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   BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R   

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BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R (https://dejure.org/2006,1158)
BSG, Entscheidung vom 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R (https://dejure.org/2006,1158)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - B 7a AL 76/05 R (https://dejure.org/2006,1158)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer Zwischenbeschäftigung - Aufhebung bzw Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit

  • openjur.de

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer Zwischenbeschäftigung; Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Begriff "Erlass eines Verwaltungsakts"; Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung mit der Aufnahme einer Beschäftigung; "Bösgläubigkeit" als Voraussetzung für eine rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung

  • fh-sozialversicherung.de

    Anfängliche Rechtswidrigkeit oder wesentliche Änderung der Verhältnisse

  • Judicialis

    SGB III F. 24.03.1997 § 117 Abs 1 Nr 2; ; SGB III F. 16.12.1997 § 118 Abs 1 Nr 1; ; SGB III F. 21.07.1999 § 122 Abs 2 Nr 2; ; SGB III F. 06.04.1998 § 122 Abs 2 Nr 3; ; SGB X § ... 45 Abs 2 S 3 Nr 2; ; SGB X § 48 Abs 1 S 2 Nr 2; ; GG Art 20 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen der Erlöschen der Nichtmitteilung einer Zwischenbeschäftigung beim Anspruch auf Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Wirkung der Arbeitslosmeldung kann erlöschen!

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.6.2006)

    Rückzahlung von Arbeitslosengeld bei Verschweigen von Job

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 285
  • NZS 2007, 104
  • NZA-RR 2007, 663
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Die Alhi-Anspruchsvoraussetzungen sind dann erst wieder mit einer erneuten Arbeitslosmeldung erfüllt (vgl hierzu das Senatsurteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Nicht entscheidungserheblich ist damit außerdem, dass - jedenfalls nach Aktenlage - der Kläger vor Erlass des Widerspruchsbescheids zu einer vorgesehenen Erhöhung der Erstattungsforderung nicht gehört (§ 24 SGB X) und die fehlende Anhörung im Gerichtsverfahren nicht nachgeholt worden ist (§§ 24, 41 Abs. 2 SGB X iVm § 114 Abs. 2 Satz 2; vgl dazu das Senatsurteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 64/05 R).
  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 9/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Begriff der Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Dies gilt auch im Hinblick auf die vom LSG angeführte Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Schadensminderungspflicht der Beklagten (vgl: BSGE 77, 175, 180 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteile vom 1. August 1996 - 11 RAr 9/96 und 11 RAr 15/96; Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 93/95), die dem Gesetzgeber bekannt war, ihn aber nicht veranlasst hat, die Rechtsfolgen des § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III zeitlich zu begrenzen.
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 93/95

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe - Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Dies gilt auch im Hinblick auf die vom LSG angeführte Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Schadensminderungspflicht der Beklagten (vgl: BSGE 77, 175, 180 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteile vom 1. August 1996 - 11 RAr 9/96 und 11 RAr 15/96; Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 93/95), die dem Gesetzgeber bekannt war, ihn aber nicht veranlasst hat, die Rechtsfolgen des § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III zeitlich zu begrenzen.
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Eine fehlende oder aber fehlerhafte Mitwirkung des Arbeitslosen ändert jedoch nichts daran, dass die BA und im Prozess das Gericht von Amts wegen den Sachverhalt soweit aufklären müssten (§ 20 SGB X, § 103 SGG), wie es möglich ist (s dazu das Senatsurteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a/7 AL 102/04 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Dies gilt auch im Hinblick auf die vom LSG angeführte Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Schadensminderungspflicht der Beklagten (vgl: BSGE 77, 175, 180 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteile vom 1. August 1996 - 11 RAr 9/96 und 11 RAr 15/96; Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 93/95), die dem Gesetzgeber bekannt war, ihn aber nicht veranlasst hat, die Rechtsfolgen des § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III zeitlich zu begrenzen.
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Das Vorgehen der Beklagten misst sich bezüglich dieser Bescheide an § 48 SGB X, weil deren beschränkter Regelungsgehalt nicht betroffen ist und deshalb die Folgebescheide erst mit der Aufhebung des Ausgangsbescheides als der wesentlichen Änderung iSd § 48 SGB X rechtswidrig werden (BSGE 93, 51 ff RdNr 7 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1).
  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 15/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei nicht angezeigter kurzzeitiger

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Dies gilt auch im Hinblick auf die vom LSG angeführte Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Schadensminderungspflicht der Beklagten (vgl: BSGE 77, 175, 180 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteile vom 1. August 1996 - 11 RAr 9/96 und 11 RAr 15/96; Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 93/95), die dem Gesetzgeber bekannt war, ihn aber nicht veranlasst hat, die Rechtsfolgen des § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III zeitlich zu begrenzen.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Mit dieser Angabe in den Gründen des Widerspruchsbescheids hat die Beklagte unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizonts, nach dem Verwaltungsakte auszulegen sind (vgl dazu BSGE 67, 104, 107 mwN = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2), keine Verfügung iS des § 31 SGB X getroffen.
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R
    Dies gilt vornehmlich dann, wenn das Unterlassen einer Mitteilung - wie vorliegend - dazu führt, dass frühere Angaben (im Wiederbewilligungsantrag) unrichtig oder unvollständig werden (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 29 S 93 f).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Die Normen grenzen sich nach den objektiven Verhältnissen im Zeitpunkt des Erlasses des aufzuhebenden Verwaltungsakts voneinander ab (vgl BSGE 96, 285 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4, RdNr 13; BSGE 65, 221, 222 = SozR 1300 § 45 Nr. 45 S 141; vgl zuletzt auch BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 45/09 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 36 RdNr 15).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

    Beide Normen grenzen sich folglich nach dem Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts, der aufgehoben werden soll, ab (vgl BSGE 96, 285 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4 RdNr 13; BSGE 59, 206 = SozR 1300 § 45 Nr. 20 S 68 und BSGE 65, 221 = SozR 1300 § 45 Nr. 45 S 141; vgl zuletzt auch BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R) .
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 30/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - sozialrechtliches

    Die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts nach der genannten Vorschrift setzt nach deren systematischen Stellung im Gefüge der §§ 44 ff SGB X voraus, dass eine ursprüngliche Rechtswidrigkeit vorlag, der Verwaltungsakt also bereits im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war (stRspr, vgl nur BSG Urteil vom 1.6.2006 - B 7a AL 76/05 R - BSGE 96, 285 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4, RdNr 13; ebenso Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 45 RdNr 31 mwN) .
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