Rechtsprechung
   BFH, 20.04.1977 - I R 234/75   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 122, 268
  • BStBl II 1977, 607



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02  

    Steuerrecht - Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand"

    Dies beruht auf der Überlegung, dass der Unternehmerlohn keinen dem Unternehmen als solchem innewohnenden Wert darstellt (Senatsurteil vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409, 412); ein Erwerber des Betriebs würde denjenigen Teil des Ertrags, der dem angemessenen Unternehmerlohn entspricht, nach erfolgtem Erwerb entweder durch eigene Arbeitsleistung erwirtschaften oder für die Honorierung eines Arbeitnehmers verwenden müssen und deshalb dem Veräußerer nicht vergüten (BFH-Urteile in BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302; vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, 608; vom 19. März 1987 IV R 85/85, BFH/NV 1987, 580).
  • BFH, 13.04.1983 - I R 63/79  

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

    Statt der Anschaffungskosten kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, daß der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit - einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile - unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, BStBl II 1982, 652; vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).

    Erst wenn derartige Anhaltspunkte festgestellt werden können, kann zusätzlich mit Hilfe einer anerkannten Berechnungsmethode im Wege einer Kontrollrechnung ermittelt werden, ob der Geschäftswert auf einen bestimmten Teilwert gesunken oder überhaupt nicht mehr vorhanden ist (BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607).

  • BFH, 17.04.1980 - IV R 174/76  

    Bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils richtet sich die Höhe des anteiligen

    Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, daß ein Geschäftswert erst in Betracht kommt, wenn der zu erwartende Zukunftsertrag höher ist als die Summe des angemessenen Unternehmerlohns und der angemessenen Eigenkapitalverzinsung (siehe z.B. BFH-Urteile vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, und vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302, jeweils mit weiteren Nachweisen).
mehr
  • BFH, 10.08.1978 - IV R 54/74  

    EStG § 15 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2

    Zwar ist das FG bei der Entscheidung der Frage, ob und in welcher Höhe ein Geschäftswert vorhanden war, insofern von unrichtigen rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen, als es den zu erwartenden künftigen Jahresgewinn nicht um einen Unternehmerlohn kürzte (s dazu zB BFH-Urteile vom 20. April 1977 I R 234/75 , BFHE 122, 268 , BStBl II 1977, 607 ; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73 , BFHE 121, 402 , BStBl II 1977, 409 ; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72 , BFHE 120, 245 , BStBl II 1977, 73 ) und im Rahmen der Anwendung der sog indirekten Methode den Substanzwert mit dem Buchwert statt mit dem Teilwert ansetzte (s auch zB BFH-Urteile I R 215/73 und vom 25. November 1976 IV R 90/72 , BFHE 120, 499 , BStBl II 1977, 467 ).
  • BFH, 16.11.1977 - I R 212/75  

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

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  • FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05  

    Einkommensteuer - Gesundheitsreformen rechtfertigen keine Teilwertabschreibung

    Erst wenn derartige Anhaltspunkte festgestellt werden können, kann zusätzlich mit Hilfe einer anerkannten Berechnungsmethode im Wege einer Kontrollrechnung ermittelt werden, ob der Geschäftswert auf einen bestimmten Teilwert gesunken oder überhaupt nicht mehr vorhanden ist (BFH-Urteile vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607).
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