Rechtsprechung
| BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem privatrechtlichen Versorgungswerk
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Bundessozialgericht
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem privatrechtlichen Vertreterversorgungswerk - berufsständische Versorgung - sozialgerichtliches Verfahren
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem privatrechtlichen Vertreterversorgungswerk - berufsständische Versorgung - sozialgerichtliches Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensanrechnung bei Berufsunfähigkeitsrenten, Grundurteil bei Anfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Positive Entscheidung des BSG - Die Vertreter-Versorgung ist nicht auf eine BU-Rente anrechenbar
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Vertreterversorgung nach steuerlicher Gewerbeaufgabe nicht auf Berufsunfähigkeitsrente anrechenbar
- aok-business.de (Kurzinformation)
Erwerbsminderung: Aufgegebene Selbständigkeit zählt nicht mit
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird
Verfahrensgang
- SG Landshut, 14.06.2002 - S 7 RJ 1161/00
- LSG Bayern, 08.07.2003 - L 5 RJ 388/02
- BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 165, 174
- BSGE 94, 174
- NZS 2005, 654
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R
Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung - …
Der Begriff des Arbeitseinkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit iS des § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist nicht deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iS des § 18 EStG, vielmehr umfasst er, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung aller mit dieser Frage befassten Senate (einschließlich des erkennenden Senats) entschieden hat (vgl BSG…, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 5 mwN; BSG…, Urteil vom 27.1.1999 - B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6 S 16 f mwN; BSG…, Urteil vom 25.2.2004 - B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10; BSG…, Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 13; BSG, Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R, BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 jeweils RdNr 16; BSG…, Urteil vom 30.3.2006 - B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 27), alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten.In Übereinstimmung damit hat der 13. Senat in seinem Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R (BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 jeweils RdNr 16 ff) klar gestellt, dass die Parallelität zum Einkommenssteuerrecht dort ihre Grenzen findet, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbstständige Tätigkeit iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG mehr zu Grunde liegt, etwa bei nachträglichen Einkünften aus einer bereits aufgegebenen selbstständigen Tätigkeit.
- BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R
Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von …
Es kann dahinstehen, ob entsprechend der Auffassung der Revision dem Urteil des BSG vom 27. Januar 1999 (…B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6, vgl aber auch BSG, Urteile vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10 ff…, vom 7. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 RdNr 9 ff = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 RdNr 9 ff und vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, BSGE 94, 174 RdNr 12 ff = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 RdNr 12 ff) entnommen werden kann, dass ein steuerrechtlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnender Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils dann nicht zum Arbeitseinkommen iS von § 15 SGB IV zählt, wenn die Veräußerung nicht im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt, und ob der Berücksichtigung als Arbeitseinkommen entgegensteht, dass es sich bei solchen Einkünften dem Wesen nach um Einkünfte aus der Veräußerung von Privatvermögen handelt (vgl hierzu Klattenhoff: in Hauck/Haines, SGB IV, Stand Juli 2003, K § 15 RdNr 19). - BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches …
Nach dem Einkommensteuerrecht, zu dem durch § 15 SGB IV eine Parallelität angestrebt wird (s hierzu zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R) wird der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit regelmäßig jährlich ermittelt.
- LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze - …
Dabei ist grundsätzlich von einer Parallelität von Sozialversicherungsrecht und Einkommenssteuerrecht auszugehen (vgl. BSG Urteile vom 07.10.2004, B 13 RJ 13/04 R; 17.02.2005, B 13 RJ 43/03 R; 03.05.2005, B 13 RJ 8/04 R; 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R in ständiger Rechtsprechung, veröffentlicht in juris).Weiter findet die Parallelität zum Einkommensteuerrecht dort ihre Grenzen, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbstständige Tätigkeit iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG zugrunde liegt (BSG, Urteil vom 17.02.2005, B 13 RJ 43/03 R, veröffentlicht in juris) oder keine eigene selbstständige Tätigkeit vorliegt (für den Fall einer Hinterbliebenenrente Urteil des BSG vom 27.01.1999, B 4 RA 17/98 R, veröffentlicht in juris).
- LSG Hessen, 17.01.2012 - L 2 R 524/10
Erwerbsminderungsrente - Einkommensanrechnung - sozialrechtliches …
Dabei ist grundsätzlich von einer Parallelität von Sozialversicherungsrecht und Einkommenssteuerrecht auszugehen ( BSG vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R; 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R; 3. Mai 2005 - B 13 RJ 8/04 R; 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 R).Weiter findet die Parallelität zum Einkommensteuerrecht dort ihre Grenzen, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbstständige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG zugrunde liegt ( BSG vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R) oder keine eigene selbstständige Tätigkeit vorliegt ( BSG vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 17/98 R) .
- LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - L 4 R 288/08
Vermietungsverluste erhöhen Hinzuverdienst nicht
Da auch § 96a Abs. 1 SGB VI keine nähere Bestimmung darüber ent-hält, welche Einnahmen als "Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit" zu werten sind, eine solche Definition jedoch in § 15 SGB IV enthalten ist, ist für die nähere Bestimmung dieses Begriffs auf § 15 SGB IV zurückzugreifen, der über § 1 SGB IV auch für die Rentenversicherung gilt (BSG, SozR 4-2600 § 96a Nr. 5). - LSG Bayern, 24.11.2010 - L 19 R 395/07
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze - …
Nach dem Einkommensteuerrecht, zu dem durch § 15 SGB IV eine möglichst vollständige Parallelität angestrebt wird (BSG Urteil vom 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R), wird der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit regelmäßig jährlich ermittelt, indem das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres verglichen wird, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. - LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11
Ansparabschreibung; Ansparrücklage; Berücksichtigung einer Ansparrücklage als …
Auch der 13. Senat des BSG hat im Anschluss an diese Entscheidung klar gestellt, dass die Parallelität zum Einkommenssteuerrecht dort ihre Grenzen findet, wo auch steuerrechtlich keine selbständige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG mehr zugrunde liegt, etwa bei nachträglichen Einkünften aus einer bereits aufgegebenen selbständigen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, Az.: B 13 RJ 43/03 R, zitiert nach juris.de).
