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   BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R   

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BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R (https://dejure.org/2006,3019)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R (https://dejure.org/2006,3019)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2006 - B 12 RJ 1/05 R (https://dejure.org/2006,3019)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Ausschluss von ehemaligen Zwangsarbeitern von der Nachversicherung ist verfassungsmäßig

  • openjur.de

    Rentenversicherung; Ausschluss von ehemaligen Zwangsarbeitern von der Nachversicherung ist nicht verfassungswidrig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung auf Grund der Verrichtung von Zwangsarbeit als "Ostarbeiter"; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der in ihre Heimat zurückgekehrten Zwangsarbeiter von der fiktiven Nachversicherung in der deutschen ...

  • Judicialis

    FANG Art 6 § 23 Abs 1 S 1; ; SGB I § ... 30 Abs 1; ; SGB I § 30 Abs 2; ; SGB VI § 197 Abs 3; ; RVO § 1418 Abs 3; ; FRG § 1 Buchst d; ; HAusglG § 1 Abs 1 Buchst c; ; EVZStiftG § 2 Abs 1; ; EVZStiftG § 11 Abs 1 S 1 Nr 2; ; EVZStiftG § 16 Abs 1; ; EVZStiftG § 16 Abs 2; ; EVZStiftG § 16 Abs 3; ; GG Art 3 Abs 1; ; SozSichAbk ISR Art 2; ; SozSichAbk ISR Art 3 Abs 1 Buchst a; ; SozSichAbk ISR Art 4 Abs 1Stichworte: Rentenversicherung - Ausschluss von ehemaligen Zwangsarbeitern von der Nachversicherung ist nicht verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung ehemaliger Zwangsarbeiter zur Nachentrichtung von Beiträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 110
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91

    Zeiten der Zwangsarbeit als "Ostarbeiter" keine Ersatzzeiten

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 23. Mai 1995 (13 RJ 67/91) eine solche Auslegung der Vorgängervorschrift § 1418 Abs. 3 RVO für geboten erachtet habe, weil nationalsozialistisches Unrecht für Personen wie die Versicherte sonst perpetuiert würde, sei dem nicht zu folgen.

    Die Revision stützt sich hierbei auf ein Urteil des 13. Senats des BSG vom 23. Mai 1995 (13 RJ 67/91 = SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), in dem dieser die Anrechnung vor dem 1. April 1944 liegender Zeiten der Zwangsarbeit einer "Ostarbeiterin" als Ersatzzeit abgelehnt, sich jedoch, ohne dieses abschließend zu entscheiden, zu einem Recht auf Nachentrichtung von Beiträgen für diese Zeit geäußert und die Annahme eines solchen befürwortet hatte.

    Ist eine solche Gleichstellung - wie hier - im Abkommen nicht besonders vereinbart, so kann diese über allgemeine Gleichstellungsvorschriften nicht verlangt werden, weil jene einen durch Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland eintretenden Verlust von Statusrechten bzw deren hierdurch bewirkte Entstehenshinderung nicht zu kompensieren vermögen (vgl BSG, Urteil vom 23. Mai 1995, aaO, S 41 f).

    Wie der 13. Senat zutreffend dargelegt hat (BSG, Urteil vom 23. Mai 1995, aaO, S 49), hat der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift eine Ausnahme von dem Grundsatz gemacht, die Entschädigung sog Nationalgeschädigter iS des § 1 BEG auf die im BEG-Schlussgesetz vorgesehenen Leistungen zu beschränken und nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu erstrecken.

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R
    Das gilt insbesondere im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung sowie der Bewältigung von Kriegs- und Kriegsfolgenschäden (vgl BVerfGE 13, 31, 36; 13, 39, 42 f; 27, 253, 284 f; 102, 254, 298).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R
    Das gilt insbesondere im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung sowie der Bewältigung von Kriegs- und Kriegsfolgenschäden (vgl BVerfGE 13, 31, 36; 13, 39, 42 f; 27, 253, 284 f; 102, 254, 298).
  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R
    Die vorgesehenen Zahlungen sollen Finanz- und Symbolwert haben und eine abschließende vermögensrechtliche Bewältigung dieser Folgen nationalsozialistischen Unrechts darstellen (vgl hierzu BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2004, DVBl 2005, 239, 241 f).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R
    Das gilt insbesondere im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung sowie der Bewältigung von Kriegs- und Kriegsfolgenschäden (vgl BVerfGE 13, 31, 36; 13, 39, 42 f; 27, 253, 284 f; 102, 254, 298).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R
    Das gilt insbesondere im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung sowie der Bewältigung von Kriegs- und Kriegsfolgenschäden (vgl BVerfGE 13, 31, 36; 13, 39, 42 f; 27, 253, 284 f; 102, 254, 298).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - L 4 RJ 16/04

