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   BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R   

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BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R (https://dejure.org/2007,566)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R (https://dejure.org/2007,566)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R (https://dejure.org/2007,566)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes - Vorliegen einer realen Konkurrenzsituation von wesentlichem Umfang - räumliche Begrenzung der Ermächtigung

  • openjur.de

    Vertragsarzt; Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes; Vorliegen einer realen Konkurrenzsituation von wesentlichem Umfang; räumliche Begrenzung der Ermächtigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsbefugnis eines Vertragsarztes hinsichtlich einer Ermächtigung für in demselben räumlichen Bereich Leistungen anbietende Krankenhausärzte derselben Fachrichtung und Qualifizierung; Zulässigkeit einer räumlichen Beschränkung von Drittschutz ausschließlich auf ...

  • Judicialis

    SGG § 54 Abs 1 S 2; ; SGB V § ... 76 Abs 1 S 1; ; SGB V § 101 Abs 1 S 5; ; SGB V § 101 Abs 2 Nr 1; ; SGB V § 116 S 2; ; Ärzte-ZV § 31 Abs 1 Buchst b; ; Ärzte-ZV § 31 Abs 7; ; Ärzte-ZV § 31a Abs 1 S 2; ; Ärzte-ZV § 31a Abs 3; ; ÄBedarfsplRL Nr 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 Buchst. b; SGB V § 116 Satz 2
    Vertragsarzt: Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes; Vorliegen einer realen Konkurrenzsituation von wesentlichem Umfang; räumliche Begrenzung der Ermächtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Zulassungsrecht - Niedergelassene gehen gegen die Ermächtigung einer Krankenhausärztin vor

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Konkurrenz in einem Planungsbereich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 99, 145
  • NZS 2008, 133
  • NZS 2008, 612 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Diese besagt, dass der Adressat eines belastenden Verwaltungsakts stets oder jedenfalls in aller Regel anfechtungsbefugt ist (Wahl/Schütz, aaO, RdNr 70; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 54 RdNr 10; BVerwG NJW 1988, 2752, 2753; BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 10 RdNr 14 - auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    Die Anfechtungsbefugnis der Klägerin in Bezug auf die Erteilung einer Ermächtigung an die Beigeladene zu 8. und damit die Zulässigkeit ihrer ursprünglich erhobenen Anfechtungsklage iS von § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG waren zu bejahen, weil nach ihrem - der Klägerin - Vortrag eine Verletzung eigener materieller Rechtspositionen zumindest möglich erschien und nicht von vornherein offensichtlich und eindeutig nach allen in Frage kommenden Betrachtungsweisen ausgeschlossen war (zu diesem Maßstab s BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 10 RdNr 14, 17 - auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, mwN zur Rspr von BVerfG, BVerwG und BSG).

    Diese Vorschriften normieren im Zusammenhang mit der Erteilung von Ermächtigungen ein Gebot der Rücksichtnahme auf die Interessen der bereits niedergelassenen Vertragsärzte, die in demselben räumlichen Bereich wie der um eine Ermächtigung nachsuchende Krankenhausarzt bereits eine Position am Markt der Leistungserbringer innehaben (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 10 RdNr 16 - auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    Für die Begründetheit einer aus einer Drittanfechtungsklage hervorgegangenen Fortsetzungsfeststellungsklage ist zunächst erforderlich, dass eine Anfechtungsberechtigung der Klägerin im konkreten Fall besteht (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 10 RdNr 17 - auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Die Umstellung auf ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren iS von § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ist als Antragsänderung, die keine Klageänderung enthält, auch im Revisionsverfahren statthaft (§ 99 Abs. 3 Nr. 3 iVm § 168 Satz 1 SGG; vgl BSGE 90, 207, 208 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 103; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 14).

    Darüber, wie dieses Ziel am besten - erforderlichenfalls durch Erteilung von Ermächtigungen - zu erreichen ist, befinden die hierzu berufenen Zulassungs- bzw Berufungsausschüsse unter Beachtung der normativen Vorgaben, im Übrigen aber im Rahmen des diesen fachkundig besetzten Gremien eingeräumten und gerichtlicher Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglichen Beurteilungsspielraums (vgl BSGE 70, 167, 175 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 17; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16, mwN).

    Den Zulassungsgremien obliegt es dabei auch, den gesetzlich angeordneten Vorrang der Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzte (und - seit dem 1.1.2004 hinzugekommen - durch Medizinische Versorgungszentren) zu beachten und Ermächtigungen nur zu erteilen, wenn und soweit eine bedarfsgerechte Versorgung durch die niedergelassenen Vertragsärzte (und die Medizinischen Versorgungszentren) nicht gewährleistet ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16 mwN).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Die im Beschluss des BVerfG vom 17.8.2004 (SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) eröffnete Anfechtungsbefugnis niedergelassener Vertragsärzte gegenüber Ermächtigungen von Krankenhausärzten beschränke sich auf tatsächliche Konkurrenzverhältnisse, bei denen niedergelassener und ermächtigter Arzt in demselben Planungsbereich tätig seien oder tätig werden wollten.

    Eine eigene materiellrechtliche und hier möglicherweise verletzte Rechtsposition gegenüber der erteilten Ermächtigung konnte der Klägerin aufgrund des in § 116 Satz 2 SGB V und in § 31a Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV gesetzlich angeordneten Vorrangs der niedergelassenen Vertragsärzte vor ermächtigten Krankenhausärzten zukommen (vgl BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15).

    Die im Schrifttum umstrittene Frage, ob eine Ermächtigung auf der Grundlage von § 116 SGB V in dieser Weise räumlich beschränkt werden darf, wird vom Senat vor dem Hintergrund des Beschlusses des BVerfG vom 17.8.2004 (SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) bejaht (in diesem Sinne bereits Senatsbeschluss vom 30.11.1994 - 6 BKa 27/93 - juris; ebenso Kruschinsky in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Juli 2007, K § 116 RdNr 19; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand Juni 2007, § 98 RdNr 30; Rau in GKV-Kommentar SGB V, Stand Mai 2007, § 116 RdNr 21).

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Die Umstellung auf ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren iS von § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ist als Antragsänderung, die keine Klageänderung enthält, auch im Revisionsverfahren statthaft (§ 99 Abs. 3 Nr. 3 iVm § 168 Satz 1 SGG; vgl BSGE 90, 207, 208 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 103; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 14).
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Darüber, wie dieses Ziel am besten - erforderlichenfalls durch Erteilung von Ermächtigungen - zu erreichen ist, befinden die hierzu berufenen Zulassungs- bzw Berufungsausschüsse unter Beachtung der normativen Vorgaben, im Übrigen aber im Rahmen des diesen fachkundig besetzten Gremien eingeräumten und gerichtlicher Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglichen Beurteilungsspielraums (vgl BSGE 70, 167, 175 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 17; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16, mwN).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 37/06 R

    Zahnarzt für Kieferorthopädie - keine Behandlung von Versicherten nach dem

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Hingegen kann aus dem Grundsatz der freien Arztwahl unter den zur Versorgung zugelassenen Leistungserbringern kein Anspruch auf Einbeziehung weiterer Leistungserbringer in das vertragsärztliche Versorgungssystem hergeleitet werden (s hierzu Senatsurteil vom 27.6.2007 - B 6 KA 37/06 R - RdNr 16 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - keine Ermächtigung für psychologische

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Dabei umfasst die freie Arztwahl ermächtigte Ärzte und Einrichtungen seit jeher nur in dem Umfang, wie die Ermächtigung zeitlich, nach dem Umfang des erlaubten Leistungsspektrums oder auch räumlich - etwa im Rahmen von Ermächtigungen zur Versorgung eines begrenzten Personenkreises gemäß § 31 Abs. 1 Buchst b Ärzte-ZV - reicht (zum Erfordernis eines auch nach räumlichen Kriterien abgegrenzten Personenkreises für solch eine Ermächtigung s BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 23).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Vielmehr ist - anders als bei der Rechtsmittelbefugnis, für die eine formelle Beschwer genügt (BSGE 86, 126, 129 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37 S 289) - auch der Adressat eines seinen Widerspruch als unzulässig zurückweisenden Bescheides im anschließenden Klageverfahren nur anfechtungsbefugt, wenn er eine Verletzung eigener materiellrechtlicher Positionen geltend machen kann (ebenso im Ergebnis BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 22 im Fall der Anfechtung einer Sonderbedarfszulassung durch einen Konkurrenten, dessen Widerspruch als unzulässig zurückgewiesen worden war; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R

    Klagebefugnis niedergelassener Ärzte gegen Sonderbedarfszulassung

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Vielmehr ist - anders als bei der Rechtsmittelbefugnis, für die eine formelle Beschwer genügt (BSGE 86, 126, 129 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37 S 289) - auch der Adressat eines seinen Widerspruch als unzulässig zurückweisenden Bescheides im anschließenden Klageverfahren nur anfechtungsbefugt, wenn er eine Verletzung eigener materiellrechtlicher Positionen geltend machen kann (ebenso im Ergebnis BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 22 im Fall der Anfechtung einer Sonderbedarfszulassung durch einen Konkurrenten, dessen Widerspruch als unzulässig zurückgewiesen worden war; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Vielmehr ist - anders als bei der Rechtsmittelbefugnis, für die eine formelle Beschwer genügt (BSGE 86, 126, 129 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37 S 289) - auch der Adressat eines seinen Widerspruch als unzulässig zurückweisenden Bescheides im anschließenden Klageverfahren nur anfechtungsbefugt, wenn er eine Verletzung eigener materiellrechtlicher Positionen geltend machen kann (ebenso im Ergebnis BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 22 im Fall der Anfechtung einer Sonderbedarfszulassung durch einen Konkurrenten, dessen Widerspruch als unzulässig zurückgewiesen worden war; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R

    Vertragsarzt - Anfechtung von Ermächtigungen von Krankenhausärzten derselben

  • BSG, 30.11.1994 - 6 BKa 27/93

    Beschwerde eines Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 28.10.1986 - 6 RKa 11/86

    Beteiligung eines Krankenhausarztes - Kassenärztliche Versorgung - Überweisung

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Insbesondere die Umstellung des Klageantrags auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch im Revisionsverfahren zulässig; § 168 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) steht dem nicht entgegen (vgl BSGE 99, 145, 146 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4; s auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 131 RdNr 8a und Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 168 RdNr 2b; Lüdtke in Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, § 168 RdNr 4, jeweils mwN) .
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    Sie haben einen Beurteilungsspielraum aber auch - und vor allem - bei der schlussfolgernden Bewertung, ob und inwieweit der Versorgungsbedarf bereits durch das Leistungsangebot der zugelassenen Ärzte gedeckt ist oder ob noch ein Versorgungsbedarf besteht (vgl BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, RdNr 27; BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 14) .
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 22/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung -

    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass der Senat bei einer Entfernung von 30 km zwischen zwei Praxen die Prüfung für erforderlich gehalten hat, ob eine Überschneidung der Einzugsbereiche möglich ist: Dies impliziert, dass das Leistungsangebot einer Praxis nicht ohne Weiteres 30 km weit reicht (siehe BSG vom 17.10.2007, BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, RdNr 2 iVm 22, 24) .
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