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   BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R   

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https://dejure.org/2001,122
BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,122)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,122)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2001 - B 1 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,122)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische Spermieninjektion - ICSI - Fehlbildungsrisiko - Qualitätssicherung - neue Behandlungsmethode - Leistungspflicht - zuständige Krankenkasse - Ausschluß - Leistungskatalog - Richtlinien des ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Grundsatzentscheidung zur künstlichen Befruchtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht - Gesetzliche Krankenversicherung - Intrazytoplasmatische Spermainjektion - Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft - Fertilitätsstörung

  • Judicialis

    SGB V § 27a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten für künstliche Befruchtung in der gesetzlichen Krankenversicherung, intrazytoplasmatische Spermieninjektion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 27, 27a SGB V
    Zur Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung, wenn beide Ehepartner gesetzlich krankenversichert sind; Krankenversicherungsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Krankenkassen müssen Befruchtung mittels Spermieninjektion bezahlen!

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung: ICSI ist Leistung der Kassen

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Missbildungsrisiko ist Entscheidung der Eltern // Krankenkassen müssen so genannte ICSI-Befruchtung bezahlen

Papierfundstellen

  • BSGE 88, 62
  • NJW 2002, 1598 (Ls.)
  • NZS 2002, 89 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    In einer vergleichbaren Situation hat der Senat festgestellt, daß der Einsatz einer neuen Behandlungsmethode (dort der Aktiv-spezifischen Immuntherapie) nicht dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse iS des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V entspricht, solange ihre Wirkungen und Risiken im angedeuteten Umfang noch der Überprüfung bedürfen (BSGE 86, 54, 64 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 70 - Aktiv-spezifische Immuntherapie).

    Im Urteil vom 28. März 2000 hat er ausgeführt, daß Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit und Risiken nicht ausreichend erforscht sind, nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSGE 86, 54, 64 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 70 - Aktiv-spezifische Immuntherapie).

    Da eine Indikation für den Einsatz der Spermieninjektion beim Ehemann der Klägerin unzweifelhaft vorliegt, stünde der Klägerin ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V zu, wenn sich die Eheleute die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten beschafft hätten oder beschaffen würden (dazu stellvertretend: BSGE 86, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 mwN).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Das gilt, wie der Senat entschieden hat, jedenfalls dann, wenn nur einer der Ehegatten Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und der andere die entsprechenden Leistungen von seiner privaten Krankenversicherung oder aus Mitteln der öffentlichen Heilfürsorge nicht erhält (Urteil vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Der Senat hat dies in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R näher ausgeführt, so daß darauf wegen der Einzelheiten Bezug genommen werden kann.

    Da die gesetzliche Krankenversicherung bei natürlicher Zeugung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt befugt sein kann, sich um den Gesundheitszustand zukünftiger Kinder ihrer Versicherten zu sorgen, geschweige denn aus möglicherweise erkannten Gefahren irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, könnte eine Leistungsbeschränkung für künstliche Befruchtungen unter den angedeuteten Aspekten allenfalls mit den Kosten für ein sehr aufwendiges Verfahren gerechtfertigt werden (in dieser Richtung Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2000 - L 5 KR 99/98, Vorinstanz zum Urteil des Senats vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R).

  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 24/89

    Kostenübernahme bei heterologer In-vitro-Fertilisation

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Eine Fertilitätsstörung, die als Krankheit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung gewertet werden könnte (siehe dazu: BSGE 26, 240, 242 = SozR Nr. 23 zu § 182; BSGE 39, 167, 168 = SozR 2200 § 182 Nr. 9 S 14; BSGE 59, 119, 121 = SozR 2200 § 182 Nr. 101 S 215; BSGE 66, 248, 249 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 4; BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 1 S 2), besteht allein bei ihrem Ehemann.

    Ob Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, war bis zum Inkrafttreten des SGB V streitig und in der Rechtsprechung nicht geklärt (vgl BSGE 66, 248, 249 f = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 4 f; LSG Rheinland-Pfalz, MedR 1987, 130, 131; LSG Niedersachsen, Breith 1989, 712, 713).

    Dabei ist nicht näher darauf einzugehen, daß die Zuordnung zur Krankenbehandlung systematisch zweifelhaft ist, weil die "kranke" Körperfunktion nicht geheilt, sondern ähnlich wie eine Behinderung lediglich überbrückt wird ("Funktionsausgleich" in der Terminologie des 3. Senats des BSG, vgl BSGE 66, 248, 250 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 5), und weil bei der Behandlungsnotwendigkeit der Wunsch des Versicherten eine mindestens ebenso gewichtige Rolle spielt wie die medizinische Diagnose.

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 17/00 R

    Maßnahmen der extrakorporalen Befruchtung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Der anderslautenden Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen im Urteil vom 23. Februar 2000 - L 4 KR 130/98 - (Revisionsverfahren B 1 KR 17/00 R) sei nicht zu folgen.

    Die nur eingeschränkte Bedeutung der medizinischen Diskussion um das Fehlbildungsrisiko wird dadurch unterstrichen, daß die Bundesärztekammer die ICSI unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten akzeptiert (Abschnitt 3.2.1.3 der Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion, DÄ 1998, A-3166) und daß auch vorsichtige Schätzungen von 6.000 in Deutschland und 20.000 weltweit geborenen Kindern ausgehen (Gutachten Prof. Dr. Kollek vom 25. November 1999 im Verfahren B 1 KR 17/00 R, Seite 30).

  • BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 3/99 KR R

    Kryokonservierung keine medizinische Maßnahme zur Herbeiführung einer

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Eine Fertilitätsstörung, die als Krankheit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung gewertet werden könnte (siehe dazu: BSGE 26, 240, 242 = SozR Nr. 23 zu § 182; BSGE 39, 167, 168 = SozR 2200 § 182 Nr. 9 S 14; BSGE 59, 119, 121 = SozR 2200 § 182 Nr. 101 S 215; BSGE 66, 248, 249 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 4; BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 1 S 2), besteht allein bei ihrem Ehemann.

    Für die Absicht des Gesetzgebers, mit der Indikation zur künstlichen Befruchtung einen eigenständigen Versicherungsfall zu schaffen, sprechen auch die Entstehungsgeschichte des § 27a SGB V und die Gesetzesbegründung (zur Rechtsentwicklung vgl auch Urteil des 8. Senats des BSG vom 25. Mai 2000 - SozR 3-2500 § 27a Nr. 1 S 3 f - Kryokonservierung).

  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Einer analogen Anwendung des § 13 Abs. 3 SGB V in diesen Fällen steht nicht entgegen, daß für den Erstattungsanspruch nach der Rechtsprechung des Senats eine tatsächliche Kostenbelastung des Versicherten, mindestens in Gestalt einer entsprechenden Verbindlichkeit, vorausgesetzt wird, weil andernfalls mit Hilfe der Vorschrift die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung umgangen werden könnte (grundlegend: BSGE 80, 181, 182 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 14 S 68 f sowie BSGE 86, 66, 69, 76 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21 S 90, 97).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - L 5 KR 99/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Da die gesetzliche Krankenversicherung bei natürlicher Zeugung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt befugt sein kann, sich um den Gesundheitszustand zukünftiger Kinder ihrer Versicherten zu sorgen, geschweige denn aus möglicherweise erkannten Gefahren irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, könnte eine Leistungsbeschränkung für künstliche Befruchtungen unter den angedeuteten Aspekten allenfalls mit den Kosten für ein sehr aufwendiges Verfahren gerechtfertigt werden (in dieser Richtung Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2000 - L 5 KR 99/98, Vorinstanz zum Urteil des Senats vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R).
  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 C 36.00

    Bundeswehr muß Kosten für künstliche Befruchtung einer Soldatin durch

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Deshalb ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2001 (2 C 36/00), mit dem der Anspruch auf die ICSI im Rahmen der freien Heilfürsorge für Soldaten unter Berufung auf das Fehlbildungsrisiko abgelehnt wurde, auf die gesetzliche Krankenversicherung nicht übertragbar.
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Im Urteil vom 5. Juli 1995 hat der Senat in Abkehr von früherer Rechtsprechung entschieden, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Behandlungsmaßnahme nur beansprucht werden kann, wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist, und hat auch in späteren Erkenntnissen an diesem Grundsatz festgehalten (BSGE 76, 194, 199 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5 S 12 - Drogensubstitution; BSGE 81, 54, 66 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S 22 - immunbiologische Therapie).
  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R

    Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Er hat aus diesem Grundsatz weiter gefolgert, daß ein nur möglicher Behandlungserfolg grundsätzlich nicht geeignet ist, die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht zu begründen (BSGE 85, 56, 61 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4 S 19 f - Amalgamaustausch).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

  • BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel ; Leistungen

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83

    Zustand der Unfruchtbarkeit - Bewußte Herbeiführung - MedizinischeIndikation -

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95

    Anspruch auf Erstattung selbstbeschaffter Aufwendungen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.1984 - L 5 K 22/84

    Krankenkasse; Krankenversicherung; Insemination; Ehefrau; Zeugungsunfähigkeit;

  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 12/65
  • LSG Niedersachsen, 23.02.2000 - L 4 KR 130/98

    Anspruch auf Übernahme der Kosten der intracytoplasmatischen Spermainjektion

  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70

    Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 25/84
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Die Beklagte ist deshalb weder verpflichtet, die dafür in den Jahren 1997/98 aufgewendeten Kosten in Höhe von knapp 29.000 DM nach § 13 Abs. 3 SGB V zu erstatten, noch den Kläger in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift von zukünftig durch die Therapie entstehenden Kosten freizustellen (zu letzterem vgl Senatsurteil vom 3. April 2001 - BSGE 88, 62, 75 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3 S 36).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Der Senat hat dies bereits bejaht, wenn der GBA bei seiner Entscheidung gegen höherrangiges Recht verstieß (vgl zB BSGE 88, 62, 67 f = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3) , etwa weil er objektiv willkürlich ein sektorenübergreifendes Prüfverfahren nicht auf eine Empfehlung einer Methode für eine spezifische Indikation für die vertragsärztliche Versorgung erstreckte.

    In solchen Fällen gibt § 13 Abs. 3 S 1 Fall 2 SGB V Versicherten ua das Recht, von ihrer KK zu verlangen, von den Kosten der betreffenden Leistung freigestellt zu werden, wenn sie notwendig ist (vgl dazu BSGE 88, 62, 74 f = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3; BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29, RdNr 16 mwN; Hauck, NZS 2007, 461, 464) .

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Infolgedessen besteht der Kostenerstattungsanspruch unabhängig von der Eilbedürftigkeit nur für medizinische Maßnahmen, die ihrer Art nach oder allgemein von den KKn als Sachleistungen zu erbringen sind (BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 21; BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, RdNr 14) oder nur deswegen nicht erbracht werden können, weil ein Systemversagen die Erfüllung der Leistungsansprüche Versicherter im Wege der Sachleistung gerade ausschließt (vgl zB BSGE 88, 62, 75 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3 S 36; BSG SozR 4-2500 § 28 Nr. 4 RdNr 11; BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 32; zum Ganzen Hauck, NZS 2007, 461, 464) .
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