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   BFH, 04.08.1983 - IV R 79/83   

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https://dejure.org/1983,1333
BFH, 04.08.1983 - IV R 79/83 (https://dejure.org/1983,1333)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1983 - IV R 79/83 (https://dejure.org/1983,1333)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1983 - IV R 79/83 (https://dejure.org/1983,1333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 164 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Veranlagung unter Nachprüfungsvorbehalt - Abweichung von der Steuererklärung - Befugnis des FA - Nachprüfungsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei einer Veranlagung unter Nachprüfungsvorbehalt ist eine Abweichung von der Steuererklärung zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 164 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 137
  • BStBl II 1984, 6
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.06.1980 - IV R 23/79

    Der Vorbehalt der Nachprüfung kann im Einspruchsverfahren aufrechterhalten

    Auszug aus BFH, 04.08.1983 - IV R 79/83
    Er hat in seinem eine Gewinnfeststellung nach Erklärung betreffenden Urteil vom 12. Juni 1980 IV R 23/79 (BFHE 130, 370, BStBl II 1980, 527) ausgeführt, daß das FA im Einspruchsverfahren den Sachverhalt nicht abschließend aufzuklären brauche und den Nachprüfungsvorbehalt deswegen aufrechterhalten könne; das beinhaltet, daß das FA im Einspruchsverfahren und damit auch im vorausgehenden Steuerverwaltungsverfahren vorläufige Ermittlungen über den Umfang der Steuerpflicht anstellen kann.

    Der Senat hat wesentlich auch aus diesem Grunde die Verpflichtung des FA zur abschließenden Sachprüfung im Einspruchsverfahren gegen eine Vorbehaltsfestsetzung abgelehnt (BFHE 130, 370, BStBl II 1980, 527; ebenso Urteil vom 9. September 1980 VIII R 52/79, nicht veröffentlicht).

  • FG Münster, 17.02.1981 - VI 648/78
    Auszug aus BFH, 04.08.1983 - IV R 79/83
    Das bedeutet aber nicht, wie das angeführte Urteil im Anschluß an das FG Münster (Urteil vom 17. Februar 1981, Entscheidungen der Finanzgerichte 1981, 324) angenommen hat, daß das FA aufgrund dieser Vorschrift nur diejenige Steuerschuld festsetzen dürfe, zu der sich der Steuerpflichtige durch seine tatsächlichen Angaben in der Steuererklärung selbst bekennt.
  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
    Auszug aus BFH, 04.08.1983 - IV R 79/83
    Sie soll es dem FA ermöglichen, unter Zurückstellung seiner Pflicht zur umfassenden Ermittlung des Sachverhalts (§ 88 AO 1977) die Steuer alsbald festzusetzen; es kann sich dabei allein an die Angaben des Steuerpflichtigen halten (vgl. die Regierungsbegründung zur AO 1977, BT-Drucks. VI/1982 S. 148 zu § 145).
  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

    Während das FA bis 1976 bei der vorläufigen Festsetzung nach § 100 der Reichsabgabenordnung die Angaben des Steuerpflichtigen unverändert übernommen haben mußte, kann es jetzt von Erklärungen des Steuerpflichtigen abweichen (BFH-Urteil vom 4. August 1983 IV R 79/83, BFHE 139, 137, BStBl II 1984, 6).
  • BFH, 28.05.1998 - V R 100/96

    Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

    Das gilt auch für den Fall der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1980 IV R 168-170/79, BFHE 132, 5, BStBl II 1981, 150, und vom 4. August 1983 IV R 79/83, BFHE 139, 137, BStBl II 1984, 6).
  • BFH, 20.08.1998 - V B 61/98

    Vorbehalt der Nachprüfung

    c) Soweit die Kläger geltend machen, die Revision sei wegen Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH vom 4. August 1983 IV R 79/83 (BFHE 139, 137, BStBl II 1984, 6) zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), entspricht die Beschwerdebegründung nicht den formellen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 63, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 K 2211/06

    Anspruch auf Aufnahme eines Vorbehaltes der Nachprüfung in einem

    § 164 AO wolle folglich der Finanzbehörde die Möglichkeit geben, die Steuern zunächst ohne besondere Prüfung allein aufgrund der Angaben des Steuerpflichtigen in der Steuererklärung oder aufgrund einer kursorischen oder punktuellen Prüfung des Falles festzusetzen und die umfassende Überprüfung bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzuholen (BFH-Urteil vom 04.08.1983, BStBl. II 1984, 6).
  • BFH, 16.10.1984 - VIII R 162/80

    Vorbehalt der Nachprüfung - Wirksamkeit - Durchführung eines

    Das bezieht sich auch auf die Vorschrift des § 164 Abs. 1 Satz 1 AO 1977, so daß das FA einen dem angefochtenen Steuerbescheid beigefügten Nachprüfungsvorbehalt im Einspruchsverfahren aufrechterhalten kann (BFH-Urteile vom 12. Juni 1980 IV R 23/79, BFHE 130, 370, BStBl II 1980, 527; vom 4. August 1983 IV R 79/83, BFHE 139, 137, BStBl II 1984, 611).
  • BFH, 11.07.1989 - VIII R 41/84

    Besonderheiten bei der Besteuerung einzelner Gesellschafter - Bestimmung der

    Sie soll es dem FA ermöglichen, unter Zurückstellung seiner Pflicht zur umfassenden Ermittlung des Sachverhalts (§ 88 AO 1977), die Steuer alsbald festzusetzen; es kann sich dabei allein an die Angaben des Steuerpflichtigen halten (BFH-Urteil vom 4. August 1983 IV R 79/83, BFHE 139, 137, BStBl II 1984, 6).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 5 V 61/08

    Aussetzung der Vollziehung: keine doppelte Berücksichtigung des Freibetrags nach

    Zudem handelt sich bei einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - wie hier dem ESt-Bescheid 1998 - lediglich um eine vorläufige Beurteilung der Finanzverwaltung, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegensteht (z.B. BFH, Urteil vom 4. August 1983, IV R 79/83, BStBl II 1984, 6 und Beschluss vom 7. Dezember 1991, V B 48/91, BFH/NV 1992, 508).
  • BFH, 17.03.1987 - VIII R 7/84

    Möglichkeit zum Abweichen von der Steuererklärung bei einer Festsetzung unter dem

    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) wiederholt entschieden hat (Urteile vom 4. August 1983 IV R 79/83, BFHE 139, 137, BStBl II 1984, 6; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, 308, BStBl II 1985, 428; vom 28. März 1985 IV R 146/83, BFH / NV 1986, 710; vom 18. April 1986 VI R 51 /83, BFH / NV 1986, 715), besteht nach dem Sinn und Zweck des § 164 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 keine Veranlassung, die Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut einschränkend dahin auszulegen, daß bei einer Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nicht oder jedenfalls nur ausnahmsweise von der Steuererklärung (z. B. bei deren offenbarer Unrichtigkeit) abgewichen werden dürfe.
  • BFH, 18.04.1986 - VI R 51/83

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten hauptsächlich für Dienstreisen

    Wie der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) nach Ergehen der Vorentscheidung mit Urteil vom 4. August 1983 IV R 79/83 (BFHE 139, 137, BStBl II 1984, 6) entschieden hat, besteht nach dem Sinn und Zweck des § 164 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 keine Veranlassung, die Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut einschränkend dahin auszulegen, daß bei einer Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nicht oder jedenfalls nur ausnahmsweise von der Steuererklärung abgewichen werden dürfe.
  • BFH, 10.03.1987 - IX R 48/83

    Festsetzung der Steuern unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, solange der

    Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), welcher der erkennende Senat beitritt, ist bereits geklärt, daß das FA bei der Einkommensteuerveranlagung unter Vorbehalt der Nachprüfung von der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen abweichen darf (vgl. Urteile vom 4. August 1983 IV R 79/83, BFHE 139, 137, BStBl II 1984, 6; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, Ziff. 1 Buchst. b der Gründe, und vom 18. April 1986 VI R 51/83, BFH/NV 1986, 715).
  • BFH, 28.03.1985 - IV R 146/83

    Abweichen eines Gewinnverteilungsbeschlusses von der in einem

  • FG Köln, 23.10.1997 - 9 K 2861/94

    Erweiterung des Prüfungszeitraumes für eine Außenprüfung; Fehlerhafte Ausübung

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.1996 - 1 V 1090/96

    Abgabenordnung; Unzulässigkeit einer Vorbehaltsfestsetzung

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