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   BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61   

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https://dejure.org/1964,67
BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61 (https://dejure.org/1964,67)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1964 - 2 RU 30/61 (https://dejure.org/1964,67)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1964 - 2 RU 30/61 (https://dejure.org/1964,67)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines Landtagsabgeordneten des Landes Nordrhein-Westfalen - Rechtliche Beurteilung einer Fahrt als Betriebsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 215
  • DB 1964, 628
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61
    Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG durch Urteil vom 15. November 1960 die Entscheidung des SG dahin geändert, daß die Klage abgewiesen wird; Nach der Rechtsprechung (BSG 3, 240) genüge es bei Wegen der hier vorliegenden Art, wenn sie als gemischte Tätigkeiten den betrieblichen Interessen wesentlich dienten.

    Die in BSG 3, 240 für den Versicherungsschutz bei gemischten Wegen aufgestellten Erfordernisse seien nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hier gegeben.

    Sie pflichtet dem angefochtenen Urteil bei und meint, die darin vertretenen Auffassungen deckten sich mit der Rechtsprechung des BSG (BSG 3, 240).

    Dies hat der erkennende Senat für Fälle dieser Art. angenommen, wenn der Weg dem versicherten Unternehmen wesentlich dient (BSG 3, 240).

  • BSG, 30.10.1963 - 2 RU 23/60
    Auszug aus BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61
    Den bisher vom erkennenden Senat entschiedenen Fällen (vgl. SozR RVO § 542 aF Aa 36 Nr. 43; ferner Urteil vom 30.10.1963, 2 RU 23/60) sind jedenfalls keine Gesichtspunkte zu entnehmen, mit denen die Auffassung des LSG von der schlechthin maßgebenden Bedeutung des zeitlichen Zusammenhangs zu rechtfertigen wäre.
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61
    Der Unfallversicherungsschutz besteht nicht nur für Tätigkeiten, die in jeder Hinsicht einwandfrei verrichtet werden und dem Unternehmen Erfolge garantieren; auch die mißlungene Arbeit ist betriebsbedingt und bleibt es jedenfalls solange, wie ihr die Bezeichnung "Arbeit" zukommt; der Versicherungsschutz entfällt nicht deshalb, weil die Arbeitsleistung dem Betrieb objektiv keinen Nutzen gebracht hat (vgl. BSG 5, 168, 172).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    In diesem Sinne hat das BSG die Verrichtung einer Beschäftigung iS des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bejaht, als ein Versicherter aus gutem Grund der Auffassung sein konnte, sich "betriebsdienlich" zu verhalten (BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 12/07 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 2 RdNr 14 unter Verweis auf BSGE 20, 215, 218 = SozR Nr. 67 zu § 542 RVO aF; BSG SozR Nr. 30 zu § 548 RVO; BSGE 52, 57, 59 = SozR 2200 § 555 Nr. 5) .
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (so bereits BSGE 20, 215, 219 = SozR Nr. 67 zu § 542 RVO aF; siehe auch BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 S 52; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 RdNr 10, jeweils mwN).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Ist - wie hier nach den weiteren Feststellungen des LSG - eine Trennung nicht möglich, so besteht Versicherungsschutz, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Interessen wesentlich gedient hat; sie braucht ihnen aber nicht überwiegend gedient zu haben (BSGE 3, 240, 245; BSGE 20, 215, 216; BSG Urteil vom 31. Januar 1974 - 2 RU 99/72 - USK 7410; BSG Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 288/73 - USK 74118; BSG Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 4/86 - HV-Info 1987, 375; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 93; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - Brackmann aaO S 480q; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 548 Anm 3.1 zum Stichwort "gemischte Tätigkeit"; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 46).

    Die Wesentlichkeit des betrieblichen Interesses beurteilt sich hierbei in erster Linie nach den aufgrund von objektiven Anhaltspunkten nachvollziehbaren subjektiven Vorstellungen des Versicherten (BSGE 20, 215, 218).

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