Rechtsprechung
   BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,879
BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R (https://dejure.org/2003,879)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R (https://dejure.org/2003,879)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R (https://dejure.org/2003,879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen - Zustimmung der Landesbehörde - betriebsnotwendige Aufwendungen bei der Anmietung eines Gebäudes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuschüsse zu Investitionsaufwendungen so genanntes "Pflegewohngeld"; Begrenzung von Mietaufwendungen auf die Höhe der Vergleichsmiete für Wohnraum; Staatliche Förderung von Heimbetreibern; Richtwerte des Bodengutachterausschusses; Sozialleistung sui generis; Berechnung ...

  • Judicialis

    SGB XI § 82 Abs 3 Satz 3; ; SGB XI § 82 Abs 3 Satz 1; ; SGB XI § 82 Abs 2 Nr 1; ; SGB XI § 82 Abs 2 Nr 3; ; SGB XI § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen, Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 182
  • NZS 2004, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
    Sie hat die im Regierungsentwurf zunächst vorgesehene sog monistische Finanzierung durch einen von den Pflegekassen zu zahlenden besonders auszuweisenden Investitionskostenzuschlag (§ 100 des Entwurfs, vgl BT-Drucks 12/5262 S 38), der wiederum durch die Länder refinanziert werden sollte, abgeändert.

    In § 100 des Gesetzesentwurfs zum Pflegeversicherungsgesetz (BT-Drucks 12/5262 S 149) waren die förderungsfähigen Investitionsaufwendungen näher umschrieben; dabei waren Kosten des Grundstücks, des Grundstückserwerbs, der Grundstückserschließung sowie ihrer Finanzierung ausdrücklich ausgenommen.

    Sie sollten grundsätzlich von den Pflegeeinrichtungen als Eigenleistung einzubringen sein (BT-Drucks 12/5262 aaO).

  • BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 41.03

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
    Der Senat schließt sich insoweit der verwaltungsgerichtlichen Instanzrechtsprechung an, die zwar irrig, aber bindend bei gleich gelagertem Streitgegenstand den Verwaltungsrechtsweg bejaht hat (vgl dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 - 3 B 41.03); in der Sache hat sie aber zu Recht entschieden, dass Zuschüsse an Träger von Einrichtungen der vollstationären Pflege für Anspruchsberechtigte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 79 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) unter Zugrundelegung eines um 30 % erhöhten Grundbetrages nach § 81 Abs. 1 BSHG nicht übersteigt (so genanntes Pflegewohngeld), nicht zu den öffentlichen Förderungsmaßnahmen zählen, die § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI meint (OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02; VG Osnabrück, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 A 114/99).
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
    Die leistungsgerechte Vergütung iS der §§ 82 Abs. 1 Satz 2, 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI ist nach der Entscheidung des Gesetzgebers in erster Linie über die Feststellung von Marktpreisen im Vergleich mit anderen Einrichtungen, insbesondere des örtlichen Einzugsbereichs, zu bestimmen ("externer Vergleich"); bei fehlender Ermittelbarkeit eines Marktpreises können die tatsächlich entstandenen Kosten des Heimträgers auch nur bei wirtschaftlicher Betriebsführung berücksichtigt werden (vgl BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1).
  • VG Osnabrück, 20.02.2002 - 6 A 114/99

