Rechtsprechung
| BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 36/05 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze
- Bundessozialgericht
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begrenzung der Bewertung von Kindererziehungszeiten, Verfassungsmäßigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze
Kurzfassungen/Presse
- aok-business.de (Kurzinformation)
Rentenversicherung: Babyjahre haben neben Beitragszahlung eine natürliche Grenze
Verfahrensgang
- SG Berlin, 26.08.2003 - S 12 RA 4008/00
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - L 4 RA 87/03
- BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 36/05 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 96, 218
- NZS 2007, 261
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus …
Die Begrenzung dieser Entgeltpunkte auf das Erreichen der jeweiligen Höchstwerte nach Anlage 2b zum SGB 6 verstößt nicht gegen die Verfassung (Fortführung von BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R = SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 und BSG vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R = SozR 4-2600 § 70 Nr. 1).Der Gesetzgeber ist von Verfassung wegen nicht gehalten, eine Regelung zu treffen, wonach die nicht zum Tragen kommenden Beitragsteile anderweitig berücksichtigt werden (Abgrenzung zu BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R aaO und BSG vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R aaO).
Denn die Beklagte hat ausreichend zu erkennen gegeben, dass sie eine Entscheidung in der Sache treffen wolle, nämlich dass der Anspruch der Klägerin auf Beitragserstattung abgelehnt werde (im Unterschied zu dem vom 4. Senat am 18. Mai 2006 entschiedenen Fall - B 4 RA 36/05 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, in dem der Anspruch auf Beitragserstattung erstmals im Widerspruchsbescheid abgelehnt worden war).
Der 4. Senat des BSG hat bereits in mehreren Urteilen entschieden, dass nicht aufgrund Verfassungsrechts eine höhere Rentenzahlung zusteht, wenn für bestimmte Monate die berücksichtigten Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten sowie die für dieselben Monate entrichteten Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung bzw die entrichteten freiwilligen Beiträge "additiv" die (monatliche) Beitragsbemessungsgrenze überschreiten (…Urteile vom 17. Dezember 2002, SozR 3-2600 § 70 Nr. 6; vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R - und Urteil vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R -, letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
Denn allein ein derartiges Vorgehen des Gesetzgebers, das auf das Berechnungsergebnis keinen Einfluss hätte ("keine justitiable Norm des Außenrechts": BSG 4. Senat vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R, RdNr 18), vermag keine Verfassungswidrigkeit einer Regelung zu begründen, deren Ergebnis sich verfassungskonform mit einer anderen Berechnungsweise erzielen ließe.
Es ist zwar zuzugeben, dass in den beiden letztgenannten Fällen im Regelfall keine Beiträge unnütz bleiben: Sie werden vielmehr entweder von vornherein entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze entrichtet oder die zu hohen Anteile werden zeitnah beanstandet und erstattet (hierzu Lenze jurisPR-SozR 22/2006 Anm 3 in Auseinandersetzung mit BSG 4. Senat vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R, RdNr 21 ff); demgegenüber weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass sie, rückblickend betrachtet, nur erheblich geringere freiwillige Beiträge hätte entrichten müssen, um die Beitragsbemessungsgrenze (mit Hilfe der Beiträge für Kindererziehungszeiten) auszuschöpfen.
Der 4. Senat des BSG hat zwar in mehreren Urteilen offen gelassen (…vgl BSG SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 und Urteile vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R und 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R), ob der Gesetzgeber nicht etwa von Verfassung wegen gehalten sei, für die Betroffenen anderweit (sei es steuerfinanziert innerhalb des Rentenrechts oder außerhalb dessen, zB im Steuerrecht) Leistungen vorzusehen.
- SG Neubrandenburg, 12.01.2012 - S 4 RA 152/03
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bewertung von Kindererziehungszeiten - …
Der Beschluss vom 29. August 2007, 1 BvR 858/03, folgt in seiner knappen Argumentation der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (B 4 RA 46/01 R vom 7. Dezember 2002, B 4 RA 47/02 R vom 30. Januar 2003 und B 4 RA 36/05 R vom 18. Mai 2006).Dieser Rechtsprechung vermag die vorlegende Kammer ebenso wie Lenze, jurisPR-SozR 22/2006 Anm. 3 zu B 4 RA 36/05 R, nicht zu folgen.
Diese Ersparnis kann nach Auffassung der vorlegenden Kammer die auch von der 3. Kammer des Ersten Senats festgestellte Ungleichbehandlung jedoch nur dann rechtfertigen, wenn es tatsächlich "im System der gesetzlichen Rentenversicherung (...) zur Maßgeblichkeit der Beitragsbemessungsgrenze als Belastbarkeits- (!), Versicherungsschutz- und Leistungsgrenze keine verfassungsgemäße Alternative" gäbe, wie der 4. Senat des BSG in seiner Entscheidung B 4 RA 36/05 R angenommen hat, wenn also die Höchstwertbegrenzung zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung unabdingbar ist.
Wie auch das BSG in B 4 RA 36/05 R selbst ausführt, werden die "Beiträge" für Kindererziehungszeiten gemäß § 177 Abs. 1 SGB VI vom Bund gezahlt, ob dies in pauschalisierter Form (§ 177 Abs. 2 SGB VI) oder - de lege ferenda - entsprechend den aktuell jeweils zu zahlenden Entgeltpunkten geschieht, kann an dieser Stelle dahinstehen.
- BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 40/05 R
Anrechnungszeiten für Ausfalltage im Beitrittgebiet - Sozialversicherungsausweis …
Denn eine Widerspruchsstelle ist funktional und sachlich schlechthin nicht zuständig, an Stelle der Ausgangsbehörde des Trägers über ein erstmals im Widerspruchsverfahren geltend gemachtes Recht zu entscheiden (stRspr des Bundessozialgerichts ;… stellv BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5; BSG, Urteil vom 30. März 2004 - B 4 RA 48/01 R, veröffentlicht in JURIS; BSG, Urteil vom 18. Oktober 2005 - B 4 RA 21/05 R, veröffentlicht in JURIS; Urteil vom heutigen Tag - B 4 RA 36/05 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2007 - L 4 AL 151/05
Aufhebung der Bewilligung von Unterhaltsgeld und Fahrtkosten für eine …
Denn eine Widerspruchsstelle ist funktional und sachlich nicht zuständig, an Stelle der Ausgangsbehörde des Trägers erstmals über einen anderen Streitgegenstand - und um so einen handelt es sich im Verhältnis der Erstattung zur Aufhebung (…vgl. Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 50 SGB X Rn. 47) - zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2006 - B 4 RA 36/05 R - zitiert nach juris, Rn. 35, m.w.N.). - SG Neubrandenburg, 11.09.2008 - S 4 RA 152/03
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bewertung von Kindererziehungszeiten - …
Der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (B 4 RA 46/01 R vom 7.12.2002, B 4 RA 47/02 R vom 30.01.2003 und B 4 RA 36/05 R vom 18.05.2006) vermag die Kammer daher mit Lenze, jurisPR-SozR 22/2006 Anm. 3, nicht zu folgen. - BSG, 27.10.2010 - B 12 KR 2/10 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Soweit die Kläger hierzu vortragen, die Beklagte habe gegenüber der Klägerin zu 2. unzulässigerweise erstmalig durch den Widerspruchsausschuss eine Verwaltungsentscheidung getroffen, würde ein solcher Mangel nicht zur Unzulässigkeit der Klage, sondern - auf die hier auch erhobene Anfechtungsklage - zur isolierten Aufhebung des Widerspruchsbescheids durch Sachurteil führen (…vgl BSG Urteil vom 23.6.1994 - 4 RK 3/93 - SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5; BSG Urteil vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R - BSGE 96, 218 = SozR 4-2600 § 70 Nr. 1, RdNr 35 mwN; BSG vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R -).
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