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   BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73   

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https://dejure.org/1977,456
BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73 (https://dejure.org/1977,456)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1977 - IV R 81/73 (https://dejure.org/1977,456)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - IV R 81/73 (https://dejure.org/1977,456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Personengesellschaft - Erwerb eines Grundstücks - Vermietung und Verpachtung - Errichtung von Industriebauten - Gewerbebauten - Tarifbegünstigter Betriebsaufgabegewinn - Laufender gewerblicher Gewinn - Parzellierung des Grundstücks - Teilweise Erschließung - Veräußerung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abgrenzung zwischen laufendem gewerblichem Gewinn und tarifbegünstigtem Betriebsaufgabegewinn bei der Veräußerung von Grundbesitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 505
  • DB 1977, 1928
  • BStBl II 1977, 721
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72

    Gewerbliche Grundstücksverkäufe - Parzellierung - Erschließung -

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73
    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind jedoch überschritten und damit alle Voraussetzungen einer gewerblichen Betätigung erfüllt, wenn der Eigentümer zum Zwecke des Verkaufs die Grundflächen selbst als Bauland aufbereitet und erschlossen oder zumindest, bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitgewirkt oder hierauf Einfluß genommen hat (s. z. B. BFH-Urteile vom 13. März 1969 IV R 132/68, BFHE 95, 488, BStBl II 1969, 483; vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642; vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 20.12.1967 - I 103/64

    Abgrenzung von Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73
    a) Eine Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG liegt nur vor, wenn - ebenso wie bei der Veräußerung des Gewerbebetriebs als Ganzen - die gewerbliche Tätigkeit eingestellt wird und die dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter innerhalb kurzer Zeit in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden und dadurch die - bei der Betriebseinstellung vohandenen, während des Bestehens des Gewerbebetriebs angewachsenen - stillen Reserven in einem Zuge aufgedeckt werden (z. B. BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719, mit weiteren Nachweisen; ferner z. B. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1967 I 103/64, BFHE 91, 166, BStBl II 1968, 276).
  • BFH, 07.02.1973 - I R 210/71

    Verkauf unbebauter Grundstücke - Parzellierung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73
    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind jedoch überschritten und damit alle Voraussetzungen einer gewerblichen Betätigung erfüllt, wenn der Eigentümer zum Zwecke des Verkaufs die Grundflächen selbst als Bauland aufbereitet und erschlossen oder zumindest, bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitgewirkt oder hierauf Einfluß genommen hat (s. z. B. BFH-Urteile vom 13. März 1969 IV R 132/68, BFHE 95, 488, BStBl II 1969, 483; vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642; vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 350/64

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73
    a) Eine Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG liegt nur vor, wenn - ebenso wie bei der Veräußerung des Gewerbebetriebs als Ganzen - die gewerbliche Tätigkeit eingestellt wird und die dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter innerhalb kurzer Zeit in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden und dadurch die - bei der Betriebseinstellung vohandenen, während des Bestehens des Gewerbebetriebs angewachsenen - stillen Reserven in einem Zuge aufgedeckt werden (z. B. BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719, mit weiteren Nachweisen; ferner z. B. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1967 I 103/64, BFHE 91, 166, BStBl II 1968, 276).
  • BFH, 29.08.1973 - I R 214/71

    Verkäufer unbebauter Grundstücke - Gewerbliche Tätigkeit - Erschließung -

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73
    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind jedoch überschritten und damit alle Voraussetzungen einer gewerblichen Betätigung erfüllt, wenn der Eigentümer zum Zwecke des Verkaufs die Grundflächen selbst als Bauland aufbereitet und erschlossen oder zumindest, bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitgewirkt oder hierauf Einfluß genommen hat (s. z. B. BFH-Urteile vom 13. März 1969 IV R 132/68, BFHE 95, 488, BStBl II 1969, 483; vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642; vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73
    Sie machte sinngemäß unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 16. September 1966 VI 118, 119/65 (BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70) geltend, sie habe das Grundstück ausschließlich zum Zwekke der Errichtung des Gewerbehofs, nicht hingegen zum Zwecke einer evtl. Parzellierung und Veräußerung erworben.
  • BFH, 13.03.1969 - IV R 132/68

    Gewerbliche Natur von Landverkäufen bei Verpflichtung eines Eigentümers gegenüber

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73
    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind jedoch überschritten und damit alle Voraussetzungen einer gewerblichen Betätigung erfüllt, wenn der Eigentümer zum Zwecke des Verkaufs die Grundflächen selbst als Bauland aufbereitet und erschlossen oder zumindest, bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitgewirkt oder hierauf Einfluß genommen hat (s. z. B. BFH-Urteile vom 13. März 1969 IV R 132/68, BFHE 95, 488, BStBl II 1969, 483; vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642; vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 73/00

    Reinvestitionsrücklage bei der Veräußerung von Ackerflächen

    Daher hat der BFH in ständiger Rechtsprechung die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke --jedenfalls soweit es sich um ererbten oder schon lange Zeit im Eigentum des Veräußerers stehenden Grundbesitz handelt-- nicht als gewerbliche Betätigung beurteilt, wenn sich der Veräußerer im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen selbst als Bauland aufzubereiten und zu erschließen oder zumindest bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitzuwirken oder hierauf Einfluss zu nehmen (s. nur Senatsurteile vom 13. März 1969 IV R 132/68, BFHE 95, 488, BStBl II 1969, 483; vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, BStBl II 1977, 721, und vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Begünstigter Veräußerungsgewinn?

