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   BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R   

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https://dejure.org/2004,849
BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R (https://dejure.org/2004,849)
BSG, Entscheidung vom 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R (https://dejure.org/2004,849)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 58/03 R (https://dejure.org/2004,849)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Anrechnung von Nebeneinkommen; Heilung einer fehlenden Anhörung; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Rücknahmebescheides; Berücksichtigung von einkommensmindernden Werbungskosten; Verlustausgleich ...

  • Judicialis

    SGB X § 48; ; SGB X § 45; ; AFG § 115; ; SGG § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen Nebeneinkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 93, 51
  • NZS 2005, 165 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (33)

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    Zu Unrecht beruft sich das LSG demgegenüber zur Anwendung des § 48 SGB X auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15. Juni 1998 (BSGE 82, 198, 209 ff = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1).

    Nur diese hatten nach der Rechtsprechung des Senats einen beschränkten Regelungsgehalt (BSGE 82, 198, 201 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 138; SozR 3-4100 § 249e Nr. 9 S 64; SozR 3-4800 § 63 Nr. 1 S 3 f) und beinhalten nicht automatisch den Fehler des ursprünglichen Bewilligungsbescheides, auf dem sie aufbauen (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 37: Ablehnung einer Theorie der konstitutiven Fehlerwiederholung); erst wenn der Ausgangs-Bewilligungsbescheid aufgehoben ist, sind Dynamisierungsbescheide und Bescheide anlässlich einer neuen Leistungsverordnung wegen Änderung der Sach- und Rechtslage gemäß § 48 SGB X aufzuheben, soweit der Fehler nicht in der Dynamisierung selbst bzw in der Anwendung der neuen Leistungsverordnung liegt.

    Für die Anrechnung von zugeflossenem (zu dieser Voraussetzung: Henke in Hennig, SGB III, § 141 RdNr 51, Stand Juni 2004; Voelzke im Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 11 f) Arbeitsentgelt (aus abhängiger Beschäftigung) und zugeflossenem Arbeitseinkommen (aus selbstständiger Tätigkeit) im Rahmen des § 115 AFG ist entscheidend, wann das Einkommen erarbeitet (BR-Drucks 445/85 S 83 zu Nr. 22; BSGE 82, 198, 209 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 3 S 9 f), nicht, wann es zugeflossen ist (so noch BSG SozR 4100 § 115 Nr. 1 zu einer früheren Fassung des § 115 Abs. 1 AFG).

    Da die Minderung des Alg wochenweise vorzunehmen ist, muss aus einem monatlichen jeweils ein wöchentliches Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen errechnet werden (BSGE 82, 198, 209 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1; BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2).

  • BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 55/98 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anrechnung von Arbeitsentgelt aus

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    Er ist nach der Rechtsprechung des BSG unter Berücksichtigung der Zwecke des § 115 AFG anhand der Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu bestimmen (BSG SozR 3-4100 § 115 Nr. 7 S 23 f).

    Gegenüber dem Steuerrecht ist allerdings die Einschränkung vorzunehmen, dass es nicht genügt, wenn ein objektiver Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Beruf des Arbeitslosen besteht; vielmehr ist ein objektiver Zusammenhang zu der Nebentätigkeit erforderlich, in der das Einkommen erzielt wird (BSG SozR 3-4100 § 115 Nr. 7 S 24 f).

    Durch die Zulassung von Nebenbeschäftigungen soll dem Arbeitslosen der Zugang zum Arbeitsmarkt offen gehalten und ihm der weitere Kontakt zur Arbeitswelt ermöglicht werden; dabei soll die Freistellung eines Teilbetrags des Netto-Nebeneinkommens einen Anreiz bieten, die Arbeitskraft neben dem Bezug von Leistungen einzusetzen, um auf diese Weise die Wiedereingliederung zu erleichtern (BSG SozR 3-4100 § 115 Nr. 7 S 24; BSG, Urteil vom 21. Januar 1999 - B 11 AL 55/98 R; vgl auch Voelzke, aaO RdNr 7 f).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    Denn die Verwaltung ist grundsätzlich verpflichtet, vor Erlass eines endgültigen Bescheids die Sachlage vollständig zu klären (BSGE 67, 104, 113 ff = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 71 Nr. 2 mwN; Eicher in Hennig, SGB III, § 328 RdNr 1, Stand Februar 2004).

