Rechtsprechung
| BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren psychiatrischen Leiden
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren psychiatrischen Leiden - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 Alt 2 SGB 5 - keine abstrakte Klärung der Leistungspflicht
- NWB SteuerXpert START
- psychiatrie-verlag.de
, S. 47 (Volltext und Kurzanmerkung)
§§ 2 Abs. 1, 13 Abs. 3, 27 Abs. 1 Satz 3, 39 SGB V
Stationäre Krankenhausbehandlung bei Versicherten mit chronifizierter Psychose - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch Versicherter mit psychiatrischen Leiden auf stationäre Krankenhausbehandlung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- psychiatrie-verlag.de
, S. 47 (Volltext und Kurzanmerkung)
§§ 2 Abs. 1, 13 Abs. 3, 27 Abs. 1 Satz 3, 39 SGB V
Stationäre Krankenhausbehandlung bei Versicherten mit chronifizierter Psychose
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 16.02.2005, Az.: B 1 KR 18/03 (Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung)" von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, original erschienen in: SGb 2005, 708 - 709.
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 02.06.1997 - S 3 KR 155/94
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2002 - L 4 KR 89/97
- BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 165, 161
- BSGE 94, 161
- NJW 2005, 2573 (Ls.)
- NZS 2005, 654 (Ls.)
Wird zitiert von ... (55)
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R
Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären …
Krankenhausbehandlung ist vielmehr eine komplexe Gesamtleistung (vgl speziell zur psychiatrischen Behandlung BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 und BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4).Die Entwicklungen auf dem Gebiet der Psychiatrie sowie ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen seit den 1970er Jahren haben dazu geführt, Versicherten mit einem schweren psychiatrischen Leiden einen Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung zuzubilligen, wenn nur auf diese Weise ein notwendiger komplexer Behandlungsansatz erfolgversprechend verwirklicht werden kann, dh wenn es auf das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams aus zB Diplom-Psychologen, Sozialpädagogen, Ergo-, Bewegungs- und sonstigen Therapeuten sowie psychiatrischem Krankenpflegepersonal unter fachärztlicher Leitung ankommt (BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4;… vgl auch BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 6).
Denn Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben nach der Rspr des BSG Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams unter fachärztlicher Leitung erfolgversprechend verwirklicht werden kann (…BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4).
Ging man früher noch davon aus, dass bei Dauerleiden oder chronischen Erkrankungen, die jahrelang ohne nennenswerten Erfolg behandelt worden sind, eine Vermutung dafür besteht, dass sie keiner aussichtsreichen Behandlung mehr zugänglich sind, ist die Medizin in dieser Hinsicht nunmehr deutlich zurückhaltender; selbst schwere psychiatrische Leiden werden heute als therapierbar und medizinisch beeinflussbar angesehen (…BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4;… weitere Nachw bei Wahl, aaO, § 39 RdNr 60).
So begründet Pflegebedürftigkeit iS von § 14 Abs. 1 SGB XI allein keinen Anspruch auf stationäre Behandlung in einem Krankenhaus; sie ist zwar krankheitsbedingt iS von § 14 Abs. 2 SGB XI, doch die Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens - § 14 Abs. 4 SGB XI -stellt keine zielgerichtete Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V) dar (BSGE 94, 161, 164 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 - jeweils mwN).
- BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 32/04 R
Krankenversicherung - Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung - Entscheidung …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann für die Auslegung des § 39 SGB V im Grundsatz die frühere Rechtsprechung des BSG zu § 184 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung weiter herangezogen werden (vgl zuletzt im Einzelnen: Senatsurteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 18/03 R, BSGE 94, 161, 164 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 12, 15 ff mwN).Versicherte mit schweren psychiatrischen Leiden haben daher auch Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein notwendiger komplexer Behandlungsansatz erfolgversprechend verwirklicht werden kann, dh wenn es im stationären Rahmen auf das Zusammenwirken eines multiprofessionalen Teams (aus Diplom-Psychologen, Sozialpädagogen, Ergotherapeuten und Bewegungstherapeuten sowie psychiatrischem Krankenpflegepersonal) unter fachärztlicher Leitung ankommt (vgl Senatsurteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 18/03 R, BSGE 94, 161 ff = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 16;… ähnlich Urteil des 3. Senats vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 9/03 R, BSGE 94, 139, 148 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4, jeweils RdNr 21).
