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   BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R   

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https://dejure.org/2006,4297
BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R (https://dejure.org/2006,4297)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R (https://dejure.org/2006,4297)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2006 - B 3 P 2/05 R (https://dejure.org/2006,4297)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Abschreibungen und Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims

  • openjur.de

    Abschreibungen und Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI); Bestimmung der Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Anlagegütern; Maßgeblichkeit der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bei der Berechnung der ...

  • Judicialis

    SGB XI § 82 Abs 2 Nr 1; ; SGB XI § 82 Abs 3; ; SGB XI § 82 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XI § 82 Abs. 2 Nr. 1 § 82 Abs. 3 § 82 Abs. 4
    Berücksichtigung von Abschreibungen auf Gebäude und von Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheimes in landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 126
  • NZS 2007, 94
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld -

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
    Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R - (BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1) entschieden hatte, dass es sich bei der Gewährung von Pflegewohngeld nicht um eine öffentliche Förderung iS von § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI handele und es deshalb der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nicht bedürfe, hat der Beklagte im Berufungsverfahren die Bescheide vom 6. April 1999 und 30. Juni 2000 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 19. Mai 1999 und 18. September 2000 aufgehoben.

    Der erkennende Senat hat in einem ähnlich gelagerten Fall mit Blick auf diese Vorschrift das Feststellungsinteresse des Pflegeheimbetreibers mit der Begründung bejaht, dieser habe ein berechtigtes Interesse daran, die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Voraus grundsätzlich klären und feststellen zu lassen und nicht darauf verwiesen zu werden, erst Ordnungsverfügungen der Heimaufsicht abzuwarten, um deren Rechtmäßigkeit unter erneuter Beschreitung des Rechtsweges zu bestreiten (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R - BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1).

    Zudem wird nach § 6 Abs. 2 iVm § 8 Abs. 1 LPflegeGVO Pflegewohngeld als "Sozialleistung sui generis" (vgl BSGE 91, 182, 184 f = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 9) nur gewährt, wenn die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 10 LPflegeGVO ermittelt worden sind.

    Die verfahrensrechtliche Stellung des Heimträgers entspricht damit materiellrechtlich einer Einziehungsermächtigung und prozessual einer Prozessstandschaft für den berechtigten Heimbewohner (BSGE 91, 182, 184 f = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 9).

    2) a)Rechtsgrundlage der Anzeigepflicht der Heimträger über die Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen bei nicht nach Landesrecht geförderten Pflegeheimen, zu denen das von der Klägerin betriebene Heim gehört, weil die Zahlung landesrechtlichen Pflegewohngelds an bedürftige Heimbewohner keine öffentliche Förderung des Heimes darstellt (BSGE 91, 182, 185 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 11), ist § 82 Abs. 4 SGB XI. Der Beklagte als nach § 8 Abs. 2 Satz 2 LPflegeG für die in seinem Kreisgebiet ansässigen Pflegeeinrichtungen zuständige Landesbehörde hat die angezeigten Investitionskostenanteile heimaufsichtsrechtlich, förderungsrechtlich und sozialhilferechtlich zu akzeptieren, wenn im Falle der landesrechtlichen Förderung des Heimes die Zustimmung der Landesbehörde (§ 82 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB XI) zu erteilen wäre.

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
    Andernfalls liefe dies auf ein Verbot angemessener Verzinsung von Eigenkapital hinaus und damit auf einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl BVerfGE 91, 294, 310).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Gesetzesauslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) missachtet hat (Willkürverbot) oder wenn es bei der Gesetzesauslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Gesetzesauslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) missachtet hat (Willkürverbot) oder wenn es bei der Gesetzesauslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 4/10 R

    Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber

    Insoweit ist zunächst mit Urteil vom 23.3.2006 entschieden worden, dass das Verbot einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verstößt und - soweit das Landesrecht eine Refinanzierung nach § 82 Abs. 3 SGB XI ausschließt - in die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einkalkuliert werden kann (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2, RdNr 27) .

    Nicht mehr weiter verfolgt wird der in der Entscheidung vom 23.3.2006 (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2) gewählte Ansatz, die Eigenkapitalverzinsung der Position "Unterkunft und Verpflegung" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI) zuzurechnen.

  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Insoweit ist zunächst mit Urteil vom 23.3.2006 entschieden worden, dass das Verbot einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verstößt und - soweit das Landesrecht eine Refinanzierung nach § 82 Abs. 3 SGB XI ausschließt - in die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einkalkuliert werden kann (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2, RdNr 27) .

    Nicht mehr weiter verfolgt wird der in der Entscheidung vom 23.3.2006 (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2) gewählte Ansatz, die Eigenkapitalverzinsung der Position "Unterkunft und Verpflegung" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI) zuzurechnen.

  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 3/11 R

    Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber

    Insoweit ist zunächst mit Urteil vom 23.3.2006 entschieden worden, dass das Verbot einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verstößt und - soweit das Landesrecht eine Refinanzierung nach § 82 Abs. 3 SGB XI ausschließt - in die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einkalkuliert werden kann (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2, RdNr 27) .

    Nicht mehr weiter verfolgt wird der in der Entscheidung vom 23.3.2006 (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2) gewählte Ansatz, die Eigenkapitalverzinsung der Position "Unterkunft und Verpflegung" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI) zuzurechnen.

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