    Hierzu wird das LSG den Inhalt des Rücknahmebescheids unter Berücksichtigung der dem Senat nicht bekannten Anlage und des Widerspruchsbescheids auszulegen haben (vgl zur Auslegung grundlegend BSGE 67, 104, 110 mwN = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).

  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87

    Arbeitslosengeld - Einkommen - Anrechnung - Schätzung

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    Da die Minderung des Alg wochenweise vorzunehmen ist, muss aus einem monatlichen jeweils ein wöchentliches Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen errechnet werden (BSGE 82, 198, 209 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1; BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2).

    Auch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten sind wochenweise zu ermitteln (BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2 S 13).

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    Die Verfügbarkeit (§ 103 AFG) des Klägers könnte zweifelhaft sein, soweit der Kläger sich als Pilot oder Co-Pilot nicht an seinem Wohnort aufgehalten hat (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) oder wegen des Besuchs von Lehrgängen nicht erreichbar war (dazu nur BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 14/98 R - mwN, DBlR Nr. 4521 zu § 103 AFG).
  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    § 48 SGB X wäre nur anwendbar, soweit sich hinsichtlich der anderen Voraussetzungen eine wesentliche Änderung ergeben hätte (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 47 S 105).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    Der Kläger war, wie bereits angedeutet, im streitigen Zeitraum möglicherweise von Anfang an wegen Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze im Rahmen zweier Nebentätigkeiten nicht arbeitslos (vgl zu der insoweit erforderlichen vorausschauenden Bewertung, abgestellt auf den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit bzw eine maßgebliche Änderung, nur BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R - mwN, DBlR Nr. 4591a zu § 102 AFG), oder im Verlaufe des Bewilligungszeitraums sind die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit entfallen (vgl dazu: BSGE 77, 175, 179 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4); es könnte insoweit auch an einer Arbeitslosmeldung (BSG aaO) oder an einer Antragstellung (dazu BSGE 77, 175, 181 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4) fehlen.
  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R

    Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit,

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    Der Kläger war, wie bereits angedeutet, im streitigen Zeitraum möglicherweise von Anfang an wegen Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze im Rahmen zweier Nebentätigkeiten nicht arbeitslos (vgl zu der insoweit erforderlichen vorausschauenden Bewertung, abgestellt auf den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit bzw eine maßgebliche Änderung, nur BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R - mwN, DBlR Nr. 4591a zu § 102 AFG), oder im Verlaufe des Bewilligungszeitraums sind die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit entfallen (vgl dazu: BSGE 77, 175, 179 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4); es könnte insoweit auch an einer Arbeitslosmeldung (BSG aaO) oder an einer Antragstellung (dazu BSGE 77, 175, 181 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4) fehlen.
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    Dass die Ausführungen des LSG, der Kläger habe grob fahrlässig die Beklagte hierüber nicht informiert, für den Senat möglicherweise bindend sind (vgl zur eingeschränkten Überprüfungsbefugnis der groben Fahrlässigkeit in der Revisionsinstanz: BSGE 47, 180, 181 f mwN = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BGHZ 14, 17; BAGE 7, 290, 231), ist dabei ohne Bedeutung, weil die Sache ohnedies an das LSG zurückverwiesen ist.
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
    Dem entspricht auch, dass der Senat vor einer gesetzlichen Änderung des § 138 AFG, mit der sich der Gesetzgeber ausdrücklich von den Regelungen des Steuerrechts lösen wollte, im Rahmen der Berücksichtigung von Einkommen bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) einen Verlustausgleich zugelassen hat (BSGE 45, 60 ff = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15 und 26; SozR 3-4100 § 138 Nr. 7 und 10).
  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85

    Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit - Posteingangszeit - Schüler

