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   BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73   

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https://dejure.org/1975,371
BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73 (https://dejure.org/1975,371)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1975 - VI R 55/73 (https://dejure.org/1975,371)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1975 - VI R 55/73 (https://dejure.org/1975,371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsverhältnis - Optionsrecht - Ausübung eines Optionsrechts - Aktienerwerb - Sachtzuwendungen - Unterschiedliche Kurswerte - Tarifvergünstigung - Zusätzliche einheitliche Entlohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 366
  • DB 1976, 178
  • BStBl II 1975, 690
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.12.1963 - IV 296/62 U

    Tarifvergünstigung eines Schriftstellers bei laufendem, von der Auflageziffer

    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73
    Nach dem BFH-Urteil vom 5. Dezember 1963 IV 296/62 U (BFHE 78, 333, BStBl III 1964, 130) besteht ein Bedürfnis für eine solche Tarifvergünstigung grundsätzlich nur bei einer Zusammenballung von Einkünften, die dem Steuerpflichtigen in einem Jahr zufließen.

    Der BFH hat andererseits einheitliche Entlohnungen für mehrjährige Tätigkeiten, die dem Steuerpflichtigen in drei Jahren zufließen, nicht nach § 34 Abs. 3 Satz 2 EStG begünstigt, mögen sie von vornherein in einem Gesamtbetrag festgesetzt sein oder nicht (vgl. Urteile IV 296/62 U und vom 10. Februar 1972 IV R 8/68, BFHE 105, 255, BStBl II 1972, 529).

  • BFH, 16.09.1966 - VI 381/65

    Abgrenzung zwischen Entschädigung und Abfindung im Fall einer unfreiwilligen

    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73
    Die begünstigten Einkünfte der Zuflußjahre könnten jedoch nicht entsprechend dem Urteil des BFH vom 16. September 1966 VI 381/65 (BFHE 86, 760, BStBl III 1967, 2) für die Steuerberechnung auf jeweils verschiedene Jahre des Zeitraums der mehrjährigen Tätigkeit verteilt werden.

    Der Senat hat darüber hinaus im Urteil VI 381/65 betont, die tarifvergünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG sei auch möglich, wenn eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit, die in einem Betrag festgesetzt sei, dem Steuerpflichtigen nicht in einem Kalenderjahr, sondern in zwei Kalenderjahren in Teilbeträgen ausgezahlt werde.

  • BFH, 11.06.1970 - VI R 338/67

    Tarifvergünstigung - Tantiemen - Zufluß in einem Jahr - Auszahlung zu

    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73
    Nach dem Urteil des Senats vom 11. Juni 1970 VI R 338/67 (BFHE 99, 306, BStBl II 1970, 639) ist es allerdings nicht entscheidend, ob Zahlungen für eine mehrjährige Tätigkeit zu verschiedenen Zeitpunkten während ein und desselben Jahres erfolgen.
  • BFH, 10.03.1972 - VI R 278/68

    Arbeitnehmer - Rahmen des Arbeitsverhältnisses - Optionsrecht - Erwerb von Aktien

    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73
    Nach dem Urteil des Senats vom 10. März 1972 VI R 278/68 (BFHE 105, 348, BStBl II 1972, 596) liegt in der Gewährung eines Optionsrechts auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis die Einräumung einer Chance zur Erlangung eines geldwerten Vorteils.
  • BFH, 10.02.1972 - IV R 8/68

    Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73
    Der BFH hat andererseits einheitliche Entlohnungen für mehrjährige Tätigkeiten, die dem Steuerpflichtigen in drei Jahren zufließen, nicht nach § 34 Abs. 3 Satz 2 EStG begünstigt, mögen sie von vornherein in einem Gesamtbetrag festgesetzt sein oder nicht (vgl. Urteile IV 296/62 U und vom 10. Februar 1972 IV R 8/68, BFHE 105, 255, BStBl II 1972, 529).
  • BFH, 08.01.1975 - I B 61/74

    Rechtsanwalt - Beweistermin - Ladung als Zeuge - Genügende Entschuldigung -

    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteil vom 22. November 1974 VI R 64/71, BFHE 114, 404) bezweckt § 34 Abs. 3 Satz 2 EStG, die Tarifprogression bei zusammengeballten Entlohnungen für die Tätigkeit mehrerer Jahre auszuschalten.
  • BFH, 22.11.1974 - VI R 64/71