b) Auch wenn das Urteil des Senats vom 16. Februar 2005 (BSGE 94, 161 ff = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4) bei Verkündung des LSG-Urteils noch nicht vorlag, scheidet eine Zurückverweisung der Sache nach § 170 Abs. 2 Satz 2 SGG aus.
Der erkennende Senat hat schon in seinem Urteil vom 16. Februar 2005 den Einwand für beachtlich gehalten, dass sich solche Zweifel an der Richtigkeit der Einschätzung der Krankenhausärzte über die weitere Notwendigkeit einer komplexen stationären Therapie auf Grund des bisherigen Therapieverlaufs auch aus einer unzureichenden Dokumentation ergeben können; verbleibenden Unklarheiten wäre dann allenfalls - auf entsprechende, hier nicht erkennbare Rügen hin - ggf durch Ermittlungen weiter nachzugehen (BSGE 94, 161, 173 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 26).
c) Der 1. Senat des BSG ist auch in seinem Urteil vom 16. Februar 2005 (BSGE 94, 161, 165, 173 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 15 und 25) diesen Grundsätzen gefolgt und hat sich der Rechtsprechung des 3. Senats bezogen auf die Behandlung schwerer, zunächst stationär behandelter psychiatrischer Leiden nur in für den vorliegenden Fall unmaßgeblichen Teilen angeschlossen.
Der erkennende Senat ist in dem zitierten Urteil lediglich der Auffassung gefolgt, dass die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit bei psychiatrisch behandlungsbedürftigen Versicherten stets nur mit Blick auf die objektiv tatsächlich in Betracht kommenden Behandlungsalternativen beurteilt werden kann, sodass nur rein theoretisch vorstellbare, besonders günstige Behandlungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich dem Anspruch auf (weitere) Krankenhauspflege iS von § 39 SGB V nicht schon entgegenstehen; im Streitfall muss dann vielmehr die Krankenkasse, welche die Notwendigkeit weiterer stationärer Behandlung in Frage stellt, im Einzelfall konkret zur Verfügung stehende Alternativen der Krankenbehandlung aufzeigen, um so die kontinuierliche medizinische Versorgung des Versicherten zu gewährleisten (so zum Ganzen: Senatsurteil vom 16. Februar 2005, aaO, RdNr 15 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 3. Senats in BSGE 92, 300, 306 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2, jeweils RdNr 17 f).
Dagegen hat es der Senat in seinem Urteil vom 16. Februar 2005 offen gelassen, ob mit dem 3. Senat des BSG für einen krankenversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch auf die medizinische Vertretbarkeit der Entscheidung der Krankenhausärzte zur Notwendigkeit weiterer Krankenhausbehandlung abzustellen ist; einschränkend hat er hierzu aber bereits die Unabdingbarkeit des Umstandes betont, dass sich deren Prognose objektiv im Rahmen des den Leistungsanspruch des Versicherten bestimmenden materiellen Rechts bewegt (vgl BSGE 94, 161, 174 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 26).
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R
Krankenversicherung - Annahme einer Krankenhausbehandlung auf psychiatrischem …
Krankenhausbehandlung ist vielmehr eine komplexe Gesamtleistung (vgl speziell zur psychiatrischen Behandlung BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 und BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4).Zwar haben die Entwicklungen auf dem Gebiet der Psychiatrie sowie ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen seit den 1970er Jahren dazu geführt, Versicherten mit einem schweren psychiatrischen Leiden einen Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung zuzubilligen, wenn nur auf diese Weise ein notwendiger komplexer Behandlungsansatz Erfolg versprechend verwirklicht werden kann, dh wenn es auf das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams aus zB Diplom-Psychologen, Sozialpädagogen, Ergo-, Bewegungs- und sonstigen Therapeuten sowie psychiatrischem Krankenpflegepersonal unter fachärztlicher Leitung ankommt (BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4;… vgl auch BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 6).
