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   BFH, 10.11.1978 - VI R 127/76   

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https://dejure.org/1978,1092
BFH, 10.11.1978 - VI R 127/76 (https://dejure.org/1978,1092)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1978 - VI R 127/76 (https://dejure.org/1978,1092)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1978 - VI R 127/76 (https://dejure.org/1978,1092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Stadtwohnung - Laubengrundstück - Zweitwohnung - Werbungskosten - Fahrtkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1974) § 9 Abs. 1 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 6
  • DB 1979, 1161
  • BStBl II 1979, 335
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 240/74

    Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten - Örtliche Mittelpunkt des

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 127/76
    Besitzt ein alleinstehender Arbeitnehmer mehrere Wohnungen und fährt er teilweise von der einen und teilweise von der anderen Wohnung aus zur Arbeitsstätte, so sind nach der Entscheidung des Senats vom 10. November 1978 VI R 240/74 (BStBl II 1979, 224) auch die Aufwendungen für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte Werbungskosten i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn die weiter entfernt liegende Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet.

    Denn nach der Entscheidung VI R 240/74 bestimmt sich der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich danach, von wo aus sich der alleinstehende Arbeitnehmer überwiegend zur Arbeitsstätte begibt.

  • BFH, 15.11.1974 - VI R 195/72

    Stadtwohnung - Sommermonate - Wohnwagen - Weg zur Arbeitsstätte - Campingplatz -

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 127/76
    Der Streitfall entspreche dem vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 15. November 1974 VI R 195/72 (BFHE 114, 340 BStBl II 1975, 278) entschiedenen Sachverhalt, der einen auf einem Campingplatz aufgestellten Wohnwagen betraf.

    Der Sachverhalt der Entscheidung VI R 195/72, in der der Senat einen Wohnwagen auf einem Campingplatz nicht als Wohnung i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG anerkannt hatte, ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar.

  • BFH, 14.11.1969 - III R 95/68

    Unbeschränkte Vermögensteuerpflicht - Amerikanische Natotruppen - Deutsche

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 127/76
    Ob die Voraussetzungen für eine Wohnung gegeben sind, richtet sich entsprechend der Rechtsprechung zu § 13 des Steueranpassungsgesetzes ausschließlich nach tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1969 III R 95/68, BFHE 97, 425, BStBl II 1970, 153).

    Unerheblich ist auch, ob der Kläger dort polizeilich gemeldet war (BFH-Urteil III R 95/68).

  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass der Mittelpunkt der Lebensführung eines Steuerpflichtigen auch zeitlich begrenzt sein kann (vgl. zur Frage des Wechsels des Lebensmittelpunktes: von Bornhaupt in Festschrift Offerhaus, S. 419 ff., 428; Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 9 Rz 115 a.E.; vgl. auch BFH-Urteile vom 10. November 1978 VI R 127/76, BHE 127, 6, BStBl II 1979, 335; vom 3. Oktober 1985 VI R 168/84, BFHE 144, 449, BStBl II 1986, 95 mit Anm. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1986, 51, 52 - zur Möglichkeit des Bestehens von zwei zeitlich nacheinander liegenden Mittelpunkten der Lebensinteressen eines Steuerpflichtigen während eines Veranlagungszeitraums).
  • BFH, 03.10.1985 - VI R 168/84

    1. Fahrtkosten von Zweitwohnung (Ferienwohnung) zur Arbeitsstätte nur in Höhe der

    Es hat auch nicht verkannt, daß nach dem Urteil des Senats vom 10. November 1978 VI R 127/76 (BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335) auch zwei zeitlich nacheinander liegende Mittelpunkte der Lebensinteressen eines Steuerpflichtigen während eines Veranlagungszeitraums bestehen können, so etwa dann, wenn ein Steuerpflichtiger von Mai bis einschließlich September nicht in seiner Stadtwohnung, sondern in einem massiven, mit dem notwendigen Komfort ausgestatteten Holzhaus auf einem Laubengrundstück lebt und während dieser Zeit von dort aus täglich zu seinem Arbeitsplatz fährt.
  • FG Köln, 18.10.2010 - 5 K 696/09

    Heranziehung zur Einkommensteuer trotz Wohnsitz-"Versteckspiels" und

    Für die Bestimmung des Wohnsitzes ist weder die polizeiliche Anmeldung ausschlaggebend (Urteil des BFH vom 10.11.1978 VI R 127/76, BStBl II 1979, 335), noch ist maßgeblich, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Steuerpflichtigen befindet (Urteil des BFH vom 19.03.1997 I R 69/96 a.a.O.).
  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

    Danach können zwar auch zwei zeitlich nacheinander liegende Mittelpunkte der Lebensinteressen eines Steuerpflichtigen während eines Veranlagungszeitraums bestehen, so etwa dann, wenn ein Steuerpflichtiger von Mai bis einschließlich September nicht in seiner Stadtwohnung, sondern in einer mit den notwendigen Komfort ausgestatteten Zweitwohnung auf dem Land lebt und während dieser Zeit von dort aus täglich zu seinem Arbeitsplatz fährt (BFH-Urteil vom 10. November 1978 VI R 127/76, BStBl II 1979, 335).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10

    Dauer der Wirksamkeit von Kindergeldfestsetzungen - Wegfall des Anspruchs auf

    Ob die Voraussetzungen für eine Wohnung gegeben sind, richtet sich ausschließlich nach tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (BFH-Urteil vom 10.11.1978 VI R 127/76, BStBl II 1979, 335).
  • FG München, 28.04.2022 - 7 K 2802/17

    Festsetzung von Kindergeld

    Auf die melderechtliche Situation des Klägers kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1978 VI R 127/76, BStBl II 1979, 335 Rn. 11 m.w.N.).
  • BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82

    Haftung für steuerfrei an ledige Arbeitnehmer gezahlte Auslösungen -

    Für den Fall, daß das FA gleichwohl insoweit einen erneuten Haftungsbescheid gegen die Klägerin unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sollte erlassen wollen, wird es möglicherweise zu beachten haben, daß der Senat nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch alleinstehenden Arbeitnehmern in gewissem Umfang Werbungskosten mit Rücksicht auf ihre auswärtige Beschäftigung zugebilligt hat, wenn diese Arbeitnehmer nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, aber den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157; ebenfalls vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, sowie ferner vom selben Tage VI R 240/74, BFHE 126, 522, BStBl II 1979; 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).
  • BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82

    Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom

    Besitzt ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen und begibt er sich teilweise von der einen und teilweise von der anderen Wohnung aus zur Arbeitsstätte, so sind nach der Rechtsprechung des Senats - unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer verheiratet oder ledig ist - auch die Aufwendungen für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet (z.B. Urteile vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; VI R 240/74, BFHE 126, 552, BStBl II 1979, 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).
  • FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00

    Wohnwagen als Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1

    Aufwendungen für Fahrten von der der Arbeitsstätte weiter entfernt liegenden Wohnung sind jedoch nur dann als Werbungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den Mittelpunkt des Lebensinteresses des Arbeitnehmers bildet (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.1991 VI R 42/89, BStBl II 1992, 306 und vom 10.11.1978 VI R 127/76, BStBl II 1979, 335 ).
  • FG Düsseldorf, 26.09.1997 - 13 K 2578/93

    Ermittlung der Höhe der Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger

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