Rechtsprechung
   BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,9206
BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57 (https://dejure.org/1959,9206)
BSG, Entscheidung vom 15.01.1959 - 4 RJ 111/57 (https://dejure.org/1959,9206)
BSG, Entscheidung vom 15. Januar 1959 - 4 RJ 111/57 (https://dejure.org/1959,9206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,9206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 9, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger diese Verurteilung ausdrücklich ablehnt ( BSG vom 15.1.1959 - 4 RJ 111/57 - BSGE 9, 67, 70; BSG vom 2.11.2000 - B 11 AL 25/00 R - RdNr 25) .
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Deshalb muss im Revisionsverfahren - wie das BSG schon wiederholt ausgeführt hat - auch über den Anspruch entschieden werden, der gegen die Beklagte gerichtet war, obgleich die Klage gegen diese abgewiesen worden ist und nur die verurteilte Beigeladene im zweiten Rechtszug Berufung und im dritten Rechtszug Revision eingelegt hat (BSGE 9, 67, 69 f; BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16 S 37; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 31 S 57 f; BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 10).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 40/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung - Beteiligte - Klagehäufung -

    Der Kläger müsste ggf ein Wiederaufnahmeverfahren nach § 180 SGG betreiben, was durch die Regelung des § 75 Abs. 5 SGG gerade vermieden werden soll (stRspr vgl nur BSGE 9, 67, 69 f; letztens etwa BSG Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R - BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, jeweils RdNr 10 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht