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   BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R   

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https://dejure.org/2006,65
BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R (https://dejure.org/2006,65)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R (https://dejure.org/2006,65)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R (https://dejure.org/2006,65)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres

  • openjur.de

    Erwerbsminderungsrente; Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres; Rentenabschlag

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Festsetzung des dynamisierbaren Werts des Rechts auf Rente wegen voller Erwerbsminderung; Begriff des "Geldwerts" eines Rechts auf Rente; Durchbrechung des Prinzips der "(Vor-)Leistungsbezogenheit der Rente"; Wert der Vorleistungen ausschlaggebend für den ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Rentenabschlag bei Renten wegen Erwerbsminderung ist vor den 60.Lebensjahr rechtswidrig

  • Judicialis

    SGB VI F: 20.12.2000 § 43; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 59; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 63 Abs 5; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 77 Abs 1; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 77 Abs 2 S 1 Nr 3; ; SGB VI F... : 20.12.2000 § 77 Abs 2 S 2; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 77 Abs 2 S 3; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 77 Abs 3; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 102 Abs 2; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 253a; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 264c; ; SGB VI F: 20.12.2000 Anl 23; ; RRErwerbG Art 1

  • RA Kotz

    Erwerbsunfähigkeit: Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • RA Kotz

    Rentenabschlag für Erwerbsgeminderte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtswidriger Rentenabschlag - Bezieher von Erwerbsminderungsrente bekommen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres den vollen Betrag

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Erwerbsminderungsrenten zu niedrig berechnet!

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Erwerbsminderungsrenten zu niedrig berechnet!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erwerbsminderungsrente: Widerstand der Rentenversicherer dauert an

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.6.2006)

    200.000 Erwerbsminderungsrenten zu niedrig // Abschläge für Jüngere gekippt

  • 123recht.net (Kurzinformation, 4.1.2008)

    Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 209
  • NJW 2007, 2139
  • NZS 2007, 208
 
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Wird zitiert von ... (222)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Demgegenüber befand der 4. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 16. Mai 2006, dass Erwerbsminderungsrentner, die bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Rentenabschlägen nur unterlägen, wenn sie die Rente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen (BSGE 96, 209 ff.).

    Das Sozialgericht stützte sich in der Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 (BSGE 96, 209 ff.).

    Hierfür ist vorliegend auch unter Berücksichtigung der gegenteiligen Auslegung des einfachen Rechts durch den 4. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 16. Mai 2006 (BSGE 96, 209 ff.) nichts ersichtlich.

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Erwerbsminderungsrentner müssen eine Absenkung des Zugangsfaktors (Rentenabschlag) auch dann hinnehmen, wenn sie bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Abweichung von BSG vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R = BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3).

    Nach Zurückweisung des Widerspruchs mit Bescheid vom 14.9.2006 begehrte der Kläger im Klageverfahren zuletzt nur noch die Berechnung seiner Renten mit dem ungeminderten Zugangsfaktor von 1, 0 und berief sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R = BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3).

    Das auf einer möglichen "Vorzeitigkeit" der Rente wegen Erwerbsminderung beruhende gegenteilige Konzept des 4. Senats des BSG (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3, jeweils RdNr 22 f) findet im Gesetz keine Stütze.

    Damit weicht der Senat zwar vom Urteil des 4. Senats vom 16.5.2006 ab (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3); dennoch ist er an der Entscheidung nicht gehindert.

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a R 88/07 R

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R - BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) werde nicht gefolgt.

    Auch die Entstehungsgeschichte spreche für die Auffassung des 4. Senats des BSG (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3).

    Er sieht sich jedoch durch das Urteil des 4. Senats vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R - BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) gehindert; würde er die Rechtsauffassung, auf der dieses Urteil beruht, auch im vorliegenden Fall zu Grunde legen, wären auf die Revision des Klägers das angegriffene Urteil aufzuheben und die angefochtenen Bescheide abzuändern und der Klage damit stattzugeben.

    Das vom 4. Senat entwickelte Konzept der "Vorzeitigkeit" einer Rente wegen Erwerbsminderung (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3, jeweils RdNr 22 f) findet im Gesetz keine Stütze.

    Ungeachtet möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken verstieße die Minderung einer laufenden Erwerbsminderungsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres (vgl BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3, jeweils RdNr 37) bereits gegen den Grundsatz des § 88 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, wonach die in einer zuvor festgestellten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ermittelten EP auch für eine Folgerente zu übernehmen sind, wenn diese innerhalb von 24 Kalendermonaten nach der Erwerbsminderungsrente beginnt (so auch von Koch/Kolakowski, SGb 2007, 73; Plagemann in jurisPR-SozR 20/2006 Anm 4).

    Wollte man der Auffassung des 4. Senats folgen (vgl nochmals BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3, jeweils RdNr 37), wonach der "Rentenabschlag" erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres greifen soll, so würde die Vertrauensschutzregelung des § 77 Abs. 4 SGB VI nF in ihr Gegenteil verkehrt: Versicherte mit mindestens 40 Pflichtbeitragsjahren würden durch die Herabsetzung des 62. auf das 60. Lebensjahr nicht begünstigt, sondern benachteiligt, obwohl es für diesen Personenkreis beim bisherigen Recht bleiben soll.

    Eine Entscheidung in diesem Sinne ist dem Senat jedoch nicht ohne Abweichung von dem Urteil des 4. Senats vom 16.5.2006 (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) möglich.

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