    Nachträgliche Entlohnung - Zeitraum - Dauer - Veranlagungszeitraum -

    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteil vom 22. November 1974 VI R 64/71, BFHE 114, 404) bezweckt § 34 Abs. 3 Satz 2 EStG, die Tarifprogression bei zusammengeballten Entlohnungen für die Tätigkeit mehrerer Jahre auszuschalten.
  • BFH, 24.01.2001 - I R 119/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Es ist gleichwohl denkbar, dass die Optionen gewährt wurden, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen rückwirkend abzugelten (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 55/73, BFHE 115, 366, BStBl II 1975, 690).
  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 4944/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren

    Insoweit kann der geldwerte Vorteil aus der Ausübung des Optionsrechts je nach Lage des Einzelfalles als eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG einzustufen sein (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, unter Verweisung auf das BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 55/73, BFHE 115, 366, BStBI II 1975, 690).

    Die darin enthaltene Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. März 1975 (VI R 55/73, BFHE 115, 366, BStBl II 1975, 690) ist jedenfalls für das Streitjahr nicht einschlägig, da dieses Urteil auf der Grundlage der bis einschließlich 1989 geltenden Fassung des § 34 Abs. 3 EStG ergangen ist, die eine Verteilung der außerordentlichen Einkünfte (einschließlich der Durchführung von Schattenveranlagungen) auf maximal drei der Jahre vorsah, in denen diese erzielt worden waren.

    Abgesehen davon sind die Optionsrechte aus der Optionsvereinbarung 1996 tatsächlich in drei verschiedenen Veranlagungszeiträumen ausgeübt worden, so dass, legte man den Maßstab des BFH-Urteils vom 21. März 1975 (a.a.O.) zugrunde, auch insoweit die Voraussetzungen für die Tarifermäßigung des § 34 EStG nicht erfüllt wären.

  • FG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 K 1795/02

    Arbeitslohn; Wandelschuldverschreibung; Arbeitnehmer; Wandlungsrecht;

    Zwar hat der Bundesfinanzhof anerkannt, dass auch bei Erlangung eines geldwerten Vorteils wegen der Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ) die Steuervergünstigung gemäß § 34 EStG zu gewähren ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.03.1975 VI R 55/73, Bundessteuerblatt II 1975, 690; Urteil des Bundesfinanzhofs I R 100/98); auch in dem Urteilsfall des Finanzgerichts München 10 K 3851/94, in dem alle Wandelschuldverschreibungen auf einmal veräußert worden sind, ist - wie sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhof VI R 124/99 ergibt - § 34 EStG angewendet worden.

    Denn die Klägerin hat in einem Vorgang Wandelschuldverschreibungen erworben und diese in Teilen in den Jahren 2000, 2001 und 2002 in Aktien umgewandelt; dieser Entlohnungsvorgang ist als einheitlicher Vorgang für einen einheitlichen Zeitraum von mehreren Jahren anzusehen, wobei offen gelassen werden kann, ob für zurückliegende Jahre (so im Urteilsfalls des Bundesfinanzhofs VI R 55/73) oder für zukünftige Jahre (so im Urteilsfall des Bundesfinanzhofs I R 100/98).

    Bei einem einheitlichen Entlohnungsvorgang wie im Streitfall ist die Vergünstigung des § 34 EStG aber nur zu gewähren, wenn die Entlohnung in Gestalt des geldwerten Vorteils in einem Veranlagungszeitraum zufließt (Urteil des Bundesfinanzhofs VI R 55/73, auf das auch das Urteil des Bundesfinanzhofs I R 100/98 verweist); der Sachverhalt im Urteil des Bundesfinanzhofs I R 100/98 ist insofern anders gelagert, als dort in zwei Jahren zwei Aktienoptionsrechte eingeräumt wurden, die jeweils drei Jahre später eingelöst wurden.

  • BFH, 21.04.2009 - VIII R 65/06

    Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte - Zusammenballung von Einkünften

    Deshalb sind außerordentliche Einkünfte grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 10. Februar 1972 IV R 8/68, BFHE 105, 255, BStBl II 1972, 529; vom 21. März 1975 VI R 55/73, BFHE 115, 366, BStBl II 1975, 690; vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831; vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368; vom 14. Oktober 2004 VI R 46/99, BFHE 206, 573, BStBl II 2005, 289; vom 29. Mai 2008 IX R 55/05, BFH/NV 2008, 1666).

