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   BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57   

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BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57 (https://dejure.org/1959,404)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1959 - 2 RU 167/57 (https://dejure.org/1959,404)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1959 - 2 RU 167/57 (https://dejure.org/1959,404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls - Versicherungsschutz während eines Erholungsaufenthalts in einem Betriebsheim - Auslegung und Subsumtion des Begriffs "Arbeitsunfall"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 9, 222
  • NJW 1959, 1653
  • MDR 1959, 792
  • DB 1960, 91
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auch durch die versicherte Tätigkeit bedingte Unfälle des täglichen Lebens sind versichert (so schon BSG vom 13.3.1959 - 2 RU 167/57 - BSGE 9, 222, 224) .
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Letztlich steht einer anderen Auslegung der seit Jahrzehnten angewandte und vom Gesetzgeber in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII übernommene (BT-Drucks 13/2204 S 77) Begriff des Unfalls entgegen, weil für das zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignis nach völlig einhelliger Auffassung gerade kein besonderes Geschehen gefordert wird, sondern alltägliche Vorgänge genügen und dieser Begriff vor allem der Abgrenzung zur inneren Ursache dienen soll (vgl schon RVA, AN 1914, 411: "Unfälle des täglichen Lebens"; BSGE 9, 222, 224; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35; BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 7; zum Dienstunfall: BVerwGE 17, 59, 61 f; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Mai 2006, § 8 SGB VII RdNr 11.2; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Mai 2006, § 8 RdNr 11; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand September 2006, § 8 RdNr 9; Ricke, in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand September 2006, § 8 SGB VII RdNr 24).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Zwar gebe es nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf BSGE 7, 249, 252; SozR 2200 § 550 Nr. 19) keine feste Mindestteilnehmerzahl, aber auch nicht jede noch so geringe Teilnehmerzahl sei als ausreichend angesehen worden (Hinweis auf BSGE 9, 222, 225).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 13/90

    Unfallversicherungsschutz bei Kur im firmeneigenen Kurheim

    Als der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit dienende Maßnahmen sind Kuraufenthalte - vorbehaltlich der speziellen gesetzlichen Regelung in § 539 Abs. 1 Nr. 17 und § 555 RVO - eigenwirtschaftliche Angelegenheiten, die in der Regel nicht unter Versicherungsschutz stehen (BSGE 9, 222, 225; BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 24/70 - USK 7142; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S. 484f I; KassKomm-Ricke, Sozialversicherungsrecht, 1990, § 548 RVO RdNr 61).

    Im Hinblick auf die Erwägung, daß es sich bei den der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit dienenden Maßnahmen um eine persönliche Angelegenheit des betreffenden Arbeitnehmers handelt, die von seinen eigenen Entschließungen bestimmt wird und somit grundsätzlich zum unversicherten Lebensbereich gehört, besteht nach der Rechtsprechung des Senats bei einem Kuraufenthalt grundsätzlich auch dann kein innerer Zusammenhang zwischen dieser Maßnahme und der versicherten Tätigkeit, wenn das Unternehmen hierfür einen zusätzlichen Urlaub bewilligt, die Teilnehmer an der Kur auswählt und ein betriebseigenes Heim zur Verfügung stellt (BSGE 9, 222, 226; BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 24/70 - USK 7142; Brackmann aaO.).

    Eine Ausnahme von diesem Regelfall kommt nur dann in Betracht, wenn die Tätigkeit in dem Unternehmen mit einer besonderen Gefährdung verbunden ist und aus der besonderen Gestaltung des Kurablaufs eindeutig erkennbar ist, daß ihre Durchführung wesentlich in Wahrnehmung betrieblicher Belange erfolgt und das Interesse des Beschäftigten an seiner Gesundheit nur Nebenzweck ist (BSGE 9, 222, 227 sowie die Entscheidung des Senats vom 4. Mai 1971- aaO.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09

    Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - Ereignis - Unfallereignis - Vollbremsung

    Schon in seinem Urteil vom 13. März 1959 (Az. 2 RU 167/57, zitiert nach Juris) führt das Bundessozialgericht aus, die Rechtsprechung zeige eine deutliche Tendenz, den Begriff "Arbeitsunfall" (bzw. "Betriebsunfall") erweiternd auszulegen.
  • LSG Bayern, 10.08.1999 - L 2 U 126/98

    Versicherungsschutz für einen Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers auf dem

    Bei den der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit dienenden Maßnahmen, wie im vorliegenden Fall dem Arztbesuch, handelt es sich um eine persönliche Angelegenheit des betreffenden Arbeitnehmers, die von seinen eigenen Entschließungen bestimmt wird und somit grundsätzlich zum unversicherten Lebensbereich gehört (BSGE 9, 222; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 5 m.w.N.).

    Ein solches Interesse des Unternehmens besteht vielmehr auch an zahlreichen anderen Verrichtungen im Rahmen des unversicherten persönlichen Lebensbereichs - wie z.B. Beschaffung und Instandhaltung von Kleidung, ausreichende und gesundheitlich zuträgliche Ernährung, Beschaffung ausreichenden Wohnraums usw. -, ohne die eine ordnungsmäßige Erfüllung der Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis nicht möglich ist (BSGE 7, 255; E 9, 222).