Gerade bei der bereits langjährigen und wechselvollen Krankengeschichte der Beigeladenen hätte Veranlassung bestanden, die tatsächlich durchgeführten Behandlungsmaßnahmen näher aufzuklären und zu ermitteln, ob es sich noch um eine akute Behandlungsphase, eine postakute Stabilisierungsphase oder eine stabile Remissionsphase mit jeweils divergierenden spezifischen Behandlungszielen und -methoden gehandelt hat (vgl BSGE 94, 161, 169 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4).
Denn Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben nach der Rechtsprechung des BSG Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams unter fachärztlicher Leitung Erfolg versprechend verwirklicht werden kann (…BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4).
Ging man früher noch davon aus, dass bei Dauerleiden oder chronischen Erkrankungen, die jahrelang ohne nennenswerten Erfolg behandelt worden sind, eine Vermutung dafür besteht, dass sie keiner aussichtsreichen Behandlung mehr zugänglich sind, ist die Medizin in dieser Hinsicht nunmehr deutlich zurückhaltender; selbst schwere psychiatrische Leiden werden heute als therapierbar und medizinisch beeinflussbar angesehen (…BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4;… weitere Nachweise bei Wahl, aaO, § 39 RdNr 60).
So begründet Pflegebedürftigkeit iS von § 14 Abs. 1 SGB XI allein keinen Anspruch auf stationäre Behandlung in einem Krankenhaus; sie ist zwar krankheitsbedingt iS von § 14 Abs. 2 SGB XI, doch die Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens - § 14 Abs. 4 SGB XI - stellt keine zielgerichtete Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V) dar (BSGE 94, 161, 164 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 - jeweils mwN).
- BSG, 25.09.2007 - GS 1/06
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer …
Fest steht nach dem Wortlaut nur, dass der Aufenthalt im Krankenhaus einem Behandlungszweck dienen muss und die Krankenkasse deshalb nicht leistungspflichtig ist, wenn der Patient aktuell keiner ärztlichen Behandlung (mehr) bedarf, sondern aus anderen Gründen, etwa wegen Hilflosigkeit, Pflegebedürftigkeit, zur Verwahrung oder zum Schutz der Öffentlichkeit, im Krankenhaus behalten oder dort untergebracht wird (ständige Rechtsprechung des BSG; siehe zuletzt BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 RdNr 13 mwN;… zum früheren Recht der RVO: BSGE 47, 83, 85 f = SozR 2200 § 216 Nr. 2 S 3 f;… BSGE 59, 116 = SozR 2200 § 184 Nr. 27;… BSG SozR 2200 § 184 Nr. 22 S 32 f und Nr. 28 S 41 ff). - BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R
Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und …
Krankenhausbehandlung ist vielmehr eine komplexe Gesamtleistung (vgl speziell zur psychiatrischen Behandlung BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 und BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4).Weitere Anhaltspunkte können in der bundesweiten "Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie" (vom 18.12.1990, BGBl I 2930 - PsychPV) gefunden werden, in der Zeitanteile für die ärztliche und nichtärztliche Versorgung in psychiatrischen Kliniken festgelegt sind (vgl Urteil vom 16.2.2005 - B 1 KR 18/03 R -, BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 RdNr 31).
Denn Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben nach der Rspr des BSG Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams unter fachärztlicher Leitung erfolgversprechend verwirklicht werden kann (…BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4).
Ging man früher noch davon aus, dass bei Dauerleiden oder chronischen Erkrankungen, die jahrelang ohne nennenswerten Erfolg behandelt worden sind, eine Vermutung dafür besteht, dass sie keiner aussichtsreichen Behandlung mehr zugänglich sind, ist die Medizin in dieser Hinsicht nunmehr deutlich zurückhaltender; selbst schwere psychiatrische Leiden werden heute als therapierbar und medizinisch beeinflussbar angesehen (…BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4;… weitere Nachw bei Wahl, aaO, § 39 RdNr 60).
So begründet Pflegebedürftigkeit iS von § 14 Abs. 1 SGB XI allein keinen Anspruch auf stationäre Behandlung in einem Krankenhaus; sie ist zwar krankheitsbedingt iS von § 14 Abs. 2 SGB XI, doch die Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens - § 14 Abs. 4 SGB XI - stellt keine zielgerichtete Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V) dar (BSGE 94, 161, 164 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 - jeweils mwN).
- BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R
Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum …
Auch die bei der Begutachtung der neuropsychologischen Therapie beteiligt gewesenen Fachgesellschaften oder der berufsrechtlich nach § 11 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PsychThG) vom 16. Juni 1998 (BGBl I 1311) mit besonderen Aufgaben ausgestattete "Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie" selbst sind mangels entsprechender normativer Regelung nicht befugt, den Leistungsumfang in der GKV festzulegen (vgl zur grundsätzlichen Unerheblichkeit der Auffassung medizinischer Fachgesellschaften für die Leistungsansprüche des Krankenversicherungsrechts zB BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 22 mwN;… BSGE 88, 126, 136 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29). - BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R
Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von …
Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit ist ein Krankheitszustand, dessen Behandlung den Einsatz der besonderen Mittel eines Krankenhauses erforderlich macht (…vgl BSGE 92, 300, 305 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 13).Maßnahmen dürfen daher zB nicht lediglich dem Zweck dienen, einem Zustand der Hilflosigkeit zu begegnen; ebenso unterfallen rein pflegerische Maßnahmen nicht der Leistungspflicht der Krankenkassen, vielmehr müssen diese als Teil einer ärztlichen Behandlung dieser Behandlung untergeordnet sein (vgl BSG USK 79163; BSG USK 8453;… BSG SozR 2200 § 184 Nr. 11 S 16; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 13).
Bei einer psychiatrischen Erkrankung kann der Einsatz von krankenhausspezifischen Geräten in den Hintergrund treten und allein der notwendige Einsatz von Ärzten, therapeutischen Hilfskräften und Pflegepersonal sowie die Art der Medikation die Notwendigkeit einer stationären Behandlung begründen (…vgl BSGE 92, 300, 305 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 15).
- LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 50/03 Maßnahmen dürfen daher zum Beispiel nicht lediglich dem Zweck dienen, einem Zustand der Hilflosigkeit zu begegnen; ebenso unterfallen rein pflegerische Maßnahmen nicht der Leistungspflicht der Krankenkassen, vielmehr müssen diese als Teil einer ärztlichen Behandlung dieser Be-handlung untergeordnet sein (BSG, Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R - BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 Rn. 13).
Die Notwendigkeit von Krankenhausbehandlung ist vielmehr davon abhängig, dass die Behandlung primär dazu dient, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimme-rung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (vgl. § 27 Abs. 1 SGB V), und dass gerade bezogen auf eines dieser Behandlungsziele die besonderen Mittel eines Kran-kenhauses erforderlich sind (BSG, Urteil vom 13.05.2004 - B 1 KR 18/03 R - a.a.O. Rn. 14;… Urteil vom 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R - SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).
Es muss vielmehr geprüft werden, welche Behandlungsalternativen im Einzelfall konkret zur Verfügung stehen, weil nur so die kontinuierliche medizinische Versorgung des Versicherten gewährleistet werden kann (BSG, Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R - BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 Rn. 15 und 25;… Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R - BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 Rn. 17 f.).
Sie hat damit nicht nur eine spezifisch krankenhausfinanzierungsrechtliche, son-dern eine unmittelbar auch krankenversicherungsrechtliche Funktion; denn sie macht durch die Beschreibung von Tätigkeitsprofilen im Krankenhaus zugleich inhaltliche Vorgaben zur Behandlung psychisch Kranker, indem sie dabei die Bedingungen einer modernen psy-chiatrischen Behandlung berücksichtigt (so dezidiert BSG, Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R - BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 Rn. 23).
