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   BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R   

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https://dejure.org/2001,795
BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R (https://dejure.org/2001,795)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R (https://dejure.org/2001,795)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2001 - B 7 AL 84/00 R (https://dejure.org/2001,795)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten - Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne - günstigste Kombination

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Steuerklassenwechsel bei verheirateten Arbeitslosen

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenhilfe - Höhe - Höhe der Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Leistungsgruppe

  • Judicialis

    SGB III § 137 Abs 4 Satz 1; ; SGB III § 137 Abs 4 Satz 1 Nr 1; ; AFG § 113 Abs 2

  • RA Kotz

    Arbeitslosenhilfe - Berechnung der Höhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 137 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; SGG § 130 Abs. 1
    Berechnung der Arbeitslosenhilfe beim Wechsel der Steuerklasse bei Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mehr Spielraum bei Steuerklassen für Arbeitslose // Ehepaare nicht mehr an bestimmte Klassen gebunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 88, 299
  • NZS 2002, 436
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R
    Vorliegend ist deshalb, weil Nr. 2 nicht eingreift, auf das Arbeitsentgelt des Klägers in Höhe von 2.733,38 DM vor der Arbeitslosigkeit und dem Alg-Bezug (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 18 ff; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1 S 6) und das Arbeitsentgelt seiner Ehefrau am Tage des Eintritts der Steuerklassenänderung (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7), also zum 1. April 1999, abzustellen.

    Soweit es den Kläger betrifft, ist er also so zu stellen, als ob er das der Entgeltersatzleistung "zugrundeliegende" Entgelt weiter erzielen würde (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 20); auf die Höhe des Zwischenverdienstes im August 1998 (837,50 DM) kommt es nicht an.

    Auch wenn bei der Steuerklassenwahl - wie unter Geltung des § 113 Abs. 2 AFG - eine Zweckmäßigkeitsprüfung (bei zwei Arbeitsentgelten) bzw eine Tunlichkeitsprüfung (bei lohnsteuerfreier Entgeltersatzleistung für einen oder beide Ehegatten; vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 20) erforderlich ist, kann entgegen der früheren zu § 113 AFG ergangenen Rechtsprechung des BSG nicht (mehr) gefordert werden, daß die gewählte Steuerklassenkombination zum "geringsten" gemeinsamen Lohnersteuerabzug führt bzw führen würde (vgl hierzu BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7 S 44).

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87

    Arbeitslosengeld - Steuerklassenwechsel - Lohnersatzleistung - Eintrittstag

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R
    Vorliegend ist deshalb, weil Nr. 2 nicht eingreift, auf das Arbeitsentgelt des Klägers in Höhe von 2.733,38 DM vor der Arbeitslosigkeit und dem Alg-Bezug (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 18 ff; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1 S 6) und das Arbeitsentgelt seiner Ehefrau am Tage des Eintritts der Steuerklassenänderung (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7), also zum 1. April 1999, abzustellen.

    Auch wenn bei der Steuerklassenwahl - wie unter Geltung des § 113 Abs. 2 AFG - eine Zweckmäßigkeitsprüfung (bei zwei Arbeitsentgelten) bzw eine Tunlichkeitsprüfung (bei lohnsteuerfreier Entgeltersatzleistung für einen oder beide Ehegatten; vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 20) erforderlich ist, kann entgegen der früheren zu § 113 AFG ergangenen Rechtsprechung des BSG nicht (mehr) gefordert werden, daß die gewählte Steuerklassenkombination zum "geringsten" gemeinsamen Lohnersteuerabzug führt bzw führen würde (vgl hierzu BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7 S 44).

  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 12/91

    Erziehungsgeld - Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R
    Vorliegend ist deshalb, weil Nr. 2 nicht eingreift, auf das Arbeitsentgelt des Klägers in Höhe von 2.733,38 DM vor der Arbeitslosigkeit und dem Alg-Bezug (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 18 ff; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1 S 6) und das Arbeitsentgelt seiner Ehefrau am Tage des Eintritts der Steuerklassenänderung (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7), also zum 1. April 1999, abzustellen.
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R
    Allerdings sind sowohl ein Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten (vgl hierzu BSGE 52, 227, 230 ff = SozR 4100 § 113 Nr. 2; BSGE 61, 45, 49 = SozR 4100 § 113 Nr. 5 S 29) - wie vorliegend zum 1. April 1999 - als auch eine Änderung auf den für spätere Kalenderjahre ausgestellten Lohnsteuerkarten der Ehegatten (§ 137 Abs. 4 Satz 3 iVm Abs. 3 Satz 3 SGB III; vgl dazu BR-Drucks 503/92 S 23 zu § 113 AFG) nach § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III von dem Tage an zu berücksichtigen, an dem die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen wirksam werden, wenn .
  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R

    Anschlußarbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Anpassung -

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R
    Die Beklagte hat zwar zu Recht bei der Ermittlung des Leistungsentgelts ein Bemessungsentgelt von 630, 00 DM zugrunde gelegt (§ 198 Satz 2 Nr. 4 SGB III iVm §§ 136, 132 SGB III), das zum 1. April 1999 nicht anzupassen war (§ 201 SGB III; vgl dazu auch BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 10); sie hat aber den Leistungssatz (57 % des Leistungsentgelts) aus einem zu niedrigen Leistungsentgelt (§ 136 Abs. 1 SGB III, hier idF, die § 136 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz erhalten hat) errechnet.
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80

    Steuerklassenwechsel - Eingehen der Ehe - Ehegattensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R
    Allerdings sind sowohl ein Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten (vgl hierzu BSGE 52, 227, 230 ff = SozR 4100 § 113 Nr. 2; BSGE 61, 45, 49 = SozR 4100 § 113 Nr. 5 S 29) - wie vorliegend zum 1. April 1999 - als auch eine Änderung auf den für spätere Kalenderjahre ausgestellten Lohnsteuerkarten der Ehegatten (§ 137 Abs. 4 Satz 3 iVm Abs. 3 Satz 3 SGB III; vgl dazu BR-Drucks 503/92 S 23 zu § 113 AFG) nach § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III von dem Tage an zu berücksichtigen, an dem die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen wirksam werden, wenn .
  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 57/88

    Anwendung von § 113 Abs. 2 S. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R
    Das Arbeitsamt war daher bei einem Steuerklassenwechsel immer verpflichtet, die materielle Richtigkeit der Steuerklassenwahl im einzelnen zu überprüfen und auch das Alg nach dem Ergebnis dieser Prüfung zu berechnen (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 11 S 65).
  • BSG, 17.03.1988 - 11 RAr 38/87

    Anspruch auf (Anschluß-)Unterhaltsgeld - Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R
    Im Hinblick darauf, daß der Anspruch auf Alg und auf (Anschluß-)Alhi als einheitlicher Anspruch auf Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit gelten (§ 198 Satz 1 SGB III), ist damit zunächst grundsätzlich auf die in der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerklasse zu Beginn des Jahres abzustellen, in dem der Alg-Anspruch entstanden ist (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 8 S 49).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    In beiden Fällen ist neben der Aufhebung der streitgegenständlichen (ablehnenden) Bescheide die Behörde zu verpflichten, die (einer nachträglichen Leistung) entgegenstehenden Bescheide (im Urteil des LSG sind nicht alle bezeichnet) aufzuheben, und zur Leistung zu verurteilen (BSGE 88, 299, 300 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 S 2; BSGE 104, 213 ff RdNr 9 mwN = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20) .
  • BSG, 13.07.2022 - B 7/14 AS 57/21 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Die Klagen sind in analoger Anwendung des § 130 Abs. 1 SGG zutreffend auf den Erlass eines Grundurteils gerichtet, das auch bei Anwendung des § 44 SGB X ergehen kann (vgl für Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklagen BSG vom 4.9.2001 - B 7 AL 84/00 R - BSGE 88, 299, 300 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 S 2, juris RdNr 13; BSG vom 28.2.2013 - B 8 SO 4/12 R - RdNr 9) .
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

    Richtige Klage ist, ausgehend davon und im Hinblick darauf, dass alle den Leistungszeitraum betreffenden Verwaltungsakte bestandskräftig geworden sind (§ 77 SGG) , - gleichgültig, ob sich deren Aufhebung wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit an § 44 SGB X iVm § 9 Abs. 3 AsylbLG oder wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse an § 48 SGB X iVm § 9 Abs. 3 AsylbLG misst - die Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 und 4 iVm § 56 SGG (vgl dazu und zur fehlenden Befugnis des Gerichts, die bestandskräftigen Verwaltungsakte selbst aufzuheben: BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 RdNr 9; SozR 4-1300 § 44 Nr. 22 RdNr 9; SozR 4-3520 § 3 Nr. 3 RdNr 10; BSGE 88, 299, 300 f = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 S 2 f; Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 330 RdNr 12a, Stand August 2007) .
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