Rechtsprechung
   BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit eines Kraftfahrzeuges - zur offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; Angemessenheit eines Kraftfahrzeuges; offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung; Einfluss der Anspruchsdauer auf Verwertbarkeit

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  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit eines Kraftfahrzeuges - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung - Einfluss der Anspruchsdauer auf Verwertbarkeit

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    SGG § 163

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    SGB II Leistungen und Vermögensstamm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines Kraftfahrzeuges als Vermögen; Wirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit eines Kraftfahrzeuges - offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung - Einfluss der Anspruchsdauer auf Verwertbarkeit

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kundeninformation - Verwertbares Vermögen bei Hartz IV

  • IWW (Kurzinformation)

    Kundeninformation - Verwertbares Vermögen bei Hartz IV

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ALG II und ein angemessenes Auto

mehr
  • mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)

    Grenze der Angemessenheit eines Pkw liegt bei 7.500 Euro

  • 123recht.net (Kurzinformation, 13.9.2007)

    Grundsicherung - Arbeitslosengeld II

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Angemessenes Kfz für erwerbsfähige Hilfebedürftige

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen Autos im Wert von bis zu 7.500 Euro anrechnungsfrei behalten

  • bag-sb.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld-II - Anrechnung des Verkehrswert des Kfz

  • rp-online.de (Pressemeldung, 06.09.2007)

    Hartz IV und Autos

  • rp-online.de (Pressemeldung, 06.09.2007)

    Hartz IV und Autos

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 06.09.2007, Az.: B 14/7b AS 66/06 R (unangemessen wertvoller PKW ist nicht in jedem Fall zu verwerten)" von RA Bernhard Jansen, original erschienen in: ZFE 2008, 237.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 6.9.2007, Az.: B 14/7b AS 66/06 (Grundsicherung für Arbeitssuchende: Vermögensberücksichtigung/Kraftfahrzeug)" von RiBVerwG Prof. Dr. Uwe Berlit, original erschienen in: SGb 2008, 607 - 610.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 99, 77
  • NJW 2008, 2281
  • NZS 2008, 539



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Wird zitiert von ... (72)  

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Die offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung bestimmt sich nach dem Verhältnis von eingezahlten Beiträgen und Substanzwert (Verkehrswert/Rückkaufswert der Versicherung - Fortführung von BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5) im Zeitpunkt der Antragstellung und unter Berücksichtigung wesentlicher Änderungen während des Leistungsbezugs.

    In dem nach § 12 Abs. 4 Satz 2 SGB II maßgeblichen Zeitpunkt bei Antragstellung verfügte der Kläger über den verwertbaren Vermögensgegenstand (iS des § 12 Abs. 1 SGB II) "Lebensversicherung" mit einem Rückkaufswert = Verkehrswert iS des § 12 Abs. 4 Satz 1 SGB II (s Urteil BSG vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R, RdNr 20, 22, siehe auch unter Ziff 7) von 62.895 EUR, belastet mit einem Policedarlehen von 20.000 EUR.

    (2) Der Wert der Lebensversicherung des Klägers überschritt im streitigen Zeitraum die Freibetragsgrenzen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 4 SGB II und war damit oberhalb dieser Grenzen grundsätzlich zumutbar verwertbares Vermögen zur Sicherung seines Lebensunterhalts (vgl hierzu BSG vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R, RdNr 18 zur Berücksichtigung nur des die Angemessenheitsgrenze überschreitenden Wertes eines Pkw als zumutbar verwertbares Vermögen).

    (3) Die Lebensversicherung des Klägers ist auch nicht mit dem diese Freibeträge überschießenden Anteil (vgl zur Kumulation der Freistellungen nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 SGB II: BSG Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R; s auch Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 12 RdNr 36) in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens oder diesem gleichzustellenden Vermögen vor der Verwertung geschützt iS des § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 6. September 2007 (B 14/7b AS 66/06 R) ausgeführt hat, liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (BSG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 133/88, DBlR 3785a, § 137 AFG; BSG Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R, DBlR 4750a, AFG/137).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Damit verfügte der Kläger über einen Vermögensgegenstand mit einem Rückkaufswert = Verkehrswert iS des § 12 Abs. 4 Satz 1 SGB II (s BSG Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R, RdNr 20, 22), den er zumutbar zur Sicherung seines Lebensunterhalts einsetzen konnte (s hierzu unter 7 im Einzelnen).

    (2) Der Wert der Lebensversicherung des Klägers überschritt im streitigen Zeitraum die Freibetragsgrenzen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 4 SGB II und war damit oberhalb dieser Grenzen grundsätzlich zumutbar verwertbares Vermögen zur Sicherung seines Lebensunterhalts (vgl hierzu BSG vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R, RdNr 18 zur Berücksichtigung nur des die Angemessenheitsgrenze überschreitenden Wertes eines Pkw als zumutbar verwertbares Vermögen) .

    (3) Die Lebensversicherung des Klägers ist auch nicht mit dem diese Freibeträge überschießenden Anteil (vgl zur Kumulation der Freistellungen nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 SGB II: BSG Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R; s auch Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 12 RdNr 36) in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens oder diesem gleichzustellenden Vermögen vor der Verwertung geschützt iS des § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 6. September 2007 (B 14/7b AS 66/06 R) ausgeführt hat, war der Ausnahmetatbestand der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf des SGB II vom 5. September 2003 in § 12 Abs. 2 Nr. 6 SGB II enthalten (BT-Drucks 15/1516 S 12).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Gleichwohl verfügten die Kläger damit über verwertbare Vermögensgegenstände iS des § 12 Abs. 1 SGB II. Die "privaten Rentenversicherungen" hatten einem Rückkaufswert (hier Auszahlungsbetrag) = Verkehrswert iS des § 12 Abs. 4 Satz 1 SGB II (s Urteil BSG vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R, RdNr 20, 22), von dem die Kläger ihren Lebensunterhalt sichern konnten.

    Die Rentenversicherungen waren damit oberhalb dieser Grenzen grundsätzlich zumutbar verwertbares Vermögen zur Sicherung seines Lebensunterhalts (vgl hierzu BSG Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R, RdNr 18 zur Berücksichtigung nur des die Angemessenheitsgrenze überschreitenden Wertes eines Pkw als zumutbar verwertbares Vermögen).

    (3) Die Rentenversicherungen der Kläger sind auch nicht mit dem diese Freibeträge überschießenden Anteil in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens oder diesem gleichzustellenden Vermögen vor der Verwertung geschützt iS des § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II (vgl zur Kumulation der Freistellungen nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 SGB II: BSG Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R; s auch Mecke in Eicher/ Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 12 RdNr 36).

    (6) Die Verwertung der Lebensversicherung ist für die Kläger auch nicht offensichtlich unwirtschaftlich iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 1. Alt SGB II. Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 6. September 2007 (B 14/7b AS 66/06 R) ausgeführt hat, liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 133/88, DBlR 3785a, § 137 AFG; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R, DBlR 4750a, AFG/137).

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