    Damit wird aus dem Bereich der persönlichen Lebensführung, ohne deren vernünftige Besorgung eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht möglich ist, noch kein wesentlich betrieblich bestimmter Bereich (BSGE 9, 222).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - L 2 U 175/10

    Arbeitsunfall; Beinaheunfall; äußeres Ereignis

    Schon in seinem Urteil vom 13. März 1959 (Az. 2 RU 167/57, zitiert nach Juris) führt das Bundessozialgericht aus, die Rechtsprechung zeige eine deutliche Tendenz, den Begriff "Arbeitsunfall" (bzw. "Betriebsunfall") erweiternd auszulegen.
  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Der erkennende Senat hat diese Frage zwar in einer Entscheidung (BSG 9, 222, 225), die einen Unfall beim Erholungsaufenthalt betraf, offengelassen; bei anderer Gelegenheit hat er jedoch bereits auf die - auch versicherungsrcchtlich relevante - gesteigerte Bedeutung hingewiesen, die nach heutigen Anschauungen den Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten und zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft zukommt (vgl° BSG 4, 219, 223).
  • BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67

    Einstufung eines Unfalls während des Kuraufenthalts eines Beamten als

    Daher fehle es bereits in tatsächlicher Hinsicht an Umständen, die nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. März 1959 (BSGE 9, 222) dazu führen könnten, daß ein Kuraufenthalt sozialrechtlich unter Versicherungsschutz steht.

    Bei dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 9, 222) übersieht die Revision, daß § 548 der Reichsversicherunrsordnung in der Fassung vom 30. April 1963 (BGBl. I S. 241) - RVO - weiter gefaßt ist als § 135 Abs. 1 BBG; während § 548 RVO als Arbeitsunfall einen "bei" einer der in den §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO bezeichneten Tätigkeiten erlittenen Unfall definiert, setzt § 135 Abs. 1 BBG einen Unfall voraus, der sich "in Ausübung" des Dienstes ereignet hat.

  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Zwar genießen auch Veranstaltungen von Abteilungen oder Gruppen des Gesamtbetriebes Unfallversioherungssohutz, wenn es sich um größere Betriebe handelt oder die Erfordernisse des Betriebes keine gemeinsame Veranstaltung erlauben (BSG 880 S. 185)- Aber nicht jedem noch so geringen Teil der Belegschaft kann die Fähigkeit zugesprochen werden, sich zu einer Gemeinschaftsveranstaltung zusammenzufindeâ- (BSG 7, 249, 252)- Vielmehr müssen die Teilnehmer zumindest die Gemeinschaft der im Unternehmen Tätigen - oder wenigstens einen betrieblich abgrenzbaren Teil - "repräsentieren", was bei einem zahlenmäßigen Mißverhältnis nicht angenommen werden kann (BSG 9, 222, 225; BSG in SozR Nr. 25zu $ 542 aF RVG Aa 11 Rs.; vgl. auch Wildfeuer in Sozialversi0herung 4964, 215).

    Stehen Freizeit, Unterhaltung oder Erholung im Vordergrund, fehlt es an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang (BSG 9, 222, 226; 47, 280, 282; BSG in SozR Nr. 48 zu 5 548 EVO).

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 1/96

    Unfallgeschehen in sachlicher Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem

  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 2/77

    Unfallversicherungsschutz - Gemeinschaftsveranstaltung - Kleinbetrieb - Teilnahme

  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Incentive-Reise

  • SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 3/89

    Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87

    Berufliche Fortbildung - Bildungsreise - Fortbildungskatalog - Deutsche Ärzte -

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 6/83

    Ausflug von Arbeitskollegen - Zurechnung - Nichtteilnahme eines Großteils der

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

  • LSG Bayern, 13.10.2011 - L 17 U 159/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76

    Unfallversicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Weg zur

  • SG Augsburg, 05.04.2007 - S 5 U 271/06

    Annahme eines Arbeitsunfalls bei Verletzung während der Teilnahme an einem

  • BSG, 21.01.1972 - 2 RU 32/71

    Arbeitsunfall zu Kriegszeiten - Unfall durch Kriegseinwirkung -

  • BSG, 21.01.1972 - 2 RU 74/71
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 2275/98

    Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) für Unfälle beim Zurücklegen von Wegen auf dem

  • SG Stade, 04.04.2016 - S 22 U 107/13

    Notwendigkeit der versicherten Tätigkeit als rechtlich wesentliche Ursache eines

  • LSG Hessen, 07.05.1975 - L 3 U 232/74

    Arbeitsunfall während des Schlafes

  • BSG, 21.01.1972 - 2 RU 230/68
  • BSG, 27.10.1965 - 2 RU 108/63

    Geschützte Bereiche der Unfallversicherung - Ambulante Versorgung eines

  • SG Neuruppin, 16.11.1998 - S 8 U 54/96

    Zur Frage des UV-Schutzes für die Teilnahme an einer betrieblichen

  • BSG, 29.11.1973 - 2 RU 189/71
  • BSG, 21.01.1972 - 2 RU 105/70
  • BSG, 04.05.1971 - 2 RU 24/70

    Die zur Erhaltung oder Wiederherstellung dienenden Maßnahmen als persönliche

  • BSG, 27.02.1970 - 2 RU 250/67

    Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Betriebsurlaub - Anrechnung auf

  • BSG, 30.05.1968 - 2 RU 147/65
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