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91

    Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen -

  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - unregelmäßige Erreichbarkeit - häufige

  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95

    Beschränkung des Streitgegenstandes bei sogenannten Dynamisierungsbescheiden,

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 2/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 66/96

    Ermessen bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 30/95

    Residenzpflicht von Empfängern von Altersübergangsgeld

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme -

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter -

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 52/89

    Einkommensanrechnung beim Unterhaltsgeld

  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 34/86

    Anpassungsbescheid - Fehler - Rentenbewilligungsbescheid - Rücknahmefrist

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Dies ist Folge der grundsätzlichen Verpflichtung der Verwaltung, vor Erlass eines Bescheides die Sachlage vollständig aufzuklären, um die objektiven Verhältnisse festzustellen (vgl BSG Urteil vom 2.6.2004 - B 7 AL 58/03 R - BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1, RdNr 6 mwN) .

    Dies gilt unabhängig davon, zu welchen Ermittlungen sich die Verwaltung aufgrund der Angaben des Antragstellers vor Erlass des Ausgangsverwaltungsakts gedrängt sehen musste (vgl bereits BSG Urteil vom 25.6.1998 - B 7 AL 2/98 R - BSGE 82, 198, 209 f = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1 S 14 f; BSG Urteil vom 2.6.2004 aaO; BSG vom 21.6.2011 - B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 16; BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R - BSGE 112, 221 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 12, RdNr 17 f) .

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erlassene Änderungsbescheid vom 12.12.2007 entspreche auch nicht der zum Arbeitsförderungsrecht ergangenen Rechtsprechung (Hinweis auf BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1 RdNr 10 und SozR 3-1500 § 128 Nr. 15 S 32 f) , wonach ein Aufhebungsbescheid dann zu unbestimmt sei, wenn er nur eine Teilaufhebung für einen Gesamtzeitraum in Höhe eines Gesamtbetrages ohne Konkretisierung dieses Betrages für die einzelnen Wochen enthalte.

    Dabei ist die Verwaltung grundsätzlich verpflichtet, vor Erlass eines Bescheides die Sachlage vollständig aufzuklären, um die objektiven Verhältnisse festzustellen (vgl BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1, RdNr 6 mwN) .

    § 48 SGB X wäre demgegenüber nur dann anwendbar, soweit sich hinsichtlich der anderen Voraussetzungen eine wesentliche Änderung ergibt (BSG vom 21.6.2011 - B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 16 unter Hinweis auf BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1, RdNr 6) .

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob ein Aufhebungsbescheid dann nicht hinreichend bestimmt iS des § 33 SGB X ist, wenn er nur eine Teilaufhebung für einen Gesamtzeitraum in Höhe eines Gesamtbetrags ohne Konkretisierung dieses Betrags für den jeweiligen Zeitraum enthält (zum Arbeitsförderungsrecht BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1, RdNr 10; SozR 3-1500 § 128 Nr. 15 S 32 f) .

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Im Falle der Sprungrevision wird die zeitliche Grenze damit durch den Erlass des erstinstanzlichen Urteils gesetzt (vgl allgemein Steinwedel in Kasseler Komm, SGB X, Stand 2011, § 41 RdNr 23, 27; offen gelassen von: BSG vom 2.6.2004 - B 7 AL 58/03 R - BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1, RdNr 9 = Juris RdNr 17; BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R - Juris RdNr 19) .

    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung, ob die zum Arbeitsförderungsrecht ergangene Rechtsprechung des BSG, wonach ein Aufhebungsbescheid dann nicht hinreichend bestimmt iS des § 33 SGB X ist, wenn er nur eine Teilaufhebung für einen Gesamtzeitraum in Höhe eines Gesamtbetrags ohne Konkretisierung dieses Betrags für die einzelnen Wochen enthält (BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1, RdNr 10; ">128%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1500 § 128 Nr. 15 S 32 f) , auf das SGB II, eventuell modifiziert um das hier grundsätzlich geltende Monatsprinzip, zu übertragen ist.

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