zurechenbarkeit von Fehlverhalten von Bedeutung (dazu unter Nr. 13).

    Dies deckt sich nicht zuletzt mit der Rechtsprechung des BSG zu Obliegenheitsverletzungen (vgl BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R); auch für die Anspruchsvoraussetzung gewordene Obliegenheit des § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (vgl BSGE 86, 147, 150 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1) ist ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitslosen erforderlich.

  • BSG, 13.03.2018 - B 11 AL 12/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung -

    Insofern hat das BSG bezogen auf die Ausgestaltung der versicherungsrechtlichen Obliegenheiten im Arbeitsförderungsrecht bereits betont, dass dem Leistungsberechtigten eine Obliegenheitsverletzung mit nachteiligen Auswirkungen auf seinen Leistungsanspruch - auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (s dazu BVerfG vom 10.2.1987 - 1 BvL 15/83 - BVerfGE 74, 203, 216 f = SozR 4100 § 120 Nr. 2 S 4) - nur entgegengehalten werden kann, wenn er gegen diese subjektiv vorwerfbar verstößt (vgl BSG vom 11.5.2000 - B 7 AL 54/99 R - BSGE 86, 147, 150 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1 S 5; BSG vom 27.5.2003 - B 7 AL 4/02 R - BSGE 91, 90, 94 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3 S 12; BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, RdNr 11; BSG vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3, RdNr 33) .
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld -

    Da der Kläger die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosmeldung schon ab 14.1.2005, also im unmittelbaren Anschluss an den Abschluss der Weiterbildung mit Bezug von Übg, und dann wieder sofort nach Beendigung der nur kurz ausgeübten Beschäftigung erfüllt hat, stellt sich nicht die im Urteil des BSG zum früheren § 156 SGB III erörterte Frage, ob eine "nahtlose" Arbeitslosmeldung zu verlangen ist (vgl BSGE 86, 147, 148 ff = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1; vgl auch zum früheren § 59d Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, § 59d RdNr 26; zu § 59c AFG s BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 3) .

    f) Auch die vom LSG - entsprechend dem Antrag des Klägers - zugrunde gelegte Leistungsdauer bis 12.4.2005 ist nicht zu beanstanden (vgl dazu auch BSGE 86, 147, 152 f = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1) .

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 11. Mai 2000 (BSGE 86, 147, 149 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1) § 2 Abs. 3 SGB III aF lediglich zur Auslegung des § 156 SGB III herangezogen und dazu formuliert, § 2 Abs. 3 SGB III betone (nur) die besondere Verantwortung des Arbeitnehmers, die (erst) in § 156 SGB III zur gesetzlichen Obliegenheit mit einer für den Arbeitslosen nachteiligen Rechtsfolge bei ihrer Verletzung ausgestaltet worden sei.

    Ungeachtet dieser Erwägungen setzen jedenfalls Obliegenheitsverletzungen ohnedies ein dem Leistungsbewerber - ggf typisierend - zurechenbares Fehlverhalten voraus (BSGE 86, 147, 150 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1).

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 2/00 R

    Wirkung einer Arbeitslosmeldung

    Wie der Senat zuletzt betont hat (Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 54/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 5), dient die Arbeitslosmeldung vornehmlich dazu, das ArbA tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit seinen Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungspflicht möglichst rasch zu beenden (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 -, DBlR Nr. 3488a zu § 117 AFG).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 86/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von

    Nach der gesetzlichen Begründung sollte die soziale Sicherung der Absolventen beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen durch ein besonderes AUhg bis zur Dauer von drei Monaten gewährleistet sein, um die Zeit der Suche nach einer Beschäftigung finanziell zu überbrücken, weil eine Arbeitsaufnahme unmittelbar nach dem Ende der Weiterbildungsmaßnahme oftmals nicht möglich sei; die gegenüber dem AFG neue Leistung des AUhg war insbesondere deshalb erforderlich geworden, weil durch den Bezug von Uhg anders als nach dem Recht des AFG Folgeansprüche auf Alg nicht mehr begründet werden konnten (BSGE 86, 147, 149 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2005 - L 7 AL 753/05

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Schon früher war im Übrigen die besondere Verantwortung der Arbeitnehmer für die Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Nutzung jeder zumutbaren Möglichkeit bei der Suche und Aufnahme einer Beschäftigung allgemein normiert worden (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1 SGB III in der Fassung des AFRG), freilich ohne dass die Regelung - ebenso wie die Nachfolgebestimmungen in § 2 Abs. 5 Nr. 2 SGB III (in den Fassungen des Job-AQTIV-Gesetzes vom 10. Dezember 2001 <BGBl. I S. 3443> und des 3. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) - zur echten Obliegenheit ausgestaltet war (vgl. hierzu BSGE 86, 147, 149 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1; BSGE 91, 90 ff. = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3; Eicher in Eicher/Spellbrink, a. a. O., § 1 Rdnr. 39).

    Indessen ist vom BSG bereits wiederholt höchstrichterlich statuiert worden, dass Obliegenheitsverletzungen ein dem Leistungsbewerber - ggf. typisierend - zurechenbares Fehlverhalten voraussetzen (vgl. BSGE 86, 147, 150; BSGE 91, 90 ff.).