Dagegen verbietet sich bei den genannten Leiden eine Betrachtung, die vornehmlich darauf abstellt, dass eine ap-parative Mindestausstattung eines Krankenhauses nicht erforderlich war bzw. nicht zum Einsatz kam, dass ein jederzeit rufbereiter Arzt nicht von Nöten war, dass keine wiederholt krisenhaften Zuspitzungen im Krankheitsbild behandelt werden mussten oder dass die Um-stellung der Medikation auch ein niedergelassener Arzt hätte vornehmen können (BSG, Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R - BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 Rn. 15;… Urteil vom 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R - BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4 Rn. 12).
Insoweit wird nochmals auf die Ausfüh-rungen des BSG vom 16.02.2005 (B 1 KR 18/03 R - BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 Rn. 23) zum normativen Gehalt der PsychPV verwiesen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2006 - L 5 KR 142/04
Krankenversicherung
Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) jüngst ausführlich unter Hinweis auf die von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde herausgegebene "Behandlungsrichtlinie Schizophrenie" und auf zahlreiche weitere Belege überzeugend dargelegt (Urteil vom 16.02.2005, Az.: B 1 KR 18/03 R = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4).Problematisch kann im Fall der Beigeladenen nur sein, ob eine Behandlung stationär erfolgen musste oder ambulant etwa in einem Pflegeheim oder einer betreuten Wohneinrichtung hätte erbracht werden können (vergl. BSG, Urteil vom 16.02.2005, aaO).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich, wenn die notwendige medizinische Versorgung nur mit den besonderen Mitteln des Krankenhauses durchgeführt werden kann und eine ambulante ärztliche Versorgung nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (vgl. zum Ganzen BSG-Urteil vom 16.02.2005, Az.: B 1 KR 18/03 R m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.02.2005, aaO) ist einem Versicherten mit einem schweren psychiatrischen Leiden ein Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung zuzubilligen, wenn nur auf diese Weise ein notwendiger komplexer Behandlungsansatz erfolgversprechend verwirklicht werden kann, d.h. wenn es auf das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams aus Diplompsychologen, Sozialpädagogen, Ergotherapeuten und Bewegungstherapeuten sowie psychiatrischem Krankenhauspflegepersonal unter fachärztlicher Leitung ankommt.
Auch das Vorliegen eines chronischen, seit Jahren bestehenden Krankheitsbildes, wie bei der Beigeladenen, schließt die Notwendigkeit stationärer Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht aus (vergl. BSG, Urteile vom 20.01.2005 und 16.02.2005, aaO).
Da die Krankenkasse dem Versicherten die notwendige medizinische Behandlung als Sachleistung schuldet (§ 2 Abs. 2, § 27 SGB V) und dem Versicherten nach § 14 Erstes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB I) zur Beratung über seine Rechte und Pflichten aus dem Sozialversicherungsverhältnis verpflichtet ist, muss sie vielmehr eine tatsächlich für die Beigeladene vorhanden gewesene Behandlungsalternative für den streitigen Zeitraum nachgewiesen haben (BSG…, Urteil vom 13.05.2004, Az.: B 3 KR 18/03 R = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2; Urteil vom 16.02.2005, aaO).
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 21/05 R
Vergütung einer Krankenhausbehandlung; Notwendigkeit zur Behandlung mit den …
Krankenhausbehandlung ist vielmehr eine komplexe Gesamtleistung (vgl speziell zur psychiatrischen Behandlung BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 und BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4).Denn Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben nach der Rspr des BSG Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams unter fachärztlicher Leitung erfolgversprechend verwirklicht werden kann (…BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4).
Ging man früher noch davon aus, dass bei Dauerleiden oder chronischen Erkrankungen, die jahrelang ohne nennenswerten Erfolg behandelt worden sind, eine Vermutung dafür besteht, dass sie keiner aussichtsreichen Behandlung mehr zugänglich sind, ist die Medizin in dieser Hinsicht nunmehr deutlich zurückhaltender; selbst schwere psychiatrische Leiden werden heute als therapierbar und medizinisch beeinflussbar angesehen (…BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4;… weitere Nachw bei Wahl, aaO, § 39 RdNr 60).
So begründet Pflegebedürftigkeit iS von § 14 Abs. 1 SGB XI allein keinen Anspruch auf stationäre Behandlung in einem Krankenhaus; sie ist zwar krankheitsbedingt iS von § 14 Abs. 2 SGB XI, doch die Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens - § 14 Abs. 4 SGB XI - stellt keine zielgerichtete Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V) dar (BSGE 94, 161, 164 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 - jeweils mwN).
- BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R
Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf …
- BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R
Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf …
- BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer …
- BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 2/08 KR R
Die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung bleibt überprüfbar!
- BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R
Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre …
- BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Umfang der Vorleistung eines …
- BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 6/05 R
Feststellung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in …
- BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 1/06 S
Krankenversicherung - Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung - Dauerbehandlung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 37/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 24 KR 1137/05
Voraussetzungen der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
- BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R
Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - L 24 KR 51/03
Krankenversicherung - Krankenhaus - Voraussetzung für Anspruch auf …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 9 KR 504/08
Stationäre Krankenhausbehandlung - Abgrenzung zu stationärer …
- BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Zahlungsverpflichtung für Behandlungskosten - …
- BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 34/04 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - stationäre Entbindung - zugelassenes …
- SG Hamburg, 30.09.2005 - S 34 KR 1072/03
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 13/07 R
Krankenkasse - Sozialhilfeträger - Frist zur Geltendmachung von …
- BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - L 24 KR 20/04
Vergütungsanspruch des Krankenhauses für vollstationäre Krankenhausbehandlung
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 9 KR 1222/05
Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung; Behandlung eines Alkoholkranken; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - L 16 KR 88/05
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2851/06
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung - Fachkundenachweis - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 1 KR 616/11
Krankenversicherung
- LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 KR 5/04
Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung für Mietkosten einer …
- SG Leipzig, 21.12.2006 - S 8 KR 310/05
Abgrenzung zwischen stationärer zu ambulanter Behandlung beim Tod des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - L 9 KR 1168/05
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - ärztliche Verordnung ist …
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 18/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 11 (16) KR 338/03
Krankenversicherung
- SG Leipzig, 30.11.2006 - S 8 KR 286/05
Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entlassung psychisch erkrankter Kinder …
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2010 - L 4 KR 48/05
- LSG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - L 11 KR 2753/10
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenübernahme einer autologen …
- LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
- SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
Krankenversicherung - gesonderte Honorarvereinbarung zwischen Leistungserbringer …
- LSG Sachsen, 02.03.2011 - L 1 KR 177/10
Unterlassungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse gegen den Krankenhausträger …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - L 11 KR 18/09
Krankenversicherung
- LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 KR 12/03
- SG Frankfurt/Main, 14.06.2007 - S 18 KR 931/05
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit - …
- SG Kassel, 18.05.2011 - S 12 KR 254/09
Krankenversicherung - Notwendigkeit bzw Nachrangigkeit einer vollstationären …
- SG Dresden, 11.07.2012 - S 18 KA 161/10
- SG Lübeck, 26.06.2007 - S 1 KR 485/04
Abgrenzung zwischen Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit und stationärer …
- SG Lübeck, 20.05.2008 - S 1 KR 382/07
Ambulantes Operieren im Krankenhaus, Anforderungen an die Entscheidung des …
- SG Hildesheim, 29.06.2010 - S 14 R 473/08
Leistung zur medizinischen Rehabilitation - stationäre Adipositastherapie
- SG Kassel, 18.05.2011 - S 12 KR 206/09
Krankenversicherung - Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung - …
- SG Neuruppin, 22.06.2010 - S 20 KR 104/07
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