    d) Dementsprechend hat der BFH mehrfach entschieden, daß bei der Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels die Veräußerung der "letzten" Grundstücke nicht zu einem begünstigten Aufgabegewinn führt (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1971 1 K 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291; vom 29. September 1976 I R 170/74, BFHE 120, 220, BStBl II 1977, 71; vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, BStBl II 1977, 721; vom 23. Juni 1983 IV R 207/80, nicht veröffentlicht - n. v. - vom 30. April 1987 IV R 72-73/84, BFH/NV 1988, 28; vom 18. August 1992 VIII R 22/91, BFH/NV 1993, 225).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 76/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn

    Insbesondere für die Veräußerung von dem Umlaufvermögen zuzuordnendem Grundbesitz anläßlich der Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels werden laufende Gewinne angenommen, wenn mit dem Grundbesitz noch entsprechend dem bisherigen Geschäftszweck verfahren wird - Betriebsaufgabe erst nach der Veräußerung des letzten Grundstücks - (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, 181, BStBl II 1972, 291; vom 29. September 1976 I R 170/74, BFHE 120, 220, BStBl II 1977, 71; vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, 509, BStBl II 1977, 721; vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 1987, 646, 648; vom 30. April 1987 IV R 72-73/84, BFH/NV 1988, 28, 29; vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580, 584; vom 3. März 1988 IV R 212/85, BFH/NV 1988, 558; vom 18. August 1992 VIII R 22/91, BFH/NV 1993, 225).
  • BFH, 19.01.1983 - I R 57/79

    Wesentliche Betriebsgrundlage bei Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe

    Eine Teilbetriebsaufgabe, die grundsätzlich ebenso zu behandeln ist wie die Aufgabe eines ganzen Gewerbebetriebs (§ 16 Abs. 3 EStG; vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88), setzt u. a. voraus, daß die nicht veräußerten wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, BStBl II 1977, 721).
  • BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06

    Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt -

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbstständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt und dadurch die bei der Betriebseinstellung vorhandenen stillen Reserven in einem Zuge aufgedeckt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, BStBl II 1977, 721; vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, 343, BStBl II 1982, 381, und vom 30. März 2006 IV R 31/03, BFHE 212, 563, BStBl II 2006, 652).
  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

    Es ist mithin lediglich der Gegenstand des gewerblichen Unternehmens geändert worden (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, 507, BStBl II 1977, 721).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 148/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit - Steuerliche

    Denn für die Beurteilung einer Tätigkeit kommt es nicht auf die Motivation, sondern auf die Art und Weise ihrer Ausführung an ( vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, BStBl II 1977, 721).

    Die Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Verkauf der zum Umlaufvermögen rechnenden Wohnungen betrafen folglich den laufenden Gewinn des klägerischen Gewerbebetriebs (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291, und in BFHE 122, 505, BStBl II 1977, 721).

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 26/80

    Zur Frage der Entnahme bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem

    Eine Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 EStG könnte indessen nur angenommen werden, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Blumeneinzelhandels im zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebseinstellung veräußert oder in das Privatvermögen überführt worden wären (BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, 507, BStBl II 1977, 721).
  • BFH, 12.10.1995 - III B 104/94
    Der aus dieser --mit neuer Zwecksetzung-- fortgeführten gewerblichen Tätigkeit erzielte Gewinn ist demgemäß auch kein tarifbegünstigter Betriebsaufgabegewinn (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 1977 IV R 81 73, BFHE 122, 505, BStBl II 1977, 721 [BFH 23.06.1977 - IV R 81/73]).

    Wird Grundbesitz, der Anlagevermögen eines eingestellten, aber noch nicht aufgegebenen Gewerbebetriebs war, veräußert, ist die Frage, ob in dieser Veräußerungstätigkeit eine neue gewerbliche Tätigkeit zu sehen ist, die die bisherige gewerbliche Tätigkeit fortsetzt, entsprechend den Grundsätzen zu entscheiden, die für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel gelten (BFHE 122, 505, [BFH 23.06.1977 - IV R 81/73] BStBl II 1977, 721 [BFH 23.06.1977 - IV R 81/73]; Schmidt, a.a.O., § 15 Rz.56).

  • BFH, 02.07.1981 - IV R 136/79

    Zum Vorgang einer Betriebsaufgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die

    Eine Betriebsaufgabe ist anzunehmen, wenn der Inhaber eines Betriebs seine gewerbliche Tätigkeit einstellt und die dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter in einem einheitlichen Vorgang innerhalb eines kurzen Zeitraums entweder veräußert oder in das Privatvermögen überführt und dadurch die stillen Reserven in einem Zuge aufdeckt (BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, BStBl II 1977, 721, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 2/85

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen und die

  • FG Niedersachsen, 28.04.2005 - 16 K 10263/00

    Besteuerung von Einnahmen aus einem Lizenzvertrag; Erfassung des Verkaufs von

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 36/02

    Betriebsaufgabe - steuerbegünstigter Aufgabegewinn

  • BFH, 21.11.1989 - VIII R 19/85

    Steuerliche Behandlung des Gewinns aus dem Verkauf des Grundstücks als

  • FG München, 06.12.2002 - 5 K 4177/99

    Qualifikation eines Gewinns, den die beiden einzigen Kommanditisten einer

  • BFH, 28.03.1984 - I R 191/79

    Renteneinnahmen aus der Veräußerung eines Patents bleiben bei späterer

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