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   BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R   

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https://dejure.org/2001,1269
BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R (https://dejure.org/2001,1269)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R (https://dejure.org/2001,1269)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 46/00 R (https://dejure.org/2001,1269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Witwenrente - Anrechnung von Einkommen - Berücksichtigung des Freibetrages - Einstellung der Rente - Überzahlung - Vertrauensschutz - Ermessensausübung - Rente wegen Todes - Gewerbebetrieb - Einkommensbesteuerung - Allgemeine Gewinnermittlungsvorschriften des ...

  • Judicialis

    GG Art 20 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnermittlung aus selbständiger Tätigkeit bei der Einkommensanrechnung zur Witwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 88, 117
  • NJW 2002, 3570
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92

    Gewerbebetrieb - Einkünfte - Verlustabzug

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9) bestehe eine ungleiche Behandlung zwischen abhängig Beschäftigten und Selbständigen nicht, denn auch bei diesen werde ein Verlustvortrag bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt.

    Der Senat präzisiert insoweit seine im Urteil vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - (BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9) vertretene Rechtsauffassung.

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 2/93
    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    In Übereinstimmung mit dem Urteil des 10. Senats des BSG zum Ausschluß des Verlustabzugs nach § 11 Abs. 1 BKGG aF vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 2/93 - DBlR 4094, BKGG/§ 11, das sich wiederum weitgehend an der Entscheidung des BVerfG vom 29. Mai 1990 (1 BvL 20/84 ua - BVerfGE 82, 60, 98, 102 ff = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) orientiert, bestehen jedoch gewichtige Gründe, bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten nur auf die Gewinne Selbständiger im VZ des Vorjahres abzustellen und weder einen Verlustrücktrag noch einen Verlustvortrag zuzulassen.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    In Übereinstimmung mit dem Urteil des 10. Senats des BSG zum Ausschluß des Verlustabzugs nach § 11 Abs. 1 BKGG aF vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 2/93 - DBlR 4094, BKGG/§ 11, das sich wiederum weitgehend an der Entscheidung des BVerfG vom 29. Mai 1990 (1 BvL 20/84 ua - BVerfGE 82, 60, 98, 102 ff = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) orientiert, bestehen jedoch gewichtige Gründe, bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten nur auf die Gewinne Selbständiger im VZ des Vorjahres abzustellen und weder einen Verlustrücktrag noch einen Verlustvortrag zuzulassen.
  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    Zwischen beiden schafft der Gesetzgeber durch § 10d EStG in seinen jeweiligen Fassungen im Rahmen seines Gestaltungsspielraums, der auch konjunkturelle Belange berücksichtigen kann, den notwendigen Ausgleich (BVerfG Beschluß vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 3138/89 - DStR 1991, 1278, 1279).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R

    Feststellung des anrechenbaren Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    Dabei ist nach § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG bei Gewerbetreibenden, deren Firma nicht in das Handelsregister eingetragen ist, das Wirtschaftsjahr stets identisch mit dem Kalenderjahr (vgl Senatsurteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 54/98 R - SozR 3-2600 § 34 Nr. 2).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    Auch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG kann tangiert sein, weniger mit Blick auf die Hinterbliebenenrente (sie unterfällt nicht der Eigentumsgarantie des GG - vgl BVerfG Beschluß vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 ua - BVerfGE 97, 271, 283 ff = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1) als mit Blick auf das eventuell eingesetzte Eigenkapital zum Ausgleich der Verluste.
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 52/98 R

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen kein Einkommen

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    Der Begriff "selbständige Tätigkeit" in § 15 SGB IV umfaßt, wie von der Rechtsprechung wiederholt entschieden, alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten; das sind nach dem Katalog des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) sowie diesen gleichgestellte Einkünfte (vgl Senatsurteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 52/98 R - SozR 3-2600 § 243 Nr. 7 mwN).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    Das abschnittsübergreifende Nettoprinzip ist Ausdruck der materiellen Richtigkeit des Steueranspruchs, der an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet sein muß, um nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Rechtsstaatsprinzip zu verstoßen (BVerfG Beschluß vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 ua - BVerfGE 81, 228, 236 f mwN).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    Das abschnittsübergreifende Nettoprinzip ist Ausdruck der materiellen Richtigkeit des Steueranspruchs, der an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet sein muß, um nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Rechtsstaatsprinzip zu verstoßen (BVerfG Beschluß vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 ua - BVerfGE 81, 228, 236 f mwN).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
    Dient der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung der Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden Vorschriften (vgl BVerfG Beschluß vom 3. Juni 1987 - 1 BvL 5/81 - BVerfGE 75, 361, 367 f) und damit der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität, hat der Verlustabzug nach § 10d EStG die teilweise Verwirklichung des Grundsatzes des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips zum Ziel.
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 41/84

    Höhe des Arbeitseinkommens - Flexibles Altersruhegeld - Selbständige Tätigkeiten

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Anders als beim Abzug von Verlusten nach Maßgabe des § 10d EStG (Verlustvortrag und Verlustrücktrag), der "wie eine Sonderausgabe" vom Gesamtbetrag der Einkünfte erfolgt (s hierzu Urteil des Senats in BSGE 88, 117, 121 f = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4) , handelt es sich hier um eine Regelung zur Bestimmung allein des einem Kommanditisten aus Gewerbebetrieb erwachsenden Gewinns, die damit auch Teil der "allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts" iS von § 15 Abs. 1 S 1 SGB IV ist.
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger -

    Entsprechend den Ausführungen im Urteil des BSG vom 16.5.2001 (B 5 RJ 46/00 R) sei auf den eigentlichen Gewinn abzustellen, während Verlustrück- und -vorträge nicht zu berücksichtigen seien.

    Den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts liegt das Prinzip der Jahresabschnittsbesteuerung zugrunde (BSG vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R - BSGE 88, 117 = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4 jeweils RdNr 17).

    Die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung des 5. Senats des BSG vom 16.5.2001 (aaO; zu einer Rücklage nach § 7g EStG vgl BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 17 mwN) zur Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen oder -rückträgen nach Maßgabe des § 10d EStG bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens ist nicht einschlägig.

    Die Entscheidung des BSG vom 16.5.2001 (aaO) lässt sich auch deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragen, weil die Entscheidung der Beklagten dann aus anderen Gründen das Prinzip der Jahresabschnittsbesteuerung verletzte.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2019 - L 11 KR 2679/18

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - beitragspflichtige Einnahmen -

    Mit Urteil vom 16.05.2001 (B 5 RJ 46/00 R) habe das BSG außerdem entschieden, dass ein Verlustvortrag die Einkünfte aus Gewerbebetrieben nicht mindere.

    Der Senat kann letztlich offen lassen, ob die Rechtsprechung des BSG zur Nichtberücksichtigung eines Verlustvortrags gem § 10d EStG (BSG 16.05.2001, B 5 RJ 46/00 R, BSGE 88, 117-125, SozR 3-2600 § 97 Nr. 4, SozR 3-2400 § 15 Nr. 9) bei der beitragsrechtlichen Einkommensermittlung im Rahmen von § 240 SGB V Anwendung findet.

    Aber auch unter Zugrundelegung des Urteils des BSG vom 16.05.2001 (B 5 RJ 46/00 R, aaO) zählt zu den "allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts" (siehe § 15 Abs. 1 SGB IV) "der horizontale und eingeschränkt auch der vertikale Verlustausgleich - im jeweiligen Veranlagungszeitraum - nach § 2 Abs. 3 EStG.

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