    Dies gilt umso mehr, als die nach § 37 b SGB III zur frühzeitigen Meldung Verpflichteten vor der Arbeitsuchendmeldung - im Gegensatz zu anderweitigen Tatbeständen mit Obliegenheitscharakter (z. B. § 144 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2, 3, 4 und 6 SGB III , § 66 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch) - regelmäßig keine konkrete Rechtsfolgenbelehrung und Beratung seitens der Beklagten erfahren (vgl. zu diesem Aspekt auch BSGE 86, 147, 151 f.), sodass ihnen die vom Gesetzgeber vorgesehenen einschneidenden Folgen einer nicht frühzeitigen Meldung nicht unmissverständlich vor Augen geführt werden können.

  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Der 7. Senat des BSG hat im Urteil vom 20. Oktober 2005 (B 7a AL 18/05 R, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) ausgeführt, dass es sich bei den vom Gesetz geforderten Eigenbemühungen (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) um eine zur Anspruchsvoraussetzung gewordene versicherungsrechtliche Obliegenheit handelt (Anschluss an BSGE 86, 147, 149 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1), die sich ua durch entsprechende Hinweise der Beklagten gemäß § 119 Abs. 5 Satz 1 SGB III hinreichend konkretisieren lässt, wobei die Konkretisierung am Maßstab der Zumutbarkeit zu messen ist (vgl ua RdNr 28, 29 des Urteils vom 20. Oktober 2005).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 51/04

    Keine Leistungskürzung bei unverschuldeter Unkenntnis des Leistungsbewerbers von

    Es war bisher in Rechtsprechung (BSG BSGE 86, 147 = info also 2001, 30; BSG NZS 2004, 275) und Literatur (ua Mrozynski, SGB I, § 60 RdNr 1 ff mwN) nicht umstritten, dass eine Obliegenheitsverletzung ein dem Leistungsbewerber - allerdings ggf typisierend - zurechenbares Fehlverhalten voraussetzt (BSG info also 2001, 30) und dies zu verneinen ist, wenn der Leistungsbewerber in nicht vorwerfbarer Unkenntnis der Obliegenheit handelt, er also nicht in zurechenbarer Weise gegen die Obliegenheitspflicht verstößt (BSG aaO).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 2 AL 79/07

    Voraussetzung für die Gewährung von Übergangsgeld und Unterhaltsbeihilfe während

    Das BSG hat zu der in diesem Punkt wortgleichen Formulierung in § 156 SGB III a. F. ("im Anschluss an eine abgeschlossene Maßnahme mit Bezug von Unterhaltsgeld arbeitslos sind") ausgeführt, dass nach der Gesetzesbegründung zu § 156 SGB III davon ausgegangen werden müsse, dass der Gesetzgeber sich als Regelfall den unmittelbaren (nahtlosen) Anschluss vorgestellt habe ("unmittelbar im Anschluss" BR-Drs. 550/96 zu § 156 SGB III) und auch der Vergleich mit der früheren Formulierung in § 44 Abs. 5 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) zeige, dass grundsätzlich eine Nahtlosigkeit Voraussetzung sei (so BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 54/99 R - zitiert nach juris; a. A. LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. August 2000 - L 8 AL 475/99 - zitiert nach juris).
  • SG Stade, 16.02.2006 - S 1 KR 173/05

    Fortführung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2006 - L 13 AL 4255/06

    Fehlende Arbeitslosigkeit wegen Nichterfüllung geforderter Eigenbemühungen

  • FG Sachsen, 09.11.2004 - 5 V 2524/03

    Kein Kindergeld für arbeitsloses Kind nach Einstellung der Vermittlung durch das

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 9 AL 68/02

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 15.06.2007 - L 8 AL 434/05

    Rückwirkende Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg);

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - L 4 AL 50/04

    Eigenbemühungen des Arbeitslosen zur Beendigung seiner Arbeitslosigkeit

  • FG Sachsen, 19.12.2003 - 5 V 2088/03

    Rückforderung des Kindergelds von arbeitslosem Kind als Abzweigungsempfänger

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2003 - L 4 KR 4878/01

    Rechtmäßigkeit eines das Ende einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer

  • LSG Sachsen, 23.01.2003 - L 3 AL 169/02

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg); Erfüllung der

  • LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 64/05

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitlslosengeld; Anforderungen an die

  • LSG Bayern, 16.09.2004 - L 10 AL 33/01

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anschlussunterhaltsgeld; Vorliegen von

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AL 169/07
  • LSG Hamburg, 31.05.2023 - L 2 AL 13/21

    Persönliche Arbeitslosmeldung des Antragstellers als Voraussetzung des Anspruchs

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - L 2 AL 106/06
  • FG Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - 3 K 109/04

    Kein Anspruch auf Kindergeld für arbeitsloses Kind

  • FG Sachsen, 28.09.2005 - 5 K 1298/04

    Kindergeldanspruch für arbeitsloses Kind bzw. Kind ohne Ausbildungsplatz

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2002 - 5 K 190/02

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das arbeitslos i.S. des Dritten Buches

  • FG Sachsen, 09.12.2002 - 5 K 190/02

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Arbeitslosigkeit der Tochter; Abbruch der

  • SG Osnabrück, 21.05.2013 - S 43 AL 135/12
  • SG Osnabrück, 16.12.2011 - S 16 AL 268/08
  • SG Stade, 16.02.2006 - 1 KR 173/05

    Krankenversicherung - Fortführung der freiwilligen Mitgliedschaft

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