    Verteilt sich dagegen die Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wie vorliegend, auf drei oder mehr Veranlagungszeiträume, dann kommt die Gewährung der Tarifvergünstigung nicht in Betracht (BFH-Urteile in BFHE 105, 255, BStBl II 1972, 529, und in BFHE 115, 366, BStBl II 1975, 690).

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 3/03

    Vorteil aus Aktienoption; Tarifermäßigung

    Entsprechendes gelte auch für das BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 55/73 (BFHE 115, 366, BStBl II 1975, 690), weil es sich auf die frühere Gesetzesfassung beziehe, bei der eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit auf drei Kalenderjahre verteilt werden konnte.

    Danach sei eine Zusammenballung von Einkünften als Erfordernis der Tarifbegünstigung anzusehen, da § 34 EStG einschließlich dessen Abs. 3 bezwecke, die Tarifprogression bei zusammengeballten Entlohnungen für die Tätigkeit mehrerer Jahre auszuschalten (vgl. statt aller BFH-Urteile in BFHE 115, 366, BStBl II 1975, 690; in BFH/NV 1993, 593, und BFH-Urteile vom 6. September 1995 XI R 71/94, BFH/NV 1996, 204, und vom 4. März 1998 XI R 46/97, BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787).

  • BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht

    Auch hat das FG --in Anlehnung an die mit der neueren Rechtsprechung (vgl. vorstehend) insoweit übereinstimmenden älteren BFH-Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 10. März 1972 VI R 278/68, BFHE 105, 348, BStBl II 1972, 596; vom 21. März 1975 VI R 55/73, BFHE 115, 366, BStBl II 1975, 690; vom 26. Juli 1985 VI R 200/81, BFH/NV 1986, 306)-- einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil erst mit der im Verzicht auf die Ausübung des Optionsrechts liegenden Konkretisierung zu einem verkehrsfähigen Wirtschaftsgut mit selbständigem Geldeswert angenommen.
  • FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01

    Arbeitslohn für mehrere Jahre bei Aktienoptionsrechten

    Nach der Rechtsprechung (BFH in BStBl. II 1975, 690) sei es ohne Bedeutung, wenn die Vorteile in unterschiedlicher Höhe angefallen seien.

    Mit Rücksicht auf die Beschränkung der Verteilungsmöglichkeit auf drei Jahre war daher unabhängig von der Länge des Erdienungszeitraums eine Begünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG a. F. ausgeschlossen, wenn der Vorteil - wie er aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten entsteht - in drei verschiedenen Veranlagungszeiträumen realisiert wurde (BFH - Urteile vom 10. Februar 1972 IV R 8/68, BStBl. II 1972, 529 und vom 21. März 1975 VI R 55/73, BStBl. II 1975, 690).

  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 558/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von einheitlich zugesagten

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 3 K 381/08

    Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei nachträglicher

  • BFH, 26.01.2005 - VI R 43/00

    Erfindervergütung - keine Tarifbegünstigung

  • FG Köln, 10.08.1999 - 14 K 1049/97

    Nichtanerkennung eines nachträglichen Fahrtenbuchs; Zufluß

  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5153/97

    Anspruch auf Gewährung einer Tarifvergünstigung; Einräumung von Optionsrechten

  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99

    Keine Tarifermäßigung für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von

  • FG München, 10.12.2002 - 6 K 2975/01

    Keine Zusammenballung von Arbeitslohn bei laufender jährlicher Einräumung von

  • FG Köln, 21.10.1998 - 11 K 1662/97

    Erzielter Gewinn aus erhaltenen Optionsrechten auf den späteren Erwerb von Aktien

  • FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 464/96

    Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV); Beweislast

  • FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 16 K 3167/04

    Rechtmäßigkeit einer einkommenssteuerrechtlichen Erfassung von nicht handelbaren

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.1999 - 11 K 146/96

    Besteuerung von Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen; Voraussetzung für

  • FG Baden-Württemberg, 08.10.1997 - 2 K 173/95

    Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts als Sachbezug; Duldung eines

  • FG München, 24.07.2001 - 13 K 800/98

    Begünstigter Steuersatz; Zusammenballung von Einkünften (laufende

  • FG München, 25.03.2003 - 6 K 88/00

    Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG , wenn dem Steuerpfllichtigen Optionsrechte

  • FG Münster, 08.09.1999 - 13 K 5920/95
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