    Antrag der Versicherten auf Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz;

    Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R
    das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. Februar 2005 - L 4 RJ 16/04 - aufzuheben, hilfsweise den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das LSG Nordrhein-Westfalen zurückzuverweisen.
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R

    Gewährung einer Altersrente unter Zugrundelegung von "Ghetto-Beitragszeiten" nach

    Das ZRBG schützt jenen Personenkreis der Ghetto-Beschäftigten, der nicht unter die Stiftungsregelungen fällt (Urteil des Senats vom 14.12.2006, aaO, RdNr 100 f; vgl zur Ausschlussklausel des § 16 EVZStiftG: BSG, Urteil vom 22.3.2006, BSGE 96, 110, 113, RdNr 15 = SozR 4-5060 Art. 6 § 23 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2014 - L 18 R 787/11

    Beschäftigung während des Krieges von 1942 bis 1945 als ausländische Arbeitskraft

    Der Ausschluss ehemaliger Zwangsarbeiter, die - wie die Klägerin - am 30.6.1950 ihren Aufenthalt nicht mehr im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) hatten, vom Anspruch auf fiktive Nachversicherung verstößt nicht gegen das Grundgesetz (BSG Urteil vom 22.3.2006, Az B 12 RJ 1/05 R, juris RdNr 22 f).

    Für eine analoge Anwendung des § 197 Abs. 3 SGB VI bleibt damit kein Raum (BSG Urteil vom 22.3.2006, Az B 12 RJ 1/05 R, juris RdNr 16 ff).

  • BSG, 06.06.2023 - B 12 R 14/21 R

    Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung -

    Ob in einem Fall nachträglicher Anerkennung von Ghetto-Beitragszeiten aufgrund der Härtefallregelung weitere freiwillige Beiträge zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit zuzulassen sind, hat der 12. Senat ausdrücklich offengelassen (BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 R 12/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 3 RdNr 41 f; vgl zum Härtefall aufgrund von Zwangsarbeit auch BSG Urteil vom 23.5.1995 - 13 RJ 67/91 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7; BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 12 RJ 1/05 R - BSGE 96, 110 = SozR 4-5060 Art. 6 § 23 Nr. 1, RdNr 13 ff) .
  • SG Hamburg, 24.08.2006 - S 10 RJ 855/04

    Beschäftigung in einem Ghetto als Beitragszeit

    Die Ausschlußregelung des § 16 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" (EVZStiftG) erfasst nicht weitergehende Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgenregelungen gegen die öffentliche Hand, wozu auch bereits bestehende und zukünftige Wiedergutmachungsregelungen der Sozialversicherung gehören (vgl. Urteil des BSG vom 22.3.2006, Az. B 12 RJ 1/05 R, www.juris.de).
  • SG Hamburg, 09.02.2006 - S 9 RJ 1044/03

    Anspruch auf Rente wegen Ghettoarbeit

    Das Bundessozialgericht hat hierzu in seiner Entscheidung B 12 RJ 1/05 betreffend Nachentrichtungsrechte von so genannten Ostarbeitern in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Hinweis auf die Begründung des fraktionenübergreifenden Entwurfs des EVZStiftG, BT-Drucks 14/3206, S 10, 17 und die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses , BT-Drucks 14/3758, S 1 ausgeführt: "Die vorgesehenen Zahlungen nach dem Stiftungsgesetz (EVZStiftG) sollen Finanz- und Symbolwert haben und eine abschließende vermögensrechtliche Bewältigung dieser Folgen nationalsozialistischen Unrechts darstellen....Die Einmalleistungen nach dem EVZStiftG sollen die bisherigen Wiedergutmachungsleistungen lediglich "ergänzen ".
  • LSG Bayern, 26.04.2007 - L 20 R 122/05

    Anspruch auf Gewährung von Regelaltersrente bei fehlender Erfüllung der

    Dieses Ergebnis ist nicht verfassungswidrig (BSG Urteil vom 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R = SozR 4-5060 Art. 6 § 23 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 24.01.2006 - L 5 R 195/03

    Anerkennung von Beitragszeiten für die Zeiten geleisteter Zwangsarbeit in der

    Diese Rechtsfrage ist derzeit nach abweichender Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 25.02.2005, L 4 RJ 16/04) wieder am Bundessozialgericht anhängig (BSG B 12 RJ 1/05 R).
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