    Anspruch auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsfolgekosten

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
    Der Senat schließt sich insoweit der verwaltungsgerichtlichen Instanzrechtsprechung an, die zwar irrig, aber bindend bei gleich gelagertem Streitgegenstand den Verwaltungsrechtsweg bejaht hat (vgl dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 - 3 B 41.03); in der Sache hat sie aber zu Recht entschieden, dass Zuschüsse an Träger von Einrichtungen der vollstationären Pflege für Anspruchsberechtigte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 79 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) unter Zugrundelegung eines um 30 % erhöhten Grundbetrages nach § 81 Abs. 1 BSHG nicht übersteigt (so genanntes Pflegewohngeld), nicht zu den öffentlichen Förderungsmaßnahmen zählen, die § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI meint (OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02; VG Osnabrück, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 A 114/99).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
    Anhand dieser Information können sie entscheiden, ob eine nicht geförderte Pflegeeinrichtung in die so genannte Objektförderung aufgenommen werden soll (zu deren wettbewerbsrechtlicher Problematik vgl BSGE 88, 215 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1), um auf diese Weise zur Senkung der von allen Heimbewohnern zu tragenden Heimentgelte beizutragen (vgl Spellbrink in Hauck/Noftz, SGB XI, K § 82 RdNr 29; Rudolph, aaO; Wigge in Wannagat, SGB XI, § 82 RdNr 25).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
    Welche Investitionskosten der Heimträger dem Pflegebedürftigen in Rechnung stellen darf und welche verfahrensrechtlichen Voraussetzungen er dabei zu beachten hat, wird allerdings durch den Bundesgesetzgeber festgelegt (vgl Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 12 Grundgesetz ), der insoweit den Ländern keine Ermächtigung eingeräumt hat, das Nähere zu regeln (vgl dazu Gürtner in Kasseler Kommentar, SGB XI, § 82 RdNr 12; BVerwGE 91, 363 = NJW 1993, 2391; zur Gesetzgebungskompetenz: Neumann in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 4, Pflegeversicherungsrecht 1997, § 22 Fn 13).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
    Der Senat schließt sich insoweit der verwaltungsgerichtlichen Instanzrechtsprechung an, die zwar irrig, aber bindend bei gleich gelagertem Streitgegenstand den Verwaltungsrechtsweg bejaht hat (vgl dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 - 3 B 41.03); in der Sache hat sie aber zu Recht entschieden, dass Zuschüsse an Träger von Einrichtungen der vollstationären Pflege für Anspruchsberechtigte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 79 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) unter Zugrundelegung eines um 30 % erhöhten Grundbetrages nach § 81 Abs. 1 BSHG nicht übersteigt (so genanntes Pflegewohngeld), nicht zu den öffentlichen Förderungsmaßnahmen zählen, die § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI meint (OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02; VG Osnabrück, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 A 114/99).
  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Investitionsaufwendungen iS von § 82 Abs. 3 und Abs. 4 SGB XI bei der Beitragsbemessung freiwillig in der GKV Versicherter ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des 3. Senats vom 24.7.2003 (BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1; so aber Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, K § 240 RdNr 97, Stand Einzelkommentierung 12/2011) .
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 4/10 R

    Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 6.9.2007 (BSGE 99, 57 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 4, RdNr 10 unter Verweis auf BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1, RdNr 3) in einer vergleichbaren Fallkonstellation eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage angenommen hat, wird diese Rechtsprechung nicht fortgeführt.

    d) Der Beschränkung der durch gesonderte Berechnung umlagefähigen Aufwendungen auf die von der Einrichtung tatsächlich bereits getätigten Investitionen steht nicht entgegen, dass gemäß Senatsurteil vom 24.7.2003 bei der Bemessung der Umlage - im entschiedenen Fall von Kosten für die Grundstücksmiete - "nicht die tatsächlich anfallenden, sondern nur die angemessenen Kosten zu berücksichtigen" sind (BSGE 91, 182 RdNr 20 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 25) .

    Das hat der erkennende Senat mit Urteil vom 24.7.2003 bereits für die in den Mietkosten für die Betriebsgebäude enthaltene Grundstücksmiete entschieden (BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1, RdNr 14 ff) .

  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 6.9.2007 (BSGE 99, 57 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 4, RdNr 10 unter Verweis auf BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1, RdNr 3) in einer vergleichbaren Fallkonstellation eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage angenommen hat, wird diese Rechtsprechung nicht fortgeführt.

    d) Der Beschränkung der durch gesonderte Berechnung umlagefähigen Aufwendungen auf die von der Einrichtung tatsächlich bereits getätigten Investitionen steht nicht entgegen, dass gemäß Senatsurteil vom 24.7.2003 bei der Bemessung der Umlage - im entschiedenen Fall von Kosten für die Grundstücksmiete - "nicht die tatsächlich anfallenden, sondern nur die angemessenen Kosten zu berücksichtigen" sind (BSGE 91, 182 RdNr 20 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 25) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht