Rechtsprechung
   BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des zeitlichen Leistungsvermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 119 Abs. 3 Nr. 1 § 121 Abs. 3 S. 3; SGB V § 44 Abs. 1 S. 1
    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.12.2004)

    Ansprüche kranker Arbeitsloser

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Fürs Krankengeld kommt es auf die Vorzeit an

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Bundesrichter stärken Rechte kranker Arbeitsloser

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  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Krankengeld für einen Arbeitslosen bei festgestellter Arbeitsunfähigkeit

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Für das Krankengeld kommt es auf die "Vorzeit" an

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 165, 19
  • BSGE 94, 19
  • NZS 2005, 650



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Wird zitiert von ... (39)  

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R  

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Das Krg stellt sich in der KVdA nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (vgl BSG, Urteil vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R, BSGE 90, 72, 77 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 34 und Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 5/03 R - zu zeitlichen Leistungseinschränkungen kranker Arbeitsloser - zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner Urteil vom 3. Juni 2004 - B 11 AL 55/03 R - BSGE 93, 59 = SozR 4-4300 § 125 Nr. 1, jeweils RdNr 7 mwN).

    Insoweit hat es der Senat offen gelassen, ob Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sämtliche Beschäftigungen sind, auf die sich der Arbeitslose nach Maßgabe vor allem des § 121 SGB III zumutbar verweisen lassen muss oder ob der Kreis der Beschäftigungen in den ersten sechs Monaten - wie auch immer - enger zu ziehen ist (vgl Urteil vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R, BSGE 90, 72, 76 f = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 34; zuletzt BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 5/03 R - unter II 2d - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Schließlich ist die kuriose Situation denkbar, dass sich mit Rücksicht auf § 123 Satz 1, § 24 Abs. 1, § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III allein durch den Bezug von Krg wiederum ein neuer Anspruch auf Alg ergibt (dazu schon Urteil des Senats vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 5/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R  

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

    a) Ein in der KVdA nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherter Arbeitsloser ist arbeitsunfähig iS von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wenn er auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, Arbeiten zu verrichten, für die er sich der Arbeitsverwaltung zwecks Vermittlung zur Verfügung gestellt hat: Das Krg stellt sich in der KVdA nicht als Ersatz für Ausfall des früher auf Grund Beschäftigung bezogenen Arbeitsentgelts, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (vgl BSGE 90, 72, 77 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 34, BSGE 94, 19 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 3 RdNr 16 zu zeitlichen Leistungseinschränkungen kranker Arbeitsloser; BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6, jeweils RdNr 9, vgl auch Bieback SGb 2005, 591 ff; Hase AuB 2005, 187; ferner Urteil des 11. Senats des BSG, BSGE 93, 59 = SozR 4-4300 § 125 Nr. 1, jeweils RdNr 7).

    Die BA würde auf Kosten der Krankenkasse entlastet und der Versicherte hätte den nicht ohne weiteres erklärbaren Vorteil, zunächst den Anspruch auf Krg erschöpfen und anschließend noch den vollen Alg-Anspruch in Anspruch nehmen zu können (vgl zu solchen nur vom Gesetzgeber zu beseitigenden Fehlanreizen bereits BSGE 94, 19 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 3, jeweils RdNr 23).

    Nur so kann sie im Zusammenwirken mit der BA beurteilen, ob die Arbeitsfähigkeit als Aspekt der objektiven Verfügbarkeit des Arbeitslosen durch Eintritt einer krankheitsbedingten Leistungseinschränkung (zumindest zeitweise) aufgehoben ist, sodass das Krg an die Stelle von Alg treten muss (vgl zB zu zeitlichen Leistungseinschränkungen BSGE 94, 19 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 3, jeweils RdNr 6 ff).

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R  

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Versicherter arbeitsunfähig, wenn er durch Krankheit daran gehindert ist, seine arbeitsvertraglich geschuldete, zuletzt ausgeübte Arbeit zu verrichten (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 5/03 R, BSGE 94, 19, 21 RdNr 8 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 3 S 14 f; BSGE 90, 72, 74 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 31; BSGE 85, 271, 273 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f).

    Das LSG ist - ausgehend von den aufgezeigten rechtlichen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit - in tatsächlicher Hinsicht zu dem Ergebnis gelangt, es sei nicht nachgewiesen, dass die Klägerin im streitigen Zeitraum ab 21. April 1997 aus Krankheitsgründen gehindert war, ihre zuvor ausgeübte Beschäftigung in der häuslichen Krankenpflege zu verrichten, wobei hier zwischen den Beteiligten kein Streit darüber besteht, an welcher Erwerbstätigkeit das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit gemessen werden muss (vgl zu den dabei zusätzlich zu beachtenden - rechtlichen - Gesichtspunkten allgemein zB zuletzt Senats-Urteile vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 5/03 R, BSGE 94, 19 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 3 und vom 22. März 2005 - B 1 KR 22/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen ).

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